4173/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-lng. Dr. KEPPELMÜLLER und Genossinnen haben
am 11. Juli 2002 unter der Nummer 4210/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend “Faustschlag ohne juristische Folgen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1-6 und 8:

Die Anzeige gegen den Beschuldigten wurde nach einer außergerichtlichen zivilrechtlichen

Einigung der Beteiligten sowie diversioneller Erledigung nach § 90c StPO durch die

zuständige Staatsanwaltschaft zurückgelegt.

Im Übrigen verweise ich auf die gleichlautende Anfrage Nr. 4208/J an den Bundesminister

für Justiz.

Zur Frage 7:

Der Genannte war nach seinem Karenzurlaub von 01.07.1999 bis 31.07.1999 in der Gruppe
II/D des Bundesministeriums für Inneres und ist seit 01.08.1999 bis dato in der Abteilung
II/16 des Bundesministeriums für Inneres dienstversehend. Er hat dabei keine permanenten
höheren Leitungsfunktionen bekleidet.