416/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am
1. März 2000 unter der Nr. 431/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage.
betreffend Auswirkungen der Novelle zum Bundesministeriengesetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
a) Aus einem anderen Bundesministerium übernommene Angelegenheiten:
• Die Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen
Gemeinschaften und dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaf-
ten (Abschnitt A Z 5 des Teils 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz).
Diese Angelegenheit wurde bisher teilweise vom Bundeskanzleramt, teilweise
vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten besorgt. Sie wird
erstmals explizit im Gesetz genannt.
• Vom Bundesministerium für Finanzen wurden die Angelegenheiten der informa-
tion über Fragen der gemeinsamen europäischen Währung übernommen (Ab-
schnitt A Z 12 des Teils 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz). Auch
diese
Angelegenheit wird erstmals im Gesetz explizit genannt.
b) Neu in die Aufzählung der Angelegenheiten in Teil 2 der Anlage zu § 2 Bundes -
ministeriengesetz aufgenommene Angelegenheiten:
In die Aufzählung der vom Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes umfassten
Angelegenheiten in Teil 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz wurden neu
aufgenommen:
- Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der
Europäischen Union; Angelegenheiten des Europäischen Rates;
- Koordination in Angelegenheiten der Telekommunikation, Informationstech -
nologien und Medien;
- Koordination in kulturellen Angelegenheiten;
- Rechtsinformationssystem des Bundes (schon bisher im Aufgabenbereich des
Bundeskanzleramtes);
- Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Ge-
meinschaften und dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaf -
ten (diese Aufgabe wurde bisher teilweise vom Bundeskanzleramt, teilweise
vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten besorgt);
- Angelegenheiten der Information über Fragen der gemeinsamen europäischen
Währung;
- Angelegenheiten der Filmförderung, soweit es sich nicht um Schul - oder Kul -
turfilme handelt (es ist dies eine Anpassung an die Vollziehungszuständigkeit
nach besonderen Bundesgesetzen);
- Internationale Katastrophenhilfe (schon bisher im Aufgabenbereich des Bun -
deskanzleramtes);
c) An ein anderes Bundesministerium abgegebene Angelegenheiten:
Folgende Angelegenheiten, die bisher in den Wirkungsbereich des Bundeskanzler -
amtes fielen bzw. von ihm wahrgenommen wurden, fallen nunmehr in den Wirkungs -
bereich eines anderen
Bundesministeriums:
• An das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten abgegebene Angele -
genheiten:
- Allgemeine Angelegenheiten des Rechts der Europäischen Union mit Aus -
nahme der Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Euro -
päischen Gemeinschaften und dem Gericht erster Instanz der Europäischen
Gemeinschaften
- Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union;
- Angelegenheiten der Kooperation mit den Mittel - und Osteuropäischen Staa -
ten und den Neuen Unabhängigen Staaten
- Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie - Organisation.
Alle diese Angelegenheiten, die bisher im Gesetz nicht explizit angeführt wor -
den waren, sind nunmehr im Abschnitt B aufgelistet.
• An das Bundesministerium für Inneres abgegebene Angelegenheiten:
- Angelegenheiten der in der Bundesverfassung vorgesehenen Volksbegehren,
Volksbefragungen und Volksabstimmungen (nunmehr Abschnitt E Z 6; bisher
Abschnitt A Z 5, wenn auch kein eigener Tatbestand; es ist dies eine Anpas -
sung an die Vollziehungszuständigkeiten nach besonderen Bundesgesetzen).
• An das Bundesministerium für Justiz abgegebene Angelegenheiten:
- Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumenten -
schutzes, soweit dieser nicht bereits unter Z 1 fällt; Koordination der Konsu -
mentenpolitik (nunmehr Abschnitt F Z 12).
• An das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt -
schaft abgegebene Angelegenheiten:
- Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen (nun -
mehr Abschnitt H Z 20);
- Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination (nunmehr Abschnitt H
Z 21; bisher kein eigener Tatbestand);
• An das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport abgegebene Angele -
genheiten:
- Angelegenheiten der Verwaltungsakademie des Bundes, der Personalvertre-
tungs - Aufsichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Be -
rufungskommission (nunmehr in Abschnitt Z 1);
- Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung hinsichtlich der auto -
mationsunterstützten Datenverarbeitung, umfassend insbesondere auch:
Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination der Planung und
des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Be -
urteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung
unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsam -
keit sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes;
Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung
(bisher in Abschnitt A Z 5, nunmehr Abschnitt 1 Z 1);
- Angelegenheiten des Sports (nunmehr Abschnitt Z 3).
• An das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen abgegebene
Angelegenheiten:
- Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik (nunmehr Abschnitt J Z 5;
bisher kein eigener Tatbestand);
- Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen; Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungs -
kommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungs -
fragen (nunmehr Abschnitt J Z 6);
- Angelegenheiten des Veterinärwesens (nunmehr Abschnitt J Z 17);
- Angelegenheiten des Sanitäts - und Veterinärpersonals (nunmehr Abschnitt J
Z 18);
- Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle (nunmehr Abschnitt J Z 19);
- Allgemeine
Angelegenheiten der Gentechnologie (nunmehr Abschnitt J Z 6)
• An das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie abgegebene
Angelegenheiten:
- Angelegenheiten des Innovations - und Technologiefonds (nunmehr in Ab -
schnitt K Z 30; bisher aufgrund einer besonderen Zuständigkeitsregelung Zu -
ständigkeit des Bundeskanzleramtes).
• An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit abgegebene Angelegenhei -
ten:
- Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Ge-
währleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie; Beschränkung des
Transfers von Nukleartechnologie (nunmehr Abschnitt L Z 30; bisher aufgrund
einer besonderen Zuständigkeitsregelung Zuständigkeit des Bundeskanzler -
amtes).
Zu den Fragen 2, 5 und 7:
Im Bundeskanzleramt wurde mit Wirksamkeit vom 3. April 2000 eine neue Ge -
schäftseinteilung erlassen, welche auch den aufgrund der Bundesministeriengesetz -
Novelle 2000 eingetretenen Kompetenzverschiebungen Rechnung trägt. In diesem
Zusammenhang wurden auch gleich organisatorische bzw. personelle Änderungen,
die nicht in direktem Zusammenhang mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000
stehen, ausgewiesen.
Die vorgenommenen Maßnahmen sind in der Geschäftseinteilung (Stand: 3. April
2000; Beilage A) enthalten; weitere Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Zu Frage 3:
Vom Planstellenbereich Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - Zentral -
leitung wurde eine Planstelle mit der Wertigkeit v3/2 in den Planstellenbereich Bun -
deskanzleramt -
Zentralleitung (1000) übernommen.
Vom Planstellenbereich Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung wurde eine
Planstelle mit der Wertigkeit A3/5 in den Planstellenbereich Bundeskanzleramt -
Zentralleitung (1000) übernommen.
Zu Frage 4:
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den
Planstellenbereich Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (2000) ins -
gesamt 8 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:
• 6 Beamtenplanstellen:
1 A 1/5, 1 A1/4, 2 A1/3, 1 A 1/2, 1 A 2/5
• 2 Vertragsbedienstetenplanstellen:
1 v 1/1, 1 v 3/2
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den
Planstellenbereich Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport insgesamt
37 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:
• 22 Beamtenplanstellen:
1 A 1/6, 3 A 1/5, 3 A 1/4, 3 A 1/3, 2 A 1/2, 2 A 2/6, 2 A 2/5, 3 A 2/4, 1 A 3/3, 1 A 3/2,
1 A 3/1
• 15 Vertragsbedienstetenplanstellen:
1 v 1/2, 2 v 2/3, 1 v 2/2, 1 v 2/1, 3 v 3/2, 1 v 3/1, 4 v 4/2, 2 v 4/1
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Verwaltungsakademie des Bundes
(1001) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für öffentliche Leistung
und Sport insgesamt 37 Planstellen zuzüglich 1 Behindertenplanstelle mit folgenden
Wertigkeiten abgegeben:
• 16 Beamtenplanstellen:
1 A 1/5, 4 A 1/4, 1 A 2/5, 1 A 2/3, 3 A 2/2, 1 A 3/4, 3 A 3/2, 1 A3/GL, 1 A 4/2
• 21 Vertragsbedienstetenplanstellen:
1 v 1/5, 4 v 1/2, 2 v
1/1, 1 v 2/2, 2 v 3/2, 3 v 3/1, 1 v 4/3, 2 v 4/2, 3 v 4/1;
/2 v2/1
• 3 sonstige Planstellen:
2 Lehrlinge (A6)
1 Behindertenplanstelle v 4/2
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Bundessportheime und Sporteinrichtun -
gen (1075) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für öffentliche
Leistung und Sport insgesamt 10 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:
• 2 Beamtenplanstellen:
1 A 1/GL, 1 A 2/4
• 8 Vertragsbedienstetenplanstellen:
1 v 3/4, 2 v 3/1, 1 v 4/2, 3 v 4/1
1 h4
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Amt der Bundessporteinrichtungen
(1076) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für öffentliche Leistung
und Sport insgesamt 23 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:
• 23 Beamtenplanstellen:
2 A 1/3, 1 A 1/GL, 3 A 2/5, 2 A 2/3, 1 A 3/6, 1 A 3/GL, 1 A 4/2, 2 A 4/GL, 5 A 5/GL,
1 A 6/GL, 4 L2
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den
Planstellenbereich Bundesministerium für Justiz (3000) insgesamt 20 Planstellen
zuzüglich 3 Behindertenplanstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:
• 12 Beamtenplanstellen:
1 A 1/7, 1 A 1/6, 3 A 1/5, 1 A 1/4, 2 A 1/3, 2 A 1/2, 2 A 2/4
• 8 Vertragsbedienstetenplanstellen:
1 vl/2, 2 v2/3, 1 v313, 2 v3/2, 2 v412
• 3 sonstige Planstellen:
3
Behindertenplanstellen 2 A 2/GL, 1 v 1/2
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den
Planstellenbereich Bundesministerium für Land - u. Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (6000) insgesamt 15 Planstellen zuzüglich 1 Ältere Arbeitslosen -
planstelle mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:
• 13 Beamtenplanstellen:
1 A 1/6, 1 A 1/5, 3 A 1/3, 4 A 1/2, 3 A 2/4, 1 A 2/3
• 2 Vertragsbedienstetenplanstellen:
1 v l/3, 1 v3/2
• 1 sonstige Planstellen:
1 Älterer Arbeitslosenplanstelle A 2/4
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt -Lebensmitteluntersuchungsanstalten
(1090) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für Land - und Forst -
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (6000) insgesamt 3 Planstellen mit folgen -
den Wertigkeiten abgegeben:
• 3 Beamtenplanstellen:
1 A 1/2, 1 A 2/2, 1 A 3/1
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den
Planstellenbereich Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
insgesamt 163 Planstellen zuzüglich 5 Behindertenplanstellen und 3 Ältere Arbeits -
losenplanstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:
• 110 Beamtenplanstellen:
2 A 1/8, 2 A 1/7, 3 A 1/6, 6 A 1/5, 17 A 1/4, 11 A 1/3, 23 A 1/2, 1 A 1/1, 1 A 2/7, 5 A 2/6,
6 A 2/5, 14 A 2/4, 1 A 2/3, 1 A 2/2, 1 A 3/5, 1 A 3/4, 3 A 3/3, 7 A 3/2, 1 A 3/1, 1 A 3/GL,
2 A 5/GL, 1 A7
• 51 Vertragsbedienstetenplanstellen:
3 v 1/3, 10 v 1/2, 2 v 2/3, 3 v 2/2, 1 v 2/1, 5 v 3/3, 12 v 3/2, 4 v 3/1, 2 v 4/3, 5 v 4/2,
3 v 4/1, 1 v 5/1
• 10 sonstige Planstellen:
2 Lehrlinge
(A6)
5 Behindertenplanstellen: 1 v 3/1, 3 v 4/2, 1 v5
3 Ältere Arbeitslosenplanstellen: 1 A 2/4, 1 A 3/2, 1 A 4/1
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt-Lebensmitteluntersuchungsanstalten
(1090) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen insgesamt 239 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgege-
ben:
• 134 Beamtenplanstellen:
1 A 1/6, 3 A 1/5, 2 A 1/4, 5 A 1/3, 22 A 1/2, 12 A 1/1, 12 A 1/GL, 2 A 2/5, 1 A 2/4,
32 A 2/3, 26 A 2/2, 6 A 3/4, 8 A 3/3, 1 A 3/2, 1 A 3/GL
• 90 Vertragsbedienstetenplanstellen:
1 v 1/3, 2 v 1/2, 17 c 1/1, 1 v 2/4, 15 v 2/3, 10 v 2/2, 1 v 2/1, 14 v 3/3, 2 v 3/2, 4 v 3/1,
7 v 4/3, 2 v 4/2, 1 v4/1;
1 h3, 12 h4
• 15 sonstige Planstellen:
3 k 2, 1 k 6
11 Lehrlinge
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Veterinärmedizinische Anstalten (1091)
wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen insgesamt 228 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:
• 75 Beamtenplanstellen:
1 A 1/6, 3 A 1/5, 2 A 1/4, 5 A 1/3, 15 A1/1, 1 A 1/GL, 18 A 2/3, 5 A 2/2, 4 A 2/1, 6 A 3/3,
2 A 3/2, 1 A 3/1, 5 A 3/GL, 2 A 4/2, 3 A 4/GL, 1 A 5/GL, 1 A 6
• 100 Vertragsbedienstetenplanstellen:
8 v 1/1, 8 v 2/3, 5 v 2/2, 1 v 3/3, 16 v 3/2, 9 v 3/1, 15 v 4/3, 8 v 4/2, 3 v 4/1;
1 h 2/2, 2 h 2/1, 8 h 3, 16 h4
• 53 sonstige Planstellen:
4 Lehrlinge (A6);
9 K2, 9 K2, 1
K5, 1 K5, 11 K6, 18 K6
Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - veterinärmedizinischer Grenzbeschau -
dienst (1092) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen insgesamt 33 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten
abgegeben:
• 8 Beamtenplanstellen:
5 A 1/1, 3 A 1/GL
• 25 Vertragsbedienstetenplanstellen:
25 v l/1
Vom Planstellen bereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den
Planstellenbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit insgesamt 4 Plan -
stellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:
• 2 Beamtenplanstellen:
1 A 1/4, 1 A 1/2
• 2 Vertragsbedienstetenplanstellen:
1 v 1/3, 1 v 3/2
Zu den Fragen 6 und 8:
Die Geschäftsordnung des Bundeskanzleramtes (Beilage B) wurde in Zusammen -
hang mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 nicht verändert; Änderungen
sind derzeit nicht beabsichtigt.
Zu Frage 9:
Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 werden bestehende Kompetenz -
zersplitterungen beseitigt und die Aufteilung der Zuständigkeiten stärker an sach -
lichen Zusammenhängen orientiert.
Eine Bezifferung
dieser Vorteile ist derzeit noch nicht möglich.
Zu Frage 10:
Die Höhe der Einsparungen auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000
im Bundeskanzleramt ist derzeit noch nicht bezifferbar.
Die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 bewirkt eine Neuordnung der Kompeten -
zen der Bundesministerien; sie sieht keine Einvernehmensbindungen vor. Gemäß
§ 16a Bundesministeriengesetz gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen
Bundesgesetzen als entsprechend geändert wenn aufgrund von Änderungen des
Bundesministeriengesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien
vorgesehen sind. Es ist daher davon auszugehen, daß es durch die Beseitigung der
früheren Kompetenzzersplitterungen zur Auflösung von Einvernehmensbindungen
kommt.
Zu Frage 11:
Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 hat das Bundeskanzleramt eine
Reihe von Zuständigkeiten abgegeben, die mit den verfassungsmäßigen Funktionen
des Bundeskanzlers insbesondere als Vorsitzender der Bundesregierung in keinem
Zusammenhang standen, wie etwa diejenigen Angelegenheiten, deren Besorgung
im Rahmen der früheren Bundesregierung von einer Kanzleramtsministerin wahrge -
nommen wurde. Durch die vorgenommene Eingrenzung seines Wirkungsbereiches
kann sich das Bundeskanzleramt besser auf seine zentralen Aufgaben konzentrie -
ren.
Doppelgleisigkeiten im Verhältnis zum Bundesministerium für auswärtige Angele -
genheiten im Bereich der Angelegenheiten der Europäischen Union konnten besei -
tigt werden.
Eine Bezifferung
dieser Vorteile ist derzeit noch nicht möglich.
GESCHÄFTSEINTEILUNG
DES BUNDESKANZLERAMTS
(genehmigt am 3. April 2000)
KABINETT des BUNDESKANZLERS
Stabstelle
für die Koordinierung der allgemeinen Regierungspolitik
Hinwirken auf die Wahrnehmung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf das
einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien in allen politischen Belangen
BÜRO der VIZEKANZLERIN Dr. Susanne RIESS - PASSER
BÜRO des STAATSSEKRETÄRS Franz MORAK
Präsidium
GRUPPE A
Staatliches Krisenmanagement
und
Internationale Katastrophenhilfe
Abteilungen 5 und 9
Allgemeine Präsidialangelegenheiten
Auszeichnungen und Titel, innerstaatliches Zeremoniell
Allgemeine Präsidialangelegenheiten, Protokoll, Zeremoniell -, Etikett - und Rangfragen, Empfänge
und sonstige Veranstaltungen des Bundeskanzlers und der Bundesregierung, grundsätzliche
Fragen der öffentlichen Beflaggung, Auszeichnungsangelegenheiten einschließlich der Erteilung
der Bewilligung zur Annahme und zum Tragen ausländischer Orden und Ehrenzeichen,
Titelverleihungen
REFERAT a:
Auszeichnungen und Titel
Auszeichnungsangelegenheiten einschließlich der Erteilung der Bewilligung zur Annahme und
zum Tragen aus - und inländischer Orden und Ehrenzeichen, Titelverleihungen
Personal - und Organisationsangelegenheiten des Ressorts,
Sachwirtschaftsverwaltung
Organisations - und Personalangelegenheiten der Zentralleitung des Bundeskanzleramtes,
Personalangelegenheiten des Österreichischen Staatsarchivs, des Amtes des Österreichischen
Statistischen Zentralamtes, und des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei; Mitwirkung bei
den Personalangelegenheiten des Verfassungs - und Verwaltungsgerichtshofes; für die
vorgenannten Bereiche auch Angelegenheiten der Auszeichnungen und Berufstitel;
Angelegenheiten der dienstlichen Ausbildung; Angelegenheiten des Stellenplanes; Wahrnehmung
der Aufgaben des Stellenplanreferenten gemäß § 5 des Bundeshaushaltsgesetzes; Vollziehung
des Bundes - Personalvertretungsgesetzes; Angelegenheiten der Natural - und Dienstwohnungen;
Angelegenheiten des Kanzlei -, Schreib - und Hilfsdienstes und der Amtsdruckerei; Durchführung
von ADV - Projekten für den Ressortbereich; Angelegenheiten der bei einer beim
Bundeskanzleramt eingesetzten Prüfungskommission abzulegenden Dienstprüfungen;
Dienstreiseangelegenheiten des Bundeskanzleramtes und der nachgeordneten Dienststellen;
Angelegenheiten der Wohnraumbeschaffung durch die BUWOG; Wahrnehmung aller
Angelegenheiten der Funktions - und Planstellenausschreibung auf Grund des
Ausschreibungsgesetzes; Angelegenheiten des Bundesbedienstetenschutzgesetzes;
Sicherheitsangelegenheiten; Angelegenheiten des Krisenmanagements für das
Bundeskanzleramt; Mitwirkung an der Endredaktion von Stellungnahmen zu Berichten des
Rechnungshofes; Geschäftsstelle des Bundesseniorenbeirats, Anschaffung von Amtseinrichtung;
Amtsausstattung und Bürobedarf des Bundeskanzleramtes und des Österreichischen
Staatsarchivs, der Kraftfahrzeuge des Ressorts und der Landeshauptmänner; Angelegenheiten
der Sachwirtschaftsverwaltung,
insbesondere des Inventars des Bundeskanzleramtes und der
Kraftfahrzeuge des Ressorts einschließlich deren Ausscheidens; Mitwirkung bei der Durchführung
von Empfängen und sonstigen Veranstaltungen sowie Staatsbesuchen
REFERAT a:
Personalreferat
Personalangelegenheiten der Zentralleitung des ‚Bundeskanzleramtes und des Österreichischen
Staatsarchivs, in zweiter Instanz des Amtes des Österreichischen Statistischen Zentralamtes und
des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei; Stellenplanangelegenheiten und
Planstellenbewirtschaftung; Mitwirkung bei den Personalangelegenheiten des Verfassungs - und
Verwaltungsgerichtshofes
REFERAT b:
Dienstprüfungen
REFERAT c:
Amtswirtschaftsstelle
Wirtschaftsstelle gemäß § 16 BHV; Abfallwirtschaft, Kraftwagenbetreuung
Materialverwaltung; Haus - und Inventarverwaltung
Zentrallagerstelle
Kanzleistelle des Kabinetts des Bundeskanzlers
Sekretariat des Kabinetts des Bundeskanzlers
Kanzleistelle des Büros der Vizekanzlerin
Sekretariat der
Vizekanzlerin
Kanzleistelle des Büros des Staatssekretärs Franz MORAK
Sekretariat des Büros des Staatssekretärs
(Sektion 1)
Schreibstelle und Ausbildungsstelle für Schreibkräfte
Zentrale Faxstelle
Kanzleistelle B
(Sektion V)
Sekretariatspool der Sektion V
Kanzleistelle C
(Sektion III)
Schreibstelle
Kanzleistelle D
(Sektion IV)
Kanzleistelle der Abteilung I/10
Kanzleistelle E
(Sektion II)
Einlaufstelle
Abgangsstelle
Telefonzentrale
Portiere
ABTEILUNG 3
Budgetangelegenheiten
Angelegenheiten der Haushaltsführung des Bundeskanzleramtes, des Österreichischen
Staatsarchivs Wahrnehmung der Aufgaben des Haushaltsreferenten gemäß § 5 des
Bundeshaushaltsgesetzes; Erstellung des Ressortvoranschlages, des Teilsystemisierungsplanes
für
Kraftfahrzeuge, der Monatsvoranschläge; Überwachung der
Inanspruchnahme der
Voranschlagsbeträge; Geldmittelzuweisungen; Aufstellung und Erläuterung der
Monatsnachweisungen und der Abschlußrechnungen; Erstellung und Eingabe des monatlichen
Budget - Controllings; Mitwirkung beim Eingehen rechtsverbindlicher Verpflichtungen mit
budgetären Auswirkungen; Erlassung haushaltsrechtlicher Anweisungen; Angelegenheiten des
Verrechnungs - und Zahlungswesens; Angelegenheiten des Vergabewesens in budgetärer
Hinsicht; Abschluß von Werkleistungsverträgen, soferne nicht die sachliche Zuständigkeit einer
anderen Abteilung des Bundeskanzleramtes gegeben ist; Behandlung von Sachschadensfällen;
Förderungsangelegenheiten im Rahmen von Sondermaßnahmen der Bundesregierung;
Mitwirkung im Verkehr mit dem Rechnungshof, insbesondere bei der Behandlung der
Einschauberichte; Begutachtung von Gesetzes - und Verordnungsentwürfen hinsichtlich ihrer
budgetären Auswirkungen im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes; Verbindung zur
Kraftwagenkommission
REFERAT a:
Grundsätzliche Angelegenheiten zur Erstellung des Ressortvoranschlages; Erstellung des
Ressortvoranschlages; Mitwirkung beim Eingehen rechtsverbindlicher Verpflichtungen mit
budgetären Auswirkungen; Erlassung haushaltsrechtlicher Anweisungen; Grundsätzliche
Förderungsangelegenheiten
Bau - und Mietangelegenheiten;
Fondsangelegenheiten
Behandlung aller Bau - und Mietangelegenheiten des Ressorts einschließlich der Vorsorge für die
Bereitstellung der erforderlichen Mittel; Ausarbeitung und Abschluß der den Ressortbereich
betreffenden Miet - und Pachtverträge einschließlich aller sich aus diesen ergebenden
Maßnahmen rechtlicher und organisatorischer Natur; Behandlung von Rechtsstreitigkeiten aus
Miet - und Pachtverträgen; Erstellung von Raum - und Funktionsprogrammen; Vorsorge für die
Beschaffung von Amtsräumen und Amtsraumbewirtschaftung; Ausarbeitung und EDV - unterstützte
Bearbeitung eines Raumkonzeptes für das Ressort im Rahmen des Verwaltungsmanagements
und Mitwirkung in der hiefür beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
eingerichteten Interministeriellen Arbeitsgruppe „Verwaltungsmanagement, Raumkonzept für die
Bundeszentralverwaltung"; Parkraumfragen; zusammenfassende Mitwirkung in den
Angelegenheiten der Unterbringung internationaler Organisationen; zusammenfassende
Behandlung von Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz, soweit nicht eine andere
Abteilung zuständig ist; Wahrnehmung der fondsbehördlichen Aufgaben
Internationales Krisenmangement
und humanitäre Hilfsaktionen
Zusammenfassende Wahrnehmung der Angelegenheiten der internationalen
Katastrophenhilfe und der humanitären Hilfe im Ausland; Koordination der österreichischen
Mitwirkung in internationalen Organisationen im Bereich des Krisenmanagements und der
humanitären Hilfsmaßnahmen; Vorbereitung und Planung von Maßnahmen zur
Effizienzsteigerung im Bereich der internationalen Katastrophenhilfe; Planung der Beteiligung
Österreichs an internationalen Friedenseinsätzen Zusammenarbeit mit den
Krisenmanagementeinrichtungen anderer Staaten; Mitwirkung bei den Verhandlungen über
internationale Abkommen im Bereich der Katastrophenhilfe und auf dem Gebiet des
Strahlenschutzes; Innerstaatliche Koordination und Mitwirkung bei internationalen
Krisenmanagementübungen; Mitwirkung an der Entwicklung internationaler Informations - und
Kommunikationssysteme für Krisenfälle; Mitwirkung bei Hilf saktionen der Bundesregierung
REFERAT a:
Koordinierung und Planung des Gesamtkonzeptes für die österreichische Beteiligung an
internationalen Einsätzen
Informationstechnik - Angelegenheiten (IT)
Angelegenheiten der Informationstechnik bzw. der elektronischen Datenverarbeitung für das
Bundeskanzleramt, einschließlich des Österreichischen Staatsarchivs und des Unabhängigen
Bundesasylsenats; Vertretung des BKA in der Koordinationskommission für IT (KIT) sowie in den
IT - Koordinationsgremien des Bundes; Angelegenheiten der Informationstechnologien; Vertretung
der Interessen des Ressorts in IT - relevanten Gremien der EU sowie bei internationalen
Organisationen; internationaler Erfahrungsaustausch; Angelegenheiten der EDV -
Expertenkonferenz der Länder; Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund
und Ländern bezüglich des Einsatzes von Informationstechnik soweit das Ressort betroffen ist;
Angelegenheiten des zentralen Ausweichrechenzentrums des Bundes
Kommission für das Zentrale Ausweichsystem (ZAS - Kommission)
Führung der Rechenzentren und Computernetzwerke des Ressorts; Planung, Konzeption, und
Durchführung von IT - Projekten (Applikationen und Infrastruktur); Projektbegleitung bei externer
Durchführung von IT - Projekten; IT - Budgetangelegenheiten (Voranschlag, Gebarung,
Rechnungslegung) des Ressorts; Beschaffung von IT - Sachgütern und - Leistungen, soweit nicht
eine andere Abteilung zuständig ist; Führung des IT - Inventars des Ressortbereiches
ausgenommen ÖStA und UBAS; Angelegenheiten des Ausweichrechenzentrums des Bundes
(ZAS); Planung und Betrieb der Büroautomation der oben angeführten Bereiche; technische
Umsetzung der Applikationen des KRIMA; technische und organisatorische Angelegenheiten des
Rechtsinformationssystems des Bundes und dessen Betrieb
Revision, Förderungskontrolle und Verwaltungscontrolling
Überprüfung der Zentralstelle sowie der annexen und nachgeordneten Dienststellen des
Bundeskanzleramtes bezüglich der Einhaltung der für die Verwaltungsführung maßgeblichen
Vorschriften, wobei insbesondere die Beachtung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu prüfen ist; Überwachung der Einhaltung der
Vergabevorschriften; Mitwirkung an Kontrollakten anderer Kontrolleinrichtungen im
Ressortbereich, Mitwirkung an der Vergabe von Großaufträgen; Mitwirkung bei
Beschwerdeangelegenheiten; Auswertung der bei der Kontrolltätigkeit gewonnenen Erfahrungen,
zum Beispiel durch Erarbeitung von Rationalisierungsvorschlägen und Vorschlägen zur
Verbesserung der Aufbau - und Ablauforganisation sowie von Vorschlägen für eine Verbesserung
des Bürgerservices im Ressortbereich; Revision der Organisation; zusammenfassende
Behandlung von Angelegenheiten der Verwaltungsreform im Ressortbereich; Aufbau und
Weiterentwicklung des ressortinternen Controllinginstrumentariums, insbesondere
einer Kostenrechnung; Mitwirkung bei der Operationalisierung von Ressortzielen und
Umsetzungsstrategien; Mitwirkung bei Vorhabensplanung, Aufgabenkritik und
Programmevaluation; Erfassung, Analyse und Interpretation von Planabweichungen;
Durchführung von Funktionsanalysen; Entwicklung und Betreuung eines steuerungsrelevanten
Berichtswesens hinsichtlich der Ressortressourcen
REFERAT a:
Förderungskontrolle; Prüfung und Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung von
Förderungsmitteln gemäß Punkt 4.4. der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von
Förderungen aus Bundesmitteln sowie den Bestimmungen der §§ 112 und 113 BHV,
ausgenommen die
Förderungsbereiche Presse, Publizistik, politische Bildungsarbeit;
Prüfung und
Kontrolle von Abrechnungen, die aus einer in Werkverträgen normierten Abrechnungspflicht des
Werkvertragsnehmers resultieren
Rechts - und Vergabeangelegenheiten
Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Zuständigkeitsbereich der Sektion I ergeben
(insbesondere allgemeine Rechtsangelegenheiten des Dienst -, Besoldungs - und
Personalvertretungsrechts); Angelegenheiten der Amts -, Organ - und Dienstnehmerhaftung sowie
des Verzichts auf Forderungen des Bundes gemäß § 62 Bundeshaushaltsgesetz;
arbeitsgerichtliche Verfahren und Verfahren vor dem Verfassungs - und Verwaltungsgerichtshof in
Angelegenheiten der Sektion I; spezielle Fragen des Vertragsrechts (insbesonders die inhaltliche
Gestaltung von Verträgen und die sich aus den Verträgen ergebenden Fragen der Haftung und
des Schadenersatzes); spezielle, im Einzelfall übertragene Organisationsangelegenheiten;
Begutachtung von Gesetzes - und Verordnungsentwürfen; zusammenfassende Behandlung der
Einschau - und Tätigkeitsberichte des Rechnungshofes; Vergabeangelegenheiten des Ressorts
und Abschluß von Werkleistungsverträgen, soweit nicht eine andere Abteilung zuständig ist;
Angelegenheiten des Datenschutzes für das Bundeskanzleramt; Angelegenheiten der
Bundesanstalt Statistik Osterreich, Statistikwesen; Angelegenheiten des Österreichischen
Staatsarchivs; betriebliches Vorschlagswesen für das Ressort; Geschäftsführung der nachfolgend
genannten Kommission
REFERAT a:
Angelegenheiten des Vertragsrechts
Angelegenheiten der Amts -, Organ - und Dienstnehmerhaftung sowie des Verzichts auf
Forderungen des Bundes gemäß § 62 BHG; Vertragsrecht (insbesondere die inhaltliche
Gestaltung von Verträgen und die sich aus den Verträgen ergebenden Fragen der Haftung und
des Schadenersatzes); Abschluß von Werkleistungsverträgen, soweit nicht eine andere Abteilung
zuständig ist; Förderungsverträge; Entscheidungen über Berufungen gegen Bescheide der
Verwaltungsakademie des Bundes betreffend die Zulassung von Lehrgängen an die
Verwaltungsakademie
Staatliches Krisenmanagement
und
umfassende Sicherheitsvorsorge
Planung und Vorbereitung der Krisenvorsorge auf Bundesebene, Abstimmung in
Angelegenheiten des Staatlichen Krisenmanagements und der Planung von Hilfsmaßnahmen
zwischen Bund und Ländern; Vertretung des Bundeskanzleramts in den zuständigen Gremien
in Fragen des Krisenmanagements und der umfassenden Sicherheitsvorsorge; Durchführung
von Aus - und Fortbildungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten des
staatlichen Krisenmangements; Öffentlichkeitsarbeit des staatlichen Krisenmanagements;
Mitwirkung an der Weiterentwicklung nationaler Informations - und Kommunikationssysteme für
Krisenfälle; Vorbereitung und Durchführung der Übungen des Staatlichen
Krisenmanagements; Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Staatlichen
Kriseneinrichtungen; Eventualfallplanung für die gesamtgesellschaftliche Krisen - und
Sicherheitsvorsorge; Ausarbeitung und laufende Adaptierung von Krisenszenarien;
Koordination der Umfassenden Landesverteidigung in jenen Bereichen, die die staatliche
Krisenvorsorge und das staatliche Krisenmanagement betreffen; Evidenz der staatlichen
Funktionäre für das Krisenmanagement; Staatsgrundnetz; Wahrnehmung der Verbindung zu
den Landeskoordinationsausschüssen und den Leitungseinrichtungen des
Katastrophenschutzes
der Länder sowie zu APA und ORF
Fachinformation und Dokumentation
Koordinierung von Dokumentations - und Informationsvorhaben innerhalb der Bundesverwaltung
und Kooperation mit den Dokumentations - und Informationsstellen außerhalb der Bundesver -
waltung, des Auslandes und der internationalen Organisationen mit besonderer Berücksichtigung
der Methodik und Durchführung der Dokumentation rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher
Angelegenheiten.; Koordination der Abfragen aus internationalen Datenbasen; Administrative
Bibliothek und österreichische Rechtsdokumentation; Verwaltungsbibliothek für alle Dienststellen
des Bundes; bibliographische Betreuung der österreichischen amtlichen Publikationen;
Dokumentations - und Informationsstelle für Österreichisches Recht; Angelegenheiten der
Europadoku - mentation im Bundeskanzleramt, zentrale Evidenz aller Dokumente der EU -
Institutionen und zentrale Europa - Literaturdokumentation; Auskunfts - und Servicedienst für EU -
relevante Publikationen
B U C H H A L T U N G
Besorgung der Buchhaltungsaufgaben der anweisenden Stellen Bundeskanzleramt,
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Verfassungsgerichtshof und
Verwaltungsgerichtshof
Prüfungsstelle I
Prüfungsstelle II
Verrechnungsstelle I
Verrechnungsstelle II
Verrechnungsstelle
- Besoldung
Kunstangelegenheiten
Bildende Kunst - Inland
Kunstlegistik
Rechtliche und administrative Angelegenheiten der Sektion II, Verwertungsgesellschaften;
Bildende Kunst; Künstler - Sozialversicherung, Künstlerhilfe, Gebrauchsgraphikerkommission,
Subventionen an einzelne Künstler und Galerien (Inland), Staatsateliers (Inland), Staatsstipendien,
Kunstankäufe; Artothek; Ausstellungen der Kunstankäufe; Atelierhaus des Bundes in Wien,
Partnerschaften mit ausländischen Atelierhäusern (Künstleraustausch); Kommission nach GSVG;
Kunstzeitschriften; Künstlerhilfe - Fonds; legistische Angelegenheiten der Sektion II
Allgemeine Kunstangelegenheiten, Musik
und darstellende Kunst, Kunstschulen
Allgemeine Kunstangelegenheiten, grundsätzliche und besondere Angelegenheiten der Musik, der
darstellenden Kunst und der Kunstschulen; Konzertveranstalter, Festival- und
Saisonveranstaltungen, Groß -, Mittel - und Kleinbühnen, Freie Gruppen; Förderung und Beratung
von Unternehmungen, Vereinen und Einzelpersonen bei kontinuierlicher Tätigkeit und Projekten;
Koordination der Förderungsmaßnahmen; Koordination und Vorsitz bei den Beratungen des
Musik - und Bühnenbeirates; Unterstützung von Ensembles und Einzelpersonen (Musik, Theater,
Tanz) zur Fortbildung und bei Präsentationen im Ausland; staatliche Preise im Abteilungsbereich;
Publikationen für Musik und darstellende Kunst einschließlich Musikverlagsförderung; Künstlerhilfe
im Bereich der Abteilung; Musik - und Theaterprämien, Investitionsförderung
REFERAT a:
Förderung von Musikensembles und Konzertveranstaltern; Reisezuschüsse
REFERAT b:
Förderung von Kleinbühnen und Freien Gruppen
REFERAT c:
Förderung von größeren Bühnen, Festivals und ähnlichen Saisonveranstaltungen;
Nachweisprüfung
REFERAT d:
Fortbildungszuschüsse (Stipendien); Künstlerhilfe für den Abteilungsbereich; Gutachten in
Wehrdienst -, Zivildienst - und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten; Investitionsförderungen
Künstlerische Fotografie und internationale Filmangelegenheiten
Österreichisches Filminstitut
Förderung der künstlerischen Fotografie; Subventionen an Vermittlungsorganisationen, Vereine
und einzelne Künstler; Preise und Staatsstipendien; Auslandsstipendien und Auslandsateliers,
Staatsatelier
(Inland); Ankäufe; Angelegenheiten der Bundes - Fotosammlung; Koordination
der
Präsentation künstlerischer Fotografie im In - und Ausland; Angelegenheiten des Österreichischen
Flminstituts; Kuratoriumsvorsitz; grundsätzliche Rechtsfragen auf dem Gebiete der audiovisuellen
Medien und des Kino - und Fotowesens; Verwaltung der bundeseigenen Filmotheken; filmische
Grundsatzfragen; Internationale Filmangelegenheiten: Vertretung der Republik Österreich im
MEDIA II - Komitee sowie in der Ratsarbeitsgruppe „Audiovisuelle Medien“ (Bereich Film) der
Europäischen Union; Vertretung der Republik Österreich im EURIMAGES - Komitee des
Europarates; Mitwirkung bei Verhandlungen über Abkommen, die den Filmbereich betreffen;
Filmwirtschaftsabkommen; GATT; internationale Register audiovisueller Werke
Film- und Medienkunst
Allgemeine Belange der Film - und Medienkunstförderung; Koordination und Vorsitz bei den
Beratungen von Film -, Medienkunst - und Kinobeirat; Kooperation mit anderen öffentlichen
Körperschaften; gemeinnützige Vereine und Institutionen (Programmkinos, nichtkommerzielle
Verleihinitiativen, österreichisches Filmerbe, Festivals und Filmwochen im Inland etc.); Belange
der Medienkunst im Produktions - und Vertriebsbereich, Evaluierung und Grundlagenforschung
etc.; Förderung des Nachwuchs -, Dokumentar -, Animations - und Experimentalfilmes; staatliche
Preise und Auszeichnungen im Abteilungsbereich; soziale Maßnahmen (Überbrückungshilfen etc.)
für die Abteilungen 3 und 4
Literatur und Verlagswesen
Literatur, Vereine und Veranstaltungen; Literatur und Kulturzeitschriften; Verlagswesen; Förderung
von Kleinverlagen; Entsendung österreichischer Autoren ins Ausland; Übersetzerförderung;
Staatspreise; Stipendien; Buchprämien; Kunsfförderungsbeitrag; Kulturpolitscher
Maßnahmenkatalog; Redaktion des Kunstberichtes; Haushaltsangelegenheiten der Sektion II;
haushaltsrechtliche und organisatorische Angelegenheiten der Kuratoren; Angelegenheiten des
Vereines „Kulturkontakt“; Angelegenheiten des Kunstsenats
REFERAT a:
Haushaltsangelegenheiten der Sektion II; Kulturpolitscher Maßnahmenkatalog;
Kunstförderungsbeitrag
Kinder- und Jugendliteratur
Kinder - und Jugendliteratur; Kommission für Kinder - und Jugendliteratur; Preise für das Kinder -
und Jugendbuch; Förderungsmaßnahmen und Stipendien im Kinder - und Jugendbuchbereich,
Verlagsförderung (Kinder - und Jugendbuchprogramme); Einrichtungen der Kinder - und
Jugendbucharbeit, Kulturtechnik: Lesen (Schaffung und Erhaltung von Lesemotivation und
Lesefertigkeit)
Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode
Kulturpolitische Grundsatzfragen; Kulturgrundlagenforschung; Kulturdokumentation; bildende
Kunst: Finanzierung von Künstlergemeinschaften, Vereinen, Institutionen (In - und Ausland),
Entsendung österreichischer Künstler ins Ausland; Subventionen für Auslandsprojekte,
Bundesausstellungen, Ateliers im Ausland, Auslandsstipendien, Architektur - und Designförderung,
Kunst und Bau, Mode
REFERAT a:
Architektur und Design
Förderung regionaler Kultur - und Kunstinitiativen, Beratung
bei spartenübergreifenden Projekten, Förderung von Kulturzentren,
Unterstützung multikultureller Aktivitäten
Förderung der Kulturentwicklung; Förderung regionaler Kultur - und Kunstinitiativen sowie
Kulturzentren und Unterstützung von deren Aktivitäten; Projekte zur Kulturvermittlung; Beratung
bei spartenübergreifenden Projekten; Projekte im sozio - kulturellen Raum; Projekte zu „Kunst und
Therapie“; interdiziplinäre Kunst - und Kulturprojekte; angewandte Kulturforschung und Evaluation;
Maßnahmen zur internationalen Qualifizierung im Bereich Kulturmanagement
EU - Koordinationsstelle der Kunstsektion
Angelegenheiten der Bundestheater
Koordinationsstelle der Sektion II für die Europäische Integration und Vertretung gegenüber
innerstaatlichen sowie EU - Stellen im Zusammenhang mit EU - Angelegenheiten; Maßnahmen gem.
Artikel 23e B -VG; Cultural Contact Pomt Austria - Beratungsstelle für EU - Förderprogramme im
Kunstbereich; grundsätzliche, insbesondere organisatorische und finanzielle Angelegenheiten im
Zusammenhang mit den österreichischen Bundestheatern
Bilaterale und multilaterale kulturelle Auslandsangelegenheiten
Öffentlichkeitsarbeit für die Sektion II
Koordination der Angelegenheiten des Europarates und der UNESCO, der OSZE sowie anderer
multilateraler und regionaler internationaler Organisationen für den Sektionsbereich; Koordination
und Vertretung der Sektion sowie innerstaatliche Durchführung der Kulturabkommen; Rat für
kulturelle Zusammenarbeit des Europarates (CDCC); Vertretung des Ressorts im Kulturkomitee
des CDCC; Konferenz der europäischen Kulturminister des Europarates; Vertretung der Sektion in
den Fachausschüssen Kultur und Kommunikationsforschung, Kunst und Museum;
Fachinformation und Wissenstransfer der Österreichischen UNESCO - Kommission; Durchführung
bilateraler und multilateraler Projekte der UNESCO und des Europarates; Expertenaustausch für
den Sektionsbereich;
Ehrenzeichen und Auszeichnungsangelegenheiten der Sektion II
Bundespressedienst
Stabstelle Regierungsinformation
(direkt dem Bundeskanzler unterstellt)
Informationsinitiativen der Bundesregierung, EURO - Initiative der Bundesregierung; Information
über das Verwaltungsinnovationsprogramm der Bundesregierung und Marketing des Projekts
,,HELP - GV"
Presseangelegenheiten
Pressebetreuung des Bundeskanzlers und des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt;
Durchführung von Informationsmaßnahmen; Betreuung in - und ausländischer Journalisten;
Dokumentation in - und ausländischer Medien (Printmedien, Audiovisuelle und neue Medien);
Herausgabe der Ministerratskommuniques; Informationen und Maßnahmen für die breite
Öffentlichkeit wie die Vorbereitung von Pressekonferenzen; Interministerielle Koordination der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; Redaktion der vom Bundespressedienst
herausgegebenen Informationen (Print, Audiovisuelle und neue Medien); Akkreditierungen;
Angelegenheiten der Europa - Information einschließlich der Mitwirkung an Vorhaben der EU in
diesem Bereich und der Vertretung Osterreichs in den einschlägigen Gremien der EU
REFERAT a:
Pressearbeit zu Europathemen
Erarbeitung von Inhalten und Erstellung von Informationen zu aktuellen Frage der Europapolitik
Administration und Übersetzungsdienst
Administrative Angelegenheiten des Bundespressedienstes; Archiv für Druckwerke, Filme,
Tonbänder, Zeitungen; Versandorganisation; Informationsmaterialevidenz; Angelegenheiten der
für die Sektion notwendigen Sacherfordernisse; Übersetzungsdienst
REFERAT a:
Übersetzungsdienst
Übersetzungs - und Dolmetschdienst für das Bundeskanzleramt
Bürgerservice des Bundeskanzlers
Bürgerservice; Auskunftsdienst; Mitarbeit an der EURO Initiative der Bundesregierung sowie an
der Information über das Verwaltungsinnovationsprogramm der Bundesregierung und das Projekt
,,HELP GV“; Angelegenheiten des Europatelefons der Bundesregierung und des Servicetelefons
des Bundeskanzlers; Bearbeitung von Anfragen an den Bundeskanzler (schriftlich, telefonisch, per
Fax oder via Internet)
Vergabewesen, Budget - und technische
Herstellungsangelegenheiten
Bestellwesen sowie Überwachung der daraus resultierenden Liefer - und Leistungsverpflichtungen;
Überwachung der Inanspruchnahme der dem Bundespressedienst und für gemeinsame
Informationsprojekte der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Kredite; Abwicklung und
Planung von Informationsmaßnahmen in kommerzieller, budgetärer und technischer Hinsicht
bezüglich aller vom Bundespressedienst hergestellten Informationsmaterialien sowie der
Stabstelle; zentrale Auftragsvergabe des Bundespressedienstes; Rechtsangelegenheiten des
Bundespressedienstes einschliesslich von Stellungnahmen zu Gesetzes - und
Verordnungsentwürfen; Beantwortung von parlamentarischen Anfragen für den Bereich der
Sektion
Medienförderung und Neue Medien
Informationstätigkeit des Bundeskanzlers und der Bundesregierung unter Nutzung der neuen
Medien (insbesondere Internet im Bundeskanzleramt und Redaktion neuer Medien wie CD - ROM,
Videoproduktionen etc.); Angelegenheiten des Auslandsdienstes auf Kurzwelle; Wahrnehmung
aller im Rahmen des Abschnittes II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer
Bildungsarbeit und Publizistik 1984 sowie des Presseförderungsgesetzes 1985 vom
Bundeskanzleramt durchzuführenden Agenden; Geschäftsführung der nachfolgend genannten
Kommissionen und Beiräte.
Programmbeirat Kurzwelle (gemäß § 4 des Rundfunkgesetzes, BGBl Nr. 369/1984)
Beirat für die Förderung der Publizistik (gemäß § 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes, BGBl Nr.
369/1984)
Kommission für die Förderung der Presse (gemäß § 4 Abs. 3 des Presseförderungsgesetzes 1985,
BGBl Nr. 22)
Koordination
Wirtschaftliche Koordination
Abteilungen 1, 2 und 6
Politische Koordination
Abteilungen 5, 9 und 10
Wirtschaftliche Koordination
Grundsätzliche und allgemeine Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik; Wahrnehmung der
Wirtschaftlichen Koordination, Mitwirkung bei ressortübergreifenden wirtschaftspolitischen
Angelegenheiten und Vertretung des Bundeskanzleramtes in interministeriellen Kommissionen,
Beiräten und Arbeitsgruppen für Wirtschaftsfragen; Angelegenheiten der Informationsgesellschaft,
einschließlich interministerieller Koordination; Vertretung des Bundeskanzleramtes in
fachstatistischen Fragen gegenüber der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und im Fachbeirat für
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung; Mitwirkung bei der Vorbereitung offizieller Besuche in
Bundesländern und im Ausland beziehungsweise aus dem Ausland in Wirtschaftsfragen;
Vertretung des Bundeskanzleramtes in bilateralen gemischten Kommissionen; Verwaltung der
Anteilsrechte des Bundes an den Gesellschaften, die in den Wirkungsbereich der Sektion fallen;
Angelegenheiten der Mitgliedschaft des Bundes bei der Energieverwertungsagentur;
Angelegenheiten der Sozialpartnerschaft und der Paritätischen Kommission
REFERAT a:
Angelegenheiten der bilateralen Wirtschafts- und Kooperationsabkommen, Allgemeine
Verwaltungsangelegenheiten der Sektion IV
Vertretung des Bundeskanzleramtes in bilateralen Gremien zur Durchführung von Wirtschafts- und
Kooperationsabkommen
REFERAT b:
Angelegenheiten der Förderungspolitik
Mitwirkung bei grundsätzlichen Fragen und der Koordination der bundesweiten Finanzierungs - und
Fördereinrichtungen; Förderungs - und Informationssystem FINKORD; Koordination der
Förderungsevidenzen, Angelegenheiten der Sozialpartnerschaft und der Paritätischen
Kommission
Wirtschaftliche Koordination in Angelegenheiten
des Energiewesens und des Umweltschutzes
Wirtschaftliche Koordination in den Bereichen Energie und Umwelt; Mitwirkung bei bilateralen und
multilateralen Energie - und Umweltangelegenheiten und bei Angelegenheiten der Beteiligung an
internationalen, nichtnuklearen Energieforschungsprojekten der EU und der IEA; Vertretung des
Bundeskanzleramtes im Beirat zum Energielenkungsgesetz, in den Fachbeiräten für
Energiestatistik und Umweltstatistik, in der Altlastensanierungskommission, im Ökofonds und im
Innovations - und Technologiefonds, soweit Fragen der Energie - und Umwelttechnik betroffen sind,
Vertretung des Bundeskanzleramtes im Nachfolgeprozeß zu UNCED‘92
Finanzkontrolle des EFRE
Durchführung der nationalen systemischen Finanzkontrollen für den Bereich des Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Überprüfung der Zuverlässigkeit der
Ausgabenbestätigungen, Vorbereitung und Erstellung der jährlichen Finanzkontrollberichte für den
Bereich des EFRE, Vorbereitung auf und Erstellung der Abschlußvermerke für den Abschluß der
einzelnen Programme mit EFRE - Beteiligung; Abgabe der quartalsweisen Meldungen betreffend
Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von Strukturfondsmitteln, Vorbereitung von und Mitwirkung an
systemischen Finanzkontrollen durch die Europäische Kommission bzw. den Europäischen
Rechnungshof sowie den österreichischen Rechnungshof; Beurteilung von legistischen Initiativen
der EK im Bereich der Finanzkontrolle, Informationstransfer im Bereich der Finanzkontrolle;
Mitarbeit bei Monitoring und Evaluierung der SF - Programme vor dem Hintergrund der
finanztechnischen Umsetzungssteuerung; fachliche Einbindung betreffend Angelegenheiten des
EFRE - Monitorings und der finanztechnischen Programmabwicklung in Zusammenarbeit mit der
Abteilung IV/4 sowie der ÖROK
Koordination in Angelegenheiten der Raumordnung und Regionalpolitik
Gesamtkonzeption sowie Koordinierung der Angelegenheiten der Raumordnung und
Regionalpolitik des Bundes und der Länder; Angelegenheiten der österreichischen
Raumordnungskonferenz; Angelegenheiten der Koordination von Vereinbarungen über
raumrelevante Maßnahmen zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern; Angelegenheiten
der Förderungsaktion für eigenständige Regionalentwicklung; Angelegenheiten der
Raumforschung; Koordination und fachliche Vertretung Österreichs in Angelegenheiten der
Regional - und Strukturpolitik der EU, insbesondere hinsichtlich der regionalen Ziele und
Gemeinschaftsinitiativen; Gesamtkoordination der Umsetzung der Regional - und Strukturpolitik
der EU in Österreich insbesondere durch Programme im Rahmen der regionalen Ziele und
Gemeinschaftsinitiativen; Koordination der Abwicklung der Förderungen des Europäischen Fonds
für Regionalentwicklung in Österreich (ausgenommen in Fragen der Finanzkontrolle); Koordination
und fachliche Vertretung Osterreichs in Angelegenheiten der Europäischen Raumentwicklung;
Vertretung Osterreichs bei zwischenstaatlichen Kontakten in Angelegenheiten der Raumordnung
und Regionalpolitik; Vertretung Ostereichs in Fachgremien der OECD, des Europarats und der
UNO in Angelegenheiten der Raumordnung und Regionalpolitik
Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs zur EU
Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union;
Angelegenheiten des Europäischen Rates; Berichte des Bundeskanzlers in
Integrationsangelegenheiten; Vertretung des Bundeskanzleramtes in den Delegationen zum Rat
Allgemeine Angelegenheiten, zu Regierungskonferenzen der EU sowie in den Untergruppen die
hiefür eingerichtet werden; Geschäftsführung des Rates für Fragen der österreichischen
Integrationspolitik; zentrale Dokumentation der Notifikationen an die EGK hinsichtlich der
innerstaatlichen
Umsetzung von EU Recht; Koordination der Vorbereitung der EU - bezogenen
Aktivitäten des Bundeskanzlers; Planung und Betreuung von Studien und strategischen Analysen
zu EU Themen; Koordination der Vorbereitungen der internationalen Aktivitäten des
Bundeskanzlers und Analyse internationaler Entwicklungen im Hinblick auf deren Konsequenzen
für die internationalen Beziehungen Österreichs
Rat für Fragen der österreichischen Integrationspolitik (BGBl Nr. 368/1989)
REFERAT a:
Institutionelle und grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs in der EU
REFERAT b:
Internationale Angelegenheiten
Koordination der Vorbereitung der internationalen Tätigkeiten des Bundeskanzler; Analyse
internationaler Etwicklungen im Hinblick auf deren Konsequenzen für die internationalen
Beziehungen Österreichs
Beihilfenrecht und Wettbewerbskontrolle
Angelegenheiten der Koordination der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung aufgrund
der internationalen beihilfenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs (EU, WTO, OECD);
Angelegenheiten der Notifikation von Wirtschaftsförderungsaktionen und Beihilfenfällen in
Österreich sowie Koordination für die Erteilung von Auskünften bei Ermittlungen der
Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission (Verpflichtungen gemäß Art. 87 u. 88 EG - V);
Angelegenheiten der Evidenzführung aufgrund von beihilfenrechtlichen Verpflichtungen (Evidenz
der Gruppenfreistellungen, de minimus - Monitoring, etc.); Angelegenheiten der Koordination und
Vertretung Osterreichs bei der Gestaltung der EU - Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen
(Vertretung in einschlägigen EU - und sonstigen internationalen Gremien wie „Multilateralen
Sitzungen“, Beratendem Ausschuß gemäß RatsVO 994/98, Ratsarbeitsgruppen gemäß Art. 89
EG -V, etc.); Angelegenheiten der Erstellung von Datengrundlagen im Rahmen des
Förderungsinformationssystems und in Kooperation mit den österreichischen
Wirtschaftsförderungsstellen für Zwecke der Koordination und zur Erfüllung der Verpflichtungen
aufgrund des EU - Beihilfenrechtes (Jahresberichte, Sektorberichte, ex post Notifikation gemäß
Gruppenfreistellungen) und aufgrund von anderen Verpflichtungen (WTO); Mitwirkung in
Kofinanzierungsangelegenheiten, insbesondere der EU - Strukturfonds in Fragen des EU -
Beihilfenrechtes; Mitwirkung in Angelegenheiten der Beratungstätigkeit der EK zum EU -
Beihilfenrecht in den Staaten mit ,,Europaabkommen“ und vorgesehener EU - Erweiterung (TAIEX,
PHARE, Twinning etc.)
Volkswirtschaftliche und OECD - Angelegenheiten
Wahrnehmung grundsätzlicher Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung; Vertretung der
inhaltlichen Positionen für die wirtschaftsbezogenen Gremien sowie für das wirtschaftspolitische
Komitee der EU; Angelegenheiten der Wirtschaftsforschung sowie Vertretung des
Bundeskanzleramtes in Organen der mit Wirtschaftsforschung befaßten Institutionen; Vertretung
des Bundeskanzleramtes in Kooperationen mit ausländischen und internationalen
Wirtschaftsforschungseinrichtungen; Vertretung des Bundeskanzleramtes in Angelegenheiten der
nationalen und internationalen Finanz - und Währungsinstitutionen; Koordination der
Angelegenheiten der OECD und deren Beziehungen zu Drittstaaten; Angelegenheiten der
Notifikation, der Dokumentenübermittlung (einschließlich OLIS) und der Dokumentation im OECD -
Kontext
REFERAT a:
Multilaterale Außenwirtschaft
Angelegenheiten der multilateralen Wirtschaftsbeziehungen; Mitwirkung bei der Koordinierung der
österreichischen Haltung in wirtschaftspolitischen Fragen in internationalen Organisationen und in
multilateralen Gremien wie WTO/GATT, ECOSOC, UNCTAD, UN - ECE, OSZE; Mitwirkung in
Fragen des OECD - Handelskomitees, des OECD - Finanzmärktekomitees, des OECD - Komitees für
internationale Investitionen und multinationale Unternehmungen sowie des OECD - Komitees für
Kapitalbewegungen und unsichtbare Transaktionen; Wirtschaftsprognosen im nationalen und
internationalen Vergleich
Ministerratsdienst
Verbindungsdienst mit den Ressorts und dem Parlament; zusammenfassende Erstellung von
Antwortentwürfen für parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung und an den
Bundeskanzler; Koordinationstätigkeit im Zusammenhang mit der Beantwortung parlamentarischer
Anfragen; Evidenthaltung der parlamentarischen Anfragen, der Beschlüsse des Ministerrates, der
Entschließungen des Nationalrates und Bundesrates sowie der Initiativanträge; Vorbereitung der
Sitzungen des Ministerrates, Erstellung der Tagesordnung, Führung der Protokolle und
Ausfertigung der Beschlüsse des Ministerrates; Erstellung der Verhandlungsschriften und der
Beschlußprotokolle; vorbereitende Akte im Zusammenhang mit der Einberufung und Beendigung
der Tagungen des Nationalrates sowie der Einberufung der Bundesversammlung; vorbereitende
Akte im Zusammenhang mit der Neu - oder Umbildung der Bundesregierung;
Personalangelegenheiten der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre;
Vorbereitung der aufgrund des Bezügegesetzes, des Bundesbezügegesetzes und
Bezügebegrenzungsgesetzes der Bundesregierung bzw. dem Bundeskanzler zustehenden Akte;
Vorbereitung der Anträge auf Erwirkung von Versorgungsleistungen für ehemalige Abgeordnete
zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates und Wahrnehmung der damit im Zusammenhang
stehenden laufenden Agenden; Vollziehung des Pflegegeldgesetzes in Bezug auf die Obersten
Organe und deren Hinterbliebene; Vollziehung der §§ 4 bis 5h des VerfGG 1953; Wahrnehmung
des Unvereinbarkeitsgesetzes im Hinblick auf die Obersten Organe der Vollziehung;
Auszeichnungsangelegenheiten der Mitglieder der Bundes - und Landesregierungen; Erstellung
der Akte betreffend Ministervertretungen; Führung eines Vertretungskalenders;
zusammenfassende Erstellung von Antwortentwürfen für Resolutionen und Schreiben an die
Bundesregierung.
Sicherheitspolitische Angelegenheiten
Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die Bundesregierung und Mitwirkung bei der
Weiterentwicklung der österreichischen Sicherheitspolitik; laufende Analyse, Beurteilung und
Dokumentation internationaler sicherheitspolitischer Entwicklungen, insbesondere des
Zusammenwirkens der europäischen Sicherheitsinstitutionen; Mitwirkung bei der Formulierung
und Akkordierung österreichischer Positionen zur Sicherheitspolitik; Vertretung des
Bundeskanzleramtes in sicherheitspolitisch relevanten Gremien; Mitwirkung an der Beteiligung
Österreichs an internationalen Friedenseinsätzen und Einsätzen im Zuge von Petersberg
Aufgaben nach Entscheidungen der Europäischen Union; Wahrnehmung von fach - bzw.
ressortübergreifenden Angelegenheiten der NATO - Partnerschaft für den Frieden, des Euro -
Atlantischen Partnerschaftsrates, des Beobachterstatus bei der Westeuropäischen Union, der
OSZE und der Vereinten Nationen; Mitwirkung an Fragen der Gemeinsamen Außen - und
Sicherheitspolitik der EU; Durchführung von Aus - und Fortbildungsmassnahmen in
Angelegenheiten der Sicherheitspolitik; Vorbereitung der Sitzungen des Landesverteidigungsrates;
Erstellung der Tagesordnungen; Führung der Protokolle; Erstellung von Verhandlungsschriften;
Beschlußprotokolle; Geschäftsführung des Landesverteidigungsrates; Militärische
Angelegenheiten der
Sicherheitspolitik und der umfassenden Landesverteidigung
Landesverteidigungsrat (gemäß § 5 Wehrgesetz, BGBl. Nr. 181/1955 in der dzt. geltenden
Fassung)
Regierungspolitik
Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik; Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der
allgemeinen Regierungspolitik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien
in allen politischen Belangen; Koordination in Angelegenheiten, die den Wirkungsbereich zweier
oder mehrerer Bundesministerien berühren; Koordination der Ressortberichterstattung gern. § 6
BMG 1986 (Einholung, Urgenz und Bearbeitung der quartalsweise zu erstellenden Berichte der
Ressorts)
STÄNDIGE
VERTRETUNG ÖSTERREICHS BEI DER OECD
Verfassungsdienst
Internationale und europäische Angelegenheiten sowie andere Verwaltungsangelegenheiten
Abteilungen 5 und 8
Verfassungslegislative
Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes,
verfassungsrechtliche Angelegenheiten der Bundesregierung, der Bundesminister und der
Staatssekretäre; verfassungsrechtliche Angelegenheiten des Rechnungshofes und der
Volksanwaltschaft; Vorbereitung und Ausarbeitung der Verfassungslegislative, der in Ausführung
der Bundesverfassung erforderlichen einfachen Bundesgesetze, soweit diese nicht in den
Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; verfassungsrechtliche
Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs; Angelegenheiten der Grund - und
Menschenrechte; Verkehr mit den Organen der Bundesgesetzgebung in Angelegenheiten der
Gesetzgebung, der parlamentarischen Behandlung von Staatsverträgen und der Mitwirkung der
Organe der Bundesgesetzgebung an der Vollziehung, soweit hiefür nicht andere
Bundesministerien zuständig sind; Erwirkung der Beurkundung und Gegenzeichnung von
Gesetzesbeschlüssen des Bundes, Herausgabe des Bundesgesetzblattes mit Ausnahme der
budgetären Angelegenheiten; Kundmachungswesen; Vertretung der Republik Österreich in
Gremien des Europarates in Angelegenheiten der Abteilung; Vertretung der Bundesregierung vor
dem Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten der Abteilung
Länderangelegenheiten, Verwaltungsverfahren,
Verwaltungsorganisationsrecht
und andere Verwaltungsangelegenheiten
Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der Länder, insbesondere Behandlung von
Gesetzesbeschlüssen der Landtage und von Geschäftseinteilungen und Geschäftsordnungen der
Ämter der Landesregierungen; Angelegenheiten der Landesverfassungen; allgemeine
Angelegenheiten der Landesgesetzgebung; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B - VG; Angelegenheiten der Landeshauptmänner - und der
Landesamtsdirektorenkonferenz; Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen
Bund und Ländern (Föderalismusangelegenheiten); Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der
Rechtssetzung der Länder vom Standpunkt des Verfassungsrechtes, der grundsätzlichen Aspekte
des Rechtes der Europäischen Union, der Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der
Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsreform; allgemeine Angelegenheiten der
Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen,
die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen; Angelegenheiten der
Verwaltungsverfahrensgesetze; Angelegenheiten des Bundesministeriengesetzes 1986;
allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache
einschließlich
der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtssetzung des Bundes vorbereitenden
Tätigkeit der Bundesministerien, insbesondere auch unter grundsätzlichen Aspekten des Rechtes
der Europäischen Union; Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom
Standpunkt des Verfassungsrechts, der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen
Union, der Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der
Verwaltungsreform aus den Bereichen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen jedoch nur hinsichtlich der Angelegenheiten des Wirkungsbereiches des
ehemaligen Bundesministeriums für Jugend und Familie - sowie des Bundesministeriums für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Mitwirkung an Vorhaben der
Europäischen Union und Vertretung der Republik Österreich in Gremien der Europäischen Union,
des Europarates und der OECD in Angelegenheiten der Abteilung; Angelegenheiten des
Internationalen Verwaltungswissenschaftlichen Instituts; Vertretung der Bundesregierung vor dem
Verfassungsgerichtshof in Kompetenzfeststellungsverfahren und sonstigen Angelegenheiten der
Abteilung; Geschäftsführung der nachfolgend genannten Kommission
(gemäß § 3 des Rechts - Überleitungsgesetzes, StGBl Nr. 6/1945)
Datenschutz, Geschäftsstellen des Datenschutzrates und der Datenschutzkommission,
rechtliche Angelegenheiten der Verwaltungsreform
Angelegenheiten des Datenschutzes; allgemeine rechtliche Angelegenheiten der elektronischen
Informationsverarbeitung; rechtliche Angelegenheiten der Verwaltungsreform; Mitwirkung an der
Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung des Bundes und der Länder vom Standpunkt des
Datenschutzes einschließlich das Recht der Europäischen Union betreffender Aspekte und der
rechtlichen Angelegenheiten der Verwaltungsreform; Vertretung der Bundesregierung vor dem
Verfassungsgerichtshof in den Angelegenheiten der Abteilung; Vertretung des
Verfassungsdienstes in den ADV - Komitees der Bundesregierung; zusammenfassende
Behandlung und Koordination in Angelegenheiten der Abteilung, die den Wirkungsbereich zweier
oder mehrerer Bundesministerien berühren; Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union und
Vertretung der Republik Österreich in Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der
OECD in Angelegenheiten der Abteilung; Geschäftsführung der nachfolgend genannten
Einrichtungen
Datenschutzrat (gemäß Art 2, 7. Abschnitt des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl I Nr. 165/1999)
Datenschutzkommission (gemäß Art 2, 7. Abschnitt des Datenschutzgesetzes 2000)
REFERAT a:
Büro der Datenschutzkommission
Geschäftsführung hinsichtlich aller Agenden der Datenschutzkommission gemäß DSG 2000,
soweit sie nicht dem Referat b obliegen
REFERAT b:
Datenverarbeitungsregister
Geschäftsführung hinsichtlich der das Datenverarbeitungsregister betreflenden Agenden der
Datenschutzkommission gemäß DSG 2000
REFERAT c:
EU - Angelegenheiten und Büro des Datenschutzrates
Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union und Vertretung der Republik Österreich in
Gremien der Europäischen Union in Angelegenheiten der Abteilung; Geschäftsführung hinsichtlich
aller Agenden des Datenschutzrates gemäß dem Datenschutzgesetz 2000
Medienangelegenheiten, Publizistik - und Parteienförderung
Angelegenheiten des Hörfunks und Fernsehens einschließlich aller sonstigen Angelegenheiten
des Österreichischen Rundfunks; sonstige Medienangelegenheiten, soweit sie in die Zuständigkeit
des Bundeskanzleramtes fallen, einschließlich der Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen
Union in diesem Bereich und der Vertretung Österreichs in den einschlägigen Gremien des
Europarates und der Europäischen Union; Angelegenheiten des Regionalradiogesetzes und des
Kabel - und Satellilen - Rundfunkgesetzes; Angelegenheiten des Projektes Audiovisuelles EUREKA;
Koordinierung von Rechtsfragen der Neuen Medien, soweit die Zuständigkeit der Abteilung und
anderer Abteilungen oder anderer Bundesministerien betroffen ist; Wahrnehmung aller im
Rahmen des Parteiengesetzes und des Abschnittes I des Bundesgesetzes über die Förderung
politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 vom Bundeskanzleramt durchzuführenden
Agenden; Vertretung der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten
dieser Abteilung; Geschäftsführung der nachfolgend genannten Kommissionen und Beiräte
Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (gemäß § 25 des Rundfunkgesetzes, BGBl
Nr. 379/1984)
Privatrundfunkbehörde (gemäß § 13 des Regionalradiogesetzes, BGBl Nr. 506/1993 in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 160/1999, und dem Kabel - und Satelliten -
Rundfunkgesetz, BGBl I Nr. 42/1997)
Hörfunkbeirat (gemäß § 14a des Regionalradiogesetzes, BGBl Nr. 506/1993 in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl I Nr. 160/1999); zugleich Beirat für Kabel - und Satelliten - Rundfunk (gemäß
§ 12 des Kabel - und Satelliten - Rundfunkgesetzes)
Kommission zur Wahrung des Regionalradiogesetzes (gemäß § 21 des Regionalradiogesetzes,
BGBl Nr. 506/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 160/1999), zugleich
Kommission zur Wahrung des Kabel - und Satelliten - Rundfunkgesetzes (gemäß § 43 des
Kabel - und Satelliten - Rundfunkgesetzes)
Beirat für die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit der politischen Parteien (gemäß § 3
Abs. 2 des Publizistikförderungsgesetzes 1984, BGBl Nr. 369)
Beirat für Internet und Neue Medien (gemäß § 8 BMG)
Internationale Angelegenheiten und
andere Verwaltungsangelegenheiten
Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des
Verfassungsrechts, der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der
Gesetzestechnik und
der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der
Verwaltungsreform aus dem Bereich des Bundeskanzleramtes mit Ausnahme des
Verwaltungsbereiches Kunst sowie aus den Bereichen der Bundesministerien für auswärtige
Angelegenheiten, für Inneres, für Justiz, für Landesverteidigung, für öffentliche Leistung und
Sport, für soziale Sicherheit und Generationen - jedoch mit Ausnahme der Angelegenheiten des
Wirkungsbereiches des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend und Familie -, für Verkehr,
Innovation und Technologie - jedoch mit Ausnahme der Angelegenheiten der wirtschaftlich -
technischen Forschung - sowie für Wirtschaft und Arbeit; rechtliche Angelegenheiten aus dem
Wirkungsbereich der Sektion IV; allgemeine Angelegenheiten der Amts - und Organhaftung;
Rechtsfragen der Umfassenden Landesverteidigung und des Krisenmanagements; rechtliche und
legistische Angelegenheiten des Krankenanstalten - Zusammenarbeitsfonds in Zusammenarbeit mit
der Geschäftsstelle; Vertretung der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in
Angelegenheiten der Abteilung; verfassungsrechtliche Fragen des internationalen
Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechts; Prozessvertretung im Verfahren vor
dem UN - Menschenrechtskomitee; Behandlung von Menschenrechtsbeschwerden nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention einschließlich der Mitwirkung im Rahmen der
österreichischen Prozessvertretung in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte; Vertretung der Republik Österreich in Gremien des Europarates in
Angelegenheiten der Abteilung; Koordination in Menschenrechtsangelegenheiten;
Geschäftsführung des nachfolgend genannten Rates
Rat für Auswärtige Angelegenheiten (gemäß Bundesgesetz BGBl Nr. 330/1976)
REFERAT a:
Soziales und andere Verwaltungsangelegenheiten
Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des
Verfassungsrechtes, der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der
Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der
Verwaltungsreform aus den Bereichen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung und
Generationen - jedoch mit Ausnahme der Angelegenheiten des Wirkungsbereiches des
ehemaligen Bundesministeriums für Jugend und Familie -, des Bundesministenums für Verkehr,
Innovation und Technologie hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes für Verkehrsbetriebe sowie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich der Verwaltungsbereiche der
Beschäftigungspolitik und der Grundsatzfragen des Arbeitnehmerschutzes, des Arbeitsrechts
sowie der Allgemeinen Sozialpolitik; Vertretung der Bundesregierung vor dem
Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten des Referates
REFERAT b:
EMRK - Beschwerden, wirtschaftliche Angelegenheiten
Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des
Verfassungsrechtes der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der
Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der
Verwaltungsreform aus den Bereichen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie hinsichtlich der Angelegenheiten der Bundesstraßen und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit, soweit diese nicht in den Bereich des Referates a fallen; Vertretung der
Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten des Referates; Behandlung
von Menschenrechtsbeschwerden nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
einschließlich der Mitwirkung im Rahmen der österreichischen Prozessvertretung in Verfahren vor
dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte
Rechtsinformationssystem und
andere Verwaltungsangelegenheiten
Angelegenheiten der Rechtsbereinigung und der Verbesserung der Information über das Recht
sowie der Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften; Angelegenheiten der Rechts und
Verwaltungsinformatik, einschließlich der Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union in
diesen Bereichen und der Vertretung Österreichs in den einschlägigen Gremien des Europarates
und der Europäischen Union; fachliche Planung, Koordinierung und Durchführung des EDV -
Projekts RIS; Angelegenheiten des sektionsinternen Informations - und Dokumentationswesens;
Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des
Verfassungsrechtes, der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der
Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der
Verwaltungsreform aus den Bereichen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur sowie - jedoch nur hinsichtlich der Angelegenheiten der wirtschaftlich - technischen
Forschung - des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie; Vertretung der
Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten der Abteilung;
Angelegenheiten des sektionsinternen Informations - und Dokumentationswesens
REFERAT a:
Rechtsinformationssystem
Angelegenheiten der Rechtsbereinigung und der Verbesserung der Information über das Recht
sowie der Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften; Angelegenheiten der Rechts - und
Verwaltungsinformatik, einschließlich der Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union in
diesen Bereichen und der Vertretung Österreichs in den einschlägigen Gremien des Europarates
und der Europäischen Union; fachliche Planung, Koordinierung und Durchführung des EDV -
Projekts RIS
Volksgruppenangelegenheiten
Behandlung von Fragen des Volksgruppenrechts, Koordination entsprechender Tätigkeiten des
Bundes; Angelegenheiten des Volksgruppengesetzes und der Durchführungsverordnungen;
Betreuung der Volksgruppenbeiräte; Mitwirkung bei Vergabe und Kontrolle der
Volksgruppenförderung; Kontakte mit den Ländern sowie mit einschlägigen Organisationen oder
sonstigen Einrichtungen in Volksgruppenangelegenheiten; Dokumentation einschlägiger
Materialien; Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union und Vertretung der Republik
Österreich in Gremien der Europäischen Union, des Europarates, der Vereinten Nationen und der
OSZE in Angelegenheiten dieser Abteilung; Vertretung der Bundesregierung vor dem
Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten der Abteilung; Geschäftsführung der nachfolgend
genannten Volksgruppenbeiräte gemäß Bundesgesetz BGBl Nr. 396/4976 in der Fassung der
Kundmachung BGBl Nr. 24/1988 in Verbindung mit der Verordnung BGBl Nr. 38/1976 in der
Fassung der Verordnung BGBl Nr. 895/1993
Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe
Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe
Volksgruppenbeirat
für die ungarische Volksgruppe
Volksgruppenbeirat für die tschechische Volksgruppe
Volksgruppenbeirat für die slowakische Volksgruppe
Rechtliche Angelegenheiten der europäischen Integration,
Angelegenheiten des internationalen Wirtschaftsrechts
und andere Verwaltungsangelegenheiten
Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der europäischen Integration (insbesondere EU, EWR
und EFTA) und des internationalen Wirtschaftsrechts (insbesondere WTO); Fragen des
Verhältnisses von Föderalismus und Integration; Mitwirkung an der Vorbereitung völkerrechtlicher
Rechtsgeschäfte und innerstaatlicher Maßnahmen in Angelegenheiten der europäischen
Integration und des internationalen Wirtschaftsrechts vom Standpunkt des Verfassungsrechts, der
grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der Gesetzestechnik und der
Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsreform; Vorbereitung
integrationsspezifischer rechtlicher und legistischer Maßnahmen im innerstaatlichen Bereich;
allgemeine Angelegenheiten des Vergabewesens, insbesondere Mitwirkung in vergaberechtlichen
Gremien auf österreichischer und europäischer Ebene und integrationsspezifische Fragen des
Vergabewesens; rechtliche Koordination des innerstaatlichen Standpunktes sowie Ausarbeitung
von Stellungnahmen in Verfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich sowie in
Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz;
Ausarbeitung von Stellungnahmen sowie Vertretung der Republik Österreich in Verfahren vor dem
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz; Mitwirkung an der
Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des Verfassungsrechtes, der
grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der Gesetzestechnik und der
Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsreform aus dem Bereich des
Bundesministeriums für Finanzen; Vertretung der Bundesregierung vor dem
Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten der Abteilung
REFERAT a:
Allgemeine Angelegenheiten des Vergabewesens
Allgemeine Angelegenheiten des Vergabewesens, insbesondere Mitwirkung in vergaberechtlichen
Gremien auf österreichischer und europäischer Ebene und sonstige integrationsspezifische
Fragen des Vergabewesens; Ausarbeitung von Stellungnahmen sowie Vertretung der Republik
Österreich in Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft in Angelegenheiten
des Referates; Vertretung der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in
Angelegenheiten des Referates
REFERAT b:
EU - Gerichtsbarkeit
Rechtliche Koordination des innerstaatlichen Standpunktes sowie Ausarbeitung von
Stellungnahmen in Verfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich sowie in Verfahren
vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz; Ausarbeitung
von Stellungnahmen sowie Vertretung der Republik Österreich in Verfahren vor dem Gerichtshof
der Europäischen
Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz
Geschäftsordnung des Bundeskanzleramtes
Aufgrund der §§ 9 und 10 des Bundesministeriengesetzes 1986,
BGBl. Nr. 76, (BMG), wird folgende Geschäftsordnung für das Bun -
deskanzleramt erlassen:
1.AllgemeinerTeil
Übertragung von Angelegenheiten zur
selbständigen Behandlung gemäß § 10 BMG
§ 1. (1) Die Übertragung von Angelegenheiten zur
selbständigen Behandlung ist dem Bundeskanzler vorbehalten.
( 2) Zur selbständigen Behandlung der durch die
Geschäftseinteilung den Organisationseinheiten zugewiesenen
Angelegenheiten sind grundsätzlich ermächtigt:
a) die Leiter der Sektionen;
b) die Leiter der Gruppen;
c) die Leiter der Abteilungen;
d) die Leiter der Referate.
(3) Wo dies zweckdienlich ist, werden sonstige
Mitarbeiter zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegen -
heiten
gemäß § 10 Abs.4 BMG ermächtigt.
§ 2. Angelegenheiten, zu deren selbständigen Behandlung
ein Bediensteter ermächtigt ist, sind „Für den Bundeskanzler“
zu unterfertigen. Wurden aufgrund einer Entschließung des Bun -
despräsidenten gem. Art.77 Abs.3 B - VG bestimmte, in den Wir -
kungsbereich des Bundeskanzlers fallende Angelegenheiten Bun -
desministern übertragen, ist „Für den Bundesminister„ zu
fertigen.
§ 3. (1) Der Leiter einer Sektion wird bei Verhinderung
grundsätzlich von dem nach der dienst- und besoldungsrecht -
lichen Stellung am höchsten zu reihenden, der organisationsein -
heit zugehörenden und anwesenden Gruppenleiter (bzw. in Sektio -
nen, in denen keine Gruppe besteht Abteilungsleiter), der Lei -
ter einer Gruppe von dem nach der dienst- und besoldungsrecht -
lichen Stellung am höchsten zu reihenden, der organisationsein -
heit zugehärenden und anwesenden Abteilungsleiter vertreten.
(2) Der Leiter einer Abteilung oder eines Refera-
tes wird bei Verhinderung grundsätzlich von dem nach der
dienst - und besoldungsrechtlichen Stellung am höchsten zu
reihenden, der Organisationseinheit zugehörenden und anwesenden
Beamten der Verwendungsgruppe A vertreten. Ist der Organisa -
tionseinheit kein Beamter der Verwendungsgruppe A zugeteilt,
dann hat der nach der dienst - und besoldungsrechtlichen Stel -
lung am höchsten zu reihende, der Organisationseinheit zugehö -
rende und anwesende Beamte der Verwendungs - oder Entlohnungs -
gruppe Bib den Abteilungs - oder Referatsleiter zu vertreten.
(3) Bei gleichen Voraussetzungen der für die
Stellvertretung in Betracht kommenden Beamten entscheidet das
höhere Lebensalter.
(4) Bei Verhinderung aller durch gesonderte Ver -
fügung oder nach
vorstehenden Regeln berufenen Stellvertreter
eines Gruppen - , Abteilungs - oder Referatsleiters (oder eines
gemäß § 10 BMG mit der selbständigen Behandlung von Aufgaben
betrauten Bediensteten, für den nicht ein Stellvertreter
namentlich bestimmt ist), hat der unmittelbare Vorgesetzte des
zu Vertretenden die Angelegenheit an sich zu ziehen oder sich
zur Genehmigung vorzubehalten.
(5) Die vorstehenden Vertretungsregelungen gelten
nur insoweit, als nicht im Einzelfall durch Verfügung des Bun -
deskanzlers eine andere Regelung getroffen wurde.
§ 4. (1) Zur Vorbereitung und Vorberatung grundsätz -
licher Angelegenheiten können Arbeitsgruppen gebildet werden.
(2) Betreffen diese Angelegenheiten mehrere Sek -
tionen, erfolgt die Einsetzung und die Bestimmung der Mitglie -
der sowie des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe durch den Leiter
der Sektion 1.
(3) Arbeitsgruppen, die den Bereich mehrerer Or-
ganisationseinheiten innerhalb einer Sektion berühren, kann der
zuständige gemeinsame Vorgesetzte einsetzen und ihre Mitglieder
sowie den Vorsitzenden bestimmen.
§ 5. (1) Die Einsetzung von Kommissionen im Sinne des
§ 8 des BMG erfolgt durch den Bundeskanzler.
(2) Die Geschäftsführung dieser Kommissionen ist,
soweit der Bundeskanzler nicht anderes bestimmt, von der für
den Beratungsgegenstand vornehmlich zuständigen Abteilung wahr -
zunehmen
§ 6. Jeder Bedienstete hat die Pflicht, bei der Besor -
gung der ihm übertragenen Sach - und Leitungsaufgaben auf die
den anderen Organisationseinheiten durch die Geschäftseintei -
lung übertragenen Kompetenzen Bedacht zu nehmen. Hiebei ist § 5
BMG anzuwenden. Meinungsverschiedenheiten sind vom zuständigen
gemeinsamen Vorgesetzten beizulegen. In Ausnahmefällen (Z.B.
Meinungsverschiedenheiten zwischen Sektionsleitern) ist die
Sektion I zu befassen.
§ 7. Kann der Dienstweg, z.B. wegen Gefahr in Verzug,
nicht eingehalten werden, so sind die Vorgesetzten nachträglich
umgehend über die Angelegenheit zu informieren. Die Bestimmun -
gen des BDG 1979 über den Dienstweg und die Unterstützungs -
pflicht bleiben unberührt.
§ 8. Jeder Bedienstete hat die Pflicht, seinen Vorge -
setzten über alle dienstlichen Angelegenheiten, deren Kenntnis
für eine ordnungsgemäße Führung des Aufgabenbereiches von Be -
deutung sind, unverzüglich Mitteilung zu machen.
§ 9. (1) Jeder Bedienstete hat die Pflicht, seinem Vor -
gesetzten Vorschläge zur Verbesserung der Aufgabenbewältigung
zu unterbreiten. Der Vorgesetzte ist verpflichtet, diese Vor -
schläge auf ihre Eignung und Durchführbarkeit zu prüfen. Im
Falle der sofortigen Realisierbarkeit sind die Vorschläge durch
Anordnungen im eigenen Bereich zu verwirklichen. Der Leiter der
übergeordneten Organisationseinheit sowie die Kommission für
Betriebliches Vorschlagswesen beim Bundeskanzleramt sind von
solchen Vorschlägen, auch wenn sie nicht unmittelbar durchge -
führt werden können, in Kenntnis zu setzen.
(2) Verbesserungsvorschläge, die mehrere oder an -
dere Organisationseinheiten als jene, welcher der Bedienstete
angehört, betreffen, und Vorschläge, die aus Sicht des Vorge -
setzten nicht durchführbar erscheinen, sind vom Leiter der Or -
ganisationseinheit bei der der Vorschlag eingebracht wird, zur
Kenntnis und Stellungnahme an die Kommission für Betriebliches
Vorschlagwesen
weiterzuleiten.
§ 10. Die Abteilung „Innere Revision“ ist im Rahmen der
bestehenden Kontroll - und Revisionsordnung für das Bundeskanz -
leramt (KRO - BKA) zu unterstützen.
§ 11. (1) Jeder Funktionsinhaber hat die Pflicht, im
Falle einer vorhersehbaren Abwesenheit vom Dienst seinen unmit -
telbaren Vorgesetzten und seinen Vertreter rechtzeitig zu in -
formieren und die notwendigen Vorkehrungen für eine ordnungsge -
mäße Fortführung der Geschäfte zu treffen. Dies gilt auch für
Bedienstete1 für die kein Stellvertreter vorgesehen oder be -
stellt ist. In diesem Falle hat, insbesondere bei längerer Ab -
wesenheit, der unmittelbare Vorgesetzte dafür zu sorgen, daß
die Geschäfte des abwesenden Bediensteten ordnungsgemäß fortge -
führt werden.
(2) Der Vorgesetzte hat die Pflicht, im Falle der
Gefährdung der Fortführung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes
durch unvorhergesehene Abwesenheit von Bediensteten unverzüg -
lich im Dienstwege die Sektion I in Kenntnis zu setzen.