414/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Riepl, Dietachmayr, Sophie Bauer und GenossInnen,
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
betreffend die Umsetzung der Angleichung der Rechte der Arbeiter
an die Rechte der Angestellten
„Aktion Fairness“ (Nr.399/J).
Die oben angeführte parlamentarische Anfrage wurde vom Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit zur GZ. 10.101/45 - Pr/B/10a/00 vom 18. April 2000 beant -
wortet, wobei er hinsichtlich der Fragen 6 und 7 auf meine Ressortzuständigkeit
hingewiesen hat.
Zu diesen Fragen führe ich Folgendes aus:
Zur Frage 6:
Nein.
Zur Frage7:
Abseits der nun vorgesehenen Angleichung der Entgeltfortzahlung und der damit
verbundenen Annäherung im Bereich des Krankengeldes gibt es bei der Inan -
spruchnahme von Leistungen in der Krankenversicherung Unterschiede zwischen
Arbeitern und Angestellten, die eine unterschiedliche Gestaltung des Beitragssatzes
sehr wohl zulassen. Allerdings wäre unter Bedachtnahme auf das Ziel des solida -
rischen Ausgleichs zwischen den verschiedenen Risikogruppen mittelfristig eine An -
gleichung der Beitragssätze durchaus wünschenswert.