4145/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.09.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4186/J-NR/2002 betreffend Luftfahrtunrecht am
Beispiel
Reichhold/Innsbruck, die die Abgeordneten Licntenberger, Freundinnen und
Freunde am 11. Juli
2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil der parlamentarischen Anfrage ist
festzuhalten, dass die Republik Österreich das
Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert und
kundgemacht hat (BGBI. Nr. 97/1949), in
welchem sich die Vertragsstaaten verpflichten, in ihren Hoheitsgebieten u.a.
Flughäfen zur
Erleichterung der internationalen Luftfahrt gemäß den Normen und
Verfahren bereitzustellen, die auf
Grund
dieses Abkommens jeweils empfohlen oder festgelegt werden. Eine das
Pistenvorfeld
betreffende korrespondierende Regelung dieser Normen findet sich in der
Verordnung des
Bundesministers für Verkehr vom 1. Juli 1972 betreffend
Zivilflugplätze (Zivilflugplatz-Verordnung -
ZFV1972).
Frage 1:
Wann werden Sie bereit sein, den
Innsbrucker Flughafenanrainerlnnen den versprochenen Termin zu
gewähren?
Antwort:
Aufgrund der
gedrängten Terminsituation war es mir bis dato nicht möglich, ein
Gespräch mit den
Flughafenanrainerlnnen bzw. den Vertretern des Vereines Schutzgemeinschaft zur
Verminderung
schädlicher Auswirkungen des Innsbrucker Flughafens zu führen. Ich
beabsichtige jedoch, einen
solchen Termin während
eines meiner nächsten Tirol Besuche wahrzunehmen. In diesem
Zusammenhang bleibt zu bemerken, dass ein
bereits vereinbarter Termin mit Mitarbeitern meines
Kabinetts seitens des o.a. Vereines abgesagt wurde.
Grundsätzlich
darf ich darauf hinweisen, dass auftretende Fragen im Hinblick auf die weitere
Vorgangsweise im Rahmen des
behördlichen Verfahrens abzuklären sein werden und daraus
resultierende weiterführende
Maßnahmen, losgelöst von meiner persönlichen Einschätzung,
ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen
Bestimmungen getroffen werden.
Frage 2:
Warum wollen Sie sogar durch
luftfahrtrechtliche Winkelzüge die gesetzeskonforme Mitwirkung der
AnrainerInnen im Rahmen des Verfahrens zum ergangenen Bescheid bzw. zur
Innverlegung
hintertreiben?
Antwort:
Sämtliche luftfahrtbehördliche
Verfahren in meinem Ressort werden gesetzeskonform abgewickelt.
Im übrigen ist die Fragestellung nicht nachvollziehbar.
Frage 3:
Welchen Fortschritt soll die
"schnellen Erledigung von Flughafenverfahren" in einem Feld bringen,
in
dem ohnedies den Anrainern und der Umwelt völlig unzureichender Schutz
gewährt wird?
Antwort:
Ziel der "schnellen Erledigung von
Flughafenverfahren" ist die Einhaltung der in den
Verwaltungsverfahrensgesetzen vorgesehenen Fristen.
Frage 4:
Welche "Flughafenverfahren"
sollen neben dem "Fall Innsbruck" durch die von Ihnen beauftragte
Prqjektgruppe "schnell erledigt" werden?
Antwort:
Durch die Projektgruppe sollen alle
anhängigen und künftigen Verfahren betreffend die Flughäfen
Graz,
Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien "schnell erledigt"
werden.