4151/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.09.2002

BM für Landesverteidigung:

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr, Genossinnen und Genossen haben am
9. Juli 2002 unter der Nr. 4123/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend "Lärmbelastung durch Abfangjäger in Linz/Hörsching" gerichtet. Diese Anfrage be-
antworte ich wie folgt:

Bevor ich auf die konkreten Einzelfragen eingehe, erscheint es mir notwendig, darauf hin-
zuweisen, dass es ein Anliegen der Luftstreitkräfte des Bundesheeres ist, Übungen so durch-
zuführen, dass die Ausbildungsziele unter größtmöglicher Hintanhaltung von Belastungen
erreicht werden. So werden etwa Flugbewegungen während der Nacht oder an Wochenen-
den so weit wie möglich vermieden, die Flugmanöver weitestgehend in großer Höhe über
weniger dicht besiedeltem Gebiet durchgeführt und für die unvermeidlichen Starts und Lan-
dungen Verfahren (Durchführungsregeln) angewendet, die die Lärmentwicklung so gering
wie möglich halten.

Das Ziel derartiger Übungen, die Piloten für den gesetzlichen Auftrag der Luftstreitkräfte
auszubilden, bringt es allerdings mit sich, dass Belastungen, die sich vor allem aus physika-
lischen und technischen Gesetzmäßigkeiten ergeben, nicht vollkommen vermieden werden
können. Dass dem einsatzbezogenen Training jedoch hohe Bedeutung im allgemeinen Inter-
esse zukommt, haben nicht zuletzt die nach den Ereignissen vom 11. September 2001 ge-
stellten Anforderungen schlagartig gezeigt.


Was die Anrainer des Fliegerhorstes Hörsching betrifft, so informiert das Bundesheer diese
grundsätzlich über bevorstehende Übungen durch direkte Kontakte im Wege der Gemein-
den. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass der Militärflug-
hafen Hörsching und die Verfahren, die seinen Flugverkehr regeln, seit langer Zeit bestehen
und daher etwa auch bei den in den vergangenen Jahrzehnten erfolgten Ansiedlungen be-
kannt waren.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Sinne meiner einleitenden Ausführungen wurden bei der AMADEUS 2002 die vorgese-
henen Flugmanöver durchwegs in großer Höhe über weniger dicht besiedeltem Gebiet
durchgeführt. Darüber hinaus sind zur Verminderung von Belastungen in der Zeit von 22.00
Uhr bis 8.00 Uhr sowie am Wochenende vom 1. / 2. Juni 2002 grundsätzlich keine Flugbe-
wegungen erfolgt. (Die einzige Flugbewegung am 1. Juni 2002 erfolgte auf Grund anderer
Erfordernisse, nicht im Rahmen der Übung.)

Zu 2:

Wie bereits zu 1 ausgeführt, wurden sämtliche Flugmanöver ausschließlich in großen Höhen
über weniger dicht besiedeltem Gebiet durchgeführt.

Zu 3:

Abstürze von Flugzeugen - auch Zivilflugzeugen - können nur durch andauernde Aus- und
Weiterbildung der Piloten und Techniker sowie einwandfreien technischen Zustand der
Flugzeuge vermieden werden. Diesen Parametern wird seitens des Bundesministeriums für
Landesverteidigung besonderes Augenmerk gewidmet.

Zu 4:

Wie bei jeder Übung wurden im Rahmen der Pressearbeit des Bundesministeriums für Lan-
desverteidigung schon vor Beginn der AMADEUS 2002 alle verfügbaren Möglichkeiten zur
Information der Öffentlichkeit genutzt, etwa auch das Internet. Auf die konkrete Umsetzung
in den Medien hat das Bundesministerium für Landesverteidigung keinen Einfluss. Darüber
hinaus verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf meine einleitenden Ausführungen.


Zu 5:

Der Flugbetrieb mit Militärluftfahrzeugen an Wochenenden wird äußerst restriktiv gehand-
habt, sodass nach aller Möglichkeit lediglich die zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufga-
ben des Bundesheeres notwendigen Flugbewegungen wie Assistenzeinsätze, Wahrung der
Lufthoheit und andere unvermeidbare, termingebundene Einsätze stattfinden.

Zu 6 und 7:

Die Fragestellung kann, da die Flugmanöver in großen Höhen über weniger dicht besiedel-
tem Gebiet durchgeführt wurden, nicht nachvollzogen werden. Bei der AMADEUS 2002
erfolgten im Bereich der genannten Siedlungsräume lediglich Flugbewegungen im Zusam-
menhang mit Starts und Landungen vom Fliegerhorst Hörsching aus.

Zu 8:

Am Fliegerhorst Hörsching werden nach derzeitiger Planung 23 Hubschrauber AB212, 29
Saab 105Ö sowie 3 Transportflugzeuge C130 Hercules stationiert werden. Darüber hinaus
bleibt der Fliegerhorst auch der Einsatzort für eine Rotte Luftraumüberwachungsflugzeuge
(2 Einsatz-, 1 Reserveflugzeug), die monatlich bis zu 10 Tage sowie bei gegebenem Anlass
von dort aus operieren. Hinsichtlich der endgültigen Stationierung aller Düsenflugzeuge
sind Planungen im Gange, die noch nicht abgeschlossen sind und von der Frage des Ersatzes
der Saab 105Ö Mitte des Jahrzehnts abhängig sein werden.

Zu 9:

Hiezu verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 8.

Zu 10:

Diesbezügliche Aussagen können erst nach Abschluss der Verhandlungen über den Ankauf
des Eurofighters gemacht werden.