4146/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.09.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4189/J-NR/2002 betreffend Verkehr und Klimaschutz,
die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 11. Juli 2002 an
mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg möchte ich - insbesondere auch
im Lichte der jüngsten Flutkatastrophen - zum
Maßnahmenprogramm im Verkehrsbereich anmerken, dass die Herausforderung
im
Verkehrssektor darin besteht, durch eine langfristig angelegte Gesamtstrategie
so rasch wie
möglich eine Trendumkehr bei den in den 90er Jahren rasant gestiegenen
CO2-Emissionen zu
erreichen.
Die Vielschichtigkeit der Problematik
erfordert dabei sowohl einen gesamtstaatlichen Zugang
durch das Setzen entsprechender ökonomischer Rahmenbedingungen, als auch
stark lokal- und
regionalspezifische Initiativen, welche Bewusstseinsbildung ebenso
einschließen wie langfristige
Umorientierung der Raumordnung und
Infrastrukturentwicklung.
Generell sind gerade im Verkehrssektor
auch die von der EU gesetzten Rahmenbedingungen von
großer Bedeutung für die Reduktionspotentiale von in Österreich
gesetzten Einzelmaßnahmen.
Dies gilt insbesondere auch auf Grund des zu erwartenden größeren
Verkehrsaufkommens infolge
der bevorstehenden Erweiterung der EU. Weiters sind verbesserte Standards
hinsichtlich der
Energieeffizienz von Fahrzeugen in erster Linie auf Gemeinschaftsebene zu
erarbeiten.
Zur Erreichung des ambitionierten
Reduktionszieles sowie zur Unterstützung der technologischen
und investiven Maßnahmen, die auf eine Verlagerung des Personen- und
Güterverkehrs von der
Straße hin zu nachhaltigen Mobilitätsformen abzielen, ist eine
schrittweise Steigerung der
Kostengerechtigkeit unter Einschluss von Umwelt-, Gesundheit-, Unfallkosten und
sonstigen
externen Kosten
unumgänglich.
Frage 1:
Welche Maßnahmen werden Sie im einzelnen zur
Umsetzung der "Strategie Österreichs zur
Erreichung des Kioto-Zieles (Nationale Klimastrategie 2008/2012)" in Ihrem
Wirkungsbereich
setzen, und welche anteiligen Beiträge zur Umsetzung erwarten Sie dadurch?
Antwort:
Wie auch im Motiventeil Ihrer Anfrage
erwähnt, wurde die nationale Klimastrategie am 17. Juni
dieses Jahres vom Ministerrat verabschiedet. Meine Mitarbeiterinnen im
Verkehrsressort und ich
sind an Beschlüsse des Ministerrats gebunden und
bestrebt, im Rahmen der Zuständigkeiten des
bmvit, das Maßnahmenprogramm Verkehr der Klimastrategie rasch und
effizient umzusetzen. In
diesem Sinne erlaube ich mir, Ihnen beispielhaft einige konkrete
Maßnahmen zu erläutern:
Generalverkehrsplan Österreich (GVP-Ö)
Der aktuelle, im Jänner 2002 der Öffentlichkeit
präsentierte Generalverkehrsplan Österreich, sieht
bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 45 Milliarden € für den
Verkehrsträger Schiene
Investitionen von rund 30 Milliarden €
und für Straßenprojekte von rund 15 Milliarden € vor.
Dieses Infrastrukturinvestitionsprogramm soll im wesentlichen in den
nächsten 20 Jahren realisiert
werden. Der GVP-Ö soll jedoch kein isoliertes Bau- und Investitionskonzept
sein, sondern in eine
verkehrpolitische Gesamtstrategie mit dem Ziel einer ökologisch nachhaltig
verträglichen
Entwicklung eingebunden sein. Eine wesentliche Rolle kommt dabei fairen und
effizienten Preisen
im Verkehr zu.
Schon im Zeitraum von 1991 bis 2000 wurden zur Verbesserung
der Schieneninfrastruktur in
Österreich über 5 Mrd. €
verbaut, überwiegend für Maßnahmen im Bereich der
Transitachsen, um
ausreichende Kapazitäten für den wachsenden Verkehr und die
ökologisch notwendige
Verlagerung von der Straße auf die Schiene zu schaffen.
In Bau oder in der Detailplanung sind derzeit
Schieneninfrastrukturprojekte mit einem
Investitionsvolumen von 5,3 Milliarden €, im Zeitraum von 2002 bis 2006
sollen nach dem GVP-Ö
weitere Projekte mit einem Kostenvolumen von 5,6 Milliarden € begonnen werden.
Die großen
Investitionen in das Schienennetz sind ein Beitrag zur Sicherung und Ausweitung
des hohen
Marktanteils des Schienengüterverkehrs in Österreich: Während in
der Europäischen Union der
durchschnittliche Marktanteil der Schiene (ohne Berücksichtigung der
Pipelines) unter 15 %
beträgt, liegt er in Österreich derzeit bei rund 36% und in einzelnen
Hauptverbindungen sogar
noch höher, beispielsweise beträgt der Schienenanteil am
Güterverkehr von Vorarlberg über die
Arlbergstrecke nach Ostösterreich sogar über 50 %.
Österreich bietet auch eine attraktive Förderung
für Anschlussbahnen. Die Höhe der staatlichen
Förderung beträgt maximal 30 % der Investitionskosten, in
EU-Fördergebieten bis zu 40 %. Es
wird eine 5-jährige Bindung an den Schienenverkehr gefordert. In
Österreich gibt es 1286
Anschlussbahnen, über die rund 58 Mio. Tonnen Güter jährlich
befördert werden. Der Anteil der
Anschlussbahnen am gesamten Transportaufkommen auf der Schiene in
Österreich beträgt somit
mehr als 60 %.
Für die Schifffahrt wurden in den Jahren 1981 bis 2000
rd. 0,218 Mrd. € für Regulierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen an der Wasserstraße Donau investiert.
Für die geplante Beseitigung
des Engpasses im Abschnitt zwischen Wien und der slowakischen Staatsgrenze
sollen rd. 0,182
Mrd. € aufgewendet
werden.
Der Kombinierte Güterverkehr ist
für Österreich von großer Bedeutung, da Güter über
weite
Strecken umweltfreundlich auf der Schiene transportiert werden. Insgesamt
wurden im Jahr 2001
auf der Schiene 24,3 Mio. Tonnen, das entspricht ca. 28 % des
Schienengüterverkehrs der ÖBB,
im Kombinierten Güterverkehr
befördert. Rund die Hälfte der Tonnage entfällt auf die Rollende
Landstraße. Mit den Rollenden
Landstraßen der ÖKOMBI wurden im Jahr 2001 insgesamt
345.731 Sendungen transportiert, das entspricht rund 1000 Sendungen
täglich und einem
Zuwachs gegenüber dem Jahr 2000 um 17 %.
Knapp 140.000 Lkw wurden auf der Rollenden Landstraße
Brenner - Manching befördert, 18 %
mehr als im Jahr 2000 und 71.163 in der Relation Villach - Wels, 12,8 % mehr
als im Jahr 2000.
Mit der Rollenden Landstraße konnten somit spürbare Entlastungen der
Umwelt im
alpenquerenden Verkehr erzielt werden. Auch der unbegleitete Kombinierte
Güterverkehr hat sich
positiv entwickelt. Im Jahr 2001 wurden 12 Mio. Tonnen befördert, um 5,3 %
mehr als im Vorjahr.
Die unter Beteiligung des bmvit
gegründete Gesellschaft "Via Donau" soll Logistiklösungen
zur
Einbeziehung der Wasserstraße Donau in Transportketten des Kombinierten
Güterverkehrs
erarbeiten.
EU - Regionalförderungsprogramme: Interreg III A und III B
Beim Großteil der Interreg-Projekte, an denen sich
das bmvit und andere österreichische Partner
beteiligen, steht "nachhaltige, ökologisch und sozial
verträgliche Mobilität" im Vordergrund:
Regionsentwicklung im Dreiländereck Österreich — Slowenien - Ungarn
Die Oststeiermark ist verkehrsgeografisch betrachtet eine
periphere Region. Ziel des Projekts ist
die Entwicklung einer Strategie zur Entschärfung dieser Randlage, wobei
eine innovative
Güterverkehrslogistik mit regionalen Knotenpunkten im Vordergrund steht.
Dort soll der Verkehr
gebündelt und auf die Schiene verlagert werden.
Masterplan und Pilotprojekte zu
nachhaltigem Verkehr in sensiblen Gebieten am Beispiel der
österreichisch/
ungarischen Neusiedler See/ fertö-tö Region
Basis dieses Projektvorschlags ist eine Studie zu sensiblen
Gebieten und ihre Belastung durch
den Verkehr. In dieser vom Umweltministerium beauftragten Studie wurden
Empfehlungen für
einen nachhaltig verträglichen Verkehr in ökologisch besonders
sensiblen Gebieten und deren
praktische Umsetzung in Pilotprojekten empfohlen. Das nun startende
Schirmprojekt gibt den
Stand des Wissens der auf ökologische und soziale Verträglichkeit
ausgerichteten
Verkehrsplanung wieder und umfasst die “Module" innovativer
öffentlicher Verkehr
grenzüberschreitende regionale Mobilitätszentrale
Öko-Mobilität und Öko-Tourismus/
Naturerbebetriebliches Mobilitätsmanagement neue Fahrzeugtechnologien und
landschaftlich
maßgeschneiderte Infrastrukturen. Die finanzielle Beteiligung des bmvit
wird rund 1 Mio. €
betragen.
“Alps Mobility 2"
Dieses Projekt soll gemeinsam mit Partnern in Bayern,
italienischen Regionen u.a. Veneto, Friaul-
Julisch-Venetien, den Autonomen Provinzen Trento und Bozen, zwei
schweizerischen Regionen,
österreichischen Bundesministerien (bmvit, BMwA, BMLFuW), dem Amt der
Salzburger
Landesregierung sowie den beiden Modellgemeinden Bad Hofgastein und Werfenweng
umgesetzt
werden.
Schwerpunkt dieses Projektes ist die
Gestaltung und praktische Umsetzung von attraktiven
Angeboten des öffentlichen Verkehrs, die geeignet sind, den wachsenden
Freizeit- und
Tourismusverkehr in den Alpen vom Pkw auf umweltverträglichere und sicherere
Verkehrsmittel zu
verlagern. Unter dem Titel "Alpine Pearts" soll
ein attraktives Angebotspaket für Reisen mit
öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Fahrrädem und Schiffen geschaffen
werden.
Die Mobilitätszentrale Pongau, die im Rahmen des EU-Projekts "Alps
Mobility 1" und des
Modellvorhabens “Sanfte Mobilität- autofreier Tourismus"
eingerichtet wurde, hat im Projekt
"Alpsmobility 2" eine Schlüsselfunktion bei der Entwicklung und
Umsetzung von Maßnahmen.
Modellvorhaben "Sanfte Mobilität - autofreier Tourismus"
Das österreichische
Modellvorhaben "Sanfte Mobilität - autofreier Tourismus" (www.sanftmobil.at)
steht in engem Zusammenhang mit dem Interreg III B -Projekt
"Alpsmobility 2". Dieses
Modellvorhaben zeigt, wenngleich auf regionaler Ebene, schon erfreuliche
Ergebnisse im Hinblick
auf Klimaschutz. Während vor der Umsetzung der Maßnahmen rund 9 %
der Gäste von
Werfenweng mit der Bahn anreisten, waren es in der Wintersaison 2001 bereits 25
%.
An positiven Umweltwirkungen zeichnet sich folgendes ab:
Allein in der Wintersaison 2000/2001
ergab sich eine Einsparung von 1,2 Millionen Pkw-Kilometern bei der Anreise der
Dauergäste nach
Werfenweng. Das entspricht der jährlichen Fahrleistung von 80 Pkw oder
einer 30-fachen
Erdumrundung. Dadurch ergab sich eine Verringerung der Luftschadstoffemissionen
durch
Einsparung der CO2-Emissionen in Höhe von 375 Tonnen gegenüber dem
landesweiten Trend.
Das entspricht beispielsweise den jährlichen Emissionen einer
durchschnittlichen Ölheizung von
72 Einfamilienhäusern mit rund 200 Einwohnern.
In den beiden Modellgemeinden sind derzeit rund 100
Elektro-Kfz unterwegs, ein Großteil davon
besonders energiesparende einspurige Kfz aber auch rund 10 Nutzfahrzeuge mit
Elektroantrieb.
Wie beim Modellvorhaben "Sanfte Mobilität - autofreier
Tourismus" strebt das bmvit auch bei EU-
Projekten positive "Umweltbilanzen" an. Obwohl Beiträge der
einzelnen Maßnahmen zum
Klimaschutz nicht überschätzt werden dürfen, weisen sie doch den
Weg in die richtige Richtung.
Faire und effiziente Preise im Verkehr
Faire Preise, das heißt die Anwendung des
Verursacherprinzips im Verkehr, sind eine
Voraussetzung für vernünftige Verkehrsmittelwahl. Mit der
Einführung des Road Pricings für das
hochrangige Straßennetz, setzen wir einen wesentlichen Schritt in diese
Richtung. Wesentlich ist
die Internalisierung bisher externer Umwelt- und Unfallfolgekosten des
Verkehrs, daher deren
Tragung durch die Verursacher. Das bmvit setzt sich daher in allen EU-Gremien
dafür ein, dass
diese Möglichkeit in der neuen Wegekostenrichtlinie berücksichtigt
wird.
Road Pricing für Lkw
Die Einführung des elektronischen Road Pricing
für Lkw im hochrangigen Straßennetz
(Autobahnen und Schnellstraßen) ist spätestens im Jahr 2004 geplant.
Motivation für die
Entscheidung zur zukünftigen Gebührenpflicht ist in erster Linie der
Aspekt, den Benutzer des
mautpflichtigen Straßennetzes im größtmöglichen
Ausmaß an der fairen Kostendeckung zu
beteiligen. Da die derzeitige EU-Richtlinie 99/62/EG Maut nur in Höhe der
Infrastrukturkosten
zulässt, sollen zumindest diese leistungsabhängig angerechnet werden.
Dazu ist derzeit ein weitestgehend elektronisches
Mautsystem in Vorbereitung, das eine
Gebührenentrichtung entsprechend der zurückgelegten Fahrstrecke ohne
Beeinflussung des
Verkehrsflusses ermöglichen soll.
Mautpflichtig werden alle Fahrzeuge über einem
höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen
sein. Das mautpflichtige Straßennetz wird ca. 2000 km umfassen. Die
Einnahmen werden für
Erhaltung und Ausbau der Autobahnen und Schnellstraßen sowie zur
Abdeckung der aus dem
Bau erwachsenen Finanzierungsverpflichtungen verwendet. Die ASFINAG, die ein
Vorschlagsrecht für die Tarifhöhen hat, hat eine durchschnittliche
Tarifhöhe von 0,22 € pro km als
notwendige Größe zur Kostendeckung genannt. Unterschiede zu einer in
Deutschland diskutierten
Tarifhöhe beruhen auf den in Österreich höheren
Infrastrukturkosten (alpines Gelände), der
geringeren Verkehrsbelastung (weniger Fahrzeuge, die zur Kostentragung beitragen
können) und
auf einem größeren Verkehrsanteil schwerer Lkw als in Deutschland.
Eine wesentliche Zielsetzung des elektronischen Mautsystems
ist auch die zukünftige
größtmögliche Interoperabilität/Kompatibilität zu
Mautsystemen in anderen europäischen Ländern,
vor allem in den Nachbarstaaten, wie z.B. Deutschland, das auch die
Einführung einer
Autobahnmaut vorbereitet, oder Italien, das seit vielen Jahren über ein
Mautsystem verfügt. Damit
soll zukünftig erreicht werden, dass Verkehrsteilnehmer, die im
grenzüberschreitenden Verkehr
unterwegs sind, möglichst mit einem Bordgerät (On-Board-Unit) zur
Mautentrichtung das
Auslangen finden. Dies ist übrigens auch Zielsetzung der EU-Richtlinie
99/62/EG.
Durch die Einführung der fahrleistungsabhängigen
elektronischen Maut in Österreich wird ein
wesentlicher Schritt zur Verwirklichung einer fairen Kostenbelastung im
Straßenverkehr getan.
Darüber hinaus kann die beim Mautsystem zum Einsatz kommende Elektronik
auch die
zukünftigen Möglichkeiten zur besseren Verkehrsinformation und zum
wirkungsvolleren
Verkehrsmanagement unterstützen.
Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union
Im Hinblick auf die Bewältigung der durch den Verkehr
und insbesondere aus dem
Straßengütertransitverkehr resultierenden Belastungen ist - als
einer der zentralen Bestandteile
der im Weißbuch der Europäischen Kommission zur europäischen
Verkehrspolitik angekündigten
Gesamtstrategie - die Erstellung eines Gemeinschaftsrahmens, der zum Ziel hat,
die Bedingungen
für einen fairen Wettbewerb zwischen den einzelnen Verkehrsträgem
herzustellen, als Priorität der
Maßnahmen im Verkehrsbereich anzusehen.
Im Rahmen einer neuen EU-Wegekostenrichtlinie muss dabei
die Möglichkeit geschaffen werden,
den Straßengüterverkehr über die Errichtungs- und
Erhaltungskosten hinaus mit externen Umwelt,
Unfallfolge- und Staukosten zu belasten sowie insbesondere in ökologisch
sensiblen Gebieten
eine Querfinanzierung der alternativen Verkehrsträger vorzunehmen.
Anteilige Beiträge einzelner Maßnahmen im Verkehr zur Umsetzung des Kyotoziels
Hier ist davon auszugehen, dass Berechnungen
im Maßnahmenprogramm der am 18. Juni 2002
vom Ministerrat verabschiedeten "Nationalen Klimastrategie" zum
Verkehr (siehe dazu Seiten 89 ff
der Klimastrategie) nach dem aktuellen Stand des Wissens erfolgten.
Eine Betrachtung dieser Tabelle zeigt, dass gerade
Maßnahmen, die faire und effiziente Preise im
Verkehr, also eine Belastung der Verursacher mit den Umweltkosten zum Ziel
haben, besonders
wirksam sind. So bewirkt eine Reform der Mineralölsteuer eine
jährliche Einsparung der CO2-
Äquivalente um 0,7
Mio. Tonnen.
Auch in der "Volkswirtschaftlichen
Kosten-Wirksamkeits-Analyse von Maßnahmen zur Reduktion
der CO2-Emissionen des Verkehrs in Österreich (R. Pischinger, G. Sammer,
F. Schneider, u.a.
1997 im Auftrag des Umweltministeriums) zeigt sich die große Bedeutung
von Maßnahmen,
insbesondere im Bereich fairer und effizienter Preise, bei der Verfolgung von
Klimaschutzzielen im
Verkehr. Hervorzuheben ist auch das Reduktionspotenzial von Maßnahmen im
Güterverkehr,
welches ebenfalls 0,7 Mio. Tonnen C02-Äquivalent beträgt.
Neben den verkehrspolitischen Maßnahmen werden von
meinem Ressort auch eine Reihe von
technologiepolitischen Initiativen gesetzt, um die Ziele des
Klimaschutzes und der nachhaltigen
Entwicklung zu unterstützen:
Mit dem Impulsprogramm Intelligente
Verkehrssysteme und -services soll einerseits die
Forschungskompetenz in
zentralen Zukunftsfeldern der Verkehrstechnologie (z.B. integrierte
Satellitennavigation, neue Umschlags- und Antriebstechnologien,
Materialforschung, Mechatronik
u.v.a.) erhöht und damit die
Wettbewerbsfähigkeit einer österreichischen Schlüsselbranche
gestärkt werden; anderseits
können durch neue Produkte und technologische Lösungen wichtige
Beiträge geleistet werden, um den Verkehr der Zukunft effizient, sicher,
nachhaltig und
nutzergerecht
gestalten zu können .
Der
Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat zur Erreichung dieser
Doppeldividende
bzw. dieses Mehrfachnutzens für die österreichische Industrie- und
Technoliegepolitik sowie die
Umwelt- und Verkehrspolitik 2001 zusätzlich 29 Mio € für 2
Jahre zur Verfügung gestellt.
Im besonderen soll Forschung und Entwicklung in folgenden Programmlinien forciert werden:
Innovatives System Bahn ist
ein F&E-lmpulsprogramm zur Förderung innovativer Technologien
und Systeme im Schienenverkehr durch Unterstützung interdisziplinärer
Forschungs-,
Demonstrations- und Validationsprojekte. Ziel ist es, durch innovative
Technologien und attraktive
Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr die Bahn aufgrund ihrer
teils systemimmanenten
Eigenschaften (hohes Transportpotenzial im Personen- und Güterverkehr mit
hoher
Energieeffizienz, niedriger Lärm- und Schadstoffemission, sehr hoher
Sicherheit, geringen Kosten
und großer Zuverlässigkeit) zu forcieren und die
Interoperabilität des europäischen
Schienenverkehrssystems auszubauen.
AAA-Technologieprogramm (Austrian
Advanced Automotive Technology) stellt ein F&E-
lmpulsprogramm zur langfristigen Sicherung der technologischen
Wettbewerbsfähigkeit der
österreichischen Automobilindustrie (Zulieferindustrie, KMU) dar. Immer
strenger werdende
Umwertanforderungen und die von der EU gesetzten ambitionierten Ziele wie z.B.
Steigerung des
Marktanteils von alternativen Treibstoffen bis 2020 auf 20 % oder Halbierung
der
Straßenverkehrstoten erfordern neue Lösungsansätze und
technologische Umbrüche, die gezielt
mit diesem Programm verfolgt werden.
Intelligente Infrastruktur
ist ein
F&E-lmpulsprogramm zur Förderung systemintegrierender
Telematikanwendungen im Verkehrssektor, um die Kapazität der
Verkehrsträger und das
Verkehrsangebot zu verbessern. Neue Telematikanwendungen sollen dazu beitragen,
die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit
und Umweltverträglichkeit
des Verkehrssystems zu verbessern,
MOVE - Mobilität und
Verkehrstechnologie forciert
die Intermodalität im Personen- und
Güterverkehr durch verkehrträgerübergreifende Lösungen
insbesondere durch Optimierung der
intermodalen Logistikabläufe.
Technologieinitiative Donau forciert die Technologisierung der
Binnenschifffahrt, um die Donau
in effiziente und leistungsfähige Transport- und Logistikketten zu
integrieren. Ein wichtiges Projekt
wurde nunmehr mit dem Aufbau eines Testzentrums für ein Schifffahrts-
Informations- und
Managementsystem (DoRis) initiiert.
Weiters führt das bmvit seit dem Jahr
1999 ein mehrjähriges Forschungs- und Technologie-
programm unter dem Titel “Impulsprogramm Nachhaltig Wirtschaften"
durch. Ein wesentliches
Anliegen dieses Programms ist, über Grundlagenprojekte, Konzepte und
Technologie-
entwicklungen zu konkreten Modell- und Demonstrationsvorhaben zu kommen, die
Vorbildwirkung
haben und dadurch den Diffusionsprozess unterstützen.
Ausschreibungen sowie Wettbewerbe werden zu folgenden Programmlinien durchgeführt:
Haus der Zukunft
Unter “Haus der Zukunft" sind
Wohn- und Bürobauten zu verstehen, die im Vergleich zur
derzeitigen Baupraxis in Österreich erhöhte Energieeffizienz
hinsichtlich des gesamten
Lebenszyklus,
verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger (insb. Solarenergie),
erhöhte
Nutzung nachwachsender Rohstoffe sowie vermehrte Berücksichtigung von
Service- und
Nutzungsaspekten bei vergleichbaren Kosten mit herkömmlichen Bauweisen
aufweisen.
Fabrik der Zukunft
Mit der Programmlinie “Fabrik der
Zukunft" werden Industrie- und Gewerbebetriebe sowie
Dienstleister angesprochen, die mit den Werkstoffen von morgen Produkte von
morgen für den
Bedarf von morgen produzieren bzw. anbieten. Dabei sollen Aspekte wie
Annäherung an abfall-
und emissionsfreie Produktionstechnologien und - methoden, verstärkten
Einsatz von
nachwachsenden Rohstoffen
für Werkstoffe sowie Produkte, verstärkte Nutzung erneuerbarer
Energieträger in der Produktion bzw. im Betrieb, Aufbau von neuen
Partnerschaften und
Kooperationen sowie innerbetrieblichen Qualifikations- und
Mitarbeiter-Beteiligungsmodellen
berücksichtigt werden.
Energiesysteme der Zukunft
Ziel der Programmlinie ist es,
Technologien und Konzepte für ein, auf der Nutzung erneuerbarer
Energieträger aufbauendes, energieeffizientes und flexibles Energiesystem
zu entwickeln, das
langfristig in der Lage ist, unseren Energiebedarf zu decken. Es wird ein Bogen
von
Grundlagenforschung, Konzepten und Technologieentwicklung hin bis zu ersten
Anwendungen in
ausgesuchten Modellregionen gespannt. Programmziele sind u.a., CO2 bzw.
Treibhausgasemissionen in der Energieversorgung zu reduzieren, den Anteil bzw.
die Nutzung
erneuerbarer Energieträger zu erhöhen, die Kosten erneuerbarer
Energiesysteme zu senken, den
Energiebedarf zu reduzieren, die regionale
Energieaufbringung zu steigern, Beteiligung und
Akzeptanz an Hand von Demonstrationsprojekten zu erhöhen.
Frage 2:
Welche weitergehenden Maßnahmen planen Sie für
den Fall, dass das österreichische
Reduktionsziel in der Periode 2008-2012 nicht erreicht wird und wie hoch
schätzen Sie die
dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten ein? (Bitte Angabe nach Prozent
nicht erreichten
Reduktionsziels)
Antwort
Zu dieser Frage möchte ich anmerken, dass
trotz der Notwendigkeit, bei allen Emittenten von
Treibhausgasen Emissionsreduktionen zu erzielen, praxisbezogen und flexibel
vorgegangen
werden muss. Das heißt, man muss alle Emissionsquellen beachten und
prüfen, wo mit einem
vorgegebenen Mitteleinsatz die größten Reduktionswirkungen erzielt
werden können.
Längerfristig sollte es aber für eine
Übererfüllung der Vorgaben des Kyotoziels in einem
Emissionsbereich einen finanziellen Ausgleich geben, das heißt aus dem
Bereich, der die
Vorgaben nicht erfüllt, sollte eine Querfinanzierung zu einem bei der
Reduktion der Treibhausgase
erfolgreicheren Bereich möglich sein.
Im OECD Projekt "Nachhaltig umweltverträglicher
Verkehr" (Environmentally Sustainable
Transport), das in Österreich federführend vom Umweltministerium
durchgeführt wurde und in dem
Mitarbeiterinnen des bmvit auch in Arbeitsgruppen mitgewirkt haben, wurde ein
nachhaltig
umweltverträgliches Verkehrssystem (EST) auf Basis von Umwelt- und
Gesundheitsqualitätszielen
und daraus abgeleiteten operativen Zielsetzungen definiert. Erstmals wurde
zunächst ein
gewünschtes Zukunftsbild des Verkehrs im Jahr 2030 gezeichnet, das durch
Kriterien und
langfristige strategische Ziele, wie Klimaschutz, Luftqualität, Lärm
und Flächenverbrauch,
beschrieben wird.
Die OECD Projekte EST zeigen, dass nachhaltig
umweltverträglicher Verkehr im länger-
fristigen Zeitrahmen (bis 2030) erreichbar ist, wenn eine Gesamtstrategie mit
einer synergetischen
Maßnahmenkombination (emissionsarme Fahrzeuge und alternative
Antriebstechnologien,
Attraktivierung umweltfreundlicher Verkehrsarten, Mobilitätsmanagement mit
intelligenten
Mobilitätsdienstleistungen und intermodaler Verkehrslogistik) umgesetzt
wird.
Diese Strategie muss durch Schaffung von fairen Bedingungen
am Markt und ökonomischen
Anreizen für eine nachhaltige Mobilität und Wirtschaft, durch eine
die Zersiedelung verhindernde
und Nutzungsmischung fördernde Raumplanung, Standortpolitik und
Siedlungsentwicklung und
durch eine Offensive in Bewusstseinsbildung,
Information und Öffentlichkeitsarbeit sowie
Modellvorhaben und Pilotprojekte, Forschung und Ausbildung ergänzt werden.
Fragen 3 und 4:
In welcher Form und in jeweils welchem finanziellen
Ausmaß wird der nichtmotorisierte Verkehr,
also Rad- und Fußverkehr, gefördert?
Welche Planungen gibt es in diesem Bereich?
Antwort:
Das bmvit ist
bemüht, durch die Gestaltung der rechtlichen Grundlagen, wie
Straßenverkehrsordnung, Fahrradverordnung u.s.w.
Fußgängerinnen und Radfahrer zu schützen
und diese umweltverträglichen Formen der Mobilität zu fördern.
Nach der Verländerung der
Bundesstraßen B seit April 2002 ist die Kompetenz für die
Verkehrsinfrastruktur für den nicht
motorisierten Verkehr weitgehend auf die Länder
übergegangen. Das bmvit ist aber
bestrebt, im Rahmen von gemeinsamen Projekten mit Ländern
und Gemeinden, beispielsweise im Rahmen von Interreg-Projekten auch an der
Umsetzung von
Maßnahmen zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs mitzuwirken
(siehe meine
Ausführungen zu Frage 1).
Ein weiterer Bereich ist die Mitwirkung von
Mitarbeiterinnen meines Ressorts in Arbeitsgruppen zur
Gestaltung von Richtlinien für den nicht motorisierten Verkehr.
Abschließend darf darauf
hingewiesen werden, dass das bmvit als Beitrag zur umweltfreundlichen und
klimaverträglichen
Mobilität der Mitarbeiterinnen bei Dienstwegen zehn Dienstfahrräder
beschafft hat, die sich großer
Beliebtheit erfreuen.
Fragen 5 bis 7:
Planen Sie Maßnahmen beim amtlichen Kilometergeld, um
einen größeren Anreiz zur Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel bei Dienstfahrten zu schaffen? Wenn ja, wann
und in welchem
Ausmaß?
Sollten diesbezügliche Maßnahmen nicht geplant sein, warum nicht?
Sind andere Maßnahmen geplant, um einen Anreiz zur
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei
Dienstfahrten zu schaffen? Wir ersuchen um Auflistung, welche und wann ihre
Einführung geplant
ist.
Antwort:
Grundsätzlich fällt die Regelung des amtlichen
Kilometergeldes gemäß Bundesministeriengesetz
in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.
Hinsichtlich der Frage 7 möchte ich anmerken, dass der
Großteil der Beamten des bmvit, unter
Berücksichtigung allfälliger Opportunitätskosten, bei
Dienstreisen vorwiegend mit öffentlichen
Verkehrsmitteln unterwegs ist.
So benutzen etwa die Angehörigen der Eisenbahnbehörde
bei innerösterreichischen Dienstreisen
sowie zu Destinationen in die Nachbarstaaten grundsätzlich immer die Bahn.
Nur für den Fall
besonderer Dringlichkeit oder aus anderen sachlich vertretbaren Gründen
(z.B. zeitliche
Restriktionen etc.) werden andere Verkehrsmittel (wie etwa Flüge bei
Auslandsdienstreisen)
genehmigt.
Fragen 8 bis 11:
Welche Maßnahmen wurden wann und wo unternommen, um
eine Reduktion der Geschwindigkeit
des Straßenverkehrs zu erreichen? Welche Reduktionen des
CO2-Ausstoßes konnten dadurch
erzielt werden?
Wenn keine Maßnahmen unternommen wurden,
warum nicht?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind für wann geplant?
Welche Reduktion des CO2-Ausstoßes könnte
jährlich durch eine flächendeckende Einführung der
Geschwindigkeitsbegrenzung 80/100 erreicht werden?
Antwort:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass entsprechende
Maßnahmen zur Reduktion der
Geschwindigkeit des Straßenverkehrs ihren Beitrag zu einer Reduktion des
CO2-Ausstoßes
beitragen können. Dabei handelt es sich jedoch um ein Bündel von
Maßnahmen, welche Initiativen
in den Bereichen der Gesetzgebung, der Städte-, Raum- und Verkehrsplanung,
so wie der
Öffentlichkeitsarbeit (Bewusstseinsbildung der Verkehrsteilnehmer,
Medienarbeit und Schulungen)
erfordern.
Diese Grundvoraussetzung wird übrigens auch
ausdrücklich in folgenden wissenschaftlichen
Publikationen bzw. Studien von anerkannten Verkehrsexperten unterstrichen,
wobei vor allem
folgende Aspekte für eine entsprechende nachhaltige Reduktion der
Emissionen von Bedeutung
sind:
Forschungsarbeiten aus dem
Verkehrswesen, herausgegeben vom Bundesministerium für
öffentliche
Wirtschaft und Verkehr, Kraftstoffverbrauchssenkung und CO2-Reduktion im
Pkw-Verkehr (Band 48)
Im Abschnitt 3.2.2.3 (Geschwindigkeitskontrollen/Beschränkungen)
kam man zu folgendem
Ergebnis: "Die
gegenwärtig gültigen Höchstgeschwindigkeiten werden teilweise
von einem relativ
hohen Anteil der Kraftfahrzeuge überschritten, woraus Auswirkungen auf den
gesamten
Kraftstoffverbrauch ableitbar sind. Dieses Element hat vor allem beim Pkw im
Autobahnverkehr
Bedeutung. Aus 15 % deutlichen Überschreitungen der gesetzlichen
Höchstgeschwindigkeit von
130 km/h ist ein
Potential von 1 % des gesamten Pkw-Treibstoffverbrauches ableitbar.
Die verbrauchssenkende Wirkung von
Geschwindigkeitsbeschränkungen, die unter den aktuellen
Höchstgeschwindigkeiten
für bestimmte Straßenkategorien liegen, zeigt sich vor allem bei
hohen
Verkehrsmengen.
Abhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeugkollektives ergeben sich
unterschiedliche
Leistungsfähigkeiten (Pkw-Einheiten pro Stunde). Bei Geschwindigkeiten
zwischen 60 km/h und 80
km/h und gleichmäßiger Fahrweise der Einzelfahrzeuge können
Leistungsfähigkeiten
bis zu 2000 Pkw pro Stunde und Fahrstreifen erreicht werden.
Bei ungleichmäßiger
Fahrweise und ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen können
Straßen
wesentlich weniger
Fahrzeuge aufnehmen. Damit ergibt sich ein zweifach positiver Effekt:
Einerseits sind in diesen Geschwindigkeitsbereichen minimale Verbrauchswerte
erzielbar und
andererseits können
sehr hohe Verkehrsmengen bewältigt werden."
Volkswirtschaftlich
Kosten-Wirksamkeitsanalyse von Maßnahmen zur Reduktion der CO2-
Emissionen des Verkehrs in Österreich, in Auftrag gegeben vom
Bundesministerium für
Umwelt,
Jugend und Familie
Im Kapitel "9.2 Tempolimits" der
gegenständlichen Publikation wurde auch die Auswirkung eines
generellen Geschwindigkeitslimits bei Personenkraftwagen (Autobahnen 100
km/h, sonstige
Freilandstraßen 80 km/h,
Vorrangstraßen Innerorts 50 km/h und untergeordneten Straßen
Innerorts 30 km/h/Ausweitung auf alle nicht bevorrangten Straßen) unter standardisierten
Rahmenbedingungen bei der Überwachung und den Strafen (Verdoppelung des
Personal- und
Geräteeinsatzes und deutliche Anhebung
der Strafe bei Überschreitung um 5 km/h) auf die CO2-
Emissionen untersucht.
Als Wirkung wurde eine Änderung der
durchschnittlichen Geschwindigkeitsverteilung auf allen
Straßenkategorien erwartet, wodurch sich auch das Verbrauchs- und
Emissionsverhalten der
Kraftfahrzeuge ändern würde. Auch würde sich wegen der
steigenden Reisezeiten eine Senkung
der Verkehrsnachfrage ergeben. Die Auswirkungen der beschriebenen
Veränderungen auf
Verbrauch und Emissionen
wurden mit dem Emissionsmodell GLOBEMI berechnet. Letztlich ergab
sich im Vergleich zum Referenzszenario eine Reduktion der CO2-Emissionen um 4 %
bis zum
Jahre
2020.
Strategie Österreichs zur
Erreichung des Kyotoziels (Klimastrategie 2008/2010),
angenommen vom
Ministerrat am 18. Juni 2002
Das Maßnahmenprogramm für den
Verkehrsbereich (Abschnitt 3. 4) berücksichtigt auch die
möglichen Potenziale einer
CO2-Reduktion bei der Einführung von Geschwindigkeits-
beschränkungen. Als Instrumente wurde eine verstärkte
Tempoüberwachung sowie selektive bzw.
temporäre Einführung von Tempolimits auf Bundesstraßen und
Autobahnen unter besonderer
Bedachtnahme auf Lärmschutz und Verkehrssicherheit sowie zur Vermeidung
von Staugefahr
angenommen. Als Nebeneffekt wurde festgestellt, dass (flexible) Geschwindigkeitsbegrenzung
auch der Verkehrsflussoptimierung, der Stauvermeidung sowie dem Lärmschutz
dienten.
Jedenfalls wurde der Reduktionseffekt in Millionen-Tonnen C02-Äquivalent
mit 0,3 in Ansatz
gebracht.