415/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Prammer und Genossen haben am

1. März 2000 unter der Nr. 406/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 6:

 

Zunächst ist festzuhalten, daß es kein eigenes Frauenministerium gegeben hat.

Frauenpolitik wurde in der vorangehenden Bundesregierung von der Bundesmini -

sterin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz im Bundeskanzleramt

wahrgenommen. Die Anfragestellerin Bundesministerin a.D. Mag. Barbara

PRAMMER war mit der Leitung bestimmter sachlicher Agenden im Bundeskanzler -

amt betraut, wobei sie nicht ausschließlich mit der Koordination der Frauenpolitik

befaßt war, sondern darüber hinaus zum Beispiel Angelegenheiten der Nahrungsmit -

telkontrolle oder des Veterinärwesens wahrgenommen hat.

 

Frauenpolitik wird nunmehr auf ministerieller Ebene von Frau Bundesministerin

Dr. Elisabeth SICKL wahrgenommen, die mit der Leitung des Bundesministeriums

für soziale Sicherheit und Generationen betraut ist. Von ihrem ressortmäßigen Kom -

petenzbereich sind gemäß der jüngst beschlossenen Novelle zum Bundesministe -

riengesetz 1986 die Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik, die Angele -

genheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehand -

lungsfragen sowie die Angelegenheiten der Bundes - Gleichbehandlungskommission

und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen umfaßt. Bun -

desministerin Dr. SICKL hat somit sämtliche Kompetenzen der vormaligen Bundes -

ministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz im Bereich Frauen -

politik übernommen.

Des weiteren verweise ich auf das Regierungsprogramm „Zukunft im Herzen Euro-

pas - Österreich neu regieren“, Kapitel IV: Politik für Frauen, aus dem klar hervor -

geht, daß Frauenpolitik für die Bundesregierung ein breiter politischer Gestaltungs -

auftrag ist und damit in die Zuständigkeit aller Ressorts fällt. Als erster Schritt zur

Umsetzung dieses ressortübergreifenden Ansatzes ist die Einrichtung einer Inter -

ministeriellen Arbeitsgruppe geplant.

 

Das Regierungsprogramm umfaßt ein Bündel von Maßnahmen zur Förderung der

Chancengleichheit auf allen Ebenen des Zusammenlebens, in Ehe und Familie, im

Berufs - und Arbeitsleben sowie auf der Ebene von Staat und Politik.

 

So sind zum Beispiel spezifische Fördermaßnahmen für Mädchen und Frauen in

Bildung und Ausbildung, Unterstützungen für Wiedereinsteigerinnen, Hilfestellungen

für Frauen bei Unternehmensgründungen sowie verbesserte Nutzungsmöglichkeiten

im Bereich der neuen Technologien und die Förderung von Frauen in Betrieben vor -

gesehen.

 

Wir wollen Väter ermutigen, ihre Rolle bei Kindererziehung und Familienarbeit aktiv

wahrzunehmen. Und wir wollen Maßnahmen setzen, die beiden Elternteilen Wahl -

freiheit in Bezug auf Beruf und Familie gewährleisten. So haben wir uns zum Beispiel

Verbesserungen beim Karenzgeld und die verbesserte Berücksichtigung von Kinder -

erziehungszeiten in der Pensionsversicherung vorgenommen.

 

Des weiteren haben wir uns das Ziel gesetzt, die gesellschaftliche Anerkennung des

politischen Engagements von Frauen zu verbessern. Ich darf in diesem Zusammen -

hang darauf hinweisen, daß erstmals eine Frau der Bundesregierung als Vizekanz -

lerin angehört.

 

Die Vertretung der Frauenpolitik auf Ministerebene, das Verständnis, frauenspezifi -

sche Gesichtspunkte in den Maßnahmen aller Ressorts zu berücksichtigen und das

detaillierte Regierungsprogramm stellen sicher, daß die Förderung der Gleichstellung

von Frauen und Männern und der Abbau von Benachteiligungen von Frauen von der

Bundesregierung mit voller Kraft betrieben werden.

 

Zu Frage 2:

 

Wie ich bereits in Beantwortung der Dringlichen Anfrage 443/J ausgeführt habe,

braucht jedes Regierungsmitglied eine bestimmte Einarbeitungszeit.

 

Ich gehe davon aus, daß die Mitglieder der Bundesregierung ihren Aufgabenbereich

mit Fachkenntnis und sozialer Kompetenz wahrnehmen und mit hohem Einsatz an

einem Erfolg dieser Bundesregierung im Interesse des Landes und seiner Bevölke -

rung arbeiten. Es ist mir dabei wichtig, ein Team zu bilden, Probleme offen anzu -

sprechen, alle in die Entscheidungen mit einzubinden und schließlich gemeinsam die

richtigen Maßnahmen zu setzen.

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Bundesminister a.D. Dr. Michael KRÜGER wurde am 29. Februar 2000 von seinem

Amte enthoben.

 

Im übrigen vertrete ich - wie in meiner Beantwortung der Dringlichen Anfrage 443/J

in der 13. Sitzung des Nationalrates am 2. März 2000 - den Standpunkt, daß jeder

für seine Aussagen selbst verantwortlich ist.

 

Des weiteren haben wir ein für alle Mitglieder der Bundesregierung verbindliches

Regierungsprogramm, dem ein klares Bekenntnis zu einem partnerschaftlichen

Lebensmodell und die vollständige Gleichberechtigung und Gleichrangigkeit von

Frau und Mann zu Grunde liegt.

 

Zu Frage 5:

 

Die angesprochene Umsetzung der EU - Richtlinien im Bereich der

Antidiskriminierungsmaßnahmen erfolgt durch die jeweils zuständigen

Bundesminister. Wie schon zu den Fragen 1 und 6 ausgeführt, kann von einer

,,emanzipationsfeindlichen Orientierung“ der Bundesregierung keine Rede sein.