4138/AB XXI.GP

Eingelangt am: 06.09.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4117/J-NR/2002 betreffend Praxis der Vergabe von
Beratungs- und PR-Dienstleistungen, die die Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen am 8. Juli
2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 4:

Existieren in Ihrem Ressort interne Vergaberichtlinien für Dienstleistungsaufträge?

Welche Regelungen sehen die unter 1. angefragten Richtlinien für die Vergabe von
Dienstleistungen gemäss Anhang III
zum Bundesvergabegesetz 1997 vor und bis zu welchem
Schwellenwert sind diese Bestimmungen anzuwenden?

Welche Regelungen sehen die unter 1. angefragten Richtlinien für die Vergabe von
Dienstleistungen gemäß Anhang
IV zum Bundesvergabegesetz 1997 vor und bis zu welchem
Schwellenwert sind diese Regelungen anzuwenden?

Sollten keine internen Vergaberichtlinien existieren, nach welchen Bestimmungen werden
Dienstleistungen gemäß Anhang
III unterhalb des Schwellenwertes sowie Dienstleistungen
gemäss Anhang
IV, unabhängig vom Erreichen des Schwellenwertes, vergeben?

Antwort

Im bmvit bestehen keine internen Ressortvergaberichtlinien für Dienstleistungsaufträge. Diese
werden nach den allgemein geltenden Rechtsvorschriften vergeben.

Frage 5:

Ab welcher Auftragshöhe ist die Innenrevision mit der Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zu
befassen?


Antwort:

Ab einer Auftragshöhe von € 72.673,- brutto ist die Interne Revision vorgängig zu befassen.

Frage 6:

Welche Aufträge für Beratungs- und PR-Dienstleistungen wurden durch Ihr Ressort seit 4.2.2000

vergeben?

Für jeden Dienstleistungsauftrag werden nachfolgende Eckdaten angefragt:

a)   Wie lautet der exakte Wortlaut der Firma des beauftragten Unternehmens?

b)   In weiche Kategorie der Anhänge III und IV Bundesvergabegesetz 1997 wurde die beauftragte
Dienstleistung eingestuft?

c)   Welches Vergabeverfahren wurde gewählt?

d)   Wann wurde zur Anbotslegung eingeladen?

e)   Mit welchem Zeitpunkt endete die bekanntgegebene Frist zur Anbotslegung?

f)    Sollte es sich um ein Verhandlungsverfahren handeln, welche Unternehmen (Firma) wurden
zur Verhandlung ausgewählt?

g)   Erfolgte eine Prüfung durch die Innenrevision und welche Stellungnahme wurde durch diese

abgegeben?
h)   Wer genehmigte letztlich diesen Vergabeakt?

Antwort:

Im fraglichen Zeitraum (bis 1.7.2002) wurden folgende Aufträge seitens der Ressortleitung
bzw. des Kabinetts erteilt:

- 7 Aufträge an Iro & Partners, Management- und Marketingberatungs GesmbH - alle Kategorie
Anhang III; bei 2 Aufträgen erfolgte eine Ausschreibung (Einladung 15.2.2001, Fristende
21.2.2001 bzw. Einladung 3.1.2002, Fristende 18.1.2002), eine Befassung der Internen Revision
war nicht vorgeschrieben (Auftragssumme unter € 72.673,-), die anderen Aufträge wurden
freihändig vergeben und wären der Revision vorzulegen gewesen.

Wie mir berichtet wird, erfolgten die Auftragsvergaben durch den seinerzeitigen Kabinettschef
DI Miko.

- 5 Aufträge an Publico ECC - alle Kategorie Anhang III; bei 3 Aufträgen erfolgte eine
Ausschreibung (Einladung 16.2.2001, Fristende 21.2.2001 bzw. Einladung 3.1.2002, Fristende
14.1.2002 und Einladung 3.1.2002, Fristende 14.1.2002), eine Befassung der Internen Revision
war nicht vorgeschrieben, die anderen Aufträge wurden freihändig vergeben und wären der
Revision vorzulegen gewesen.

Die Auftragsvergaben erfolgten - laut den vorliegenden Unterlagen - durch den seinerzeitigen
Kabinettschef DI Miko.

- 5 Beraterverträge für die Arbeitsgruppe LKW-Maut; Kategorie Anhang III; diese Aufträge wurden
freihändig vergeben und wurden der Internen Revision vorgelegt, die in ihrer Stellungnahme eine
Vortage an das BMF empfohlen hat; der Empfehlung, diese Verträge dem BMF zu übermitteln,
wurde entsprochen.


Der Vergabeakt wurde durch meine Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger genehmigt.

-1 Auftrag an Catro Personalsuche und -auswahl GmbH - Kategorie Anhang III; eine Befassung

der Internen Revision war nicht vorgeschrieben.

Da mir diesbezüglich keine Unterlagen vorliegen, kann ich keine weiteren Informationen erteilen.

-1 Auftrag an Cap Gemini Ernst & Young Consulting Österreich AG - Kategorie Anhang III;

es erfolgte eine freihändige Vergabe, der Auftrag wäre der Internen Revision vorzulegen gewesen.

Der Vergabeakt wurde durch den seinerzeitigen BM DI Schmid genehmigt.

-1 Auftrag an Trust Consult Unternehmensberatung GmbH - Kategorie Anhang III, es erfolgte eine

beschränkte Ausschreibung (Einladung 1.8.2001, Fristende 16.8.2001), eine Befassung der

Revision war nicht vorgeschrieben.

Die Beauftragung erfolgte unter Mitfinanzierung des BMöLS.

Der Vergabeakt wurde durch den Leiter der Sektion "Grundsätzliche Verkehrspolitik und

Verkehrsplanung, Landverkehrsträger" genehmigt.

- 2 Aufträge an TPA Consult Unternehmensberatungs GmbH - Kategorie Anhang III; es erfolgte
jeweils eine beschränkte Ausschreibung (Einladung 1.8.2001, Fristende 16.8.2001 bzw. Einladung
6.11.2001, Fristende 22.11.2001), eine Befassung der Revision war nicht vorgeschrieben.
Eine Beauftragung erfolgte unter Mitfinanzierung des BMöLS.

Der Vergabeakt wurde durch meine Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger bzw. den Leiter der Sektion
"Grundsätzliche Verkehrspolitik und Verkehrsplanung, Landverkehrsträger" genehmigt.

-1 Auftrag an "frei:)stil" Ralf Tometschek Werbekonzeption und Text - Kategorie Anhang III; es
erfolgte eine freihändige Vergabe, eine Befassung der Revision war nicht vorgeschrieben.
Der Vergabeakt wurde durch meine Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger genehmigt.

Desweiteren wurde je 1 Auftrag an Exklusiv VerlagsgesmbH & Co KG (PR-Reportage), Fa. Peter

Kudlicza (journalistische redaktionelle Tätigkeit) sowie Fa. IKM - Institut für Kommunikations- u.

Medientraining (Medientraining) von meiner Amtsvorgängerin DI Dr. Forstinger bzw. Kabinett

vergeben.

Da mir diesbezüglich keine Untertagen vorliegen, kann ich keine nähere Information erteilen.