416/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am

1. März 2000 unter der Nr. 431/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage.

betreffend Auswirkungen der Novelle zum Bundesministeriengesetz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

a) Aus einem anderen Bundesministerium übernommene Angelegenheiten:

 

• Die Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen

  Gemeinschaften und dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaf-

  ten (Abschnitt A Z 5 des Teils 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz).

  Diese Angelegenheit wurde bisher teilweise vom Bundeskanzleramt, teilweise

  vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten besorgt. Sie wird

  erstmals explizit im Gesetz genannt.

 

• Vom Bundesministerium für Finanzen wurden die Angelegenheiten der informa-

  tion über Fragen der gemeinsamen europäischen Währung übernommen (Ab-

  schnitt A Z 12 des Teils 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz). Auch

  diese Angelegenheit wird erstmals im Gesetz explizit genannt.

b) Neu in die Aufzählung der Angelegenheiten in Teil 2 der Anlage zu § 2 Bundes -

    ministeriengesetz aufgenommene Angelegenheiten:

 

In die Aufzählung der vom Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes umfassten

Angelegenheiten in Teil 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz wurden neu

aufgenommen:

 

- Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der

  Europäischen Union; Angelegenheiten des Europäischen Rates;

- Koordination in Angelegenheiten der Telekommunikation, Informationstech -

  nologien und Medien;

- Koordination in kulturellen Angelegenheiten;

- Rechtsinformationssystem des Bundes (schon bisher im Aufgabenbereich des

  Bundeskanzleramtes);

- Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Ge-

  meinschaften und dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaf -

  ten (diese Aufgabe wurde bisher teilweise vom Bundeskanzleramt, teilweise

  vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten besorgt);

- Angelegenheiten der Information über Fragen der gemeinsamen europäischen

  Währung;

- Angelegenheiten der Filmförderung, soweit es sich nicht um Schul -  oder Kul -

  turfilme handelt (es ist dies eine Anpassung an die Vollziehungszuständigkeit

  nach besonderen Bundesgesetzen);

- Internationale Katastrophenhilfe (schon bisher im Aufgabenbereich des Bun -

  deskanzleramtes);

 

c) An ein anderes Bundesministerium abgegebene Angelegenheiten:

 

Folgende Angelegenheiten, die bisher in den Wirkungsbereich des Bundeskanzler -

amtes fielen bzw. von ihm wahrgenommen wurden, fallen nunmehr in den Wirkungs -

bereich eines anderen Bundesministeriums:

• An das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten abgegebene Angele -

  genheiten:

- Allgemeine Angelegenheiten des Rechts der Europäischen Union mit Aus -

  nahme der Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Euro -

  päischen Gemeinschaften und dem Gericht erster Instanz der Europäischen

  Gemeinschaften

- Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union;

- Angelegenheiten der Kooperation mit den Mittel - und Osteuropäischen Staa -

  ten und den Neuen Unabhängigen Staaten

- Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie - Organisation.

  Alle diese Angelegenheiten, die bisher im Gesetz nicht explizit angeführt wor -

  den waren, sind nunmehr im Abschnitt B aufgelistet.

 

• An das Bundesministerium für Inneres abgegebene Angelegenheiten:

- Angelegenheiten der in der Bundesverfassung vorgesehenen Volksbegehren,

  Volksbefragungen und Volksabstimmungen (nunmehr Abschnitt E Z 6; bisher

  Abschnitt A Z 5, wenn auch kein eigener Tatbestand; es ist dies eine Anpas -

  sung an die Vollziehungszuständigkeiten nach besonderen Bundesgesetzen).

 

• An das Bundesministerium für Justiz abgegebene Angelegenheiten:

- Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumenten -

  schutzes, soweit dieser nicht bereits unter Z 1 fällt; Koordination der Konsu -

  mentenpolitik (nunmehr Abschnitt F Z 12).

 

• An das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt -

  schaft abgegebene Angelegenheiten:

- Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen (nun -

  mehr Abschnitt H Z 20);

- Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination (nunmehr Abschnitt H

  Z 21; bisher kein eigener Tatbestand);

 

• An das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport abgegebene Angele -

  genheiten:

- Angelegenheiten der Verwaltungsakademie des Bundes, der Personalvertre-

   tungs - Aufsichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Be -

   rufungskommission (nunmehr in Abschnitt Z 1);

- Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung hinsichtlich der auto -

   mationsunterstützten Datenverarbeitung, umfassend insbesondere auch:

  Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination der Planung und

  des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Be -

  urteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung

  unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsam -

  keit sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes;

  Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung

  (bisher in Abschnitt A Z 5, nunmehr Abschnitt 1 Z 1);

- Angelegenheiten des Sports (nunmehr Abschnitt Z 3).

 

• An das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen abgegebene

  Angelegenheiten:

- Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik (nunmehr Abschnitt J Z 5;

  bisher kein eigener Tatbestand);

- Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für

  Gleichbehandlungsfragen; Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungs -

  kommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungs -

  fragen (nunmehr Abschnitt J Z 6);

- Angelegenheiten des Veterinärwesens (nunmehr Abschnitt J Z 17);

- Angelegenheiten des Sanitäts - und Veterinärpersonals (nunmehr Abschnitt J

  Z 18);

- Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle (nunmehr Abschnitt J Z 19);

- Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie (nunmehr Abschnitt J Z 6)

• An das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie abgegebene

  Angelegenheiten:

- Angelegenheiten des Innovations - und Technologiefonds (nunmehr in Ab -

  schnitt K Z 30; bisher aufgrund einer besonderen Zuständigkeitsregelung Zu -

  ständigkeit des Bundeskanzleramtes).

 

• An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit abgegebene Angelegenhei -

  ten:

- Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Ge-

  währleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie; Beschränkung des

  Transfers von Nukleartechnologie (nunmehr Abschnitt L Z 30; bisher aufgrund

  einer besonderen Zuständigkeitsregelung Zuständigkeit des Bundeskanzler -

  amtes).

 

Zu den Fragen 2, 5 und 7:

 

Im Bundeskanzleramt wurde mit Wirksamkeit vom 3. April 2000 eine neue Ge -

schäftseinteilung erlassen, welche auch den aufgrund der Bundesministeriengesetz -

Novelle 2000 eingetretenen Kompetenzverschiebungen Rechnung trägt. In diesem

Zusammenhang wurden auch gleich organisatorische bzw. personelle Änderungen,

die nicht in direktem Zusammenhang mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000

stehen, ausgewiesen.

 

Die vorgenommenen Maßnahmen sind in der Geschäftseinteilung (Stand: 3. April

2000; Beilage A) enthalten; weitere Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

 

Vom Planstellenbereich Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - Zentral -

leitung wurde eine Planstelle mit der Wertigkeit v3/2 in den Planstellenbereich Bun -

deskanzleramt - Zentralleitung (1000) übernommen.

Vom Planstellenbereich Bundesministerium für Finanzen - Zentralleitung wurde eine

Planstelle mit der Wertigkeit A3/5 in den Planstellenbereich Bundeskanzleramt -

Zentralleitung (1000) übernommen.

 

Zu Frage 4:

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den

Planstellenbereich Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (2000) ins -

gesamt 8 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:

 

• 6 Beamtenplanstellen:

 

  1 A 1/5, 1 A1/4, 2 A1/3, 1 A 1/2, 1 A 2/5

 

• 2 Vertragsbedienstetenplanstellen:

  1 v 1/1, 1 v 3/2

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den

Planstellenbereich Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport insgesamt

37 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:

 

• 22 Beamtenplanstellen:

 

1 A 1/6, 3 A 1/5, 3 A 1/4, 3 A 1/3, 2 A 1/2, 2 A 2/6, 2 A 2/5, 3 A 2/4, 1 A 3/3, 1 A 3/2,

1 A 3/1

 

• 15 Vertragsbedienstetenplanstellen:

 

1 v 1/2, 2 v 2/3, 1 v 2/2, 1 v 2/1, 3 v 3/2, 1 v 3/1, 4 v 4/2, 2 v 4/1

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Verwaltungsakademie des Bundes

(1001) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für öffentliche Leistung

und Sport insgesamt 37 Planstellen zuzüglich 1 Behindertenplanstelle mit folgenden

Wertigkeiten abgegeben:

 

• 16 Beamtenplanstellen:

 

1 A 1/5, 4 A 1/4, 1 A 2/5,  1 A 2/3, 3 A 2/2, 1 A 3/4, 3 A 3/2, 1 A3/GL, 1 A 4/2

 

• 21 Vertragsbedienstetenplanstellen:

 

1 v 1/5, 4 v 1/2, 2 v 1/1, 1 v 2/2, 2 v 3/2, 3 v 3/1, 1 v 4/3, 2 v 4/2, 3 v 4/1;

   /2 v2/1

 

• 3 sonstige Planstellen:

 

  2 Lehrlinge (A6)

 

  1 Behindertenplanstelle v 4/2

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Bundessportheime und Sporteinrichtun -

gen (1075) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für öffentliche

Leistung und Sport insgesamt 10 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:

 

  • 2 Beamtenplanstellen:

 

  1 A 1/GL, 1 A 2/4

 

• 8 Vertragsbedienstetenplanstellen:

 

  1 v 3/4, 2 v 3/1, 1 v 4/2, 3 v 4/1

  1 h4

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Amt der Bundessporteinrichtungen

(1076) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für öffentliche Leistung

und Sport insgesamt 23 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:

 

• 23 Beamtenplanstellen:

 

  2 A 1/3, 1 A 1/GL, 3 A 2/5, 2 A 2/3, 1 A 3/6, 1 A 3/GL, 1 A 4/2, 2 A 4/GL, 5 A 5/GL,

  1 A 6/GL, 4 L2

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den

Planstellenbereich Bundesministerium für Justiz (3000) insgesamt 20 Planstellen

zuzüglich 3 Behindertenplanstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:

 

• 12 Beamtenplanstellen:

 

  1 A 1/7, 1 A 1/6, 3 A 1/5, 1 A 1/4, 2 A 1/3, 2 A 1/2, 2 A 2/4

 

• 8 Vertragsbedienstetenplanstellen:

 

  1 vl/2, 2 v2/3, 1 v313, 2 v3/2, 2 v412

• 3 sonstige Planstellen:

  3 Behindertenplanstellen 2 A 2/GL, 1 v 1/2

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den

Planstellenbereich Bundesministerium für Land - u. Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft (6000) insgesamt 15 Planstellen zuzüglich 1 Ältere Arbeitslosen -

planstelle mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:

 

• 13 Beamtenplanstellen:

 

  1 A 1/6, 1 A 1/5, 3 A 1/3, 4 A 1/2, 3 A 2/4, 1 A 2/3

 

 

• 2 Vertragsbedienstetenplanstellen:

 

  1 v l/3, 1 v3/2

 

• 1 sonstige Planstellen:

  1 Älterer Arbeitslosenplanstelle A 2/4

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt -Lebensmitteluntersuchungsanstalten

(1090) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für Land - und Forst -

wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (6000) insgesamt 3 Planstellen mit folgen -

den Wertigkeiten abgegeben:

 

• 3 Beamtenplanstellen:

 

  1 A 1/2, 1 A 2/2, 1 A 3/1

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den

Planstellenbereich Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

insgesamt 163 Planstellen zuzüglich 5 Behindertenplanstellen und 3 Ältere Arbeits -

losenplanstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:

 

• 110 Beamtenplanstellen:

 

  2 A 1/8, 2 A 1/7, 3 A 1/6, 6 A 1/5, 17 A 1/4, 11 A 1/3, 23 A 1/2, 1 A 1/1, 1 A 2/7, 5 A 2/6,

  6 A 2/5, 14 A 2/4, 1 A 2/3, 1 A 2/2, 1 A 3/5, 1 A 3/4, 3 A 3/3, 7 A 3/2, 1 A 3/1, 1 A 3/GL,

  2 A 5/GL, 1 A7

 

• 51 Vertragsbedienstetenplanstellen:

  3 v 1/3, 10 v 1/2, 2 v 2/3, 3 v 2/2, 1 v 2/1, 5 v 3/3, 12 v 3/2, 4 v 3/1, 2 v 4/3, 5 v 4/2,

  3 v 4/1, 1 v 5/1

 

• 10 sonstige Planstellen:

  2 Lehrlinge (A6)

  5 Behindertenplanstellen: 1 v 3/1, 3 v 4/2, 1 v5

  3 Ältere Arbeitslosenplanstellen: 1 A 2/4, 1 A 3/2, 1 A 4/1

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt-Lebensmitteluntersuchungsanstalten

(1090) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für soziale Sicherheit

und Generationen insgesamt 239 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgege-

ben:

 

• 134 Beamtenplanstellen:

  1 A 1/6, 3 A 1/5, 2 A 1/4, 5 A 1/3, 22 A 1/2, 12 A 1/1, 12 A 1/GL, 2 A 2/5, 1 A 2/4,

  32 A 2/3, 26 A 2/2, 6 A 3/4, 8 A 3/3, 1 A 3/2, 1 A 3/GL

 

• 90 Vertragsbedienstetenplanstellen:

  1 v 1/3, 2 v 1/2, 17 c 1/1, 1 v 2/4, 15 v 2/3, 10 v 2/2, 1 v 2/1, 14 v 3/3, 2 v 3/2, 4 v 3/1,

  7 v 4/3, 2 v 4/2, 1 v4/1;

  1 h3, 12 h4

 

• 15 sonstige Planstellen:

  3 k 2, 1 k 6

  11 Lehrlinge

 

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Veterinärmedizinische Anstalten (1091)

wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für soziale Sicherheit und

Generationen insgesamt 228 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:

 

• 75 Beamtenplanstellen:

 

  1 A 1/6, 3 A 1/5, 2 A 1/4, 5 A 1/3, 15 A1/1, 1 A 1/GL, 18 A 2/3, 5 A 2/2, 4 A 2/1, 6 A 3/3,

  2 A 3/2, 1 A 3/1, 5 A 3/GL, 2 A 4/2, 3 A 4/GL, 1 A 5/GL, 1 A 6

 

• 100 Vertragsbedienstetenplanstellen:

  8 v 1/1, 8 v 2/3, 5 v 2/2, 1 v 3/3, 16 v 3/2, 9 v 3/1, 15 v 4/3, 8 v 4/2, 3 v 4/1;

  1 h 2/2, 2 h 2/1, 8 h 3, 16 h4

 

• 53 sonstige Planstellen:

  4 Lehrlinge (A6);

  9 K2, 9 K2, 1 K5, 1 K5, 11 K6, 18 K6

Vom Planstellenbereich Bundeskanzleramt - veterinärmedizinischer Grenzbeschau -

dienst (1092) wurden an den Planstellenbereich Bundesministerium für soziale

Sicherheit und Generationen insgesamt 33 Planstellen mit folgenden Wertigkeiten

abgegeben:

 

• 8 Beamtenplanstellen:

 

  5 A 1/1, 3 A 1/GL

 

• 25 Vertragsbedienstetenplanstellen:

  25 v l/1

 

Vom Planstellen bereich Bundeskanzleramt - Zentralleitung (1000) wurden an den

Planstellenbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit insgesamt 4 Plan -

stellen mit folgenden Wertigkeiten abgegeben:

 

• 2 Beamtenplanstellen:

 

  1 A 1/4, 1 A 1/2

 

• 2 Vertragsbedienstetenplanstellen:

  1 v 1/3, 1 v 3/2

 

Zu den Fragen 6 und 8:

 

Die Geschäftsordnung des Bundeskanzleramtes (Beilage B) wurde in Zusammen -

hang mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 nicht verändert; Änderungen

sind derzeit nicht beabsichtigt.

 

Zu Frage 9:

 

Durch die Bundesministeriengesetz  - Novelle 2000 werden bestehende Kompetenz -

zersplitterungen beseitigt und die Aufteilung der Zuständigkeiten stärker an sach -

lichen Zusammenhängen orientiert.

 

Eine Bezifferung dieser Vorteile ist derzeit noch nicht möglich.

Zu Frage 10:

 

Die Höhe der Einsparungen auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000

im Bundeskanzleramt ist derzeit noch nicht bezifferbar.

 

Die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 bewirkt eine Neuordnung der Kompeten -

zen der Bundesministerien; sie sieht keine Einvernehmensbindungen vor. Gemäß

§ 16a Bundesministeriengesetz gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen

Bundesgesetzen als entsprechend geändert wenn aufgrund von Änderungen des

Bundesministeriengesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien

vorgesehen sind. Es ist daher davon auszugehen, daß es durch die Beseitigung der

früheren Kompetenzzersplitterungen zur Auflösung von Einvernehmensbindungen

kommt.

 

Zu Frage 11:

 

Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 hat das Bundeskanzleramt eine

Reihe von Zuständigkeiten abgegeben, die mit den verfassungsmäßigen Funktionen

des Bundeskanzlers insbesondere als Vorsitzender der Bundesregierung in keinem

Zusammenhang standen, wie etwa diejenigen Angelegenheiten, deren Besorgung

im Rahmen der früheren Bundesregierung von einer Kanzleramtsministerin wahrge -

nommen wurde. Durch die vorgenommene Eingrenzung seines Wirkungsbereiches

kann sich das Bundeskanzleramt besser auf seine zentralen Aufgaben konzentrie -

ren.

 

Doppelgleisigkeiten im Verhältnis zum Bundesministerium für auswärtige Angele -

genheiten im Bereich der Angelegenheiten der Europäischen Union konnten besei -

tigt werden.

 

Eine Bezifferung dieser Vorteile ist derzeit noch nicht möglich.

GESCHÄFTSEINTEILUNG

 

DES BUNDESKANZLERAMTS

 

(genehmigt am 3. April 2000)

 

KABINETT des BUNDESKANZLERS

 

Stabstelle

für die Koordinierung der allgemeinen Regierungspolitik

 

 

Hinwirken auf die Wahrnehmung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf das

einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien in allen politischen Belangen

 

BÜRO der VIZEKANZLERIN Dr. Susanne RIESS - PASSER

BÜRO des STAATSSEKRETÄRS Franz MORAK

SEKTION l

 

 

Präsidium

 

GRUPPE A

Staatliches Krisenmanagement

und

Internationale Katastrophenhilfe

 

Abteilungen 5 und 9

 

 

ABTEILUNG 1

Allgemeine Präsidialangelegenheiten

Auszeichnungen und Titel, innerstaatliches Zeremoniell

 

Allgemeine Präsidialangelegenheiten, Protokoll, Zeremoniell -, Etikett - und Rangfragen, Empfänge

und sonstige Veranstaltungen des Bundeskanzlers und der Bundesregierung, grundsätzliche

Fragen der öffentlichen Beflaggung, Auszeichnungsangelegenheiten einschließlich der Erteilung

der Bewilligung zur Annahme und zum Tragen ausländischer Orden und Ehrenzeichen,

Titelverleihungen

 

REFERAT a:

Auszeichnungen und Titel

 

 

Auszeichnungsangelegenheiten einschließlich der Erteilung der Bewilligung zur Annahme und

zum Tragen aus - und inländischer Orden und Ehrenzeichen, Titelverleihungen

 

 

ABTEILUNG 2

Personal - und Organisationsangelegenheiten des Ressorts,

Sachwirtschaftsverwaltung

 

Organisations - und Personalangelegenheiten der Zentralleitung des Bundeskanzleramtes,

Personalangelegenheiten des Österreichischen Staatsarchivs, des Amtes des Österreichischen

Statistischen Zentralamtes, und des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei; Mitwirkung bei

den Personalangelegenheiten des Verfassungs - und Verwaltungsgerichtshofes; für die

vorgenannten Bereiche auch Angelegenheiten der Auszeichnungen und Berufstitel;

Angelegenheiten der dienstlichen Ausbildung; Angelegenheiten des Stellenplanes; Wahrnehmung

der Aufgaben des Stellenplanreferenten gemäß § 5 des Bundeshaushaltsgesetzes; Vollziehung

des Bundes - Personalvertretungsgesetzes; Angelegenheiten der Natural - und Dienstwohnungen;

Angelegenheiten des Kanzlei -, Schreib - und Hilfsdienstes und der Amtsdruckerei; Durchführung

von ADV - Projekten für den Ressortbereich; Angelegenheiten der bei einer beim

Bundeskanzleramt eingesetzten Prüfungskommission abzulegenden Dienstprüfungen;

Dienstreiseangelegenheiten des Bundeskanzleramtes und der nachgeordneten Dienststellen;

Angelegenheiten der Wohnraumbeschaffung durch die BUWOG; Wahrnehmung aller

Angelegenheiten der Funktions - und Planstellenausschreibung auf Grund des

Ausschreibungsgesetzes; Angelegenheiten des Bundesbedienstetenschutzgesetzes;

Sicherheitsangelegenheiten; Angelegenheiten des Krisenmanagements für das

Bundeskanzleramt; Mitwirkung an der Endredaktion von Stellungnahmen zu Berichten des

Rechnungshofes; Geschäftsstelle des Bundesseniorenbeirats, Anschaffung von Amtseinrichtung;

Amtsausstattung und Bürobedarf des Bundeskanzleramtes und des Österreichischen

Staatsarchivs, der Kraftfahrzeuge des Ressorts und der Landeshauptmänner; Angelegenheiten

der Sachwirtschaftsverwaltung, insbesondere des Inventars des Bundeskanzleramtes und der

Kraftfahrzeuge des Ressorts einschließlich deren Ausscheidens; Mitwirkung bei der Durchführung

von Empfängen und sonstigen Veranstaltungen sowie Staatsbesuchen

 

Standesführung

 

REFERAT a:

Personalreferat

 

Personalangelegenheiten der Zentralleitung des ‚Bundeskanzleramtes und des Österreichischen

Staatsarchivs, in zweiter Instanz des Amtes des Österreichischen Statistischen Zentralamtes und

des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei; Stellenplanangelegenheiten und

Planstellenbewirtschaftung; Mitwirkung bei den Personalangelegenheiten des Verfassungs - und

Verwaltungsgerichtshofes

 

REFERAT b:

 

Dienstprüfungen

 

REFERAT c:

 

Amtswirtschaftsstelle

 

Wirtschaftsstelle gemäß § 16 BHV; Abfallwirtschaft, Kraftwagenbetreuung

 

Wirtschaftsstelle

Materialverwaltung; Haus -  und Inventarverwaltung

 

Materialverwaltung

 

Haus -und Inventarverwaltung

 

Reinigungskräfte

 

Werksküche

 

Hausarbeiter

 

Werkstätten

 

KRAFTWAGENBETREUUNG

 

Kraftwagenlenker

 

 

MINISTERIALKANZLEI DIREKTION

 

Zentrallagerstelle

 

Kanzleistelle des Kabinetts des Bundeskanzlers

 

Sekretariat des Kabinetts des Bundeskanzlers

 

Kanzleistelle des Büros der Vizekanzlerin

 

Sekretariat der Vizekanzlerin

Kanzleistelle des Büros des Staatssekretärs Franz MORAK

 

Sekretariat des Büros des Staatssekretärs

 

Kanzielstelle A

(Sektion 1)

 

Schreibstelle und Ausbildungsstelle für Schreibkräfte

 

Zentrale Faxstelle

 

Kanzleistelle B

(Sektion V)

 

Sekretariatspool der Sektion V

 

Kanzleistelle C

(Sektion III)

 

Schreibstelle

 

Kanzleistelle D

(Sektion IV)

 

Kanzleistelle der Abteilung I/10

 

Kanzleistelle E

(Sektion II)

 

Schreibstelle

 

Einlauf - und Abganasstelle

 

Einlaufstelle

 

Abgangsstelle

 

Amtsdruckerei

 

Telefonzentrale

 

Portiere

 

 

ABTEILUNG 3

Budgetangelegenheiten

 

Angelegenheiten der Haushaltsführung des Bundeskanzleramtes, des Österreichischen

Staatsarchivs Wahrnehmung der Aufgaben des Haushaltsreferenten gemäß § 5 des

Bundeshaushaltsgesetzes; Erstellung des Ressortvoranschlages, des Teilsystemisierungsplanes

für Kraftfahrzeuge, der Monatsvoranschläge; Überwachung der Inanspruchnahme der

Voranschlagsbeträge; Geldmittelzuweisungen; Aufstellung und Erläuterung der

Monatsnachweisungen und der Abschlußrechnungen; Erstellung und Eingabe des monatlichen

Budget - Controllings; Mitwirkung beim Eingehen rechtsverbindlicher Verpflichtungen mit

budgetären Auswirkungen; Erlassung haushaltsrechtlicher Anweisungen; Angelegenheiten des

Verrechnungs - und Zahlungswesens; Angelegenheiten des Vergabewesens in budgetärer

Hinsicht; Abschluß von Werkleistungsverträgen, soferne nicht die sachliche Zuständigkeit einer

anderen Abteilung des Bundeskanzleramtes gegeben ist; Behandlung von Sachschadensfällen;

Förderungsangelegenheiten im Rahmen von Sondermaßnahmen der Bundesregierung;

Mitwirkung im Verkehr mit dem Rechnungshof, insbesondere bei der Behandlung der

Einschauberichte; Begutachtung von Gesetzes - und Verordnungsentwürfen hinsichtlich ihrer

budgetären Auswirkungen im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes; Verbindung zur

Kraftwagenkommission

 

REFERAT a:

 

Grundsätzliche Angelegenheiten zur Erstellung des Ressortvoranschlages; Erstellung des

Ressortvoranschlages; Mitwirkung beim Eingehen rechtsverbindlicher Verpflichtungen mit

budgetären Auswirkungen; Erlassung haushaltsrechtlicher Anweisungen; Grundsätzliche

Förderungsangelegenheiten

 

ABTEILUNG 4

Bau - und Mietangelegenheiten;

Fondsangelegenheiten

 

Behandlung aller Bau - und Mietangelegenheiten des Ressorts einschließlich der Vorsorge für die

Bereitstellung der erforderlichen Mittel; Ausarbeitung und Abschluß der den Ressortbereich

betreffenden Miet - und Pachtverträge einschließlich aller sich aus diesen ergebenden

Maßnahmen rechtlicher und organisatorischer Natur; Behandlung von Rechtsstreitigkeiten aus

Miet - und Pachtverträgen; Erstellung von Raum - und Funktionsprogrammen; Vorsorge für die

Beschaffung von Amtsräumen und Amtsraumbewirtschaftung; Ausarbeitung und EDV - unterstützte

Bearbeitung eines Raumkonzeptes für das Ressort im Rahmen des Verwaltungsmanagements

und Mitwirkung in der hiefür beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

eingerichteten Interministeriellen Arbeitsgruppe „Verwaltungsmanagement, Raumkonzept für die

Bundeszentralverwaltung"; Parkraumfragen; zusammenfassende Mitwirkung in den

Angelegenheiten der Unterbringung internationaler Organisationen; zusammenfassende

Behandlung von Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz, soweit nicht eine andere

Abteilung zuständig ist; Wahrnehmung der fondsbehördlichen Aufgaben

 

 

ABTEILUNG I/A/5

Internationales Krisenmangement

und humanitäre Hilfsaktionen

 

Zusammenfassende Wahrnehmung der Angelegenheiten der internationalen

Katastrophenhilfe und der humanitären Hilfe im Ausland; Koordination der österreichischen

Mitwirkung in internationalen Organisationen im Bereich des Krisenmanagements und der

humanitären Hilfsmaßnahmen; Vorbereitung und Planung von Maßnahmen zur

Effizienzsteigerung im Bereich der internationalen Katastrophenhilfe; Planung der Beteiligung

Österreichs an internationalen Friedenseinsätzen Zusammenarbeit mit den

Krisenmanagementeinrichtungen anderer Staaten; Mitwirkung bei den Verhandlungen über

internationale Abkommen im Bereich der Katastrophenhilfe und auf dem Gebiet des

Strahlenschutzes; Innerstaatliche Koordination und Mitwirkung bei internationalen

Krisenmanagementübungen; Mitwirkung an der Entwicklung internationaler Informations - und

Kommunikationssysteme für Krisenfälle; Mitwirkung bei Hilf saktionen der Bundesregierung

 

REFERAT a:

Koordinierung und Planung des Gesamtkonzeptes für die österreichische Beteiligung an

internationalen Einsätzen

 

ABTEILUNG 6

Informationstechnik - Angelegenheiten (IT)

 

Angelegenheiten der Informationstechnik bzw. der elektronischen Datenverarbeitung für das

Bundeskanzleramt, einschließlich des Österreichischen Staatsarchivs und des Unabhängigen

Bundesasylsenats; Vertretung des BKA in der Koordinationskommission für IT (KIT) sowie in den

IT - Koordinationsgremien des Bundes; Angelegenheiten der Informationstechnologien; Vertretung

der Interessen des Ressorts in IT - relevanten Gremien der EU sowie bei internationalen

Organisationen; internationaler Erfahrungsaustausch; Angelegenheiten der EDV -

Expertenkonferenz der Länder; Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund

und Ländern bezüglich des Einsatzes von Informationstechnik soweit das Ressort betroffen ist;

Angelegenheiten des zentralen Ausweichrechenzentrums des Bundes

 

Kommission für das Zentrale Ausweichsystem (ZAS - Kommission)

 

Rechenzentren des BKA

 

Führung der Rechenzentren und Computernetzwerke des Ressorts; Planung, Konzeption, und

Durchführung von IT - Projekten (Applikationen und Infrastruktur); Projektbegleitung bei externer

Durchführung von IT - Projekten; IT - Budgetangelegenheiten (Voranschlag, Gebarung,

Rechnungslegung) des Ressorts; Beschaffung von IT - Sachgütern und - Leistungen, soweit nicht

eine andere Abteilung zuständig ist; Führung des IT - Inventars des Ressortbereiches

ausgenommen ÖStA und UBAS; Angelegenheiten des Ausweichrechenzentrums des Bundes

(ZAS); Planung und Betrieb der Büroautomation der oben angeführten Bereiche; technische

Umsetzung der Applikationen des KRIMA; technische und organisatorische Angelegenheiten des

Rechtsinformationssystems des Bundes und dessen Betrieb

 

ABTEILUNG 7

Revision, Förderungskontrolle und Verwaltungscontrolling

 

Überprüfung der Zentralstelle sowie der annexen und nachgeordneten Dienststellen des

Bundeskanzleramtes bezüglich der Einhaltung der für die Verwaltungsführung maßgeblichen

Vorschriften, wobei insbesondere die Beachtung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit,

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu prüfen ist; Überwachung der Einhaltung der

Vergabevorschriften; Mitwirkung an Kontrollakten anderer Kontrolleinrichtungen im

Ressortbereich, Mitwirkung an der Vergabe von Großaufträgen; Mitwirkung bei

Beschwerdeangelegenheiten; Auswertung der bei der Kontrolltätigkeit gewonnenen Erfahrungen,

zum Beispiel durch Erarbeitung von Rationalisierungsvorschlägen und Vorschlägen zur

Verbesserung der Aufbau - und Ablauforganisation sowie von Vorschlägen für eine Verbesserung

des Bürgerservices im Ressortbereich; Revision der Organisation; zusammenfassende

Behandlung von Angelegenheiten der Verwaltungsreform im Ressortbereich; Aufbau und

Weiterentwicklung des ressortinternen Controllinginstrumentariums, insbesondere

einer Kostenrechnung; Mitwirkung bei der Operationalisierung von Ressortzielen und

Umsetzungsstrategien; Mitwirkung bei Vorhabensplanung, Aufgabenkritik und

Programmevaluation; Erfassung, Analyse und Interpretation von Planabweichungen;

Durchführung von Funktionsanalysen; Entwicklung und Betreuung eines steuerungsrelevanten

Berichtswesens hinsichtlich der Ressortressourcen

 

REFERAT a:

 

Förderungskontrolle; Prüfung und Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung von

Förderungsmitteln gemäß Punkt 4.4. der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von

Förderungen aus Bundesmitteln sowie den Bestimmungen der §§ 112 und 113 BHV,

ausgenommen die Förderungsbereiche Presse, Publizistik, politische Bildungsarbeit; Prüfung und

Kontrolle von Abrechnungen, die aus einer in Werkverträgen normierten Abrechnungspflicht des

Werkvertragsnehmers resultieren

 

ABTEILUNG 8

Rechts - und Vergabeangelegenheiten

 

Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Zuständigkeitsbereich der Sektion I ergeben

(insbesondere allgemeine Rechtsangelegenheiten des Dienst -, Besoldungs - und

Personalvertretungsrechts); Angelegenheiten der Amts -, Organ - und Dienstnehmerhaftung sowie

des Verzichts auf Forderungen des Bundes gemäß § 62 Bundeshaushaltsgesetz;

arbeitsgerichtliche Verfahren und Verfahren vor dem Verfassungs - und Verwaltungsgerichtshof in

Angelegenheiten der Sektion I; spezielle Fragen des Vertragsrechts (insbesonders die inhaltliche

Gestaltung von Verträgen und die sich aus den Verträgen ergebenden Fragen der Haftung und

des Schadenersatzes); spezielle, im Einzelfall übertragene Organisationsangelegenheiten;

Begutachtung von Gesetzes - und Verordnungsentwürfen; zusammenfassende Behandlung der

Einschau - und Tätigkeitsberichte des Rechnungshofes; Vergabeangelegenheiten des Ressorts

und Abschluß von Werkleistungsverträgen, soweit nicht eine andere Abteilung zuständig ist;

Angelegenheiten des Datenschutzes für das Bundeskanzleramt; Angelegenheiten der

Bundesanstalt Statistik Osterreich, Statistikwesen; Angelegenheiten des Österreichischen

Staatsarchivs; betriebliches Vorschlagswesen für das Ressort; Geschäftsführung der nachfolgend

genannten Kommission

 

Kommission für das betriebliche Vorschlagswesen

 

REFERAT a:

Angelegenheiten des Vertragsrechts

 

Angelegenheiten der Amts -, Organ - und Dienstnehmerhaftung sowie des Verzichts auf

Forderungen des Bundes gemäß § 62 BHG; Vertragsrecht (insbesondere die inhaltliche

Gestaltung von Verträgen und die sich aus den Verträgen ergebenden Fragen der Haftung und

des Schadenersatzes); Abschluß von Werkleistungsverträgen, soweit nicht eine andere Abteilung

zuständig ist; Förderungsverträge; Entscheidungen über Berufungen gegen Bescheide der

Verwaltungsakademie des Bundes betreffend die Zulassung von Lehrgängen an die

Verwaltungsakademie

 

Abteilung I/A/9

Staatliches Krisenmanagement

und

umfassende Sicherheitsvorsorge

 

Planung und Vorbereitung der Krisenvorsorge auf Bundesebene, Abstimmung in

Angelegenheiten des Staatlichen Krisenmanagements und der Planung von Hilfsmaßnahmen

zwischen Bund und Ländern; Vertretung des Bundeskanzleramts in den zuständigen Gremien

in Fragen des Krisenmanagements und der umfassenden Sicherheitsvorsorge; Durchführung

von Aus - und Fortbildungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten des

staatlichen Krisenmangements; Öffentlichkeitsarbeit des staatlichen Krisenmanagements;

Mitwirkung an der Weiterentwicklung nationaler Informations - und Kommunikationssysteme für

Krisenfälle; Vorbereitung und Durchführung der Übungen des Staatlichen

Krisenmanagements; Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Staatlichen

Kriseneinrichtungen; Eventualfallplanung für die gesamtgesellschaftliche Krisen - und

Sicherheitsvorsorge; Ausarbeitung und laufende Adaptierung von Krisenszenarien;

Koordination der Umfassenden Landesverteidigung in jenen Bereichen, die die staatliche

Krisenvorsorge und das staatliche Krisenmanagement betreffen; Evidenz der staatlichen

Funktionäre für das Krisenmanagement; Staatsgrundnetz; Wahrnehmung der Verbindung zu

den Landeskoordinationsausschüssen und den Leitungseinrichtungen des

Katastrophenschutzes der Länder sowie zu APA und ORF

ABTEILUNG 10

Fachinformation und Dokumentation

 

Koordinierung von Dokumentations - und Informationsvorhaben innerhalb der Bundesverwaltung

und Kooperation mit den Dokumentations - und Informationsstellen außerhalb der Bundesver -

waltung, des Auslandes und der internationalen Organisationen mit besonderer Berücksichtigung

der Methodik und Durchführung der Dokumentation rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher

Angelegenheiten.; Koordination der Abfragen aus internationalen Datenbasen; Administrative

Bibliothek und österreichische Rechtsdokumentation; Verwaltungsbibliothek für alle Dienststellen

des Bundes; bibliographische Betreuung der österreichischen amtlichen Publikationen;

Dokumentations - und Informationsstelle für Österreichisches Recht; Angelegenheiten der

Europadoku - mentation im Bundeskanzleramt, zentrale Evidenz aller Dokumente der EU -

Institutionen und zentrale Europa - Literaturdokumentation; Auskunfts - und Servicedienst für EU -

relevante Publikationen

 

                                                               B U C H H A L T U N G

 

Besorgung der Buchhaltungsaufgaben der anweisenden Stellen Bundeskanzleramt,

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Verfassungsgerichtshof und

Verwaltungsgerichtshof

 

Prüfungsstelle I

 

Prüfungsstelle II

 

Verrechnungsstelle I

 

Verrechnungsstelle II

 

Verrechnungsstelle - Besoldung

SEKTION  II

 

Kunstangelegenheiten

 

ABTEILUNG 1

Bildende Kunst - Inland

Kunstlegistik

 

Rechtliche und administrative Angelegenheiten der Sektion II, Verwertungsgesellschaften;

Bildende Kunst; Künstler - Sozialversicherung, Künstlerhilfe, Gebrauchsgraphikerkommission,

Subventionen an einzelne Künstler und Galerien (Inland), Staatsateliers (Inland), Staatsstipendien,

Kunstankäufe; Artothek; Ausstellungen der Kunstankäufe; Atelierhaus des Bundes in Wien,

Partnerschaften mit ausländischen Atelierhäusern (Künstleraustausch); Kommission nach GSVG;

Kunstzeitschriften; Künstlerhilfe - Fonds; legistische Angelegenheiten der Sektion II

 

ABTEILUNG 2

Allgemeine Kunstangelegenheiten, Musik

und darstellende Kunst, Kunstschulen

 

Allgemeine Kunstangelegenheiten, grundsätzliche und besondere Angelegenheiten der Musik, der

darstellenden Kunst und der Kunstschulen; Konzertveranstalter, Festival- und

Saisonveranstaltungen, Groß -, Mittel - und Kleinbühnen, Freie Gruppen; Förderung und Beratung

von Unternehmungen, Vereinen und Einzelpersonen bei kontinuierlicher Tätigkeit und Projekten;

Koordination der Förderungsmaßnahmen; Koordination und Vorsitz bei den Beratungen des

Musik - und Bühnenbeirates; Unterstützung von Ensembles und Einzelpersonen (Musik, Theater,

Tanz) zur Fortbildung und bei Präsentationen im Ausland; staatliche Preise im Abteilungsbereich;

Publikationen für Musik und darstellende Kunst einschließlich Musikverlagsförderung; Künstlerhilfe

im Bereich der Abteilung; Musik - und Theaterprämien, Investitionsförderung

 

REFERAT a:

Förderung von Musikensembles und Konzertveranstaltern; Reisezuschüsse

 

REFERAT b:

Förderung von Kleinbühnen und Freien Gruppen

 

REFERAT c:

Förderung von größeren Bühnen, Festivals und ähnlichen Saisonveranstaltungen;

Nachweisprüfung

 

REFERAT d:

Fortbildungszuschüsse (Stipendien); Künstlerhilfe für den Abteilungsbereich; Gutachten in

Wehrdienst -, Zivildienst - und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten; Investitionsförderungen

 

 

ABTEILUNG 3

Künstlerische Fotografie und internationale Filmangelegenheiten

Österreichisches Filminstitut

 

Förderung der künstlerischen Fotografie; Subventionen an Vermittlungsorganisationen, Vereine

und einzelne Künstler; Preise und Staatsstipendien; Auslandsstipendien und Auslandsateliers,

Staatsatelier (Inland); Ankäufe; Angelegenheiten der Bundes - Fotosammlung; Koordination der

Präsentation künstlerischer Fotografie im In - und Ausland; Angelegenheiten des Österreichischen

Flminstituts; Kuratoriumsvorsitz; grundsätzliche Rechtsfragen auf dem Gebiete der audiovisuellen

Medien und des Kino - und Fotowesens; Verwaltung der bundeseigenen Filmotheken; filmische

Grundsatzfragen; Internationale Filmangelegenheiten: Vertretung der Republik Österreich im

MEDIA II - Komitee sowie in der Ratsarbeitsgruppe „Audiovisuelle Medien“ (Bereich Film) der

Europäischen Union; Vertretung der Republik Österreich im EURIMAGES - Komitee des

Europarates; Mitwirkung bei Verhandlungen über Abkommen, die den Filmbereich betreffen;

Filmwirtschaftsabkommen; GATT; internationale Register audiovisueller Werke

 

ABTEILUNG 4

Film- und Medienkunst

 

Allgemeine Belange der Film - und Medienkunstförderung; Koordination und Vorsitz bei den

Beratungen von Film -, Medienkunst - und Kinobeirat; Kooperation mit anderen öffentlichen

Körperschaften; gemeinnützige Vereine und Institutionen (Programmkinos, nichtkommerzielle

Verleihinitiativen, österreichisches Filmerbe, Festivals und Filmwochen im Inland etc.); Belange

der Medienkunst im Produktions - und Vertriebsbereich, Evaluierung und Grundlagenforschung

etc.; Förderung des Nachwuchs -, Dokumentar -, Animations - und Experimentalfilmes; staatliche

Preise und Auszeichnungen im Abteilungsbereich; soziale Maßnahmen (Überbrückungshilfen etc.)

für die Abteilungen 3 und 4

 

ABTEILUNG 5

Literatur und Verlagswesen

 

Literatur, Vereine und Veranstaltungen; Literatur und Kulturzeitschriften; Verlagswesen; Förderung

von Kleinverlagen; Entsendung österreichischer Autoren ins Ausland; Übersetzerförderung;

Staatspreise; Stipendien; Buchprämien; Kunsfförderungsbeitrag; Kulturpolitscher

Maßnahmenkatalog; Redaktion des Kunstberichtes; Haushaltsangelegenheiten der Sektion II;

haushaltsrechtliche und organisatorische Angelegenheiten der Kuratoren; Angelegenheiten des

Vereines „Kulturkontakt“; Angelegenheiten des Kunstsenats

 

REFERAT a:

Haushaltsangelegenheiten der Sektion II; Kulturpolitscher Maßnahmenkatalog;

Kunstförderungsbeitrag

 

 

ABTEILUNG 6

Kinder- und Jugendliteratur

 

Kinder - und Jugendliteratur; Kommission für Kinder - und Jugendliteratur; Preise für das Kinder -

und Jugendbuch; Förderungsmaßnahmen und Stipendien im Kinder - und Jugendbuchbereich,

Verlagsförderung (Kinder - und Jugendbuchprogramme); Einrichtungen der Kinder - und

Jugendbucharbeit, Kulturtechnik: Lesen (Schaffung und Erhaltung von Lesemotivation und

Lesefertigkeit)

 

 

ABTEILUNG 7

Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode

Kulturpolitische Grundsatzfragen; Kulturgrundlagenforschung; Kulturdokumentation; bildende

Kunst: Finanzierung von Künstlergemeinschaften, Vereinen, Institutionen (In - und Ausland),

Entsendung österreichischer Künstler ins Ausland; Subventionen für Auslandsprojekte,

Bundesausstellungen, Ateliers im Ausland, Auslandsstipendien, Architektur - und Designförderung,

Kunst und Bau, Mode

 

REFERAT a:

Architektur und Design

 

 

ABTEILUNG 8

Förderung regionaler Kultur - und Kunstinitiativen, Beratung

bei spartenübergreifenden Projekten, Förderung von Kulturzentren,

Unterstützung multikultureller Aktivitäten

 

Förderung der Kulturentwicklung; Förderung regionaler Kultur - und Kunstinitiativen sowie

Kulturzentren und Unterstützung von deren Aktivitäten; Projekte zur Kulturvermittlung; Beratung

bei spartenübergreifenden Projekten; Projekte im sozio - kulturellen Raum; Projekte zu „Kunst und

Therapie“; interdiziplinäre Kunst - und Kulturprojekte; angewandte Kulturforschung und Evaluation;

Maßnahmen zur internationalen Qualifizierung im Bereich Kulturmanagement

 

 

ABTEILUNG 9

EU - Koordinationsstelle der Kunstsektion

Angelegenheiten der Bundestheater

 

Koordinationsstelle der Sektion II für die Europäische Integration und Vertretung gegenüber

innerstaatlichen sowie EU - Stellen im Zusammenhang mit EU - Angelegenheiten; Maßnahmen gem.

Artikel 23e B -VG; Cultural Contact Pomt Austria - Beratungsstelle für EU - Förderprogramme im

Kunstbereich; grundsätzliche, insbesondere organisatorische und finanzielle Angelegenheiten im

Zusammenhang mit den österreichischen Bundestheatern

 

 

ABTEILUNG 10

Bilaterale und multilaterale kulturelle Auslandsangelegenheiten

Öffentlichkeitsarbeit für die Sektion II

 

Koordination der Angelegenheiten des Europarates und der UNESCO, der OSZE sowie anderer

multilateraler und regionaler internationaler Organisationen für den Sektionsbereich; Koordination

und Vertretung der Sektion sowie innerstaatliche Durchführung der Kulturabkommen; Rat für

kulturelle Zusammenarbeit des Europarates (CDCC); Vertretung des Ressorts im Kulturkomitee

des CDCC; Konferenz der europäischen Kulturminister des Europarates; Vertretung der Sektion in

den Fachausschüssen Kultur und Kommunikationsforschung, Kunst und Museum;

Fachinformation und Wissenstransfer der Österreichischen UNESCO - Kommission; Durchführung

bilateraler und multilateraler Projekte der UNESCO und des Europarates; Expertenaustausch für

den Sektionsbereich; Ehrenzeichen und Auszeichnungsangelegenheiten der Sektion II

SEKTION III

 

Bundespressedienst

 

 

Stabstelle Regierungsinformation

(direkt dem Bundeskanzler unterstellt)

 

Informationsinitiativen der Bundesregierung, EURO - Initiative der Bundesregierung; Information

über das Verwaltungsinnovationsprogramm der Bundesregierung und Marketing des Projekts

,,HELP - GV"

 

 

ABTEILUNG 1

Presseangelegenheiten

 

Pressebetreuung des Bundeskanzlers und des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt;

Durchführung von Informationsmaßnahmen; Betreuung in - und ausländischer Journalisten;

Dokumentation in - und ausländischer Medien (Printmedien, Audiovisuelle und neue Medien);

Herausgabe der Ministerratskommuniques; Informationen und Maßnahmen für die breite

Öffentlichkeit wie die Vorbereitung von Pressekonferenzen; Interministerielle Koordination der

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; Redaktion der vom Bundespressedienst

herausgegebenen Informationen (Print, Audiovisuelle und neue Medien); Akkreditierungen;

Angelegenheiten der Europa - Information einschließlich der Mitwirkung an Vorhaben der EU in

diesem Bereich und der Vertretung Osterreichs in den einschlägigen Gremien der EU

 

REFERAT a:

Pressearbeit zu Europathemen

 

Erarbeitung von Inhalten und Erstellung von Informationen zu aktuellen Frage der Europapolitik

 

 

ABTEILUNG 2

Administration und Übersetzungsdienst

 

Administrative Angelegenheiten des Bundespressedienstes; Archiv für Druckwerke, Filme,

Tonbänder, Zeitungen; Versandorganisation; Informationsmaterialevidenz; Angelegenheiten der

für die Sektion notwendigen Sacherfordernisse; Übersetzungsdienst

 

REFERAT a:

Übersetzungsdienst

 

Übersetzungs - und Dolmetschdienst für das Bundeskanzleramt

 

 

ABTEILUNG 3

Bürgerservice des Bundeskanzlers

 

Bürgerservice; Auskunftsdienst; Mitarbeit an der EURO Initiative der Bundesregierung sowie an

der Information über das Verwaltungsinnovationsprogramm der Bundesregierung und das Projekt

,,HELP GV“; Angelegenheiten des Europatelefons der Bundesregierung und des Servicetelefons

des Bundeskanzlers; Bearbeitung von Anfragen an den Bundeskanzler (schriftlich, telefonisch, per

Fax oder via Internet)

ABTEILUNG 4

Vergabewesen, Budget - und technische

Herstellungsangelegenheiten

 

Bestellwesen sowie Überwachung der daraus resultierenden Liefer - und Leistungsverpflichtungen;

Überwachung der Inanspruchnahme der dem Bundespressedienst und für gemeinsame

Informationsprojekte der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Kredite; Abwicklung und

Planung von Informationsmaßnahmen in kommerzieller, budgetärer und technischer Hinsicht

bezüglich aller vom Bundespressedienst hergestellten Informationsmaterialien sowie der

Stabstelle; zentrale Auftragsvergabe des Bundespressedienstes; Rechtsangelegenheiten des

Bundespressedienstes einschliesslich von Stellungnahmen zu Gesetzes - und

Verordnungsentwürfen; Beantwortung von parlamentarischen Anfragen für den Bereich der

Sektion

 

 

ABTEILUNG 5

Medienförderung und Neue Medien

 

Informationstätigkeit des Bundeskanzlers und der Bundesregierung unter Nutzung der neuen

Medien (insbesondere Internet im Bundeskanzleramt und Redaktion neuer Medien wie CD - ROM,

Videoproduktionen etc.); Angelegenheiten des Auslandsdienstes auf Kurzwelle; Wahrnehmung

aller im Rahmen des Abschnittes II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer

Bildungsarbeit und Publizistik 1984 sowie des Presseförderungsgesetzes 1985 vom

Bundeskanzleramt durchzuführenden Agenden; Geschäftsführung der nachfolgend genannten

Kommissionen und Beiräte.

 

Programmbeirat Kurzwelle (gemäß § 4 des Rundfunkgesetzes, BGBl Nr. 369/1984)

 

Beirat für die Förderung der Publizistik (gemäß § 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes, BGBl Nr.

369/1984)

 

Kommission für die Förderung der Presse (gemäß § 4 Abs. 3 des Presseförderungsgesetzes 1985,

BGBl Nr. 22)

SEKTION  IV

 

Koordination

 

 

GRUPPE A

Wirtschaftliche Koordination

 

Abteilungen 1, 2 und 6

 

 

GRUPPE B

Politische Koordination

 

Abteilungen 5, 9 und 10

 

 

ABTEILUNG A/1

Wirtschaftliche Koordination

 

Grundsätzliche und allgemeine Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik; Wahrnehmung der

Wirtschaftlichen Koordination, Mitwirkung bei ressortübergreifenden wirtschaftspolitischen

Angelegenheiten und Vertretung des Bundeskanzleramtes in interministeriellen Kommissionen,

Beiräten und Arbeitsgruppen für Wirtschaftsfragen; Angelegenheiten der Informationsgesellschaft,

einschließlich interministerieller Koordination; Vertretung des Bundeskanzleramtes in

fachstatistischen Fragen gegenüber der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und im Fachbeirat für

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung; Mitwirkung bei der Vorbereitung offizieller Besuche in

Bundesländern und im Ausland beziehungsweise aus dem Ausland in Wirtschaftsfragen;

Vertretung des Bundeskanzleramtes in bilateralen gemischten Kommissionen; Verwaltung der

Anteilsrechte des Bundes an den Gesellschaften, die in den Wirkungsbereich der Sektion fallen;

Angelegenheiten der Mitgliedschaft des Bundes bei der Energieverwertungsagentur;

Angelegenheiten der Sozialpartnerschaft und der Paritätischen Kommission

 

REFERAT a:

Angelegenheiten der bilateralen Wirtschafts- und Kooperationsabkommen, Allgemeine

Verwaltungsangelegenheiten der Sektion IV

 

Vertretung des Bundeskanzleramtes in bilateralen Gremien zur Durchführung von Wirtschafts- und

Kooperationsabkommen

 

REFERAT b:

Angelegenheiten der Förderungspolitik

 

Mitwirkung bei grundsätzlichen Fragen und der Koordination der bundesweiten Finanzierungs - und

Fördereinrichtungen; Förderungs -  und Informationssystem FINKORD; Koordination der

Förderungsevidenzen, Angelegenheiten der Sozialpartnerschaft und der Paritätischen

Kommission

 

 

ABTEILUNG A/2

Wirtschaftliche Koordination in Angelegenheiten

des Energiewesens und des Umweltschutzes

Wirtschaftliche Koordination in den Bereichen Energie und Umwelt; Mitwirkung bei bilateralen und

multilateralen Energie - und Umweltangelegenheiten und bei Angelegenheiten der Beteiligung an

internationalen, nichtnuklearen Energieforschungsprojekten der EU und der IEA; Vertretung des

Bundeskanzleramtes im Beirat zum Energielenkungsgesetz, in den Fachbeiräten für

Energiestatistik und Umweltstatistik, in der Altlastensanierungskommission, im Ökofonds und im

Innovations - und Technologiefonds, soweit Fragen der Energie - und Umwelttechnik betroffen sind,

Vertretung des Bundeskanzleramtes im Nachfolgeprozeß zu UNCED‘92

 

 

ABTEILUNG 3

Finanzkontrolle des EFRE

 

Durchführung der nationalen systemischen Finanzkontrollen für den Bereich des Europäischen

Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Überprüfung der Zuverlässigkeit der

Ausgabenbestätigungen, Vorbereitung und Erstellung der jährlichen Finanzkontrollberichte für den

Bereich des EFRE, Vorbereitung auf und Erstellung der Abschlußvermerke für den Abschluß der

einzelnen Programme mit EFRE - Beteiligung; Abgabe der quartalsweisen Meldungen betreffend

Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von Strukturfondsmitteln, Vorbereitung von und Mitwirkung an

systemischen Finanzkontrollen durch die Europäische Kommission bzw. den Europäischen

Rechnungshof sowie den österreichischen Rechnungshof; Beurteilung von legistischen Initiativen

der EK im Bereich der Finanzkontrolle, Informationstransfer im Bereich der Finanzkontrolle;

Mitarbeit bei Monitoring und Evaluierung der SF - Programme vor dem Hintergrund der

finanztechnischen Umsetzungssteuerung; fachliche Einbindung betreffend Angelegenheiten des

EFRE - Monitorings und der finanztechnischen Programmabwicklung in Zusammenarbeit mit der

Abteilung IV/4 sowie der ÖROK

 

 

ABTEILUNG 4

Koordination in Angelegenheiten der Raumordnung und Regionalpolitik

 

Gesamtkonzeption sowie Koordinierung der Angelegenheiten der Raumordnung und

Regionalpolitik des Bundes und der Länder; Angelegenheiten der österreichischen

Raumordnungskonferenz; Angelegenheiten der Koordination von Vereinbarungen über

raumrelevante Maßnahmen zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern; Angelegenheiten

der Förderungsaktion für eigenständige Regionalentwicklung; Angelegenheiten der

Raumforschung; Koordination und fachliche Vertretung Österreichs in Angelegenheiten der

Regional - und Strukturpolitik der EU, insbesondere hinsichtlich der regionalen Ziele und

Gemeinschaftsinitiativen; Gesamtkoordination der Umsetzung der Regional - und Strukturpolitik

der EU in Österreich insbesondere durch Programme im Rahmen der regionalen Ziele und

Gemeinschaftsinitiativen; Koordination der Abwicklung der Förderungen des Europäischen Fonds

für Regionalentwicklung in Österreich (ausgenommen in Fragen der Finanzkontrolle); Koordination

und fachliche Vertretung Osterreichs in Angelegenheiten der Europäischen Raumentwicklung;

Vertretung Osterreichs bei zwischenstaatlichen Kontakten in Angelegenheiten der Raumordnung

und Regionalpolitik; Vertretung Ostereichs in Fachgremien der OECD, des Europarats und der

UNO in Angelegenheiten der Raumordnung und Regionalpolitik

 

 

ABTEILUNG B/5

Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs zur EU

 

Grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union;

Angelegenheiten des Europäischen Rates; Berichte des Bundeskanzlers in

Integrationsangelegenheiten; Vertretung des Bundeskanzleramtes in den Delegationen zum Rat

Allgemeine Angelegenheiten, zu Regierungskonferenzen der EU sowie in den Untergruppen die

hiefür eingerichtet werden; Geschäftsführung des Rates für Fragen der österreichischen

Integrationspolitik; zentrale Dokumentation der Notifikationen an die EGK hinsichtlich der

innerstaatlichen Umsetzung von EU Recht; Koordination der Vorbereitung der EU - bezogenen

Aktivitäten des Bundeskanzlers; Planung und Betreuung von Studien und strategischen Analysen

zu EU Themen; Koordination der Vorbereitungen der internationalen Aktivitäten des

Bundeskanzlers und Analyse internationaler Entwicklungen im Hinblick auf deren Konsequenzen

für die internationalen Beziehungen Österreichs

 

Rat für Fragen der österreichischen Integrationspolitik (BGBl Nr. 368/1989)

 

REFERAT a:

Institutionelle und grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs in der EU

 

REFERAT b:

Internationale Angelegenheiten

 

Koordination der Vorbereitung der internationalen Tätigkeiten des Bundeskanzler; Analyse

internationaler Etwicklungen im Hinblick auf deren Konsequenzen für die internationalen

Beziehungen Österreichs

 

 

ABTEILUNG A/6

Beihilfenrecht und Wettbewerbskontrolle

 

Angelegenheiten der Koordination der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung aufgrund

der internationalen beihilfenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs (EU, WTO, OECD);

Angelegenheiten der Notifikation von Wirtschaftsförderungsaktionen und Beihilfenfällen in

Österreich sowie Koordination für die Erteilung von Auskünften bei Ermittlungen der

Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission (Verpflichtungen gemäß Art. 87 u. 88 EG - V);

Angelegenheiten der Evidenzführung aufgrund von beihilfenrechtlichen Verpflichtungen (Evidenz

der Gruppenfreistellungen, de minimus - Monitoring, etc.); Angelegenheiten der Koordination und

Vertretung Osterreichs bei der Gestaltung der EU - Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen

(Vertretung in einschlägigen EU - und sonstigen internationalen Gremien wie „Multilateralen

Sitzungen“, Beratendem Ausschuß gemäß RatsVO 994/98, Ratsarbeitsgruppen gemäß Art. 89

EG -V, etc.); Angelegenheiten der Erstellung von Datengrundlagen im Rahmen des

Förderungsinformationssystems und in Kooperation mit den österreichischen

Wirtschaftsförderungsstellen für Zwecke der Koordination und zur Erfüllung der Verpflichtungen

aufgrund des EU - Beihilfenrechtes (Jahresberichte, Sektorberichte, ex post Notifikation gemäß

Gruppenfreistellungen) und aufgrund von anderen Verpflichtungen (WTO); Mitwirkung in

Kofinanzierungsangelegenheiten, insbesondere der EU - Strukturfonds in Fragen des EU -

Beihilfenrechtes; Mitwirkung in Angelegenheiten der Beratungstätigkeit der EK zum EU -

Beihilfenrecht in den Staaten mit ,,Europaabkommen“ und vorgesehener EU - Erweiterung (TAIEX,

PHARE, Twinning etc.)

 

 

ABTEILUNG 7

Volkswirtschaftliche und OECD - Angelegenheiten

 

Wahrnehmung grundsätzlicher Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung; Vertretung der

inhaltlichen Positionen für die wirtschaftsbezogenen Gremien sowie für das wirtschaftspolitische

Komitee der EU; Angelegenheiten der Wirtschaftsforschung sowie Vertretung des

Bundeskanzleramtes in Organen der mit Wirtschaftsforschung befaßten Institutionen; Vertretung

des Bundeskanzleramtes in Kooperationen mit ausländischen und internationalen

Wirtschaftsforschungseinrichtungen; Vertretung des Bundeskanzleramtes in Angelegenheiten der

nationalen und internationalen Finanz - und Währungsinstitutionen; Koordination der

Angelegenheiten der OECD und deren Beziehungen zu Drittstaaten; Angelegenheiten der

Notifikation, der Dokumentenübermittlung (einschließlich OLIS) und der Dokumentation im OECD -

Kontext

 

REFERAT a:

Multilaterale Außenwirtschaft

 

 

Angelegenheiten der multilateralen Wirtschaftsbeziehungen; Mitwirkung bei der Koordinierung der

österreichischen Haltung in wirtschaftspolitischen Fragen in internationalen Organisationen und in

multilateralen Gremien wie WTO/GATT, ECOSOC, UNCTAD, UN - ECE, OSZE; Mitwirkung in

Fragen des OECD - Handelskomitees, des OECD - Finanzmärktekomitees, des OECD - Komitees für

internationale Investitionen und multinationale Unternehmungen sowie des OECD - Komitees für

Kapitalbewegungen und unsichtbare Transaktionen; Wirtschaftsprognosen im nationalen und

internationalen Vergleich

 

 

ABTEILUNG 8

Ministerratsdienst

 

Verbindungsdienst mit den Ressorts und dem Parlament; zusammenfassende Erstellung von

Antwortentwürfen für parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung und an den

Bundeskanzler; Koordinationstätigkeit im Zusammenhang mit der Beantwortung parlamentarischer

Anfragen; Evidenthaltung der parlamentarischen Anfragen, der Beschlüsse des Ministerrates, der

Entschließungen des Nationalrates und Bundesrates sowie der Initiativanträge; Vorbereitung der

Sitzungen des Ministerrates, Erstellung der Tagesordnung, Führung der Protokolle und

Ausfertigung der Beschlüsse des Ministerrates; Erstellung der Verhandlungsschriften und der

Beschlußprotokolle; vorbereitende Akte im Zusammenhang mit der Einberufung und Beendigung

der Tagungen des Nationalrates sowie der Einberufung der Bundesversammlung; vorbereitende

Akte im Zusammenhang mit der Neu - oder Umbildung der Bundesregierung;

Personalangelegenheiten der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre;

Vorbereitung der aufgrund des Bezügegesetzes, des Bundesbezügegesetzes und

Bezügebegrenzungsgesetzes der Bundesregierung bzw. dem Bundeskanzler zustehenden Akte;

Vorbereitung der Anträge auf Erwirkung von Versorgungsleistungen für ehemalige Abgeordnete

zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates und Wahrnehmung der damit im Zusammenhang

stehenden laufenden Agenden; Vollziehung des Pflegegeldgesetzes in Bezug auf die Obersten

Organe und deren Hinterbliebene; Vollziehung der §§ 4 bis 5h des VerfGG 1953; Wahrnehmung

des Unvereinbarkeitsgesetzes im Hinblick auf die Obersten Organe der Vollziehung;

Auszeichnungsangelegenheiten der Mitglieder der Bundes - und Landesregierungen; Erstellung

der Akte betreffend Ministervertretungen; Führung eines Vertretungskalenders;

zusammenfassende Erstellung von Antwortentwürfen für Resolutionen und Schreiben an die

Bundesregierung.

 

 

ABTEILUNG B/9

Sicherheitspolitische Angelegenheiten

 

Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die Bundesregierung und Mitwirkung bei der

Weiterentwicklung der österreichischen Sicherheitspolitik; laufende Analyse, Beurteilung und

Dokumentation internationaler sicherheitspolitischer Entwicklungen, insbesondere des

Zusammenwirkens der europäischen Sicherheitsinstitutionen; Mitwirkung bei der Formulierung

und Akkordierung österreichischer Positionen zur Sicherheitspolitik; Vertretung des

Bundeskanzleramtes in sicherheitspolitisch relevanten Gremien; Mitwirkung an der Beteiligung

Österreichs an internationalen Friedenseinsätzen und Einsätzen im Zuge von Petersberg

Aufgaben nach Entscheidungen der Europäischen Union; Wahrnehmung von fach - bzw.

ressortübergreifenden Angelegenheiten der NATO - Partnerschaft für den Frieden, des Euro -

Atlantischen Partnerschaftsrates, des Beobachterstatus bei der Westeuropäischen Union, der

OSZE und der Vereinten Nationen; Mitwirkung an Fragen der Gemeinsamen Außen - und

Sicherheitspolitik der EU; Durchführung von Aus - und Fortbildungsmassnahmen in

Angelegenheiten der Sicherheitspolitik; Vorbereitung der Sitzungen des Landesverteidigungsrates;

Erstellung der Tagesordnungen; Führung der Protokolle; Erstellung von Verhandlungsschriften;

Beschlußprotokolle; Geschäftsführung des Landesverteidigungsrates; Militärische

Angelegenheiten der Sicherheitspolitik und der umfassenden Landesverteidigung

Landesverteidigungsrat (gemäß § 5 Wehrgesetz, BGBl. Nr. 181/1955 in der dzt. geltenden

Fassung)

 

 

ABTEILUNG B/10

Regierungspolitik

 

Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik; Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der

allgemeinen Regierungspolitik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien

in allen politischen Belangen; Koordination in Angelegenheiten, die den Wirkungsbereich zweier

oder mehrerer Bundesministerien berühren; Koordination der Ressortberichterstattung gern. § 6

BMG 1986 (Einholung, Urgenz und Bearbeitung der quartalsweise zu erstellenden Berichte der

Ressorts)

 

 

                               STÄNDIGE VERTRETUNG ÖSTERREICHS BEI DER OECD

SEKTION V

 

Verfassungsdienst

 

GRUPPE A

Internationale und europäische Angelegenheiten sowie andere Verwaltungsangelegenheiten

 

Abteilungen 5 und 8

 

 

ABTEILUNG 1

Verfassungslegislative

 

Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes,

verfassungsrechtliche Angelegenheiten der Bundesregierung, der Bundesminister und der

Staatssekretäre; verfassungsrechtliche Angelegenheiten des Rechnungshofes und der

Volksanwaltschaft; Vorbereitung und Ausarbeitung der Verfassungslegislative, der in Ausführung

der Bundesverfassung erforderlichen einfachen Bundesgesetze, soweit diese nicht in den

Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; verfassungsrechtliche

Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs; Angelegenheiten der Grund - und

Menschenrechte; Verkehr mit den Organen der Bundesgesetzgebung in Angelegenheiten der

Gesetzgebung, der parlamentarischen Behandlung von Staatsverträgen und der Mitwirkung der

Organe der Bundesgesetzgebung an der Vollziehung, soweit hiefür nicht andere

Bundesministerien zuständig sind; Erwirkung der Beurkundung und Gegenzeichnung von

Gesetzesbeschlüssen des Bundes, Herausgabe des Bundesgesetzblattes mit Ausnahme der

budgetären Angelegenheiten; Kundmachungswesen; Vertretung der Republik Österreich in

Gremien des Europarates in Angelegenheiten der Abteilung; Vertretung der Bundesregierung vor

dem Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten der Abteilung

 

 

ABTEILUNG 2

Länderangelegenheiten, Verwaltungsverfahren,

Verwaltungsorganisationsrecht

und andere Verwaltungsangelegenheiten

 

Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der Länder, insbesondere Behandlung von

Gesetzesbeschlüssen der Landtage und von Geschäftseinteilungen und Geschäftsordnungen der

Ämter der Landesregierungen; Angelegenheiten der Landesverfassungen; allgemeine

Angelegenheiten der Landesgesetzgebung; verfassungsrechtliche Angelegenheiten der

Vereinbarungen gemäß Art. 15a B - VG; Angelegenheiten der Landeshauptmänner - und der

Landesamtsdirektorenkonferenz; Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen

Bund und Ländern (Föderalismusangelegenheiten); Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der

Rechtssetzung der Länder vom Standpunkt des Verfassungsrechtes, der grundsätzlichen Aspekte

des Rechtes der Europäischen Union, der Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der

Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsreform; allgemeine Angelegenheiten der

Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen,

die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen; Angelegenheiten der

Verwaltungsverfahrensgesetze; Angelegenheiten des Bundesministeriengesetzes 1986;

allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache

einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtssetzung des Bundes vorbereitenden

Tätigkeit der Bundesministerien, insbesondere auch unter grundsätzlichen Aspekten des Rechtes

der Europäischen Union; Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom

Standpunkt des Verfassungsrechts, der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen

Union, der Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der

Verwaltungsreform aus den Bereichen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und

Generationen jedoch nur hinsichtlich der Angelegenheiten des Wirkungsbereiches des

ehemaligen Bundesministeriums für Jugend und Familie - sowie des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Mitwirkung an Vorhaben der

Europäischen Union und Vertretung der Republik Österreich in Gremien der Europäischen Union,

des Europarates und der OECD in Angelegenheiten der Abteilung; Angelegenheiten des

Internationalen Verwaltungswissenschaftlichen Instituts; Vertretung der Bundesregierung vor dem

Verfassungsgerichtshof in Kompetenzfeststellungsverfahren und sonstigen Angelegenheiten der

Abteilung; Geschäftsführung der nachfolgend genannten Kommission

 

KommissionzurVereinheitlichungundVereinfachungderÖsterreichischenRechtsordnung

(gemäß § 3 des Rechts - Überleitungsgesetzes, StGBl Nr. 6/1945)

 

 

ABTEILUNG 3

Datenschutz, Geschäftsstellen des Datenschutzrates und der Datenschutzkommission,

rechtliche Angelegenheiten der Verwaltungsreform

 

Angelegenheiten des Datenschutzes; allgemeine rechtliche Angelegenheiten der elektronischen

Informationsverarbeitung; rechtliche Angelegenheiten der Verwaltungsreform; Mitwirkung an der

Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung des Bundes und der Länder vom Standpunkt des

Datenschutzes einschließlich das Recht der Europäischen Union betreffender Aspekte und der

rechtlichen Angelegenheiten der Verwaltungsreform; Vertretung der Bundesregierung vor dem

Verfassungsgerichtshof in den Angelegenheiten der Abteilung; Vertretung des

Verfassungsdienstes in den ADV - Komitees der Bundesregierung; zusammenfassende

Behandlung und Koordination in Angelegenheiten der Abteilung, die den Wirkungsbereich zweier

oder mehrerer Bundesministerien berühren; Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union und

Vertretung der Republik Österreich in Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der

OECD in Angelegenheiten der Abteilung; Geschäftsführung der nachfolgend genannten

Einrichtungen

 

Datenschutzrat (gemäß Art 2, 7. Abschnitt des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl I Nr. 165/1999)

 

Datenschutzkommission (gemäß Art 2, 7. Abschnitt des Datenschutzgesetzes 2000)

 

REFERAT a:

Büro der Datenschutzkommission

 

Geschäftsführung hinsichtlich aller Agenden der Datenschutzkommission gemäß DSG 2000,

soweit sie nicht dem Referat b obliegen

 

REFERAT b:

Datenverarbeitungsregister

 

Geschäftsführung hinsichtlich der das Datenverarbeitungsregister betreflenden Agenden der

Datenschutzkommission gemäß DSG 2000

 

REFERAT c:

EU - Angelegenheiten und Büro des Datenschutzrates

 

Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union und Vertretung der Republik Österreich in

Gremien der Europäischen Union in Angelegenheiten der Abteilung; Geschäftsführung hinsichtlich

aller Agenden des Datenschutzrates gemäß dem Datenschutzgesetz 2000

 

 

ABTEILUNG 4

Medienangelegenheiten, Publizistik - und Parteienförderung

 

Angelegenheiten des Hörfunks und Fernsehens einschließlich aller sonstigen Angelegenheiten

des Österreichischen Rundfunks; sonstige Medienangelegenheiten, soweit sie in die Zuständigkeit

des Bundeskanzleramtes fallen, einschließlich der Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen

Union in diesem Bereich und der Vertretung Österreichs in den einschlägigen Gremien des

Europarates und der Europäischen Union; Angelegenheiten des Regionalradiogesetzes und des

Kabel - und Satellilen - Rundfunkgesetzes; Angelegenheiten des Projektes Audiovisuelles EUREKA;

Koordinierung von Rechtsfragen der Neuen Medien, soweit die Zuständigkeit der Abteilung und

anderer Abteilungen oder anderer Bundesministerien betroffen ist; Wahrnehmung aller im

Rahmen des Parteiengesetzes und des Abschnittes I des Bundesgesetzes über die Förderung

politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 vom Bundeskanzleramt durchzuführenden

Agenden; Vertretung der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten

dieser Abteilung; Geschäftsführung der nachfolgend genannten Kommissionen und Beiräte

 

Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (gemäß § 25 des Rundfunkgesetzes, BGBl

Nr. 379/1984)

 

Privatrundfunkbehörde (gemäß § 13 des Regionalradiogesetzes, BGBl Nr. 506/1993 in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 160/1999, und dem Kabel - und Satelliten -

Rundfunkgesetz, BGBl I Nr. 42/1997)

 

Hörfunkbeirat (gemäß § 14a des Regionalradiogesetzes, BGBl Nr. 506/1993 in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl I Nr. 160/1999); zugleich Beirat für Kabel - und Satelliten - Rundfunk (gemäß

§ 12 des Kabel - und Satelliten - Rundfunkgesetzes)

 

Kommission zur Wahrung des Regionalradiogesetzes (gemäß § 21 des Regionalradiogesetzes,

BGBl Nr. 506/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 160/1999), zugleich

 

Kommission zur Wahrung des Kabel - und Satelliten - Rundfunkgesetzes (gemäß § 43 des

Kabel - und Satelliten - Rundfunkgesetzes)

 

Beirat für die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit der politischen Parteien (gemäß § 3

Abs. 2 des Publizistikförderungsgesetzes 1984, BGBl Nr. 369)

 

Beirat für Internet und Neue Medien (gemäß § 8 BMG)

 

 

ABTEILUNG A/5

Internationale Angelegenheiten und

andere Verwaltungsangelegenheiten

 

Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des

Verfassungsrechts, der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der

Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der

Verwaltungsreform aus dem Bereich des Bundeskanzleramtes mit Ausnahme des

Verwaltungsbereiches Kunst sowie aus den Bereichen der Bundesministerien für auswärtige

Angelegenheiten, für Inneres, für Justiz, für Landesverteidigung, für öffentliche Leistung und

Sport, für soziale Sicherheit und Generationen - jedoch mit Ausnahme der Angelegenheiten des

Wirkungsbereiches des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend und Familie -, für Verkehr,

Innovation und Technologie - jedoch mit Ausnahme der Angelegenheiten der wirtschaftlich -

technischen Forschung - sowie für Wirtschaft und Arbeit; rechtliche Angelegenheiten aus dem

Wirkungsbereich der Sektion IV; allgemeine Angelegenheiten der Amts - und Organhaftung;

Rechtsfragen der Umfassenden Landesverteidigung und des Krisenmanagements; rechtliche und

legistische Angelegenheiten des Krankenanstalten - Zusammenarbeitsfonds in Zusammenarbeit mit

der Geschäftsstelle; Vertretung der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in

Angelegenheiten der Abteilung; verfassungsrechtliche Fragen des internationalen

Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechts; Prozessvertretung im Verfahren vor

dem UN - Menschenrechtskomitee; Behandlung von Menschenrechtsbeschwerden nach der

Europäischen Menschenrechtskonvention einschließlich der Mitwirkung im Rahmen der

österreichischen Prozessvertretung in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für

Menschenrechte; Vertretung der Republik Österreich in Gremien des Europarates in

Angelegenheiten der Abteilung; Koordination in Menschenrechtsangelegenheiten;

Geschäftsführung des nachfolgend genannten Rates

 

Rat für Auswärtige Angelegenheiten (gemäß Bundesgesetz BGBl Nr. 330/1976)

 

REFERAT a:

Soziales und andere Verwaltungsangelegenheiten

 

Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des

Verfassungsrechtes, der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der

Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der

Verwaltungsreform aus den Bereichen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung und

Generationen - jedoch mit Ausnahme der Angelegenheiten des Wirkungsbereiches des

ehemaligen Bundesministeriums für Jugend und Familie -, des Bundesministenums für Verkehr,

Innovation und Technologie hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes für Verkehrsbetriebe sowie des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich der Verwaltungsbereiche der

Beschäftigungspolitik und der Grundsatzfragen des Arbeitnehmerschutzes, des Arbeitsrechts

sowie der Allgemeinen Sozialpolitik; Vertretung der Bundesregierung vor dem

Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten des Referates

 

REFERAT b:

EMRK - Beschwerden, wirtschaftliche Angelegenheiten

 

Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des

Verfassungsrechtes der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der

Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der

Verwaltungsreform aus den Bereichen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und

Technologie hinsichtlich der Angelegenheiten der Bundesstraßen und des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Arbeit, soweit diese nicht in den Bereich des Referates a fallen; Vertretung der

Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten des Referates; Behandlung

von Menschenrechtsbeschwerden nach der Europäischen Menschenrechtskonvention

einschließlich der Mitwirkung im Rahmen der österreichischen Prozessvertretung in Verfahren vor

dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

ABTEILUNG 6

Rechtsinformationssystem und

andere Verwaltungsangelegenheiten

 

Angelegenheiten der Rechtsbereinigung und der Verbesserung der Information über das Recht

sowie der Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften; Angelegenheiten der Rechts und

Verwaltungsinformatik, einschließlich der Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union in

diesen Bereichen und der Vertretung Österreichs in den einschlägigen Gremien des Europarates

und der Europäischen Union; fachliche Planung, Koordinierung und Durchführung des EDV -

Projekts RIS; Angelegenheiten des sektionsinternen Informations - und Dokumentationswesens;

Mitwirkung an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des

Verfassungsrechtes, der grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der

Gesetzestechnik und der Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der

Verwaltungsreform aus den Bereichen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und

Kultur sowie - jedoch nur hinsichtlich der Angelegenheiten der wirtschaftlich - technischen

Forschung - des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie; Vertretung der

Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten der Abteilung;

Angelegenheiten des sektionsinternen Informations - und Dokumentationswesens

 

REFERAT a:

Rechtsinformationssystem

 

Angelegenheiten der Rechtsbereinigung und der Verbesserung der Information über das Recht

sowie der Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften; Angelegenheiten der Rechts - und

Verwaltungsinformatik, einschließlich der Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union in

diesen Bereichen und der Vertretung Österreichs in den einschlägigen Gremien des Europarates

und der Europäischen Union; fachliche Planung, Koordinierung und Durchführung des EDV -

Projekts RIS

 

 

ABTEILUNG 7

Volksgruppenangelegenheiten

 

Behandlung von Fragen des Volksgruppenrechts, Koordination entsprechender Tätigkeiten des

Bundes; Angelegenheiten des Volksgruppengesetzes und der Durchführungsverordnungen;

Betreuung der Volksgruppenbeiräte; Mitwirkung bei Vergabe und Kontrolle der

Volksgruppenförderung; Kontakte mit den Ländern sowie mit einschlägigen Organisationen oder

sonstigen Einrichtungen in Volksgruppenangelegenheiten; Dokumentation einschlägiger

Materialien; Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union und Vertretung der Republik

Österreich in Gremien der Europäischen Union, des Europarates, der Vereinten Nationen und der

OSZE in Angelegenheiten dieser Abteilung; Vertretung der Bundesregierung vor dem

Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten der Abteilung; Geschäftsführung der nachfolgend

genannten Volksgruppenbeiräte gemäß Bundesgesetz BGBl Nr. 396/4976 in der Fassung der

Kundmachung BGBl Nr. 24/1988 in Verbindung mit der Verordnung BGBl Nr. 38/1976 in der

Fassung der Verordnung BGBl Nr. 895/1993

 

Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe

 

Volksgruppenbeirat für die slowenische Volksgruppe

 

Volksgruppenbeirat für die ungarische Volksgruppe

Volksgruppenbeirat für die tschechische Volksgruppe

 

Volksgruppenbeirat für die slowakische Volksgruppe

 

Volksgruppenbeirat für die Volksgruppe der Roma

 

 

ABTEILUNG A/8

Rechtliche Angelegenheiten der europäischen Integration,

Angelegenheiten des internationalen Wirtschaftsrechts

und andere Verwaltungsangelegenheiten

 

Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der europäischen Integration (insbesondere EU, EWR

und EFTA) und des internationalen Wirtschaftsrechts (insbesondere WTO); Fragen des

Verhältnisses von Föderalismus und Integration; Mitwirkung an der Vorbereitung völkerrechtlicher

Rechtsgeschäfte und innerstaatlicher Maßnahmen in Angelegenheiten der europäischen

Integration und des internationalen Wirtschaftsrechts vom Standpunkt des Verfassungsrechts, der

grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der Gesetzestechnik und der

Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsreform; Vorbereitung

integrationsspezifischer rechtlicher und legistischer Maßnahmen im innerstaatlichen Bereich;

allgemeine Angelegenheiten des Vergabewesens, insbesondere Mitwirkung in vergaberechtlichen

Gremien auf österreichischer und europäischer Ebene und integrationsspezifische Fragen des

Vergabewesens; rechtliche Koordination des innerstaatlichen Standpunktes sowie Ausarbeitung

von Stellungnahmen in Verfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich sowie in

Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz;

Ausarbeitung von Stellungnahmen sowie Vertretung der Republik Österreich in Verfahren vor dem

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz; Mitwirkung an der

Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt des Verfassungsrechtes, der

grundsätzlichen Aspekte des Rechtes der Europäischen Union, der Gesetzestechnik und der

Gesetzessprache, der Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsreform aus dem Bereich des

Bundesministeriums für Finanzen; Vertretung der Bundesregierung vor dem

Verfassungsgerichtshof in Angelegenheiten der Abteilung

 

REFERAT a:

Allgemeine Angelegenheiten des Vergabewesens

 

 

Allgemeine Angelegenheiten des Vergabewesens, insbesondere Mitwirkung in vergaberechtlichen

Gremien auf österreichischer und europäischer Ebene und sonstige integrationsspezifische

Fragen des Vergabewesens; Ausarbeitung von Stellungnahmen sowie Vertretung der Republik

Österreich in Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft in Angelegenheiten

des Referates; Vertretung der Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in

Angelegenheiten des Referates

 

REFERAT b:

EU - Gerichtsbarkeit

 

Rechtliche Koordination des innerstaatlichen Standpunktes sowie Ausarbeitung von

Stellungnahmen in Verfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich sowie in Verfahren

vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz; Ausarbeitung

von Stellungnahmen sowie Vertretung der Republik Österreich in Verfahren vor dem Gerichtshof

der Europäischen Gemeinschaft und dem Gericht 1. Instanz

Geschäftsordnung des Bundeskanzleramtes

 

Aufgrund der §§ 9 und 10 des Bundesministeriengesetzes 1986,

BGBl. Nr. 76, (BMG), wird folgende Geschäftsordnung für das Bun -

deskanzleramt erlassen:

 

1.AllgemeinerTeil

 

Übertragung von Angelegenheiten zur

selbständigen Behandlung gemäß § 10 BMG

 

                § 1. (1) Die Übertragung von Angelegenheiten zur

selbständigen Behandlung ist dem Bundeskanzler vorbehalten.

(              2) Zur selbständigen Behandlung der durch die

Geschäftseinteilung den Organisationseinheiten zugewiesenen

Angelegenheiten sind grundsätzlich ermächtigt:

                a) die Leiter der Sektionen;

                b) die Leiter der Gruppen;

                c) die Leiter der Abteilungen;

                d) die Leiter der Referate.

                (3) Wo dies zweckdienlich ist, werden sonstige

Mitarbeiter zur selbständigen Behandlung bestimmter Angelegen -

heiten gemäß § 10 Abs.4 BMG ermächtigt.

                § 2. Angelegenheiten, zu deren selbständigen Behandlung

ein Bediensteter ermächtigt ist, sind „Für den Bundeskanzler“

zu unterfertigen. Wurden aufgrund einer Entschließung des Bun -

despräsidenten gem. Art.77 Abs.3 B - VG bestimmte, in den Wir -

kungsbereich des Bundeskanzlers fallende Angelegenheiten Bun -

desministern übertragen, ist „Für den Bundesminister„ zu

fertigen.

 

 

Stellvertretung

 

                § 3. (1) Der Leiter einer Sektion wird bei Verhinderung

grundsätzlich von dem nach der dienst- und besoldungsrecht -

lichen Stellung am höchsten zu reihenden, der organisationsein -

heit zugehörenden und anwesenden Gruppenleiter (bzw. in Sektio -

nen, in denen keine Gruppe besteht Abteilungsleiter), der Lei -

ter einer Gruppe von dem nach der dienst- und besoldungsrecht -

lichen Stellung am höchsten zu reihenden, der organisationsein -

heit zugehärenden und anwesenden Abteilungsleiter vertreten.

                (2) Der Leiter einer Abteilung oder eines Refera-

tes wird bei Verhinderung grundsätzlich von dem nach der

dienst - und besoldungsrechtlichen Stellung am höchsten zu

reihenden, der Organisationseinheit zugehörenden und anwesenden

Beamten der Verwendungsgruppe A vertreten. Ist der Organisa -

tionseinheit kein Beamter der Verwendungsgruppe A zugeteilt,

dann hat der nach der dienst - und besoldungsrechtlichen Stel -

lung am höchsten zu reihende, der Organisationseinheit zugehö -

rende und anwesende Beamte der Verwendungs - oder Entlohnungs -

gruppe Bib den Abteilungs - oder Referatsleiter zu vertreten.

                (3) Bei gleichen Voraussetzungen der für die

Stellvertretung in Betracht kommenden Beamten entscheidet das

höhere Lebensalter.

                (4) Bei Verhinderung aller durch gesonderte Ver -

fügung oder nach vorstehenden Regeln berufenen Stellvertreter

eines Gruppen - , Abteilungs - oder Referatsleiters (oder eines

gemäß § 10 BMG mit der selbständigen Behandlung von Aufgaben

betrauten Bediensteten, für den nicht ein Stellvertreter

namentlich bestimmt ist), hat der unmittelbare Vorgesetzte des

zu Vertretenden die Angelegenheit an sich zu ziehen oder sich

zur Genehmigung vorzubehalten.

                (5) Die vorstehenden Vertretungsregelungen gelten

nur insoweit, als nicht im Einzelfall durch Verfügung des Bun -

deskanzlers eine andere Regelung getroffen wurde.

 

Arbeitsgruppen und Kommissionen

 

§ 4. (1) Zur Vorbereitung und Vorberatung grundsätz -

licher Angelegenheiten können Arbeitsgruppen gebildet werden.

                (2) Betreffen diese Angelegenheiten mehrere Sek -

tionen, erfolgt die Einsetzung und die Bestimmung der Mitglie -

der sowie des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe durch den Leiter

der Sektion 1.

                (3) Arbeitsgruppen, die den Bereich mehrerer Or-

ganisationseinheiten innerhalb einer Sektion berühren, kann der

zuständige gemeinsame Vorgesetzte einsetzen und ihre Mitglieder

sowie den Vorsitzenden bestimmen.

 

                § 5. (1) Die Einsetzung von Kommissionen im Sinne des

§ 8 des BMG erfolgt durch den Bundeskanzler.

                (2) Die Geschäftsführung dieser Kommissionen ist,

soweit der Bundeskanzler nicht anderes bestimmt, von der für

den Beratungsgegenstand vornehmlich zuständigen Abteilung wahr -

zunehmen

Grundsätze der Zusammenarbeit

 

                § 6. Jeder Bedienstete hat die Pflicht, bei der Besor -

gung der ihm übertragenen Sach - und Leitungsaufgaben auf die

den anderen Organisationseinheiten durch die Geschäftseintei -

lung übertragenen Kompetenzen Bedacht zu nehmen. Hiebei ist § 5

BMG anzuwenden. Meinungsverschiedenheiten sind vom zuständigen

gemeinsamen Vorgesetzten beizulegen. In Ausnahmefällen (Z.B.

Meinungsverschiedenheiten zwischen Sektionsleitern) ist die

Sektion I zu befassen.

 

                § 7. Kann der Dienstweg, z.B. wegen Gefahr in Verzug,

nicht eingehalten werden, so sind die Vorgesetzten nachträglich

umgehend über die Angelegenheit zu informieren. Die Bestimmun -

gen des BDG 1979 über den Dienstweg und die Unterstützungs - 

pflicht bleiben unberührt.

 

                § 8. Jeder Bedienstete hat die Pflicht, seinen Vorge -

setzten über alle dienstlichen Angelegenheiten, deren Kenntnis

für eine ordnungsgemäße Führung des Aufgabenbereiches von Be -

deutung sind, unverzüglich Mitteilung zu machen.

 

                § 9. (1) Jeder Bedienstete hat die Pflicht, seinem Vor -

gesetzten Vorschläge zur Verbesserung der Aufgabenbewältigung

zu unterbreiten. Der Vorgesetzte ist verpflichtet, diese Vor -

schläge auf ihre Eignung und Durchführbarkeit zu prüfen. Im

Falle der sofortigen Realisierbarkeit sind die Vorschläge durch

Anordnungen im eigenen Bereich zu verwirklichen. Der Leiter der

übergeordneten Organisationseinheit sowie die Kommission für

Betriebliches Vorschlagswesen beim Bundeskanzleramt sind von

solchen Vorschlägen, auch wenn sie nicht unmittelbar durchge -

führt werden können, in Kenntnis zu setzen.

                (2) Verbesserungsvorschläge, die mehrere oder an -

dere Organisationseinheiten als jene, welcher der Bedienstete

angehört, betreffen, und Vorschläge, die aus Sicht des Vorge -

setzten nicht durchführbar erscheinen, sind vom Leiter der Or -

ganisationseinheit bei der der Vorschlag eingebracht wird, zur

Kenntnis und Stellungnahme an die Kommission für Betriebliches

Vorschlagwesen weiterzuleiten.

                § 10. Die Abteilung „Innere Revision“ ist im Rahmen der

bestehenden Kontroll - und Revisionsordnung für das Bundeskanz -

leramt (KRO - BKA) zu unterstützen.

 

                § 11. (1) Jeder Funktionsinhaber hat die Pflicht, im

Falle einer vorhersehbaren Abwesenheit vom Dienst seinen unmit -

telbaren Vorgesetzten und seinen Vertreter rechtzeitig zu in -

formieren und die notwendigen Vorkehrungen für eine ordnungsge -

mäße Fortführung der Geschäfte zu treffen. Dies gilt auch für

Bedienstete1 für die kein Stellvertreter vorgesehen oder be -

stellt ist. In diesem Falle hat, insbesondere bei längerer Ab -

wesenheit, der unmittelbare Vorgesetzte dafür zu sorgen, daß

die Geschäfte des abwesenden Bediensteten ordnungsgemäß fortge -

führt werden.

                (2) Der Vorgesetzte hat die Pflicht, im Falle der

Gefährdung der Fortführung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes

durch unvorhergesehene Abwesenheit von Bediensteten unverzüg -

lich im Dienstwege die Sektion I in Kenntnis zu setzen.