4175/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. MAIER und Genossinnen haben am 12. Juli 2002
unter der Nummer 4250/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Kaprunprozess - Beweismittel unterdrückt?" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 14,17 bis 23:

Da ein anhängiges strafgerichtliches Verfahren gerade die Klärung der angesprochenen
Fragen zum Inhalt hat, ist es mir nicht möglich, dazu Auskünfte zu erteilen.

Zur Frage 15:

Es darf auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Justiz in der Beantwortung der
Frage 15 der gegenstandsgleichen Anfrage, Nr. 4249/J, verwiesen werden.

Zur Frage 16:

Durch die zuständige Staatsanwaltschaft des Landesgerichts SALZBURG wurde das Büro
für Interne Angelegenheiten des Bundesministeriums für Inneres mit den nötigen Er-


hebungen betraut. Nach Abschluss des angeführten Strafverfahrens wird der Sachverhalt
einer zusätzlichen Prüfung und Beurteilung durch die zuständigen Disziplinar- und
Dienstrechtsbehörden unterzogen werden.