4147/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.09.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie:
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4221/J-NR/2002 betreffend ein
"Pilotprojekt" der
Integration der Schülerfreifahrt in die Verkehrsverbünde, die die
Abgeordneten Lichtenberger,
Freundinnen und Freunde am 11. Juli 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Wie werden Sie einzelnen sicherstellen,
dass bei der Neugestaltung der Grund- und
Finanzierungsverträge für die Verkehrsverbünde die gesetzlichen
Vorgaben des ÖPNRV-G in
Bezug auf die Aufgabenträgerschafts- und Finanzierungsverantwortung
eingehalten werden?
Antwort:
Die Aufgabenträgerschaft der
regionalen Gebietskörperschaften ist bereits im ÖPNRV-G
verankert. In den Entwürfen für die Neugestaltung der Grund- und
Finanzierungsverträge sind die
Aufgaben jedenfalls im Einzelnen angeführt.
Was die Finanzierungsverantwortung
betrifft, so wurden die hiefür zur Verfügung gestellten Mittel
des Bundes aufgenommen, und zwar entsprechend dem ÖPNRV-G
bisherige Zahlungen des
Bundes für Verkehrsverbünde (Ab- und Durchtarifierungsverluste
und Organisations- bzw. Marketingkosten),
Förderungen nach § 24 bzw. § 26 des ÖPNRV-G.
Zusätzlich stellt der Bund Mittel
für bundeseinheitliche Tarifbestellungen (wie z.B. ermäßigte
Zeitkarten) im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes für
die
Schienenbahnen
zur Verfügung.
Die Finanzierung der
Schülerfreifahrt fällt wie bisher in die Zuständigkeit des
Bundesministers für
soziale Sicherheit und
Generationen und ist in einem Vertrag zwischen dem zuständigen
Ministerium und der Verkehrs-Organisationsgesellschaft bzw. den
Verkehrsunternehmen geregelt.
Frage 2:
Welche Maßnahmen haben Sie
insbesondere getroffen, dass die Integration der Schülerlnnen-
und Lehrlingsfreifahrt in die Verkehrsverbünde gesetzeskonform und im
Einvernehmen mit allen
beteiligten Gebietskörperschaften erfolgt?
Antwort:
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt,
fällt die Zuständigkeit für die Schüler- und
Lehrlingsfreifahrt in
die Zuständigkeit des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen.
Dennoch ist es auch Interesse des bmvit, die Schüler und Lehrlinge in die
Verkehrsverbünde
einzubeziehen und damit den Schülern die Verbundvorteile wie z.B. einen
Fahrausweis bzw. die
freie Verkehrsmittelwahl auf Gleichlaufstrecken zu gewähren (§ 14
Abs. 2 ÖPNRV-G).
Vor allem die mit der Durchführung beauftragten
Verbundorganisationsgesellschaften haben hier
in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Gespräche
über die notwendigen
Vorarbeiten wie z.B. die Erarbeitung eines Verrechnungstarifs (§ 29
ÖPNRV-G), die künftige
Einnahmenaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen und die erforderlichen
technischen
Voraussetzungen einschließlich der Erstellung der notwendigen Software
aufgenommen.
Frage 3:
Welche Aufteilung der zusätzlichen
Kosten aus dieser Maßnahme (inklusive der
Erweiterungsmöglichkeit von SchülerInnen- und
Lehrlingsfreifahrscheinen auf reguläre
Verbundfahrscheine) zwischen des beteiligten Partnern (VOGen und
Verkehrsunternehmen)
streben Sie an?
Antwort:
Bezüglich der zusätzlichen
Kosten - soweit es die erstmalige Anschaffung der Hard- und Software
betrifft - gibt es eine Vereinbarung zwischen meinem Amtsvorgänger Dr.
Einem und dem
damaligen Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Bartenstein,
in der sich die beiden
Bundesminister bereit erklärt haben diese Kosten in der Höhe von max.
30 MioS (d.s. 2,18 Mio€)
je zur Hälfte zu übernehmen. Diese Betragsgrenze wird jedoch
überschritten werden.
Die Basis für die
Abgeltung zwischen dem BMsSG und den Verkehrsunternehmen erfolgt durch
den Verrechnungstarif, der (siehe Beantwortung zu Frage 2) im Einvernehmen
festgesetzt wird.
Zusätzlich sind günstige Aufzahlungsmöglichkeiten im Rahmen der
Verkehrsverbünde für die
schulfreien Zeiten bzw. als Erweiterungsmöglichkeit für eine
Netzkarte vorgesehen.
Frage 4:
Wie ist der Verhandlungsstand
in den vom "Pilotprojekt" betroffenen Verbundräumen und welche
Hindernisse für ein Einvernehmen bestehen dort noch?
Antwort:
Eine Einigung mit den Bundesländern
Tirol, Salzburg, Kärnten, Steiermark und Oberösterreich
über die Form und Finanzierung der Integration der Schüler in diesen
Verkehrsverbünden ist
bereits erfolgt. Mit Niederösterreich und dem Burgenland finden gerade
Gespräche statt, mit
Vorarlberg werden sie in Kürze aufgenommen. In Wien sind die Schüler
bereits in den
Verkehrsverbund Ostregion integriert. Hauptpunkt bei allen Verhandlungen war
und ist die
Finanzierungsteilung zwischen
den Gebietskörperschaften.
Frage 5:
Werden Sie in ihrem Kompetenzbereich
sicherstellen, dass die Verhandlungen unter
Respektierung der Vorgaben des ÖPNRV-G über die partnerschaftliche
Zusammenarbeit
zwischen Verbundorganisationsgesellschaften und den jeweiligen
Kooperationsgemeinschaften
der Verkehrsunternehmen geführt werden?
Antwort:
Grundsätzlich sind die Zuständigkeiten
und die Aufgaben nach dem ÖPNRV-G geregelt und finden
auch in dem derzeit im Verhandlungsstadium befindlichen Entwurf zum Grund- und
Finanzierungsvertrag Berücksichtigung. In einigen Bereichen ist dabei in
gesetzeskonformer
Weise das jeweilige Einvernehmen zwischen
Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft und
Verkehrsunternehmen
vorgesehen.
Um einen funktionierenden
Öffentlichen Verkehr sicherzustellen wird allerdings weiterhin eine
intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig sein.