4151/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.09.2002
BM für Landesverteidigung:
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr, Genossinnen
und Genossen haben am
9. Juli 2002 unter der
Nr. 4123/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend
"Lärmbelastung durch Abfangjäger in Linz/Hörsching"
gerichtet. Diese Anfrage be-
antworte ich wie folgt:
Bevor ich auf die konkreten Einzelfragen eingehe,
erscheint es mir notwendig, darauf hin-
zuweisen, dass es ein
Anliegen der Luftstreitkräfte des Bundesheeres ist, Übungen so durch-
zuführen, dass die
Ausbildungsziele unter größtmöglicher Hintanhaltung von
Belastungen
erreicht werden. So
werden etwa Flugbewegungen während der Nacht oder an Wochenen-
den so weit wie
möglich vermieden, die Flugmanöver weitestgehend in großer
Höhe über
weniger dicht besiedeltem
Gebiet durchgeführt und für die unvermeidlichen Starts und Lan-
dungen Verfahren
(Durchführungsregeln) angewendet, die die Lärmentwicklung so gering
wie möglich halten.
Das Ziel derartiger Übungen, die Piloten für den gesetzlichen
Auftrag der Luftstreitkräfte
auszubilden, bringt es
allerdings mit sich, dass Belastungen, die sich vor allem aus physika-
lischen und technischen
Gesetzmäßigkeiten ergeben, nicht vollkommen vermieden werden
können. Dass dem
einsatzbezogenen Training jedoch hohe Bedeutung im allgemeinen Inter-
esse zukommt, haben
nicht zuletzt die nach den Ereignissen vom 11. September 2001 ge-
stellten Anforderungen
schlagartig gezeigt.
Was die Anrainer des Fliegerhorstes Hörsching
betrifft, so informiert das Bundesheer diese
grundsätzlich
über bevorstehende Übungen durch direkte Kontakte im Wege der Gemein-
den. In diesem
Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass der Militärflug-
hafen Hörsching und die Verfahren, die seinen Flugverkehr regeln, seit
langer Zeit bestehen
und daher etwa auch bei
den in den vergangenen Jahrzehnten erfolgten Ansiedlungen be-
kannt waren.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Sinne meiner einleitenden Ausführungen wurden
bei der AMADEUS 2002 die vorgese-
henen Flugmanöver durchwegs in
großer Höhe über weniger dicht besiedeltem Gebiet
durchgeführt. Darüber hinaus sind
zur Verminderung von Belastungen in der Zeit von 22.00
Uhr bis 8.00 Uhr sowie am Wochenende vom 1. / 2. Juni 2002 grundsätzlich
keine Flugbe-
wegungen erfolgt. (Die einzige
Flugbewegung am 1. Juni 2002 erfolgte auf Grund anderer
Erfordernisse, nicht im Rahmen der
Übung.)
Zu 2:
Wie bereits zu 1 ausgeführt, wurden sämtliche
Flugmanöver ausschließlich in großen Höhen
über weniger dicht
besiedeltem Gebiet durchgeführt.
Zu 3:
Abstürze von Flugzeugen - auch Zivilflugzeugen -
können nur durch andauernde Aus- und
Weiterbildung der Piloten und Techniker sowie
einwandfreien technischen Zustand der
Flugzeuge vermieden werden. Diesen
Parametern wird seitens des Bundesministeriums für
Landesverteidigung besonderes
Augenmerk gewidmet.
Zu 4:
Wie bei jeder Übung wurden im Rahmen der Pressearbeit des
Bundesministeriums für Lan-
desverteidigung schon vor
Beginn der AMADEUS 2002 alle verfügbaren Möglichkeiten zur
Information der Öffentlichkeit genutzt, etwa auch das Internet. Auf die
konkrete Umsetzung
in den Medien hat das
Bundesministerium für Landesverteidigung keinen Einfluss. Darüber
hinaus verweise ich in
diesem Zusammenhang auch auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu 5:
Der Flugbetrieb mit Militärluftfahrzeugen an
Wochenenden wird äußerst restriktiv gehand-
habt, sodass nach aller
Möglichkeit lediglich die zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufga-
ben des Bundesheeres notwendigen Flugbewegungen wie Assistenzeinsätze,
Wahrung der
Lufthoheit und andere
unvermeidbare, termingebundene Einsätze stattfinden.
Zu 6 und 7:
Die Fragestellung kann, da die Flugmanöver in
großen Höhen über weniger dicht besiedel-
tem Gebiet
durchgeführt wurden, nicht nachvollzogen werden. Bei der AMADEUS 2002
erfolgten im Bereich der
genannten Siedlungsräume lediglich Flugbewegungen im Zusam-
menhang mit Starts und
Landungen vom Fliegerhorst Hörsching aus.
Zu 8:
Am Fliegerhorst Hörsching werden nach derzeitiger
Planung 23 Hubschrauber AB212, 29
Saab 105Ö sowie 3
Transportflugzeuge C130 Hercules stationiert werden. Darüber hinaus
bleibt der Fliegerhorst auch der Einsatzort für eine Rotte
Luftraumüberwachungsflugzeuge
(2 Einsatz-, 1 Reserveflugzeug),
die monatlich bis zu 10 Tage sowie bei gegebenem Anlass
von dort aus operieren. Hinsichtlich der
endgültigen Stationierung aller Düsenflugzeuge
sind Planungen im Gange, die noch nicht
abgeschlossen sind und von der Frage des Ersatzes
der Saab 105Ö Mitte des Jahrzehnts abhängig sein werden.
Zu 9:
Hiezu verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 8.
Zu 10:
Diesbezügliche Aussagen können erst nach Abschluss der
Verhandlungen über den Ankauf
des Eurofighters gemacht
werden.