4139/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.09.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4185/J der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde , wie folgt:

Wie in der Anfrage angeklungen ist, fällt der Bereich Schienenfahrzeuge in die
Kompetenz des BMVIT. Detailfragen zum Einsatz welcher Schienenfahrzeuge auf
welchen Strecken entziehen sich daher meiner Kenntnis. Ich kann deshalb nur
allgemein zur Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch mit
Verbrennungsmotoren angetriebene Schienenfahrzeuge Stellung nehmen.

Grundsätzlich emittieren alle Verbrennungsmotoren, gleichgültig ob Diesel, Benzin,
2- oder 4-Takt, Schadstoffe wie CO, NOx, Kohlenwasserstoffe usw., die in höheren
Konzentrationen nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen
haben. Es ist daher danach zu trachten, den Schadstoffausstoß bei KFZ auf ein für
die Gesundheit noch akzeptables Maß zu begrenzen. Dabei ist jedoch nicht nur auf
das einzelne Fahrzeug sondern auch auf die Gesamtheit aller am Verkehr beteiligten
KFZ abzustellen. Aus gesundheitspolitischer Sicht ergibt sich bei einem bestimmten
Verkehrsmittel dann ein Handlungsbedarf, wenn dieses signifikante Auswirkungen
auf die Gesamtimmissionssituation hat.

Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass der Einsatz von nicht elektrisch
angetriebenen Schienenfahrzeugen maßgeblich an der durch Straßenverkehr,
Industrie und Hausbrand bestimmten Gesamtimmissionssituation beteiligt ist. Der in
der Anfrage unter 5. enthaltene Hinweis auf das Vorhandensein von Absauganlagen
in Werkstätten für Eisenbahnfahrzeuge ist diesbezüglich nicht stichhaltig, da zur
Einhaltung der MAK-Werte beispielsweise auch in PKW-Werkstätten
Absaugeinrichtungen notwendig sind. Ebenso ist die in der Anfrage unter 6.
vorgenommene Gleichsetzung der Schadstoffbelastung in Werkstätten mit jenen in
der Außenluft unzulässig, da in der Außenluft eine weitgehende Verdünnung erfolgt
und keine vergleichbaren Abgaskonzentrationen vorliegen. Die Gefährdung für


Passagiere und Anrainer kann daher nicht von der allfälligen Überschreitung von
MAK-Werten in Werkstätten abgeleitet werden.

Aus meiner Sicht wird man daher zunächst die Entwicklung im Auge behalten und
erforderlichenfalls beim zuständigen Ressort die Schaffung entsprechender
gesetzlicher Regelungen, so sie nicht ohnedies bereits geplant sind, anregen.