418/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vom

14. März 2000, Nr. 488/J, betreffend behindertengerechte Portierlogen, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Diese Tatsache ist dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft bekannt. Da seit Juli 1999 bei Herrn D. noch keine Arbeitsfähigkeit

eingetreten ist, wurde bislang von weiteren Vorkehrungen Abstand genommen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Durchführung von Baumaßnahmen einschließlich der Gebäudesanierungen wird im

Bereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft von den jeweilig zuständigen Gebäudeverwaltungen bzw.

Bundesbaudirektionen in Zusammenarbeit mit dem Ressort geplant und umgesetzt.

Die Budgetierung erfolgt bei den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Kapitel 64 „Bauten und Technik“.

Grundsätzlich haben Baumaßnahmen und Adaptierungsarbeiten, die auch eine

behindertengerechte barrierefreie Ausführung umfassen, in der Regel mindestens eine

Vorlaufzeit von 1 bis 2 Jahren für Planung sowie Bereitstellung der erforderlichen budgetären

Mittel.

Entsprechend der Verfügbarkeit der budgetären Mittel bei den für die Gebäude des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

zuständigen Gebäudeverwaltungen werden Bauwünsche und Adaptierungsersuchen des

Ressorts umgesetzt. Bei diesen laufenden und geplanten Baumaßnahmen sind alle

geltenden Bauvorschriften und Normen, inklusive Verfassungsbestimmungen, von den

Gebäudeverwaltungen des Bundes einzuhalten.