418/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom
14. März 2000, Nr. 488/J, betreffend behindertengerechte Portierlogen, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Diese Tatsache ist dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft bekannt. Da seit Juli 1999 bei Herrn D. noch keine Arbeitsfähigkeit
eingetreten ist, wurde bislang von weiteren Vorkehrungen Abstand genommen.
Zu Frage 2:
Die Durchführung von Baumaßnahmen einschließlich der Gebäudesanierungen wird im
Bereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft von den jeweilig zuständigen Gebäudeverwaltungen bzw.
Bundesbaudirektionen in Zusammenarbeit mit dem
Ressort geplant und umgesetzt.
Die Budgetierung erfolgt bei den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Kapitel 64 „Bauten und Technik“.
Grundsätzlich haben Baumaßnahmen und Adaptierungsarbeiten, die auch eine
behindertengerechte barrierefreie Ausführung umfassen, in der Regel mindestens eine
Vorlaufzeit von 1 bis 2 Jahren für Planung sowie Bereitstellung der erforderlichen budgetären
Mittel.
Entsprechend der Verfügbarkeit der budgetären Mittel bei den für die Gebäude des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
zuständigen Gebäudeverwaltungen werden Bauwünsche und Adaptierungsersuchen des
Ressorts umgesetzt. Bei diesen laufenden und geplanten Baumaßnahmen sind alle
geltenden Bauvorschriften und Normen, inklusive Verfassungsbestimmungen, von den
Gebäudeverwaltungen des Bundes einzuhalten.