4170/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.09.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und
GenossInnen haben am
10. Juli 2002 unter der Nr. 4160/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Artothek
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der
Verein “Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des
Kulturgutes" hat im
Rahmen des vom Bundeskanzleramt initiierten Vergabeverfahrens ein Angebot
gelegt, nach dem für die Übernahme der Verwaltung der Artothek in den
ersten
3 Jahren ein Jahrespauschale von € 109.009,-- zuzüglich USt. und in
den Folge-
jahren ein Jahrespauschale
von € 202.685,-- zuzüglich USt. verlangt wurden. Bei
einer Vertragsdauer von 5 Jahren ergibt dies einen Betrag von €
732.397,-- zuzüglich
USt. Im selben
Vergabeverfahren hat die Theaterservice GmbH ein Angebot gelegt,
das bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren eine Betrag von € 830.580,--
zuzüglich
USt. ergab. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß Bieter
kostendeckende An-
gebote legen. Daß das Angebot der Gesellschaft qualitativ entsprechend
ist, ergibt
sich aus der schlüssigen Darstellung des Angebotes.
Zu Frage 2:
Wie der Vergleich des Angebots des Vereins mit dem Angebot der Theaterservice
GmbH zeigt, ist es als seriös zu bewerten.
Zu Frage 3:
Mit dem Verein sind Jahrespauschalien vereinbart worden.
Der Verein verpflichtet
sich, die Leistungen entsprechend dieser Jahrespauschalien zu erbringen.
Außer
einer Valorisierung nach dem Verbraucherpreisindex ist keine Erhöhung der
Jahres-
pauschalien vorgesehen. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß
sich der Ver-
ein - sowie jeder andere seriöse Vertragspartner - entsprechend den
vertraglichen
Vereinbarungen verhält
und die Leistungen zu der vereinbarten Vergütung ordnungs-
und sachgerecht
erbringt.
Zu Frage 4:
Derzeit
betragen die Räumlichkeiten für die Artothek im Palais Liechtenstein
530 m2.
Berücksichtigt man, daß diese Fläche auch für
Büroarbeitsplätze der Kunstsektion
verwendet werden, wird man In Hinkunft mit Raumbedarf in etwa dieser
Größe das
Auslangen finden können. Überdies werden laufend Maßnahmen
gesetzt, die Zahl
der verliehenen Kunstwerke zu erhöhen und den Depotbestand zu verringern.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Die Gesellschaft führt derzeit mit den Vermietern
intensive Verhandlungen. Um die
Verhandlungen nicht zu präjudizieren, kann bedauerlicherweise der Standort
derzeit
nicht mitgeteilt werden. Sobald die diesbezüglichen Vertragsverhandlungen
abge-
schlossen sind, wird die Gesellschaft das Bundeskanzleramt von diesem Standort
informieren.
Die Gesellschaft wird sich aber an den derzeitigen
Raumerfordernissen orientieren
müssen.
Zu Frage 8:
Die Mietkosten des neuen Standortes sind
für das Bundeskanzleramt nicht von Rele-
vanz, da im Jahrespauschalbetrag auch die Mietkosten enthalten sind.
Zu Frage 9:
Da dem Bundeskanzleramt die Räumlichkeiten derzeit
noch nicht bekannt sind, kann
hierzu keine Stellungnahme abgegeben werden. Wesentlich ist jedoch, daß
nach
dem Vertrag mit der Gesellschaft die Räumlichkeiten durch eine
Überwachungska-
mera und Feuerschutztüre abgesichert sein müssen. Die Räume
müssen überdies
den anerkannten konservatorischen Erfordernissen für Kunstobjekte
(Lichtverhält-
nisse,
Luftfeuchtigkeit, Temperatur etc.) entsprechen.
Zu Frage 10:
Da
die Gesellschaft laut Vertrag die Kunstobjekte der Artothek sachgerecht
unterzu-
bringen hat, sind die Kosten für allfällig notwendige Adaptierungen
an den Räumlich-
keiten selbstverständlich von ihr zu tragen.
Zu Frage 11:
Ja, zum Abschluß des Vertrages hat
natürlich das Bundeskanzleramt auf die Schlüs-
sigkeit der angebotenen Kostenersätze geachtet.
Zu Frage 12:
Von den derzeitigen Mitarbeitern der
Artothek wurden die Werte der Kunstwerke ge-
schätzt.
Zu Frage 13:
Laut Vertrag ist die Gesellschaft verpflichtet, die
Kunstobjekte angemessen dem
Wert zu versichern. Die Versicherungskosten sind auch im Jahrespauschalbetrag
inkludiert. Für das
Bundeskanzleramt sind daher die Kosten für die Versicherung
nicht von Relevanz.
Zu Frage 14:
Es
werden Skulpturen zur Erleichterung der Gesamtübersiedlung
vorübergehend in
der Hofburg untergebracht.
Hinsichtlich der besonders wertvollen Kunstobjekte ist in
Zusammenarbeit mit den einschlägigen Wiener Museen beabsichtigt, diese zur
Kom-
plettierung der auf Dauer entlehnten Kunstwerke zu motivieren. Die Verwaltung
die-
ser Kunstobjekte verbleibt aber weiterhin bei der Gesellschaft.
Zu Frage 15:
Die genannte Ausstellung wurde aus organisatorischen Gründen
abgesagt. Andere
Absagen - die Anfrage Ist im Plural gehalten - gab es nicht. Im übrigen
werden Aus-
stellungen im Palais Porcia flexibel und kurzfristig geplant.
Zu Frage 16:
Für das Bundeskanzleramt sind Kosten für die
Herstellung und Versendung der Ein-
ladungen entstanden, wobei die Vorlagen weltgehend für die Ausstellung zu
einem
späteren Zeitpunkt verwendbar sein werden.