4134/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4158/J-NR/2002 betreffend Fremdsprachenunterricht
an Österreichs Schulen im Hinblick auf die bevorstehende
EU-Osterweiterung, die die
Abgeordneten
Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2002 an mich
richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Fremdsprachenunterricht an Grundschulen im Schuljahr 2000/01 in Kroatisch, Slowakisch,
Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch:
Kroatisch: 48 Schulen
Slowakisch: 2 Schulen
Slowenisch: 67 Schulen
Tschechisch: 2 Schulen
Ungarisch: 11 Schulen
Polnisch: dazu liegen keine Daten auf
In diesen Zahlen sind für Kroatisch, Slowenisch und
Ungarisch auch die Minderheitenschulen mit-
einbezogen
Im
weiterführenden Schulbereich liegen dazu keine statistischen Daten vor.
Gerade im Bereich des
Fremdsprachenunterrichts gibt es große Freiräume im schulautonomen
Bereich, die auch genützt
werden.
Tendenziell kann festgestellt werden, dass die Sprachen der
EU-Beitrittskandidatenländer verstärkt
dort angeboten werden, wo eine unmittelbare Nachbarschaft besteht. Derzeit
herrscht aber eine
weitaus größere Nachfrage nach
den EU-Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.
Ad 3.:
Österreich ist im Bereich des frühen Fremdsprachenlernens eines der führenden Länder in Europa.
In der Grundschule können im Rahmen der verbindlichen Übung ab der 1. Schulstufe folgende
Sprachen angeboten werden:
Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch oder Ungarisch.
Zusätzlich zu der im Rahmen der verbindlichen
Übung gewählten lebenden Fremdsprache kann
eine weitere lebende Fremdsprache im Rahmen
einer unverbindlichen Übung ausgewählt und ange-
boten werden.
Seit 1983/84 gibt es in der 3. und 4. Schulstufe die
verbindliche Übung “Englisch" oder “Fran-
zösisch" und bereits ab 1992/93 wurde die Sprachenpalette auch um die
Nachbar- und Minder-
heitensprachen erweitert.
Seit Beginn des Schuljahres 1998/99 ist im Regelschulwesen
die verbindliche Übung “Lebende
Fremdsprache" ab der 1. Schulstufe
vorgesehen.
Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 ist der
Fremdsprachenunterricht aber an allen Volksschulen
ab der 1. Schulstufe verpflichtend.
Der neue Lehrplan für die verbindliche Übung
“Lebende Fremdsprache" von der 1. bis zur
4. Schulstufe gilt für alle Sprachen, die in der Grundschule im Rahmen der
verbindlichen Übung
angeboten werden können, d. h. für Englisch, Französisch,
Italienisch, Kroatisch, Slowakisch,
Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch.
Im
Bereich der Hauptschulen und AHS-Unterstufe sind die gesetzlichen Grundlagen
für den
Unterricht in den lebenden Fremdsprachen
Russisch, Tschechisch, Slowenisch,
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Türkisch, mit
der Lehrplanverordnung vom
1.7.2000 gelegt worden. Die vorhandenen Lehrpläne können jederzeit
genützt werden, sowohl als
Pflichtgegenstand oder als Freigegenstand, wobei das mögliche
Stundenausmaß als
Pflichtgegenstand 12-18 Stunden, als
Freigegenstand 6-12 Stunden über alle vier Schuljahre
beträgt.
Auch im
weiterführenden Bereich sind die
entsprechenden Lehrpläne vorhanden.
Von der
gesetzlichen Angebotsseite ist also
vorgesorgt.
Um diese Angebote zu verbessern, werden
auch die Fremdsprachen-Lehrpläne (also auch jene der
Sprachen der Nachbarländer) bei Bedarf laufend modernisiert.
Welches Fremdsprachenangebot
über das verpflichtende Ausmaß hinaus von den
Schülern in
Anspruch genommen wird, liegt in der Entscheidung der Schülerinnen und
Schülern selbst.