4147/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.09.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie:

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4221/J-NR/2002 betreffend ein "Pilotprojekt" der
Integration der Schülerfreifahrt in die Verkehrsverbünde, die die Abgeordneten Lichtenberger,
Freundinnen und Freunde am 11. Juli 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:


Wie werden Sie einzelnen sicherstellen, dass bei der Neugestaltung der Grund- und
Finanzierungsverträge für die Verkehrsverbünde die gesetzlichen Vorgaben des ÖPNRV-G in
Bezug auf die Aufgabenträgerschafts- und Finanzierungsverantwortung eingehalten werden?

Antwort:

Die Aufgabenträgerschaft der regionalen Gebietskörperschaften ist bereits im ÖPNRV-G
verankert. In den Entwürfen für die Neugestaltung der Grund- und Finanzierungsverträge sind die
Aufgaben jedenfalls im Einzelnen angeführt.

Was die Finanzierungsverantwortung betrifft, so wurden die hiefür zur Verfügung gestellten Mittel
des Bundes aufgenommen, und zwar entsprechend dem ÖPNRV-G

bisherige Zahlungen des Bundes für Verkehrsverbünde (Ab- und Durchtarifierungsverluste
und Organisations- bzw. Marketingkosten),
Förderungen nach § 24 bzw. § 26 des ÖPNRV-G.

Zusätzlich stellt der Bund Mittel für bundeseinheitliche Tarifbestellungen (wie z.B. ermäßigte
Zeitkarten) im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes für die
Schienenbahnen zur Verfügung.

Die Finanzierung der Schülerfreifahrt fällt wie bisher in die Zuständigkeit des Bundesministers für
soziale Sicherheit und Generationen und ist in einem Vertrag zwischen dem zuständigen
Ministerium und der Verkehrs-Organisationsgesellschaft bzw. den Verkehrsunternehmen geregelt.

Frage 2:

Welche Maßnahmen haben Sie insbesondere getroffen, dass die Integration der Schülerlnnen-
und Lehrlingsfreifahrt in die Verkehrsverbünde gesetzeskonform und im Einvernehmen mit allen
beteiligten Gebietskörperschaften erfolgt?


Antwort:

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, fällt die Zuständigkeit für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt in
die Zuständigkeit des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.
Dennoch ist es auch Interesse des bmvit, die Schüler und Lehrlinge in die Verkehrsverbünde
einzubeziehen und damit den Schülern die Verbundvorteile wie z.B. einen Fahrausweis bzw. die
freie Verkehrsmittelwahl auf Gleichlaufstrecken zu gewähren (§ 14 Abs. 2 ÖPNRV-G).
Vor allem die mit der Durchführung beauftragten Verbundorganisationsgesellschaften haben hier
in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Gespräche über die notwendigen
Vorarbeiten wie z.B. die Erarbeitung eines Verrechnungstarifs (§ 29 ÖPNRV-G), die künftige
Einnahmenaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen und die erforderlichen technischen
Voraussetzungen einschließlich der Erstellung der notwendigen Software aufgenommen.

Frage 3:

Welche Aufteilung der zusätzlichen Kosten aus dieser Maßnahme (inklusive der
Erweiterungsmöglichkeit von SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrscheinen auf reguläre
Verbundfahrscheine) zwischen des beteiligten Partnern (VOGen und Verkehrsunternehmen)
streben Sie an?

Antwort:

Bezüglich der zusätzlichen Kosten - soweit es die erstmalige Anschaffung der Hard- und Software
betrifft - gibt es eine Vereinbarung zwischen meinem Amtsvorgänger Dr. Einem und dem
damaligen Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Bartenstein, in der sich die beiden
Bundesminister bereit erklärt haben diese Kosten in der Höhe von max. 30 MioS (d.s. 2,18 Mio€)
je zur Hälfte zu übernehmen. Diese Betragsgrenze wird jedoch überschritten werden.

Die Basis für die Abgeltung zwischen dem BMsSG und den Verkehrsunternehmen erfolgt durch
den Verrechnungstarif, der (siehe Beantwortung zu Frage 2) im Einvernehmen festgesetzt wird.
Zusätzlich sind günstige Aufzahlungsmöglichkeiten im Rahmen der Verkehrsverbünde für die
schulfreien Zeiten bzw. als Erweiterungsmöglichkeit für eine Netzkarte vorgesehen.

Frage 4:

Wie ist der Verhandlungsstand in den vom "Pilotprojekt" betroffenen Verbundräumen und welche
Hindernisse für ein Einvernehmen bestehen dort noch?

Antwort:

Eine Einigung mit den Bundesländern Tirol, Salzburg, Kärnten, Steiermark und Oberösterreich
über die Form und Finanzierung der Integration der Schüler in diesen Verkehrsverbünden ist
bereits erfolgt. Mit Niederösterreich und dem Burgenland finden gerade Gespräche statt, mit
Vorarlberg werden sie in Kürze aufgenommen. In Wien sind die Schüler bereits in den
Verkehrsverbund Ostregion integriert. Hauptpunkt bei allen Verhandlungen war und ist die
Finanzierungsteilung zwischen den Gebietskörperschaften.

Frage 5:

Werden Sie in ihrem Kompetenzbereich sicherstellen, dass die Verhandlungen unter
Respektierung der Vorgaben des ÖPNRV-G über die partnerschaftliche Zusammenarbeit
zwischen Verbundorganisationsgesellschaften und den jeweiligen Kooperationsgemeinschaften
der Verkehrsunternehmen geführt werden?


Antwort:

Grundsätzlich sind die Zuständigkeiten und die Aufgaben nach dem ÖPNRV-G geregelt und finden
auch in dem derzeit im Verhandlungsstadium befindlichen Entwurf zum Grund- und
Finanzierungsvertrag Berücksichtigung. In einigen Bereichen ist dabei in gesetzeskonformer
Weise das jeweilige Einvernehmen zwischen Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft und
Verkehrsunternehmen vorgesehen.

Um einen funktionierenden Öffentlichen Verkehr sicherzustellen wird allerdings weiterhin eine
intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig sein.