417/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom
14. März 2000, Nr. 487/J, betreffend dienstrechtliche Diskriminierung behinderter Menschen,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf darauf hingewiesen werden, dass Mag. L. seinerzeit aufgrund seiner
bisherigen praktischen Erfahrung beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach - und
Lawinenverbauung an der Anstalt aufgenommen und entsprechend seiner Verwendung in v3
eingestuft wurde. Die Arbeitsprogramme der Anstalt basieren auf langjährigen
Versuchsprogrammen und können nicht aufgrund von Studienabschlüssen von Bediensteten
ad hoc umgestellt werden.
Zu Frage 1:
Es werden derzeit 2 Akademiker, die das Studium „Geographie“ absolviert haben, am Institut
für Lawinen - und Wildbachforschung in
Innsbruck beschäftigt.
Zu Frage 2:
Der letzte Absolvent der Studienrichtung „Geographie“ mit Schwerpunkt Geoinformatik
wurde am genannten Institut am 1. Oktober 1999 aufgenommen. Anforderungsprofil in der
Ausschreibung war u.a. auch die körperliche Eignung für einen Einsatz im Hochgebirge,
Berg - und Schiführer.
Zu den Fragen 3 und 4:
Der Studienabschluss des Mag. L. ist seit dem 3. Juni 1998 der Direktion der Forstlichen
Bundesversuchsanstalt und seit dem 23. Juni 1998 der Zentralstelle des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft bekannt.
Die Meldung über den Studienabschluss wurde im Dienstweg ordnungsgemäß
weitergeleitet.
Zu den Fragen 5 und 6:
Der Fortgang der Arbeit taut Arbeitsprogramm am Institut wird zweimal im Jahr besprochen
und kontrolliert.
Zwischen der Direktion der Forstlichen Bundesversuchsanstalt und dem Institutsleiter des
Institutes für „Lawinen - und Wildbachforschung“ fanden mehrere Gespräche über die
Verwendung und eine künftige mögliche höherwertige Verwendung bei Änderung des
Arbeitsprogramms statt.
Zu den Fragen 7 - 9:
Das Überstellungsansuchen in die Entlohnungsgruppe v1 wurde vom Bediensteten der
Personalabteilung zur Kenntnis gebracht.
Dieses Ansuchen wurde mangels einer höherwertigen Beschäftigungsmöglichkeit mit
Schreiben des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft vom 12. Jänner 2000
abgelehnt.
Durch die nachträgliche Aufnahme eines Arbeitsprojektes durch die Direktion der
Forstlichen Bundesversuchsanstalt in das Arbeitsprogramm 2000 ist künftig eine
entsprechende v1 - Qualifikation für Mag. L. gegeben.