4173/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.09.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Dipl.-lng. Dr. KEPPELMÜLLER und Genossinnen haben
am 11. Juli 2002 unter der
Nummer 4210/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
“Faustschlag ohne juristische Folgen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1-6 und 8:
Die Anzeige gegen den Beschuldigten wurde nach einer außergerichtlichen zivilrechtlichen
Einigung der Beteiligten sowie diversioneller Erledigung nach § 90c StPO durch die
zuständige Staatsanwaltschaft zurückgelegt.
Im Übrigen verweise ich auf die gleichlautende Anfrage Nr. 4208/J an den Bundesminister
für Justiz.
Zur Frage 7:
Der Genannte war nach seinem Karenzurlaub von 01.07.1999
bis 31.07.1999 in der Gruppe
II/D des Bundesministeriums
für Inneres und ist seit 01.08.1999 bis dato in der Abteilung
II/16 des Bundesministeriums für Inneres dienstversehend. Er hat dabei
keine permanenten
höheren
Leitungsfunktionen bekleidet.