4183/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.09.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie:

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4206/J-NR/2002 betreffend “Flächendeckende
Versorgung mit Sonder-Briefmarken", die die Abgeordneten Dipl.-lng. Dr. Keppelmüller und
Genossen am 11. Juli 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 - 3:

Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise der Post AG hinsichtlich Sondermarken?

Inwieweit nützt die Post ihre Monopolstellung aus?

Inwieweit schafft die Post durch ihre eigenmächtige Vorgangsweise Fakten, die die flächendeckende
Versorgung mit Sondermarken unterbinden?

Antwort:

Zur Anfrage ist generell festzuhalten, dass gem. § 19 Postgesetz das Recht zur Herstellung und
Ausgabe von Marken, die als Zeichen für die Entrichtung von Entgelten für Postdienstleistungen
gelten, der österreichischen Post AG vorbehalten ist.

Die Art der Briefmarken (Dauermarken oder Sondermarken) sowie deren Gestaltung ist eine
betriebliche Maßnahme der österreichischen Post AG, die seit 1. Mai 1996 kein Bestandteil der
Hoheitsverwaltung mehr ist.

Die gegenständlichen Anfragen betreffen dadurch nicht mehr Akte der Vollziehung und unterliegen
daher auch nicht mehr der Fragemöglichkeit nach Art. 52 Abs. 1 B-VG.

Fragen 4 und 5:

Welche Schritte werden Sie als Eigentümervertreter unternehmen, damit die Sondermarken nicht nur
einigen Priviligierten zur Verfügung stehen sondern für den normalen Postversand zugänglich sind -
insbesondere für Touristen?

Welche Schritte werden Sie als Eigentümervertreter unternehmen, damit das Unternehmen Post nicht
in Zukunft weitere Schritte setzen wird, die die flächendeckende Versorgung mit Sonderbriefmarken
gefährdet?


Antwort:

Es darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Eigentumsanteile an diesem Unternehmen
vom Bundesminister für Finanzen im Rahmen der ÖIAG verwaltet werden.

Fragen 6, 7, 8 und 9:

Welche Vorsorge wurde getroffen, dass eine flächendeckende Versorgung mit Briefmarken aufrecht
bleibt?

Auf welche Weise soll gewährleistet werden, dass die flächendeckende Versorgung mit Sonder-
Briefmarken aufrecht bleibt?

Sind Ihnen Bestrebungen innerhalb der Post bekannt, dass die Briefmarke abgeschafft werden soll?

Sind Ihnen Bestrebungen innerhalb der Post bekannt, dass die Sondermarke abgeschafft werden
soll?

Antwort:

Hier darf auf die Ausführungen zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen werden.

Frage 10:

Inwieweit wird sich das laufende Kartellverfahren gegen die Post hinsichtlich des Verschleisseranteils
für Trafiken beim Verkauf von Briefmarken dahingehend auswirken, dass auch Sondermarken wieder
flächendeckend angeboten werden?

Antwort:

Das Kartellverfahren wird von den Kartellgerichten abgehandelt. Auf den Ausgang dieses
Gerichtsverfahrens habe ich keinerlei Einfluss.