417/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom

14. März 2000, Nr. 487/J, betreffend dienstrechtliche Diskriminierung behinderter Menschen,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass Mag. L. seinerzeit aufgrund seiner

bisherigen praktischen Erfahrung beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach - und

Lawinenverbauung an der Anstalt aufgenommen und entsprechend seiner Verwendung in v3

eingestuft wurde. Die Arbeitsprogramme der Anstalt basieren auf langjährigen

Versuchsprogrammen und können nicht aufgrund von Studienabschlüssen von Bediensteten

ad hoc umgestellt werden.

 

Zu Frage 1:

 

Es werden derzeit 2 Akademiker, die das Studium „Geographie“ absolviert haben, am Institut

für Lawinen - und Wildbachforschung in Innsbruck beschäftigt.

Zu Frage 2:

 

Der letzte Absolvent der Studienrichtung „Geographie“ mit Schwerpunkt Geoinformatik

wurde am genannten Institut am 1. Oktober 1999 aufgenommen. Anforderungsprofil in der

Ausschreibung war u.a. auch die körperliche Eignung für einen Einsatz im Hochgebirge,

Berg -  und Schiführer.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Der Studienabschluss des Mag. L. ist seit dem 3. Juni 1998 der Direktion der Forstlichen

Bundesversuchsanstalt und seit dem 23. Juni 1998 der Zentralstelle des

Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft bekannt.

 

Die Meldung über den Studienabschluss wurde im Dienstweg ordnungsgemäß

weitergeleitet.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Der Fortgang der Arbeit taut Arbeitsprogramm am Institut wird zweimal im Jahr besprochen

und kontrolliert.

Zwischen der Direktion der Forstlichen Bundesversuchsanstalt und dem Institutsleiter des

Institutes für „Lawinen -  und Wildbachforschung“ fanden mehrere Gespräche über die

Verwendung und eine künftige mögliche höherwertige Verwendung bei Änderung des

Arbeitsprogramms statt.

 

Zu den Fragen 7 - 9:

 

Das Überstellungsansuchen in die Entlohnungsgruppe v1 wurde vom Bediensteten der

Personalabteilung zur Kenntnis gebracht.

Dieses Ansuchen wurde mangels einer höherwertigen Beschäftigungsmöglichkeit mit

Schreiben des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft vom 12. Jänner 2000

abgelehnt.

Durch die nachträgliche Aufnahme eines Arbeitsprojektes durch die Direktion der

Forstlichen Bundesversuchsanstalt in das Arbeitsprogramm 2000 ist künftig eine

entsprechende v1 - Qualifikation für Mag. L. gegeben.