4152/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.09.2002

BM für Justiz:

 

 

zur Zahl 4203/J-NR/2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Vorfälle bei jugendlichen und
jungen erwachsenen Straftätern" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Behandlung jugendlicher und junger erwachsener Straftäter erfolgt sowohl bei

Untersuchungs- als auch bei Strafhaften gemäß § 58 JGG.

Zu 2:

Der Tagesablauf eines jugendlichen und jungen erwachsenen Straftäters in der Jus-
tizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg gestaltet sich wie folgt:

06.00 Uhr                        Weckruf

06.00 - 07.00 Uhr             Morgentoilette

07.00 Uhr                        Frühstück

08.00 -12.00 Uhr und

13.00 und 16.00 Uhr            Unterricht in der Pflicht- und Berufsschule

Beschäftigung der jugendlichen Untersuchungs-
häftlinge in den anstaltseigenen Betrieben (Küche,
Wäscherei), im Untemehmerbetrieb oder als
Hausarbeiter bzw. Freizeitaktivitäten im Haftraum
und auf der Abteilung.

12.00 Uhr                                 Mittagessen


Die Bewegung im Freien findet abwechselnd für jede Abteilung je eine Stunde am
Vormittag und am Nachmittag statt. Für die jugendlichen Untersuchungshäftlinge
gibt es einmal wöchentlich diverse Gruppenaktivitäten (Seidenmalen, Musik, Antiag-
gressionstraining) und Workshops der Wiener Jugendgerichtshilfe.
Der Einschluss erfolgt um 17.00 Uhr, am Dienstag findet von 16.00 bis 19.00 Uhr der
Abendbesuch statt.

Da es sich bei den Insassen fast ausschließlich um Untersuchungshäftlinge handelt,
werden tagsüber auch Vorführungen zu Gericht, Vernehmungen, Besuche und Be-
sprechungen (mit Rechtsanwälten) durchgeführt.

Zu 3:

Der Tagesablauf eines männlichen jugendlichen und jungen erwachsenen Straftä-
ters in der Justizanstalt Wien-Josefstadt sieht ähnlich dem Tagesablauf in der Jus-
tizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg aus.

Für junge erwachsene Untersuchungshäftlinge bestehen derzeit in der Justizan-
stalt Wien-Josefstadt außer einer Telelearning-Gruppe noch keine Arbeitsmöglich-
keiten. Während des Tages werden Freizeitaktivitäten im Haftraum bzw. im Abtei-
lungsbereich, zB Tischtennis, Tischfußball, Fitnessgeräte im Gruppenraum angebo-
ten. Bei entsprechender Witterung besteht die Möglichkeit, abgesehen von der Be-
wegung im Freien, dass sich die Insassen im Freien (Hof) aufhalten.
Parallel zu diesen Aktivitäten, die vorwiegend auf der Abteilung durchgeführt wer-
den, werden die Insassen von Montag bis Freitag von zwei Sozialarbeiterinnen be-
treut.

Mit Einrichtung des Jugenddepartements in der Justizanstalt Wien-Josefstadt im Zu-
ge der Eingliederung des Jugendgerichtshofes Wien in das Landesgericht für Straf-
sachen Wien werden für die jugendlichen und jungen erwachsenen Untersuchungs-
häftlinge zwei Schulungsräume für Teleleaming/EDV, ein Klassenzimmer für die
Pflichtschule bzw. Fortbildung sowie Werkstätten für Metallverarbeitung, Kunststoff-
bearbeitung, Holzbearbeitung bzw. Töpferei eingerichtet. Auf jedem Stockwerk wer-
den Gemeinschaftsräume als Sportraum und Gruppenraum umgewidmet.
Da es sich bei den Insassen fast ausschließlich um Untersuchungshäftlinge handelt,
werden tagsüber auch Vorführungen zu Gericht, Vernehmungen, Besuche und Be-
sprechungen (mit Rechtsanwälten) durchgeführt.

Jugendliche Insassinnen halten sich tagsüber in den Hafträumen, in denen TV-
Geräte stehen, bzw. im Gruppenraum der Abteilung (Bücher, Spiele) auf. Täglich


werden zwei Stunden Bewegung im Freien durchgeführt. Junge erwachsene Frauen
werden im Untemehmerbetrieb und in der Näherei beschäftigt.

Zu 4:

Im Zeitraum Jänner 2002 bis Juni 2002 gab es insgesamt 12 leichte Verletzungen,

hervorgerufen durch Raufereien unter jungen erwachsenen Insassen in der Justiz-
anstalt Wien-Josefstadt.

Zu 5:

Im Zeitraum Jänner 2002 bis Juni 2002 gab es insgesamt vier Selbstbeschädigun-
gen, jeweils leichte Schnittwunden von jungen erwachsenen Männern und eine
Selbstbeschädigung (leichte Schnittwunden am Unterarm) einer weiblichen Jugend-
lichen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Zu 6 und 7:
Nein.

Zu 8:

Neben der Bewegung im Freien und den Fitnessgeräten auf jeder Abteilung werden

zweimal pro Woche mindestens 10 (bis zu 50) Insassen für eine Stunde durch den
zuständigen Freizeitbetreuer in den anstaltseigenen Turnsaal gebracht, wo diverse
Ballsportarten ausgeübt werden.

Zu 9:

Die durchschnittlich etwa vier weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen

werden seit jeher in der Frauenabteilung, aber in eigens für die jungen Frauen vor-
gesehenen Hafträumen untergebracht. Auf dieser Abteilung werden auch erwachse-
ne Straftäterinnen angehalten, wobei eine strikte Trennung zwischen diesen beiden
Personengruppen - wie auch in anderen Justizanstalten - auf Grund der geringen
Anzahl der jugendlichen Insassinnen organisatorisch nicht gänzlich möglich war und
ist. Diese Art der Unterbringung hat zu keinerlei Problemen geführt.