4138/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.09.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4117/J-NR/2002 betreffend Praxis der Vergabe von
Beratungs- und PR-Dienstleistungen, die die
Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen am 8. Juli
2002 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4:
Existieren in Ihrem Ressort interne Vergaberichtlinien für Dienstleistungsaufträge?
Welche Regelungen sehen die unter 1. angefragten
Richtlinien für die Vergabe von
Dienstleistungen gemäss Anhang III zum Bundesvergabegesetz 1997 vor und bis zu welchem
Schwellenwert sind diese Bestimmungen anzuwenden?
Welche Regelungen sehen die unter 1. angefragten
Richtlinien für die Vergabe von
Dienstleistungen gemäß Anhang IV zum Bundesvergabegesetz
1997 vor und bis zu welchem
Schwellenwert sind diese Regelungen anzuwenden?
Sollten keine internen Vergaberichtlinien existieren, nach
welchen Bestimmungen werden
Dienstleistungen gemäß Anhang III unterhalb des
Schwellenwertes sowie Dienstleistungen
gemäss Anhang IV, unabhängig vom Erreichen des Schwellenwertes,
vergeben?
Antwort
Im
bmvit bestehen keine internen Ressortvergaberichtlinien für
Dienstleistungsaufträge. Diese
werden nach den allgemein geltenden Rechtsvorschriften vergeben.
Frage 5:
Ab welcher Auftragshöhe ist die Innenrevision mit der
Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zu
befassen?
Antwort:
Ab einer Auftragshöhe von € 72.673,- brutto ist die Interne Revision vorgängig zu befassen.
Frage 6:
Welche Aufträge für Beratungs- und PR-Dienstleistungen wurden durch Ihr Ressort seit 4.2.2000
vergeben?
Für jeden Dienstleistungsauftrag werden nachfolgende Eckdaten angefragt:
a) Wie lautet der exakte Wortlaut der Firma des beauftragten Unternehmens?
b) In weiche Kategorie
der Anhänge III und IV Bundesvergabegesetz 1997 wurde die beauftragte
Dienstleistung eingestuft?
c) Welches Vergabeverfahren wurde gewählt?
d) Wann wurde zur Anbotslegung eingeladen?
e) Mit welchem Zeitpunkt endete die bekanntgegebene Frist zur Anbotslegung?
f) Sollte
es sich um ein Verhandlungsverfahren handeln, welche Unternehmen (Firma) wurden
zur Verhandlung ausgewählt?
g) Erfolgte eine Prüfung durch die Innenrevision und welche Stellungnahme wurde durch diese
abgegeben?
h) Wer genehmigte letztlich diesen
Vergabeakt?
Antwort:
Im fraglichen Zeitraum (bis 1.7.2002) wurden folgende
Aufträge seitens der Ressortleitung
bzw. des Kabinetts erteilt:
- 7 Aufträge an Iro &
Partners, Management- und Marketingberatungs GesmbH - alle Kategorie
Anhang III; bei 2 Aufträgen
erfolgte eine Ausschreibung (Einladung 15.2.2001, Fristende
21.2.2001 bzw. Einladung
3.1.2002, Fristende 18.1.2002), eine Befassung der Internen Revision
war nicht vorgeschrieben
(Auftragssumme unter € 72.673,-), die anderen Aufträge wurden
freihändig vergeben und wären der
Revision vorzulegen gewesen.
Wie mir berichtet wird, erfolgten die Auftragsvergaben
durch den seinerzeitigen Kabinettschef
DI Miko.
- 5 Aufträge an Publico ECC - alle
Kategorie Anhang III; bei 3 Aufträgen erfolgte eine
Ausschreibung (Einladung
16.2.2001, Fristende 21.2.2001 bzw. Einladung 3.1.2002, Fristende
14.1.2002 und Einladung 3.1.2002, Fristende 14.1.2002), eine Befassung der
Internen Revision
war nicht vorgeschrieben, die anderen
Aufträge wurden freihändig vergeben und wären der
Revision vorzulegen gewesen.
Die Auftragsvergaben erfolgten - laut den vorliegenden
Unterlagen - durch den seinerzeitigen
Kabinettschef DI Miko.
- 5 Beraterverträge für die
Arbeitsgruppe LKW-Maut; Kategorie Anhang III; diese Aufträge wurden
freihändig vergeben und wurden der
Internen Revision vorgelegt, die in ihrer Stellungnahme eine
Vortage an das BMF empfohlen hat; der
Empfehlung, diese Verträge dem BMF zu übermitteln,
wurde entsprochen.
Der Vergabeakt wurde durch meine Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger genehmigt.
-1 Auftrag an Catro Personalsuche und -auswahl GmbH - Kategorie Anhang III; eine Befassung
der Internen Revision war nicht vorgeschrieben.
Da mir diesbezüglich keine Unterlagen vorliegen, kann ich keine weiteren Informationen erteilen.
-1 Auftrag an Cap Gemini Ernst & Young Consulting Österreich AG - Kategorie Anhang III;
es erfolgte eine freihändige Vergabe, der Auftrag wäre der Internen Revision vorzulegen gewesen.
Der Vergabeakt wurde durch den seinerzeitigen BM DI Schmid genehmigt.
-1 Auftrag an Trust Consult Unternehmensberatung GmbH - Kategorie Anhang III, es erfolgte eine
beschränkte Ausschreibung (Einladung 1.8.2001, Fristende 16.8.2001), eine Befassung der
Revision war nicht vorgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgte unter Mitfinanzierung des BMöLS.
Der Vergabeakt wurde durch den Leiter der Sektion "Grundsätzliche Verkehrspolitik und
Verkehrsplanung, Landverkehrsträger" genehmigt.
- 2 Aufträge an TPA Consult
Unternehmensberatungs GmbH - Kategorie Anhang III; es erfolgte
jeweils eine beschränkte Ausschreibung (Einladung 1.8.2001, Fristende
16.8.2001 bzw. Einladung
6.11.2001, Fristende 22.11.2001), eine Befassung der Revision war nicht
vorgeschrieben.
Eine Beauftragung erfolgte unter Mitfinanzierung des BMöLS.
Der Vergabeakt wurde durch meine
Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger bzw. den Leiter der Sektion
"Grundsätzliche Verkehrspolitik und Verkehrsplanung,
Landverkehrsträger" genehmigt.
-1 Auftrag an "frei:)stil" Ralf Tometschek
Werbekonzeption und Text - Kategorie Anhang III; es
erfolgte eine freihändige Vergabe,
eine Befassung der Revision war nicht vorgeschrieben.
Der Vergabeakt wurde durch meine Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger
genehmigt.
Desweiteren wurde je 1 Auftrag an Exklusiv VerlagsgesmbH & Co KG (PR-Reportage), Fa. Peter
Kudlicza (journalistische redaktionelle Tätigkeit) sowie Fa. IKM - Institut für Kommunikations- u.
Medientraining (Medientraining) von meiner Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger bzw. Kabinett
vergeben.
Da mir diesbezüglich keine Untertagen vorliegen, kann ich keine nähere Information erteilen.