4172/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.09.2002

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4180/J-NR/2002 betreffend Schul- und
Lehrer/innendaten 2001/2002, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am
10. Juli 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet.

 

Ad 1.:

Die im Schuljahr 2001/02 an Österreichs Schulen beschäftigten Lehrkräfte geben je nach

Gliederung folgendes Bild (alle folgenden Tabellen geben Kopfzahlen wieder, die Aufstellung nach

Bundesländern befindet sich in der Beilage 1):

 

Nach Schultyp (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):

 

AHS:                          19.308

HTL:                             5.821

HBLA:                          6.870

HAK/HASCH:             5.583

BAKIP:                         1.364

VS:                             33.814

HS:                             33.873

Sonderschulen:           5.678

Polytechn. Sch.:          1.970

Berufsschulen:            4.573 (Daten aus 2000/01)


 

Nach Bundesländern (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):

Bgld.:                                4.176

Ktn:                                   8.767

Nö.:                                   21.500

Oö..                                  21.934

Sbg.:                                8.411

Stmk.:                              16.077

T.:                                     10.768

Vbg.:                                 5.913

W.:                                   21.990

Nach Voll- und Teilbeschäftigung (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen und BPS):

Vollbeschäftigte:                                  91.807
Teilbeschäftigte:                      20.215

Nach Bundes- und Landeslehrern (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):

Bundeslehrer:                                      39.628
Landeslehrer:                                     75.335

Ad 2.:

Die im Schuljahr 2001/02 an Österreichs Schulen beschäftigten befristeten Vertragslehrer/innen

geben je nach Gliederung folgendes Bild (alle folgenden Tabellen geben Kopfanzahlen wieder):

Nach Schultyp (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):

AHS:                                       2.083

HTL:                               220

HBLA:                             844

HAK/HASCH                  482

BAKIP                            206

APS:                                       7.757

Berufsschulen.                        248    (Daten aus 2000/01)


Nach Bundesländern: (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen)

Bgld.:                         155

Ktn.:                           823

Nö.:                         1.685

Oö.:                        2.253

Sbg.:                         970

Stmk.:                    1.267

T.:                            1.440

Vbg.:                          249

W.:                          3.105

Nach Bundes- und Landeslehrern (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen):

Bundeslehrer:                         3.941
Landeslehrer:                 8.006

Insgesamt beträgt die Anzahl der befristeten Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer im Schuljahr
2001/2002 bundesweit 11.947 Personen. Das bedeutet gegenüber dem Schuljahr 2000/01 einen
Rückgang um 44 Personen oder 0,37 %.

Ad 3.:

Bundeslehrer:  Im  Schuljahr 2001/02  konnten alle befristeten  Vertragslehrer/innen des Jahres

2000/01 weiterbeschäftigt werden.

Landeslehrer: Da die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen in die Zuständigkeit

der Länder fällt, liegen mir keine diesbezüglichen Daten vor.

Ad 4.:

Da die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen in die Zuständigkeit der Länder

fällt, liegen mir keine diesbezüglichen Daten vor.

Ad 5.:

Auf Grund der Tatsache, dass die tatsächlichen Schülerzahlen und damit die tatsächlichen
Klassenzahlen erst nach Beginn des Schuljahres feststehen und sich erst daraus das exakte
Beschäftigungsausmaß von Lehrkräften ergibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Beantwortung


erfolgen. Aus den Erfahrungswerten aus den vergangenen Schuljahren kann angenommen werden,
dass auch in diesem Schuljahr wieder alle Lehrer/innen mit befristeten Verträgen weiterbeschäftigt
werden können.

Ad 6.:

Bundeslehrer: Im Schuljahr 2001/02 wurden an  166 Bundesschulen 9.678 Schüler/innen in der

Nachmittagsbetreuung   erfasst.    Die   Nachmittagsbetreuung   beschränkt   sich   auf   ganztägige

Schulformen der AHS-Unterstufe.

Landeslehrer: Da die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer an Pflichtschulen in die Zuständigkeit

der Länder fällt, liegen mir keine diesbezüglichen Daten vor.

Ad 7.:

Bundesschulen:

Die durchschnittlichen Klassenschüler/innenzahlen an Bundesschulen gibt folgende Tabelle wieder:

Schuljahr

AHS

HTL

HBLA

HAK

BAKIP

2000/01

24,8

24,5

24,4

24,7

26,7

2001/02

24,7

24,6

24,2

25,0

26,3

Hinsichtlich der Anzahl der Bundeslehrer (Köpfe) ist folgende Entwicklung festzustellen:

2000/01                 39.543
2001/02           39.628

Pflichtschulen:

Die durchschnittlichen Klassenschüler/innenzahlen an Pflichtschulen gibt folgende Tabelle wieder.

Schuljahr

VS

HS

Sondersch.

Polytech. S.

BPS

2000/01

19,9

22,9

6,9

22,1

23,6

2001/02

20,0

23,0

7,0

22,4

23,4

Hinsichtlich der Anzahl der Lehrer/innen (Köpfe) ist folgende Entwicklung festzustellen:
2000/01                 75.857
2001/02           75.748


Ad 8.:

Höhere Schulen: Die Klassenschüler/innenzahlen an Bundesschulen zeigt folgende Tabelle:

 

AHS

HTL

HBLA

HAK

BAKIP

Klassen mit genau

30 Schüler/innen

420

101

109

137

23

Klassen   mit   über

30 Schüler/innen

 

662

487

342

386

48

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 43, 57, 71, 100 u. 108 SchOG) kann, um
Abweisungen zu vermeiden, die Klassenschüler/innenhöchstzahl (30) um bis zu 20 vH
überschritten werden.

Da es sich bei der obigen Tabelle um eine Stichtagsauswertung zu Schulbeginn handelt, kann auf
Grund von Austritten davon ausgegangen werden, dass sich während des Schuljahres die Anzahl
der Klassen, in denen die Klassenschüler/innenhöchstzahl überschritten wird, verringert.

Pflichtschulen: Da die Vollziehung des Schulrechts an Pflichtschulen in die Zuständigkeit der
Länder fällt, liegen mir keine diesbezüglichen Daten vor.


Ad 12.:

Die Daten befinden sich in der Beilage. (5)

Ad 13.:

Die Daten befinden sich in der Beilage. (6)

Ad 14. und 15.:

Es werden keine Erhebungen darüber gemacht, welche Schüler/innen nicht an der von ihnen
gewünschten Schule aufgenommen werden können, da dies nur mit einem unverhältnismäßig hohen
Ausmaß an Verwaltungsaufwand möglich wäre. Die Tatsache, dass ein/e Schüler/in an einer
bestimmten Schule nicht aufgenommen werden kann, bedeutet aber nicht, dass der/die Schüler/in an
einem anderen Schulstandort den gewünschten Schultyp besuchen kann. Bedarfsorientierte
Schulentwicklung basiert daher nicht auf der Anzahl der von einem Schultyp abgewiesenen
Schüler/innen, sondern orientiert sich vielmehr an Geburtenraten und aus den Auswertungen der
einzelnen Wirtschaftsdaten.

Ad 16.:

Auf der Basis einer Abfrage bei den Landesschulräten vom Frühjahr 2002 kann festgestellt werden,

dass sich die Idee der Verhaltensvereinbarungen in einigen Bundesländern noch in der ersten

Umsetzungsphase befindet (teilweise im Planungsstadium bzw. erst vereinzelt genützt), in anderen

existieren bereits good-practice-Beispiele. Aus Niederösterreich werden positive Reaktionen der

Schulen gemeldet.   Schätzung des Landesschulrates für Niederösterreich über die Anzahl der

Schulen mit Verhaltensvereinbarungen: HS und PTS: 25% der Schulen; AHS und BMHS: 1/3 hat

bereits Verhaltensvereinbarungen erarbeitet, die Mehrzahl ist noch in Planung.

Die Erstellung von Verhaltensvereinbarungen im Interesse der Qualitätsentwicklung der Schulen

erfolgt oftmals als Inhalt von Leitbildern, Schulprofilen und insbesondere Schulprogrammen.

Die Erstellung bedarf, wie sich zeigt, eines entsprechenden Erarbeitungszeitraumes, einer Phase der

Erprobung,   der   Evaluierung   und   demnach   mitunter   entsprechender   Verbesserungen.   Gute

Verhaltensvereinbarungen    sind    Ausdruck    eines    von    der    Schulgemeinschaft    getragenen

Entwicklungsprozesses.


Ad 17.:

Die Verhaltensvereinbarungen müssen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und

Kultur nicht vorgelegt werden, es müsste daher eine gesonderte Erhebung durchgeführt werden,

dass auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.

Die     Präsidenten     der     Landesschulräte     wurden     abermals     darauf     hingewiesen,    

 

 

Verhaltensvereinbarungen  als  Bestandteil   der  Hausordnung  der   Schulbehörde   1. Instanz  zur

Kenntnis zu bringen und dort zu überprüfen sind.

Beilagen