4145/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.09.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4186/J-NR/2002 betreffend Luftfahrtunrecht am Beispiel
Reichhold/Innsbruck, die die Abgeordneten Licntenberger, Freundinnen und Freunde am 11. Juli
2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zum Motiventeil der parlamentarischen Anfrage ist festzuhalten, dass die Republik Österreich das
Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt ratifiziert und kundgemacht hat (BGBI. Nr. 97/1949), in
welchem sich die Vertragsstaaten verpflichten, in ihren Hoheitsgebieten u.a. Flughäfen zur
Erleichterung der internationalen Luftfahrt gemäß den Normen und Verfahren bereitzustellen, die auf
Grund dieses Abkommens jeweils empfohlen oder festgelegt werden. Eine das Pistenvorfeld
betreffende korrespondierende Regelung dieser Normen findet sich in der Verordnung des
Bundesministers für Verkehr vom 1. Juli 1972 betreffend Zivilflugplätze (Zivilflugplatz-Verordnung -
ZFV1972).

Frage 1:

Wann werden Sie bereit sein, den Innsbrucker Flughafenanrainerlnnen den versprochenen Termin zu
gewähren?

Antwort:

Aufgrund der gedrängten Terminsituation war es mir bis dato nicht möglich, ein Gespräch mit den
Flughafenanrainerlnnen bzw. den Vertretern des Vereines Schutzgemeinschaft zur Verminderung
schädlicher Auswirkungen des Innsbrucker Flughafens zu führen. Ich beabsichtige jedoch, einen
solchen Termin während eines meiner nächsten Tirol Besuche wahrzunehmen. In diesem
Zusammenhang bleibt zu bemerken, dass ein bereits vereinbarter Termin mit Mitarbeitern meines
Kabinetts seitens des o.a. Vereines abgesagt wurde.

Grundsätzlich darf ich darauf hinweisen, dass auftretende Fragen im Hinblick auf die weitere
Vorgangsweise im Rahmen des behördlichen Verfahrens abzuklären sein werden und daraus
resultierende weiterführende Maßnahmen, losgelöst von meiner persönlichen Einschätzung,
ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen getroffen werden.

Frage 2:

Warum wollen Sie sogar durch luftfahrtrechtliche Winkelzüge die gesetzeskonforme Mitwirkung der
AnrainerInnen im Rahmen des Verfahrens zum ergangenen Bescheid bzw. zur Innverlegung
hintertreiben?


Antwort:

Sämtliche luftfahrtbehördliche Verfahren in meinem Ressort werden gesetzeskonform abgewickelt.
Im übrigen ist die Fragestellung nicht nachvollziehbar.

Frage 3:

Welchen Fortschritt soll die "schnellen Erledigung von Flughafenverfahren" in einem Feld bringen, in
dem ohnedies den Anrainern und der Umwelt völlig unzureichender Schutz gewährt wird?

Antwort:

Ziel der "schnellen Erledigung von Flughafenverfahren" ist die Einhaltung der in den
Verwaltungsverfahrensgesetzen vorgesehenen Fristen.

Frage 4:

Welche "Flughafenverfahren" sollen neben dem "Fall Innsbruck" durch die von Ihnen beauftragte
Prqjektgruppe "schnell erledigt" werden?

Antwort:

Durch die Projektgruppe sollen alle anhängigen und künftigen Verfahren betreffend die Flughäfen
Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien "schnell erledigt" werden.