4152/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.09.2002
BM für Justiz:
zur Zahl 4203/J-NR/2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Vorfälle bei
jugendlichen und
jungen
erwachsenen Straftätern" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Behandlung jugendlicher und junger erwachsener Straftäter erfolgt sowohl bei
Untersuchungs- als auch bei Strafhaften gemäß § 58 JGG.
Zu 2:
Der Tagesablauf eines jugendlichen und
jungen erwachsenen Straftäters in der Jus-
tizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg gestaltet sich wie folgt:
06.00 Uhr Weckruf
06.00 - 07.00 Uhr Morgentoilette
07.00 Uhr Frühstück
08.00 -12.00 Uhr und
13.00 und 16.00 Uhr Unterricht in der Pflicht- und Berufsschule
Beschäftigung
der jugendlichen Untersuchungs-
häftlinge
in den anstaltseigenen Betrieben (Küche,
Wäscherei), im Untemehmerbetrieb oder als
Hausarbeiter bzw. Freizeitaktivitäten im Haftraum
und auf
der Abteilung.
12.00 Uhr Mittagessen
Die Bewegung im Freien findet abwechselnd für jede
Abteilung je eine Stunde am
Vormittag und am Nachmittag statt. Für die jugendlichen
Untersuchungshäftlinge
gibt es einmal wöchentlich diverse Gruppenaktivitäten (Seidenmalen,
Musik, Antiag-
gressionstraining) und Workshops der Wiener Jugendgerichtshilfe.
Der Einschluss erfolgt um 17.00 Uhr, am Dienstag findet von 16.00 bis 19.00 Uhr
der
Abendbesuch
statt.
Da
es sich bei den Insassen fast ausschließlich um
Untersuchungshäftlinge handelt,
werden tagsüber auch Vorführungen zu Gericht, Vernehmungen, Besuche
und Be-
sprechungen (mit Rechtsanwälten) durchgeführt.
Zu 3:
Der Tagesablauf eines männlichen jugendlichen und
jungen erwachsenen Straftä-
ters in der Justizanstalt
Wien-Josefstadt sieht ähnlich dem Tagesablauf in der Jus-
tizanstalt für Jugendliche
Wien-Erdberg aus.
Für
junge erwachsene Untersuchungshäftlinge bestehen derzeit in der Justizan-
stalt Wien-Josefstadt außer einer Telelearning-Gruppe noch keine
Arbeitsmöglich-
keiten. Während des Tages werden Freizeitaktivitäten im Haftraum bzw.
im Abtei-
lungsbereich, zB Tischtennis, Tischfußball, Fitnessgeräte im
Gruppenraum angebo-
ten. Bei entsprechender Witterung besteht die Möglichkeit, abgesehen von
der Be-
wegung im Freien, dass sich
die Insassen im Freien (Hof) aufhalten.
Parallel zu diesen Aktivitäten, die vorwiegend auf der Abteilung
durchgeführt wer-
den, werden die Insassen von Montag bis Freitag von zwei Sozialarbeiterinnen
be-
treut.
Mit Einrichtung des
Jugenddepartements in der Justizanstalt Wien-Josefstadt im Zu-
ge der Eingliederung des
Jugendgerichtshofes Wien in das Landesgericht für Straf-
sachen Wien werden für die jugendlichen und jungen erwachsenen
Untersuchungs-
häftlinge zwei Schulungsräume für Teleleaming/EDV, ein
Klassenzimmer für die
Pflichtschule bzw. Fortbildung sowie Werkstätten für
Metallverarbeitung, Kunststoff-
bearbeitung, Holzbearbeitung bzw. Töpferei eingerichtet. Auf jedem
Stockwerk wer-
den Gemeinschaftsräume
als Sportraum und Gruppenraum umgewidmet.
Da es sich bei den Insassen fast ausschließlich um Untersuchungshäftlinge
handelt,
werden tagsüber auch Vorführungen zu Gericht, Vernehmungen, Besuche
und Be-
sprechungen (mit Rechtsanwälten) durchgeführt.
Jugendliche
Insassinnen halten sich tagsüber in den Hafträumen, in denen TV-
Geräte stehen, bzw. im Gruppenraum der Abteilung (Bücher, Spiele)
auf. Täglich
werden zwei Stunden Bewegung im Freien durchgeführt.
Junge erwachsene Frauen
werden im Untemehmerbetrieb und in der Näherei beschäftigt.
Zu 4:
Im Zeitraum Jänner 2002 bis Juni 2002 gab es insgesamt 12 leichte Verletzungen,
hervorgerufen
durch Raufereien unter jungen erwachsenen Insassen in der Justiz-
anstalt
Wien-Josefstadt.
Zu 5:
Im
Zeitraum Jänner 2002 bis Juni 2002 gab es insgesamt vier
Selbstbeschädigun-
gen, jeweils leichte Schnittwunden von jungen erwachsenen Männern und eine
Selbstbeschädigung (leichte Schnittwunden am Unterarm) einer weiblichen
Jugend-
lichen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.
Zu 6 und 7:
Nein.
Zu 8:
Neben der Bewegung im Freien und den Fitnessgeräten auf jeder Abteilung werden
zweimal
pro Woche mindestens 10 (bis zu 50) Insassen für eine Stunde durch den
zuständigen Freizeitbetreuer in den anstaltseigenen Turnsaal gebracht, wo
diverse
Ballsportarten ausgeübt werden.
Zu 9:
Die durchschnittlich etwa vier weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen
werden
seit jeher in der Frauenabteilung, aber in eigens für die jungen Frauen
vor-
gesehenen Hafträumen untergebracht. Auf dieser Abteilung werden auch
erwachse-
ne Straftäterinnen angehalten, wobei eine strikte Trennung zwischen diesen
beiden
Personengruppen - wie auch in anderen Justizanstalten - auf Grund der geringen
Anzahl der jugendlichen Insassinnen organisatorisch nicht gänzlich
möglich war und
ist. Diese Art der Unterbringung hat zu keinerlei Problemen geführt.