4170/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.09.2002

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
10. Juli 2002 unter der Nr. 4160/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Artothek gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" hat im
Rahmen des vom Bundeskanzleramt initiierten Vergabeverfahrens ein Angebot
gelegt, nach dem für die Übernahme der Verwaltung der Artothek in den ersten
3 Jahren ein Jahrespauschale von € 109.009,-- zuzüglich USt. und in den Folge-
jahren ein Jahrespauschale von € 202.685,-- zuzüglich USt. verlangt wurden. Bei
einer Vertragsdauer von 5 Jahren ergibt dies einen Betrag von € 732.397,-- zuzüglich
USt. Im selben Vergabeverfahren hat die Theaterservice GmbH ein Angebot gelegt,
das bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren eine Betrag von € 830.580,-- zuzüglich
USt. ergab. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß Bieter kostendeckende An-
gebote legen. Daß das Angebot der Gesellschaft qualitativ entsprechend ist, ergibt
sich aus der schlüssigen Darstellung des Angebotes.

Zu Frage 2:

Wie der Vergleich des Angebots des Vereins mit dem Angebot der Theaterservice

GmbH zeigt, ist es als seriös zu bewerten.

Zu Frage 3:

Mit dem Verein sind Jahrespauschalien vereinbart worden. Der Verein verpflichtet
sich, die Leistungen entsprechend dieser Jahrespauschalien zu erbringen. Außer
einer Valorisierung nach dem Verbraucherpreisindex ist keine Erhöhung der Jahres-
pauschalien vorgesehen. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß sich der Ver-
ein - sowie jeder andere seriöse Vertragspartner - entsprechend den vertraglichen


Vereinbarungen verhält und die Leistungen zu der vereinbarten Vergütung ordnungs-
und sachgerecht erbringt.

Zu Frage 4:

Derzeit betragen die Räumlichkeiten für die Artothek im Palais Liechtenstein 530 m2.
Berücksichtigt man, daß diese Fläche auch für Büroarbeitsplätze der Kunstsektion
verwendet werden, wird man In Hinkunft mit Raumbedarf in etwa dieser Größe das
Auslangen finden können. Überdies werden laufend Maßnahmen gesetzt, die Zahl
der verliehenen Kunstwerke zu erhöhen und den Depotbestand zu verringern.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Die Gesellschaft führt derzeit mit den Vermietern intensive Verhandlungen. Um die
Verhandlungen nicht zu präjudizieren, kann bedauerlicherweise der Standort derzeit
nicht mitgeteilt werden. Sobald die diesbezüglichen Vertragsverhandlungen abge-
schlossen sind, wird die Gesellschaft das Bundeskanzleramt von diesem Standort
informieren.

Die Gesellschaft wird sich aber an den derzeitigen Raumerfordernissen orientieren
müssen.

Zu Frage 8:

Die Mietkosten des neuen Standortes sind für das Bundeskanzleramt nicht von Rele-
vanz, da im Jahrespauschalbetrag auch die Mietkosten enthalten sind.

Zu Frage 9:

Da dem Bundeskanzleramt die Räumlichkeiten derzeit noch nicht bekannt sind, kann
hierzu keine Stellungnahme abgegeben werden. Wesentlich ist jedoch, daß nach
dem Vertrag mit der Gesellschaft die Räumlichkeiten durch eine Überwachungska-
mera und Feuerschutztüre abgesichert sein müssen. Die Räume müssen überdies
den anerkannten konservatorischen Erfordernissen für Kunstobjekte (Lichtverhält-
nisse, Luftfeuchtigkeit, Temperatur etc.) entsprechen.

Zu Frage 10:

Da die Gesellschaft laut Vertrag die Kunstobjekte der Artothek sachgerecht unterzu-
bringen hat, sind die Kosten für allfällig notwendige Adaptierungen an den Räumlich-
keiten selbstverständlich von ihr zu tragen.

Zu Frage 11:

Ja, zum Abschluß des Vertrages hat natürlich das Bundeskanzleramt auf die Schlüs-
sigkeit der angebotenen Kostenersätze geachtet.

Zu Frage 12:

Von den derzeitigen Mitarbeitern der Artothek wurden die Werte der Kunstwerke ge-
schätzt.


Zu Frage 13:

Laut Vertrag ist die Gesellschaft verpflichtet, die Kunstobjekte angemessen dem
Wert zu versichern. Die Versicherungskosten sind auch im Jahrespauschalbetrag
inkludiert. Für das Bundeskanzleramt sind daher die Kosten für die Versicherung
nicht von Relevanz.

Zu Frage 14:

Es werden Skulpturen zur Erleichterung der Gesamtübersiedlung vorübergehend in
der Hofburg untergebracht. Hinsichtlich der besonders wertvollen Kunstobjekte ist in
Zusammenarbeit mit den einschlägigen Wiener Museen beabsichtigt, diese zur Kom-
plettierung der auf Dauer entlehnten Kunstwerke zu motivieren. Die Verwaltung die-
ser Kunstobjekte verbleibt aber weiterhin bei der Gesellschaft.

Zu Frage 15:

Die genannte Ausstellung wurde aus organisatorischen Gründen abgesagt. Andere
Absagen - die Anfrage Ist im Plural gehalten - gab es nicht. Im übrigen werden Aus-
stellungen im Palais Porcia flexibel und kurzfristig geplant.

Zu Frage 16:

Für das Bundeskanzleramt sind Kosten für die Herstellung und Versendung der Ein-
ladungen entstanden, wobei die Vorlagen weltgehend für die Ausstellung zu einem
späteren Zeitpunkt verwendbar sein werden.