4134/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.09.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur:

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4158/J-NR/2002 betreffend Fremdsprachenunterricht
an Österreichs Schulen im Hinblick auf die bevorstehende EU-Osterweiterung, die die
Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2002 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. und 2.:

Fremdsprachenunterricht   an   Grundschulen   im   Schuljahr   2000/01   in   Kroatisch,   Slowakisch,

Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch:

Kroatisch:        48 Schulen

Slowakisch:     2 Schulen

Slowenisch:     67 Schulen

Tschechisch:   2 Schulen

Ungarisch:       11 Schulen

Polnisch:         dazu liegen keine Daten auf

In diesen Zahlen sind für Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch auch die Minderheitenschulen mit-
einbezogen

Im weiterführenden Schulbereich liegen dazu keine statistischen Daten vor. Gerade im Bereich des
Fremdsprachenunterrichts gibt es große Freiräume im schulautonomen Bereich, die auch genützt
werden.


Tendenziell kann festgestellt werden, dass die Sprachen der EU-Beitrittskandidatenländer verstärkt
dort angeboten werden, wo eine unmittelbare Nachbarschaft besteht. Derzeit herrscht aber eine
weitaus größere Nachfrage nach den EU-Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

Ad 3.:

Österreich ist im Bereich des frühen Fremdsprachenlernens eines der führenden Länder in Europa.

In der Grundschule können im Rahmen der verbindlichen Übung ab der 1. Schulstufe folgende

Sprachen angeboten werden:

Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch oder Ungarisch.

Zusätzlich zu der im Rahmen der verbindlichen Übung gewählten lebenden Fremdsprache kann
eine weitere lebende Fremdsprache im Rahmen einer unverbindlichen Übung ausgewählt und ange-
boten werden.

Seit 1983/84 gibt es in der 3. und 4. Schulstufe die verbindliche Übung “Englisch" oder “Fran-
zösisch" und bereits ab 1992/93 wurde die Sprachenpalette auch um die Nachbar- und Minder-
heitensprachen erweitert.

Seit Beginn des Schuljahres 1998/99 ist im Regelschulwesen die verbindliche Übung “Lebende
Fremdsprache" ab der 1. Schulstufe vorgesehen.

Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 ist der Fremdsprachenunterricht aber an allen Volksschulen
ab der 1. Schulstufe verpflichtend.

Der neue Lehrplan für die verbindliche Übung “Lebende Fremdsprache" von der 1. bis zur
4. Schulstufe gilt für alle Sprachen, die in der Grundschule im Rahmen der verbindlichen Übung
angeboten werden können, d. h. für Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowakisch,
Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch.

Im Bereich der Hauptschulen und AHS-Unterstufe sind die gesetzlichen Grundlagen für den
Unterricht in den lebenden Fremdsprachen Russisch, Tschechisch, Slowenisch,
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Türkisch, mit der Lehrplanverordnung vom
1.7.2000 gelegt worden. Die vorhandenen Lehrpläne können jederzeit genützt werden, sowohl als
Pflichtgegenstand oder als Freigegenstand, wobei das mögliche Stundenausmaß als
Pflichtgegenstand 12-18 Stunden, als Freigegenstand 6-12 Stunden über alle vier Schuljahre
beträgt.


Auch  im  weiterführenden  Bereich   sind   die   entsprechenden   Lehrpläne   vorhanden.   Von   der
gesetzlichen Angebotsseite ist also vorgesorgt.

Um diese Angebote zu verbessern, werden auch die Fremdsprachen-Lehrpläne (also auch jene der
Sprachen der Nachbarländer) bei Bedarf laufend modernisiert.

Welches Fremdsprachenangebot über das verpflichtende Ausmaß hinaus von den  Schülern  in
Anspruch genommen wird, liegt in der Entscheidung der Schülerinnen und Schülern selbst.