4163/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.09.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit:

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4144/J betreffend
dramatische Budgetentwicklung beim AMS, welche die Abgeordneten Heidrun
Silhavy und Genossen am 9. Juli 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Vorweg ist der Begriff "Gebarung des AMS" klärungsbedürftig; vermutlich ist die Ge-
barung Arbeitsmarktpolitik gesamt gemeint und nicht der eigene Wirkungsbereich
des Arbeitsmarktservice. Unter dieser Annahme werden diese und die weiteren
Fragen beantwortet.

Im ersten Quartal 2002 wurden rund 1,4 Milliarden € an aktiven und passiven
Ausgaben für Zwecke der Arbeitsmarktpolitik und rund 817 Millionen € an Arbeits-
losenversicherungseinnahmen in der Gebarung AMP verzeichnet.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Im zweiten Quartal 2002 sind rund 918 Millionen € an aktiven und passiven
Ausgaben für Zwecke der Arbeitsmarktpolitik und rund 956 Millionen € an
Arbeitslosenversicherungseinnahmen angefallen.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Das dritte Quartal ist noch nicht abgeschlossen, daher ist eine Beantwortung nicht
möglich.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Mit Abschöpfungen in diesem Zusammenhang ist vermutlich die Summe der gesetz-
lich verankerten Überweisungen gemäß § 6 AMPFG zur Aufwandabgeltung für die
Anerkennung von Zeiten des Arbeitslosen- oder Notstandshilfebezuges als Ersatz-
zeiten in der Pensionsversicherung gemeint. Wie schon mehrfach - auch in den
seinerzeitigen diesbezüglichen parlamentarischen Anfragen - festgestellt, unterstellt
die Annahme von Überschüssen die Außerachtlassung der seit sechs Jahren,
nämlich beginnend mit dem Jahr 1996, bestehenden Überweisungen.
Auf Grundlage der letzten Prognosen würde sich im Jahr 2002, unter
Außerachtlassung der Überweisungen gem. § 6 (3) AMPFG in Höhe von 1,127
Milliarden € (356 Mio € Dauerrecht, 771 Mio € Sonderüberweisungen zur
Ersatzzeitenfinanzierung) insgesamt ein rein fiktiver positiver Saldo der Gebarung
Arbeitsmarktpolitik in Höhe von rd. 364 Millionen € ergeben.

Das in der Anfrage formulierte Beispiel der vollen Übernahme des Karenzgeldes im
Jahr 2002 ist nicht nachvollziehbar: Der Karenzgeldaufwand der Gebarung
Arbeitsmarktpolitik wird durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab
1.1.2002 vorn Familienlastenausgleichsfonds getragen. Wenn die gemäß § 39 FLAG
vereinbarte Sistierung des Kostenanteils des Familienlastenausgleichsfonds am
Karenzgeldaufwand für das Jahr 2001 gemeint ist, hatte diese durch die einjährige
Auszahlungsverzögerung im Jahr 2001 keine Budgetrelevanz.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Nach den letzten Prognosen im Rahmen des Controllings wird ein rechnerischer
Abgang von rund 763 Millionen € für das Jahr 2002 erwartet. Dieser Abgang ist
gemäß § 6 AMPFG vom Bund zu tragen.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Derzeitige Basis für das Controlling der Gebarung Arbeitsmarktpolitik ist die
aktuellste Wifo-Prognose von Juni 2002. Darin wird eine Arbeitslosenquote von 6,8%
(nationale Quote) für das Jahr 2002 erwartet.

Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:

Nach Vorliegen der aktuellen kurzfristigen Konjunkturprognosen des WIFO bzw. des
IHS wird an der konkreten Prognose der Gebarung Arbeitsmarktpolitik für das Jahr
2003 derzeit in meinem Ressort sowie im Bundesministerium für Finanzen ge-
arbeitet.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Derzeitige Basis für das Controlling der Gebarung Arbeitsmarktpolitik ist die
aktuellste Wifo-Prognose von Juni 2002. Darin wird eine Arbeitslosenquote von 6,5%
(nationale Quote) für das Jahr 2003 erwartet.

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

Aufgrund meiner Zielvorgaben reagiert das AMS laufend auf neue Anforderungen
des Arbeitsmarktes.

Durch Intensivierung und Steigerung der Effizienz der Maßnahmen ist es gelungen,
die Dynamik des Anstieges der Arbeitslosigkeit abzuschwächen, ein weiterer Erfolg -
unter schwierigen Rahmenbedingungen - war und ist die Bekämpfung der Langzeit-
arbeitslosigkeit, die im Vergleich zu den Vorjahren mit regional unterschiedlichen
Erfolgen halbiert werden konnte.

Da die Möglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik begrenzt sind, hat die Bundesregierung
auch das Konjunkturbelebungsgesetz zur Standortverbesserung und damit
Förderung der Beschäftigung verabschiedet. In diesem Paket wurden abgaben-
rechtliche Schritte gesetzt, neben der Einführung der vorzeitigen Abschreibung bei


Gebäudeneubauten liegt der Schwerpunkt auf der Förderung von Bildung und
Forschung.

Im Bereich Arbeitsmarkt wurden die bürokratischen Barrieren für private Arbeits-
vermittler beseitigt und das Verbot der gleichzeitigen Arbeitsvermittlung und Arbeits-
kräfteüberlassung aufgehoben.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Das Rekordbudget für aktive und aktivierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
des Jahres 2001 in Höhe von insgesamt 910 Millionen € steht auch im laufenden
Jahr zur Verfügung.