4172/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.09.2002
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4180/J-NR/2002 betreffend Schul- und
Lehrer/innendaten 2001/2002,
die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am
10. Juli 2002 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet.
Ad 1.:
Die im Schuljahr 2001/02 an Österreichs Schulen beschäftigten Lehrkräfte geben je nach
Gliederung folgendes Bild (alle folgenden Tabellen geben Kopfzahlen wieder, die Aufstellung nach
Bundesländern befindet sich in der Beilage 1):
Nach Schultyp (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):
AHS: 19.308
HTL: 5.821
HBLA: 6.870
HAK/HASCH: 5.583
BAKIP: 1.364
VS: 33.814
HS: 33.873
Sonderschulen: 5.678
Polytechn. Sch.: 1.970
Berufsschulen: 4.573 (Daten aus 2000/01)
Nach Bundesländern (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):
Bgld.: 4.176
Ktn: 8.767
Nö.: 21.500
Oö.. 21.934
Sbg.: 8.411
Stmk.: 16.077
T.: 10.768
Vbg.: 5.913
W.: 21.990
Nach Voll- und Teilbeschäftigung (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen und BPS):
Vollbeschäftigte: 91.807
Teilbeschäftigte:
20.215
Nach Bundes- und Landeslehrern (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):
Bundeslehrer: 39.628
Landeslehrer:
75.335
Ad 2.:
Die im Schuljahr 2001/02 an Österreichs Schulen beschäftigten befristeten Vertragslehrer/innen
geben je nach Gliederung folgendes Bild (alle folgenden Tabellen geben Kopfanzahlen wieder):
Nach Schultyp (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):
AHS: 2.083
HTL: 220
HBLA: 844
HAK/HASCH 482
BAKIP 206
APS: 7.757
Berufsschulen. 248 (Daten aus 2000/01)
Nach Bundesländern: (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen)
Bgld.: 155
Ktn.: 823
Nö.: 1.685
Oö.: 2.253
Sbg.: 970
Stmk.: 1.267
T.: 1.440
Vbg.: 249
W.: 3.105
Nach Bundes- und Landeslehrern (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):
Bundeslehrer: 3.941
Landeslehrer:
8.006
Insgesamt beträgt die Anzahl der
befristeten Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer im Schuljahr
2001/2002 bundesweit 11.947 Personen. Das bedeutet gegenüber dem Schuljahr
2000/01 einen
Rückgang
um 44 Personen oder 0,37 %.
Ad 3.:
Bundeslehrer: Im Schuljahr 2001/02 konnten alle befristeten Vertragslehrer/innen des Jahres
2000/01 weiterbeschäftigt werden.
Landeslehrer: Da die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen in die Zuständigkeit
der Länder fällt, liegen mir keine diesbezüglichen Daten vor.
Ad 4.:
Da die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen in die Zuständigkeit der Länder
fällt, liegen mir keine diesbezüglichen Daten vor.
Ad 5.:
Auf Grund der Tatsache, dass die tatsächlichen
Schülerzahlen und damit die tatsächlichen
Klassenzahlen erst nach Beginn
des Schuljahres feststehen und sich erst daraus das exakte
Beschäftigungsausmaß von Lehrkräften ergibt, kann zum jetzigen
Zeitpunkt keine Beantwortung
erfolgen. Aus den Erfahrungswerten
aus den vergangenen Schuljahren kann angenommen werden,
dass auch in diesem Schuljahr
wieder alle Lehrer/innen mit befristeten Verträgen weiterbeschäftigt
werden können.
Ad 6.:
Bundeslehrer: Im Schuljahr 2001/02 wurden an 166 Bundesschulen 9.678 Schüler/innen in der
Nachmittagsbetreuung erfasst. Die Nachmittagsbetreuung beschränkt sich auf ganztägige
Schulformen der AHS-Unterstufe.
Landeslehrer: Da die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen in die Zuständigkeit
der Länder fällt, liegen mir keine diesbezüglichen Daten vor.
Ad 7.:
Bundesschulen:
Die durchschnittlichen Klassenschüler/innenzahlen an Bundesschulen gibt folgende Tabelle wieder:
Schuljahr |
AHS |
HTL |
HBLA |
HAK |
BAKIP |
|
2000/01 |
24,8 |
24,5 |
24,4 |
24,7 |
26,7 |
|
2001/02 |
24,7 |
24,6 |
24,2 |
25,0 |
26,3 |
Hinsichtlich der Anzahl der Bundeslehrer (Köpfe) ist folgende Entwicklung festzustellen:
2000/01 39.543
2001/02
39.628
Pflichtschulen:
Die durchschnittlichen Klassenschüler/innenzahlen an Pflichtschulen gibt folgende Tabelle wieder.
Schuljahr |
VS |
HS |
Sondersch. |
Polytech. S. |
BPS |
|
2000/01 |
19,9 |
22,9 |
6,9 |
22,1 |
23,6 |
|
2001/02 |
20,0 |
23,0 |
7,0 |
22,4 |
23,4 |
Hinsichtlich der Anzahl der
Lehrer/innen (Köpfe) ist folgende Entwicklung festzustellen:
2000/01 75.857
2001/02
75.748
Ad 8.:
Höhere Schulen: Die Klassenschüler/innenzahlen an Bundesschulen zeigt folgende Tabelle:
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AHS |
HTL |
HBLA |
HAK |
BAKIP |
|
Klassen mit genau 30 Schüler/innen |
420 |
101 |
109 |
137 |
23 |
|
Klassen mit über 30 Schüler/innen
|
662 |
487 |
342 |
386 |
48 |
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (vgl.
§§ 43, 57, 71, 100 u. 108 SchOG) kann, um
Abweisungen zu vermeiden, die Klassenschüler/innenhöchstzahl (30) um
bis zu 20 vH
überschritten werden.
Da es sich bei der obigen Tabelle um eine
Stichtagsauswertung zu Schulbeginn handelt, kann auf
Grund von Austritten davon ausgegangen werden, dass sich während des
Schuljahres die Anzahl
der Klassen, in denen die Klassenschüler/innenhöchstzahl
überschritten wird, verringert.
Pflichtschulen: Da die Vollziehung des Schulrechts an
Pflichtschulen in die Zuständigkeit der
Länder fällt, liegen mir keine diesbezüglichen Daten vor.
Ad 12.:
Die Daten befinden sich in der Beilage. (5)
Ad 13.:
Die Daten befinden sich in der Beilage. (6)
Ad 14. und 15.:
Es werden keine Erhebungen darüber gemacht, welche
Schüler/innen nicht an der von ihnen
gewünschten Schule aufgenommen werden können, da dies nur mit einem
unverhältnismäßig hohen
Ausmaß an Verwaltungsaufwand möglich wäre. Die Tatsache, dass
ein/e Schüler/in an einer
bestimmten Schule nicht aufgenommen werden
kann, bedeutet aber nicht, dass der/die Schüler/in an
einem anderen Schulstandort den gewünschten Schultyp besuchen kann.
Bedarfsorientierte
Schulentwicklung basiert daher nicht auf der Anzahl der von einem
Schultyp abgewiesenen
Schüler/innen, sondern orientiert sich vielmehr an Geburtenraten und aus
den Auswertungen der
einzelnen Wirtschaftsdaten.
Ad 16.:
Auf der Basis einer Abfrage bei den Landesschulräten vom Frühjahr 2002 kann festgestellt werden,
dass sich die Idee der Verhaltensvereinbarungen in einigen Bundesländern noch in der ersten
Umsetzungsphase befindet (teilweise im Planungsstadium bzw. erst vereinzelt genützt), in anderen
existieren bereits good-practice-Beispiele. Aus Niederösterreich werden positive Reaktionen der
Schulen gemeldet. Schätzung des Landesschulrates für Niederösterreich über die Anzahl der
Schulen mit Verhaltensvereinbarungen: HS und PTS: 25% der Schulen; AHS und BMHS: 1/3 hat
bereits Verhaltensvereinbarungen erarbeitet, die Mehrzahl ist noch in Planung.
Die Erstellung von Verhaltensvereinbarungen im Interesse der Qualitätsentwicklung der Schulen
erfolgt oftmals als Inhalt von Leitbildern, Schulprofilen und insbesondere Schulprogrammen.
Die Erstellung bedarf, wie sich zeigt, eines entsprechenden Erarbeitungszeitraumes, einer Phase der
Erprobung, der Evaluierung und demnach mitunter entsprechender Verbesserungen. Gute
Verhaltensvereinbarungen sind Ausdruck eines von der Schulgemeinschaft getragenen
Entwicklungsprozesses.
Ad 17.:
Die Verhaltensvereinbarungen müssen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur nicht vorgelegt werden, es müsste daher eine gesonderte Erhebung durchgeführt werden,
dass auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.
Die Präsidenten der Landesschulräte wurden abermals darauf hingewiesen,
Verhaltensvereinbarungen als Bestandteil der Hausordnung der Schulbehörde 1. Instanz zur
Kenntnis zu bringen und dort zu überprüfen sind.
Beilagen
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