4175/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.09.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. MAIER und Genossinnen
haben am 12. Juli 2002
unter der Nummer 4250/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
“Kaprunprozess -
Beweismittel unterdrückt?" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 14,17 bis 23:
Da
ein anhängiges strafgerichtliches Verfahren gerade die Klärung der
angesprochenen
Fragen zum Inhalt hat, ist es mir nicht möglich, dazu Auskünfte zu
erteilen.
Zur Frage 15:
Es
darf auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Justiz in der
Beantwortung der
Frage 15 der gegenstandsgleichen Anfrage, Nr. 4249/J, verwiesen werden.
Zur Frage 16:
Durch die zuständige Staatsanwaltschaft des
Landesgerichts SALZBURG wurde das Büro
für Interne Angelegenheiten des Bundesministeriums für Inneres mit
den nötigen Er-
hebungen
betraut. Nach Abschluss des angeführten Strafverfahrens wird der Sachverhalt
einer zusätzlichen Prüfung und Beurteilung durch die zuständigen
Disziplinar- und
Dienstrechtsbehörden
unterzogen werden.