4167/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.09.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen
vom 09.07.2002, Nr. 4120/J, betreffend Finanzierung und Umsetzung der österreichischen
Klimaschutzstrategie zur Erreichung des Kioto-Zieles, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Einleitend ist festzuhalten, dass die Klimastrategie Österreichs am 18. Juni 2002 vom
Ministerrat beschlossen wurde und für den 16. Oktober 2002 aus Anlass der
Landeshauptleutekonferenz eine Zustimmung der Länder erwartet wird. Daraus ergibt sich
zwangsläufig, dass die Umsetzung der Klimastrategie erst am Beginn steht und somit in
vielen Fällen noch keine konkreten Aussagen zu einzelnen Umsetzungsschritten getätigt
werden können.

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) obliegt die Federführung in Angelegenheiten des Klimaschutzes sowie die
Koordination von Klimaschutzaktivitäten zwischen Bund und Ländern. In Bezug auf die
konkrete Umsetzung von Maßnahmen besteht jedoch nur in wenigen Fällen eine
Zuständigkeit des BMLFUW. Die weitaus überwiegende Mehrzahl der
Umsetzungsmaßnahmen fällt hingegen in die Kompetenz anderer Ministerien (z.B. BMWA,
BMF, BMVIT) bzw. der Länder. Fragen, welche sich nicht auf die Zuständigkeit des
BMLFUW beziehen, können deshalb nur allgemein beantwortet werden.


Zu den Fragen 1 und 2:

In der Klimastrategie wird davon ausgegangen, dass ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf
für Maßnahmen im In- und Ausland bis zu einem maximalen Gesamtrahmen von 90 Mio €
pro Jahr besteht. Diese Vorgabe wurde im Ministerratsbeschluss vom 18. Juni 2002 durch
Festlegung eines Stufenplans umgesetzt. Der Weg einer jährlichen Steigerung der
verfügbaren Mittel wurde insbesondere deshalb gewählt, da eine derart maßgebliche
Aufstockung des Förderungsvolumens nicht in einem Schritt vom Markt aufgenommen
werden kann und eine entsprechende Projektplanung über mehrere Jahre erforderlich ist.

Ausschlaggebend war dabei auch das Ziel einer Integration von ökonomischen
Instrumenten, welche eine Treibhausgasreduktion zu geringeren Kosten ermöglicht. Dies
betrifft einerseits die projektbezogenen Mechanismen “Joint Implementation" (Jl) und “Clean
Development Mechanism" (CDM) und andererseits den nunmehr konkret geplanten
Emissionshandel zwischen Betriebsanlagen der Industrie und Energiewirtschaft innerhalb
der Gemeinschaft. Beim Emissionshandel werden klare Emissionsobergrenzen für jene
Anlagen, die in den Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie fallen, festgelegt werden.
Dies ermöglicht es, vom klassischen Förderungsinstrumentarium in den angesprochenen
Bereichen abzuweichen. Insgesamt kann auf diesem Weg sichergestellt werden, dass von
der im internationalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft vorrangig kosteneffiziente
Investitionen getätigt werden. Förderungen können daher verstärkt in Bereichen, für die die
angesprochenen ökonomischen Instrumente nicht offen stehen, eingesetzt werden. Dies
betrifft etwa die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Wärmeerzeugung oder
die Energieeffizienzverbesserung einschließlich thermischer Gebäudesanierung bei Klein-
und Mittelbetrieben.

Zu Frage 3:

Zunächst ist davon auszugehen, dass Österreich sein Reduktionsziel von -13% erreichen
wird. Dies erfordert eine vollständige Umsetzung der nationalen Klimastrategie durch alle
Gebietskörperschaften.


In Bezug auf die Kosten einer allfälligen Verfehlung des Ziels können gegenwärtig keine
seriösen Angaben gemacht werden.

Zu Frage 4:

Die Landesumweltreferentenkonferenz hat sich erstmals am 6. Oktober 2000 mit der
Klimastrategie befasst und in einem Beschluss die grundsätzliche Bereitschaft der Länder
signalisiert, die Umsetzung der Klimastrategie mitzutragen. Dieser Beschluss wurde von der
Landesfinanzreferentenkonferenz am 22. März 2001 bekräftigt. Die Landeshauptleute-
konferenz hat sich am 25. Oktober 2001 dafür ausgesprochen, “im Bereich der
Wohnbauförderung verstärkt Mittel für emissionsmindernde Maßnahmen (z.B. thermisch-
energetische Sanierung, optimaler Wärmeschutz im Neubau sowie Nutzung erneuerbarer
Energieträger) einzusetzen". Zuletzt hat die Konferenz der Landesfinanzreferenten am
25. April 2002 und die Konferenz der Landesumweltreferenten am 6. Juli 2002 einen klar
unterstützenden Beschluss zur Umsetzung der nationalen Klimastrategie gefasst.
Entsprechend den Empfehlungen einer eigens eingesetzten hochrangigen
Länderarbeitsgruppe “Raumwärme" wird der verstärkte Einsatz von
Wohnbauförderungsmitteln für emissionsmindernde Maßnahmen in den Bereichen
Wohnungsneubau und Wohnbausanierung für die Erreichung des Kyoto-Zieles für sinnvoll
erachtet. Es wird festgestellt, dass bereits im Zeitraum 1999-2001 in diesem Bereich eine
Forcierung der Förderung emissionsmindernder Maßnahmen stattgefunden hat und dieser
Trend sich künftig fortsetzen wird.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Aus der Klimastrategie geht klar hervor, dass der weitaus überwiegende Teil der
Treibhausgasreduktionen durch Maßnahmen im Inland erfolgen soll. Diese Vorgabe halte ich
nicht nur aus prinzipiellen umweltpolitischen Überlegungen, sondern auch aus Gründen der
angesprochenen volkswirtschaftlichen Vorteile für absolut notwendig. Die
Maßnahmensetzung im Inland ist jedoch vielfach auch mit höheren Kosten verbunden,
zumal die Energieeffizienz sowie der Anteil erneuerbarer Energieträger in Österreich im
Vergleich zu anderen Ländern bereits relativ hoch ist und damit die Reduktionsmöglichkeiten
eingeschränkt sind. Die Umsetzung von Projekten im Ausland im Rahmen von Jl und CDM


halte ich daher für vertretbar und im Hinblick auf eine energieeffiziente Entwicklung in den
osteuropäischen Nachbarstaaten sowie in den Entwicklungsländern auch für sinnvoll.

Derzeit wird gemäß Klimastrategie davon ausgegangen, dass eine Reduktion um 3 Mio.
Tonnen CO2-Äquivalente durch Projekte im Ausland für Österreich realisiert werden soll. 14
Mio. Tonnen sollen auf Maßnahmen im Inland entfallen. Der JI/CDM-Anteil am
Reduktionserfolg entspräche somit rund 18%.

Die Fixierung des budgetären Rahmens für JI/CDM-Projekte bei maximal 36 Mio € entspricht
einer diesbezüglichen Festlegung des Ministerrats vom 10. Juli 2001. Auf Grund der
geringen derzeitigen Erfahrungen (Anzahl der Projekteinreichungen, Kosten der
Emissionsreduktion je Projekt etc.) wird erst die Praxis der Durchführung des JI/CDM-
Programms zeigen, wie hoch der Finanzierungsbedarf tatsächlich sein wird.

Zu den Fragen 8 bis 11:

Die Ökologisierung des Steuersystems ist Bestandteil der österreichischen Klimastrategie
und auch in der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie verankert. Beide Konzepte werden
von der österreichischen Bundesregierung weiterverfolgt. Die Ökologisierung des
Steuersystems sollte etappenweise erfolgen und stellt daher ein mittelfristiges Ziel der
Bundesregierung dar. Wichtig ist die Aufkommensneutralität der Steuerreform, um die
gesamte Steuerbelastung für die Steuerzahler nicht zu erhöhen.

Zu den Fragen 12 bis 15:

Der Umsetzungs- und Monitoringprozess zur Klimastrategie sieht eine laufende
Umsetzungsevaluierung vor. Zu diesem Zweck ist auch geplant, geeignete Indikatoren zur
Messung des jeweiligen Umsetzungsfortschritts in den einzelnen Sektoren zu definieren.
Weiters ist geplant, für jeden der Maßnahmenbereiche Umsetzungskonzepte mit definierten
Umsetzungsschritten, Zuständigkeiten und Zeitplänen zu erarbeiten. Ein diesbezüglicher
klarer Auftrag des Kyoto-Forums an die bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen wird
nach Annahme der Strategie durch die Landeshauptleutekonferenz ergehen.


Der Stand der Umsetzung und spezifische Umsetzungshemmnisse sind halbjährlich an das
Kyoto-Forum zu berichten. Im Jahr 2004 wird im Wege des neu zu schaffenden “Kyoto-
Koordinierungsausschusses", der mit Vertreterinnen der Länder und des Bundes besetzt
werden wird, ein erster umfassender Umsetzungsbericht erarbeitet werden, der spätestens
Anfang 2005 dem Ministerrat und den Landesregierungen vorgelegt werden wird. Dieser
Bericht wird klare Handlungsempfehlungen im Hinblick auf die Zielerreichung enthalten.

Weitere Umsetzungsberichte werden dem Ministerrat voraussichtlich in zweijährigen
Abständen vorgelegt werden. Das BMLFUW war und ist in allen Handlungen betreffend die
nationale Klimastrategie um größtmögliche Transparenz bemüht, was auch regelmäßige
Kontakte mit Vertreterinnen von NGOs einschließt.

Zu Frage 16:

Das österreichische Parlament hat das Kyoto-Protokoll im März/April 2002 ratifiziert. Ebenso
hat die Europäische Gemeinschaft mit Entscheidung des Rates vom 25. April 2002 das
Protokoll genehmigt (2002/358/EG). Die Aufteilung des Treibhausgas-Reduktionsziels von
gemeinsam -8% auf die einzelnen Mitgliedstaaten ist in Anhang
II dieser Entscheidung
festgeschrieben und erlangt damit unmittelbare gemeinschaftsrechtliche Geltung.

Die gemeinsame Hinterlegung der Ratifizierungs- bzw. Genehmigungsurkunden der 15
Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft erfolgte am 31. Mai 2002 bei den Vereinten Nationen
in New York.

Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft, sobald zumindest 55 Staaten dieses nach innerstaatlichem
Recht ratifiziert haben, wobei mindestens 55 % der CO2-Emissionen aller Vertragsparteien
nach Annex l der Klima-Rahmenkonvention (im Wesentlichen: Industriestaaten) erfasst sein
müssen. Das erste Kriterium ist bereits erreicht, für die Erfüllung des zweiten Kriteriums
bedarf es jedoch zumindest noch der Ratifizierung durch Russland und Polen (die anderen
Beitrittskandidaten haben die Ratifizierung bereits vollzogen oder werden diese demnächst
abgeschlossen haben). Es wird nach gegenwärtiger Einschätzung mit einem
völkerrechtlichen Inkrafttreten des Protokolls in der ersten Jahreshälfte 2003 gerechnet.


Zu den Fragen 17 bis 21:

Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) hat im Auftrag der Länder einen Entwurf für
einen einheitlichen Energieausweis ausgearbeitet. Das BMLFUW wird, sobald der EU-
Energieministerrat die geplante EU-Richtlinie “Energieprofile für Gebäude", welche die EU-
weit verpflichtende Einführung eines Energieausweises für Gebäude vorsieht, beschlossen
hat, Verhandlungen mit den Ländern zwecks Umsetzung dieser EU-Richtlinie aufnehmen.
Mit dieser Vorgangsweise soll gewährleistet sein, dass ein einheitlicher Energieausweis
gleich in einer den EU-Vorgaben entsprechenden Form beschlossen wird.

Zu den Fragen 22 bis 36:

Diese Fragen wären an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu richten, da der
Bereich “Bundesgebäude" in den Kompetenzbereich des BMWA fallen.

Zu den Fragen 37 bis 41:

Die Klimastrategie sieht die Schaffung eines bundesweiten Ausbildungsprogramms
“Klimaschutz und Bauen" sowie eine verstärkte Verankerung des Themas Klimaschutz in
den Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien der Pflicht- und höheren Schulen vor.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden vom Österreichischen Biomasseverband in
Kooperation mit dem Umweltministerium berufsgruppenspezifische Ausbildungsprogramme
geschaffen. So wurde im Jahr 2000 mit einer Schulung für Installateure gestartet. Das
Programm ist bisher sehr erfolgreich verlaufen; es konnten bereits ca. 320 “Biomasse-
Installateure" zertifiziert werden, weitere 150 werden für heuer noch erwartet. Damit wird
bereits annähernd jeder 4. Installateur in Österreich als Biomasse-Installateur zertifiziert sein.
Eine ähnliche Schulung wurde erst kürzlich für die Zertifizierung von Biomasse-
Rauchfangkehrern geschaffen, wobei aus den bisherigen Erfahrungen ein ähnlich großer
Erfolg erwartet werden kann.

Weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Schaffung eines Klimaschutz-Ausbildungs-
programms sind in Planung. Betreffend die Integration von klimaschutzrelevanten Inhalten in
die Lehrpläne von verschiedenen Schultypen wird auf die Zuständigkeit des


Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verwiesen. Das Umwelt-
ministerium hat jedoch gemeinsam mit dem Klimabündnis Österreich die Aktion
“Energiebonus für Schulen" gestartet, wobei auf die Möglichkeiten energiebewussten
Handelns in Schulen auf Grundlage einer Vereinbarung mit der schulerhaltenden
Gebietskörperschaft (Gemeinde) aufmerksam gemacht wird. Durch Kosteneinsparungen in
Folge reduzierten Energieverbrauchs sollen in einem Bonusmodell sowohl Schulen als auch
Schulerhalter profitieren. Zur Motivation der Schulen wurde heuer ein Schulwettbewerb
gestartet, im Rahmen dessen die besten Projekte ausgezeichnet werden. Weiters mache ich
auf das neu geschaffene Umweltzeichen für Schulen aufmerksam.

Zu den Fragen 42 bis 46:

Die Beschaffung von Strom für die Bundesgebäude wird seit der Gründung der
Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) von dieser wahrgenommen, wobei das für die BBG
zuständige Ressort das Bundesministerium für Finanzen ist. Das BMLFUW hat sich bereits
an das Finanzressort und die BBG betreffend der bevorzugten Beschaffung von Strom aus
Erneuerbaren Energieträgern gemäß Klimastrategie gewandt. Dabei wurde dem BMLFUW
von Seiten der BBG mitgeteilt, dass bei den kürzlich durchgeführten Ausschreibungen reine
Wasserkraftanbieter den Zuschlag erhalten haben. Außerdem wurde dem BMLFUW
zugesichert, dass die mittlerweile beschlossene Klimastrategie und das kürzlich
beschlossene Ökostromgesetz mit ihren Zielsetzungen bei künftigen Ausschreibungen
Berücksichtigung finden werden.

Betreffend das Gebäude Stubenbastei 5, in dem Organisationseinheiten meines Ressorts,
insbesondere des Umweltbereichs, eingemietet sind (kein Bundesgebäude), sollte nicht
unerwähnt bleiben, dass vom Gebäudeeigentümer auf Betreiben des Ressorts für dieses seit
Jahresanfang zu 100 % Strom aus Erneuerbaren Energieträgern (inkl. 10% Strom nach dem
Umweltzeichen “Grüner Strom") bezogen wird. Außerdem wurde der Standort
Stubenbastei 5 Anfang 2002 als Klimabündnisbetrieb ausgezeichnet.

Zu den Fragen 47 bis 51:

Die Klimastrategie sieht in den Kantinen und Versorgungseinrichtungen von öffentlichen
Einrichtungen eine verstärkte Versorgung mit Lebensmitteln aus biologischer Landwirtschaft


vor. Auf dieses Kriterium wäre künftig auch in Ausschreibungen für den Betrieb von Kantinen
und anderen Versorgungseinrichtungen Rücksicht zu nehmen. Details der
Maßnahmenumsetzung sind gemeinsam mit den Vertreterinnen der Länder in der Kyoto-
Arbeitsgruppe “Land- und Forstwirtschaft" ab Herbst näher zu definieren.

Das BMLFUW setzt jedoch seit mehr als einem Jahr gezielt Aktionen, um Kantinenbetreiber
in öffentlichen Einrichtungen auf freiwilliger Basis zur Umstellung auf Lebensmittel aus
biologischem Anbau zu motivieren. Anfang Juni 2002 hat das BMLFUW zu diesem Thema
eigens eine Tagung veranstaltet. In den Betriebsküchen des BMLFUW haben diese Aktionen
großen Anklang gefunden. Auch in den Bundesländern wurden bereits zahlreiche Initiativen
zur verstärkten Versorgung mit Bio-Lebensmitteln im öffentlichen Bereich gesetzt.

Zahlen betreffend den gegenwärtigen Anteil an biologischen Lebensmitteln in
Bundeseinrichtungen liegen dem BMLFUW nicht vor. Ebenso wenig hat das BMLFUW
direkten Einblick in die detaillierte Kostenkalkulation der privaten Kantinenbetreiber. Es kann
aber generell davon ausgegangen werden, dass mit steigender Nachfrage biologisch
hergestellte Lebensmittel auch zu attraktiven Preisen angeboten werden können.

Zu den Fragen 52 und 53:

Das BMLFUW steht in engem Kontakt mit Unternehmen der Energieversorgung und
Energiebereitstellung, welche maßgebliches Interesse an der Durchführung von
Pilotprojekten im Rahmen von Jl und CDM bekunden. Um die Voraussetzungen für die
bilaterale Abwicklung derartiger Projekte zu verbessern, werden gegenwärtig “Memoranda of
Understanding" zwischen Österreich und den jeweiligen Gaststaaten verhandelt und
abgeschlossen. Konkret wurde mit Tschechien bereits ein Memorandum abgeschlossen,
weitere stehen kurz vor einem Abschluss.

Das BMLFUW verfügt durch die Umweltförderung im Ausland bereits über reichhaltige
Erfahrungen betreffend Projektdurchführungen in Staaten Mittel- und Osteuropas.
Einlangende Projektanträge werden nunmehr auch auf ihre prinzipielle Eignung als Jl-
Projekte hin untersucht. Für die tatsächliche Durchführung von Jl- oder CDM-Projekten
fehlen aber gegenwärtig noch die notwendigen institutionellen Voraussetzungen. Ab Anfang
2003 kann jedoch mit dem Start eines österreichischen JI/CDM-Programms gerechnet


werden, sodass dann auch für die Unternehmen eine entsprechend höhere
Investitionssicherheit besteht. Die staatliche Unterstützung wird dabei über den vertraglich
vereinbarten Ankauf von Treibhausgas-Reduktionseinheiten erfolgen, wobei sich je nach
Projekt ein unterschiedlicher Anteil an den Investitionskosten ergeben wird. Neben diesem
neuartigen “Ankaufsmechanismus" besteht aber seit der letzten UFG-Novelle auch die
Möglichkeit, Jl-Projekte im Rahmen der Umweltförderung im Ausland zu fördern, wobei
Reduktionseinheiten automatisch an Österreich zu transferieren sein werden. Richtlinien
hiezu sind gegenwärtig in Ausarbeitung.

In der Klimastrategie wird von einem Gesamtvolumen von ca. 3 Mio. Tonnen CO2-
Äquivalent, welche über Jl und CDM an Österreich transferiert werden sollen, ausgegangen.

Je nachdem, in welchem Maße österreichische Technologien zum Einsatz kommen bzw.
Folgeaufträge zu erwarten sein werden, werden die inländischen Arbeitsplatzeffekte
unterschiedlich zu bewerten sein.