4187/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.09.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lichtenberger, Kolleginnen und
Kollegen vom
11. Juli 2002, Nr. 4188/J, betreffend Halbzeitbilanz zum Jahr der Berge 2002,
beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zwischenbilanz Jahr der Berge 2002 in Österreich
Das Internationale Jahr der Berge 2002 hat in
Österreich eine Reihe von Aktivitäten ange-
regt. Eine Zwischenbilanz zum Internationalen Jahr der Berge 2002 in
Österreich fällt
durchaus positiv aus.
Österreich versteht das Internationale Jahr der Berge
als Chance, für Maßnahmen und
Initiativen zur Verbesserung von Schutz und nachhaltiger Bewirtschaftung von
Berggebieten
national und international einen höheren Stellenwert zu erwirken und die
internationale
Kooperation
zu fördern.
Die österreichische Bundesregierung hat am 8. Januar
2002 ein Maßnahmenpaket zum Jahr
der Berge beschlossen. Am 21. März wurde das Jahr der Berge in
Österreich im Rahmen
eines Festaktes im Bundeskanzleramt feierlich eröffnet. Das
Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) fungiert als
Informationsdrehschreibe zwischen den Akteuren im In- und Ausland. Eine
Arbeitsgruppe
des Österreichischen Rates für Nachhaltige
Entwicklung stellt den Kontakt zwischen
verschiedenen Institutionen und Gruppen zu Bewusstseinsbildung,
Informationsaustausch
und Maßnahmenkoordination her. Die österreichische Internetseite www.berge2002.at gibt
laufend aktualisierte Informationen über Themen, Aktivitäten und
Kontaktadressen. Der
Aufruf zum Jahr der Berge hat eine große Zahl von Initiativen angeregt,
über 70
Veranstaltungen und Projekte werden von verschiedenen Organisationen und
Institutionen in
ganz Österreich
durchgeführt.
Das BMLFUW nutzt das Internationale Jahr der Berge, um auf
nationaler und internationaler
Ebene Initiativen zum Schutz der Alpen als Lebens-, Natur- und Kulturraum
voranzutreiben.
Beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg legt
Österreich ein
Aktionsprogramm als Beitrag für eine Internationale Partnerschaft zur
nachhaltigen
Entwicklung von Berggebieten vor. Die regionale Zusammenarbeit mit den
Alpenstaaten wird
weiter
verstärkt.
Der politische Schwerpunkt liegt bei der Umsetzung der
Alpenkonvention, zwei bedeutsame
Schritte werden im Jahr der Berge gesetzt: die Ratifikation der
Durchführungsprotokolle und
die Bewerbung von Innsbruck um den Sitz des Sekretariates.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Da
das Jahr der Berge für Österreich als Alpenstaat ein wichtiges
Anliegen der öffentlichen
Bewusstseinsbildung darstellt, wurde dem Verein “Alpenglühen"
vom BMLFUW für die
Realisierung jener Teilaspekte des Projekts, die in Zusammenhang mit dem BMLFUW
stehen, eine Förderung in
Höhe von € 72.673,- zuerkannt (ATS 1,000.000,-).
Das
entsprechende Förderungsansuchen wurde mit Schreiben vom 12.2.2002
eingebracht.
Inhalt dieses Ansuchens ist die Konzeption, Planung und Durchführung von
Teilaspekten
des Projekts “Alpenglühen". Der Verein dient als
Kommunikationsplattform der Premium-
Sponsoren, des ORF, der Non-profit-Organisationen und der beteiligten
Ministerien und
koordiniert die Umsetzung des Projekts “Alpenglühen". Mit der
Abrechnung des
Förderungsansuchens wird im Oktober dieses Jahres gerechnet.
Vor Vorliegen
der Förderungsabrechnung kann zu den Fragen 1 und 2 keine Auskunft
gegeben werden. Darüber hinaus darf ich auf meine Beantwortung der Fragen
5 bis 10
verweisen.
Zu Frage 4:
- Das BMLFUW leistete den österreichischen
Beitrag zum Trust Fund der FAO zum
Internationalen Jahr der Berge 2002, speziell zur Unterstützung von
Aktivitäten in
Entwicklungsländern,
im Umfang von € 25.435,50.
Das
BMLFUW hat zur Europäischen Vorbereitungskonferenz zum Internationalen
Jahr
der Berge und des Ökotourismus 2002, der internationalen Tagung
“Ökotourismus in
Berggebieten" 12.-15. September 2001, St. Johann i. Pongau, gemeinsam
durchgeführt
mit der WTO (Welttourismus Organisation), der UNEP (United Nations Environment
Programme), dem IITF (Institut für Integrativen Tourismus und
Freizeitforschung),
respect, Alps Mobility sowie Sanfte
Mobilität, mit € 29.069,13 beigetragen.
Das BMLFUW hat die vom Informationsdienst der
Vereinten Nationen in Wien (UNIS)
durchgeführte Herausgabe und Distribution der offiziellen
Informationsbroschüren der
Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Berge 2002 in deutscher Sprache
mit
€ 10.901 ,-- finanziell
unterstützt.
- Die Universität für Bodenkultur hat mit
finanzieller Unterstützung des BMLFUW im
Umfang von € 1.163,-- einen Informationsfolder zur Bewerbung des
“International
Master's Programme Mountain Forestry" herausgegeben.
Für
die Tagung “Vorausschauende Kommunikation öffentlicher Kompetenzen
und
Leistungen - Strategie im Naturraum- und Naturgefahrenmanagement", welche
am
24. Jänner 2002 von der BOKU in
Zusammenarbeit mit dem BMLFUW durchgeführt
wurde, stellte das BMLFUW einen Betrag von
€ 7.267,28 zur Verfügung.
Zu den Fragen 5 bis 10:
Da die
Tätigkeit privater Vereine nicht in meinem unmittelbaren
Vollziehungsbereich liegt,
ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich zu diesen Fragen keine
Auskunft geben kann.
Insbesondere liegen mir über die Details der operativen Tätigkeit des
Vereins “Alpenglühen"
keine Informationen vor. Die zweckgemäße Verwendung der vom BMLFUW
gewährten
Förderungsmittel wird selbstverständlich nach
Vorliegen der Abrechnungsunterlagen geprüft
werden.
Zu Frage 11 a:
Gerade weil die Alpenkonvention nicht nur einzelne Bereiche
punktuell regelt, sondern
umfassend und bereichsübergreifend für ein geographisch
zusammenhängendes Gebiet
Schutz und Entwicklung in den Vordergrund stellt, nimmt sie im internationalen
Vergleich
eine ganz besondere Stellung ein.
In diesem Sinne ist die Umsetzung der Alpenkonvention und
ihrer Protokolle eine bereichs-
und ressortübergreifende Aufgabenstellung. Weiters betrifft die Umsetzung
der
Alpenkonvention auch die Kompetenzen der Bundesländer.
Die
budgetären Auswirkungen der Umsetzung der Alpenkonvention werden daher den
jeweils zuständigen Gebietskörperschaften und den jeweiligen
Fachbereichen zuzuordnen
sein. Derzeit sind die Vorarbeiten zum BVA 2003 im Gange, sodass auch aus
diesem Grund
zur Zeit keine Aussage über geplante Budgetmittel zur Umsetzung der
Alpenkonvention
getätigt werden kann.
Zu Frage 11 b:
Die
Bewerbung Innsbrucks als Stadt im Herzen der Alpen, die wohl als idealer
Standort für
ein solches Sekretariat angesehen werden kann, wird nicht nur von lokalen oder
regionalen
Interessen getragen, sondern ist ein österreichisches Anliegen. Das zeigt
sich darin, dass
nicht nur eine österreichweite Arbeitsgruppe zur Begleitung der Bewerbung
eingerichtet
wurde, sondern dass schon im Dezember 2001 die gesamte österreichische
Bundesregierung einstimmig ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht hat.
Die
österreichische Bundesregierung bekräftigt darin ihre Zustimmung zu
diesem
Bewerbungsprozess, sodass im konkreten Fall nicht mehr von einer Kandidatur
Innsbrucks
sondern von einer Bewerbung Österreichs gesprochen werden kann.
Eine
konkrete Schätzung der Gesamtkosten eines solchen Sekretariats ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt in Ermangelung einer endgültigen Klärung
der genauen
Aufgabenstellung,
der definitiven Sekretariatsgröße und der exakten Aufteilung der
Kosten
unter den Vertragsparteien der Alpenkonvention noch nicht möglich.
Derzeit ebenso noch nicht abzuschätzen sind die Kosten
für das Personal einschließlich der
offiziellen Reisen von Sekretariatsangehörigen, für die Abhaltung von
Tagungen am
Sekretariatssitz sowie für die Anschaffung und Führung einer
Bibliothek.
Wiewohl die Gesamtkosten also gegenwärtig in
Ermangelung noch zu fixierender Parameter
nicht exakt bezifferbar sind, werden aber auf Grund bisheriger Erfahrungen grob
auf
€
730.000,- bis € 875.000,- (ca. ATS 10,045.000,- bis ATS 12,040.000,-) pro
Jahr geschätzt.
Dieses dem Sekretariat zur Verfügung stehende
Gesamtbudget wäre sodann auf Grundlage
eines noch in Diskussion stehenden Kostenverteilungsschlüssels auf die
neun
Vertragsparteien der Alpenkonvention und innerstaatlich schließlich auf
die hauptbeteiligten
Gebietskörperschaften entsprechend der bisherigen Praxis aufzuteilen.
Für den Bund, im
konkreten Fall dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und
Wasserwirtschaft, werden sich
voraussichtlich ca. € 100.000,- ( ATS 1,376.000,-) pro Jahr
an Kosten ergeben.
Es
muss aber nochmals unterstrichen werden, dass die Festlegung der Aufgaben des
Ständigen Sekretariates, seiner Größe sowie eines
Kostenverteilungsschlüssels für die
Beiträge der neun Mitgliedstaaten der Alpenkonvention zu einem
Ständigen Sekretariat erst
im November bei der nächsten Ministerkonferenz der Alpenkonvention
festgelegt werden
wird. Dieser Kostenverteilungsschlüssel wird die Höhe der
österreichischen Beiträge
festlegen und gilt unabhängig von der Entscheidung hinsichtlich des Sitzes
des
Sekretariates.