4137/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4175/J-NR/2002 betreffend drohendes Aus für den
Fachbereich
Integrationspädagogik an der Universität Innsbruck, die die
Abgeordneten
Mag.
Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2002 an mich richteten,
wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
Zur Verbesserung der Integration
behinderter und chronisch kranker Studierender wurden seit 1993
Planstellen
für Behindertenbeauftragte an den Universitäten Wien, TU Wien,
Graz, Innsbruck,
Salzburg
und Klagenfurt geschaffen.
An den Universitäten Wien, Graz,
Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt und der Technischen Universität
Wien
sind Blindenlesenplätze eingerichtet.
An der Universität Linz gemeinsam mit den Universitäten TU Wien, Uni Graz und Uni Wien
wurde das Interuniversitäre
Institut für Informationssysteme zur Unterstützung
sehgeschädigter
Studierender
geschaffen. Dieses Institut hat sich aus dem erfolgreichen Modellversuch
“Informatik
für
Blinde" entwickelt. (siehe auch http://www.mvblind.uni-linz.ac.at/mvblind/news.htm ).
An diesem Institut wird federführend in Österreich Forschungs- und
Entwicklungsarbeit für blinde
und
sehbehinderte Studierende und Studienabsolventen geleistet.
Studienbeihilfe:
Die Studienförderung für behinderte Studierende wurde mit dem Studienjahr 1999/2000 umgestellt
und erweitert. Bis dahin gab es für behinderte Studierende generell ohne Berücksichtigung der
Schwere der Behinderung einen jährlichen Erhöhungsbetrag von EUR 1.526,00 (ATS 21.000,--).
Eine Begünstigung bei der Berechnung der Förderungsdauer sah das Studienförderungsgesetz bis
dahin nicht vor.
Seit dem Studienjahr 1999/2000 ist die Höhe der Zuschläge zur Studienbeihilfe abhängig von der
Schwere der Behinderung. Eine Verordnung legt den Betrag unter Berücksichtigung von Art und
Ausmaß der jeweiligen Behinderung fest. Die Verordnung, BGB1. II Nr. 262/1999 sieht zwei Stufen
des Zuschusses vor: jährlich EUR 1.831,35 (ATS 25.200,--) für Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer
,EUR 4.796,00 (ATS 66.000,--) für hochgradig hörbehinderte Studierende.
Darüber hinaus besteht seit 1999 nun auch die Möglichkeit, für behinderte Studierende aus diesem
Grunde die Förderungsdauer zu verlängern: Generell wird die Förderungsdauer für alle
Studierende, deren Grad der Behinderung mit mindestens 50 % festgestellt wurde, um ein Semester
je Studienabschnitt verlängert. Darüber hinaus sieht die genannte Verordnung für schwerere
Behinderungen eine weitere Verlängerung um ein oder zwei Semester je Studienabschnitt vor.
Zu Erleichterung des Studienzuganges ist seit dem Studienjahr 2001/2002 darüber hinaus auch die
Möglichkeit gegeben, ein Fernstudium an einer nichtösterreichischen Fernuniversität durch eine
Studienunterstützung gefördert zu erhalten.
Ad 2.:
Seitens des Bildungsministeriums
wurde das in einem einjährigen Leistungsvertrag auf Projektbasis
entstandene Projekt
“Digitale Volltext-Literaturdatenbank BIDOK" zur Behinderten- und
Integrationspädagogik am
gegenständlichen Institut gefördert, um sicherzustellen, dass dieses
Projekt in den Institutsbetrieb
übernommen werden kann (siehe auch http://bidok.uibk.ac.at). Diese
erste Adresse für
Behinderten- und Integrationspädagogik im deutschsprachigen Raum ist am
Institut für Erziehungswissenschaften
der Uni Innsbruck fix verankert.
Ad 3.:
Zunächst muss festgehalten
werden, dass die Setzung von Schwerpunkten sowie die Einrichtung
von
Instituten und Studieneinrichtungen gemäß
Universitäts-Organisationsgesetz in den
eigenständigen
Wirkungsbereich der Universitäten fällt. Dies sollte den Abgeordneten
auch bekannt
sein.
Was das Institut für Erziehungswissenschaften an der Universität
Innsbruck betrifft, so wurde
dieses
einer Evaluation unterzogen, die einen dringenden Umstrukturierungsbedarf zu
Tage brachte.
Durch eine Neustrukturierung soll dieser Bereich
inhaltlich und wissenschaftlich abgestimmt in die
Fakultätslandschaft
eingefügt werden. Es wird daher seitens der Universität auch
geprüft, ob und in
welcher
Form die angesprochenen Professuren weiterhin notwendig, zweckmäßig
und sinnvoll sind.
Weitere
Informationen liegen mir derzeit nicht vor.