4187/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.09.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen vom
11. Juli 2002, Nr. 4188/J, betreffend Halbzeitbilanz zum Jahr der Berge 2002, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zwischenbilanz Jahr der Berge 2002 in Österreich

Das Internationale Jahr der Berge 2002 hat in Österreich eine Reihe von Aktivitäten ange-
regt. Eine Zwischenbilanz zum Internationalen Jahr der Berge 2002 in Österreich fällt
durchaus positiv aus.

Österreich versteht das Internationale Jahr der Berge als Chance, für Maßnahmen und
Initiativen zur Verbesserung von Schutz und nachhaltiger Bewirtschaftung von Berggebieten
national und international einen höheren Stellenwert zu erwirken und die internationale
Kooperation zu fördern.

Die österreichische Bundesregierung hat am 8. Januar 2002 ein Maßnahmenpaket zum Jahr
der Berge beschlossen. Am 21. März wurde das Jahr der Berge in Österreich im Rahmen
eines Festaktes im Bundeskanzleramt feierlich eröffnet. Das Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) fungiert als
Informationsdrehschreibe zwischen den Akteuren im In- und Ausland. Eine Arbeitsgruppe


des Österreichischen Rates für Nachhaltige Entwicklung stellt den Kontakt zwischen
verschiedenen Institutionen und Gruppen zu Bewusstseinsbildung, Informationsaustausch
und Maßnahmenkoordination her. Die österreichische Internetseite
www.berge2002.at gibt
laufend aktualisierte Informationen über Themen, Aktivitäten und Kontaktadressen. Der
Aufruf zum Jahr der Berge hat eine große Zahl von Initiativen angeregt, über 70
Veranstaltungen und Projekte werden von verschiedenen Organisationen und Institutionen in
ganz Österreich durchgeführt.

Das BMLFUW nutzt das Internationale Jahr der Berge, um auf nationaler und internationaler
Ebene Initiativen zum Schutz der Alpen als Lebens-, Natur- und Kulturraum voranzutreiben.
Beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg legt Österreich ein
Aktionsprogramm als Beitrag für eine Internationale Partnerschaft zur nachhaltigen
Entwicklung von Berggebieten vor. Die regionale Zusammenarbeit mit den Alpenstaaten wird
weiter verstärkt.

Der politische Schwerpunkt liegt bei der Umsetzung der Alpenkonvention, zwei bedeutsame
Schritte werden im Jahr der Berge gesetzt: die Ratifikation der Durchführungsprotokolle und
die Bewerbung von Innsbruck um den Sitz des Sekretariates.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Da das Jahr der Berge für Österreich als Alpenstaat ein wichtiges Anliegen der öffentlichen
Bewusstseinsbildung darstellt, wurde dem Verein “Alpenglühen" vom BMLFUW für die
Realisierung jener Teilaspekte des Projekts, die in Zusammenhang mit dem BMLFUW
stehen, eine Förderung in Höhe von € 72.673,- zuerkannt (ATS 1,000.000,-).

Das entsprechende Förderungsansuchen wurde mit Schreiben vom 12.2.2002 eingebracht.
Inhalt dieses Ansuchens ist die Konzeption, Planung und Durchführung von Teilaspekten
des Projekts “Alpenglühen". Der Verein dient als Kommunikationsplattform der Premium-
Sponsoren, des ORF, der Non-profit-Organisationen und der beteiligten Ministerien und
koordiniert die Umsetzung des Projekts “Alpenglühen". Mit der Abrechnung des
Förderungsansuchens wird im Oktober dieses Jahres gerechnet.


Vor Vorliegen der Förderungsabrechnung kann zu den Fragen 1 und 2 keine Auskunft
gegeben werden. Darüber hinaus darf ich auf meine Beantwortung der Fragen 5 bis 10
verweisen.

Zu Frage 4:

-  Das BMLFUW leistete den österreichischen Beitrag zum Trust Fund der FAO zum
Internationalen Jahr der Berge 2002, speziell zur Unterstützung von Aktivitäten in
Entwicklungsländern, im Umfang von € 25.435,50.

Das BMLFUW hat zur Europäischen Vorbereitungskonferenz zum Internationalen Jahr
der Berge und des Ökotourismus 2002, der internationalen Tagung “Ökotourismus in
Berggebieten" 12.-15. September 2001, St. Johann i. Pongau, gemeinsam durchgeführt
mit der WTO (Welttourismus Organisation), der UNEP (United Nations Environment
Programme), dem IITF (Institut für Integrativen Tourismus und Freizeitforschung),
respect, Alps Mobility sowie Sanfte Mobilität, mit € 29.069,13 beigetragen.
Das BMLFUW hat die vom Informationsdienst der Vereinten Nationen in Wien (UNIS)
durchgeführte Herausgabe und Distribution der offiziellen Informationsbroschüren der
Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Berge 2002 in deutscher Sprache mit
€ 10.901 ,-- finanziell unterstützt.

-  Die Universität für Bodenkultur hat mit finanzieller Unterstützung des BMLFUW im
Umfang von € 1.163,-- einen Informationsfolder zur Bewerbung des “International
Master's Programme Mountain Forestry" herausgegeben.

Für die Tagung “Vorausschauende Kommunikation öffentlicher Kompetenzen und
Leistungen - Strategie im Naturraum- und Naturgefahrenmanagement", welche am
24. Jänner 2002 von der BOKU in Zusammenarbeit mit dem BMLFUW durchgeführt
wurde, stellte das BMLFUW einen Betrag von € 7.267,28 zur Verfügung.

Zu den Fragen 5 bis 10:

Da die Tätigkeit privater Vereine nicht in meinem unmittelbaren Vollziehungsbereich liegt,
ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich zu diesen Fragen keine Auskunft geben kann.
Insbesondere liegen mir über die Details der operativen Tätigkeit des Vereins “Alpenglühen"
keine Informationen vor. Die zweckgemäße Verwendung der vom BMLFUW gewährten


Förderungsmittel wird selbstverständlich nach Vorliegen der Abrechnungsunterlagen geprüft
werden.

Zu Frage 11 a:

Gerade weil die Alpenkonvention nicht nur einzelne Bereiche punktuell regelt, sondern
umfassend und bereichsübergreifend für ein geographisch zusammenhängendes Gebiet
Schutz und Entwicklung in den Vordergrund stellt, nimmt sie im internationalen Vergleich
eine ganz besondere Stellung ein.

In diesem Sinne ist die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle eine bereichs-
und ressortübergreifende Aufgabenstellung. Weiters betrifft die Umsetzung der
Alpenkonvention auch die Kompetenzen der Bundesländer.

Die budgetären Auswirkungen der Umsetzung der Alpenkonvention werden daher den
jeweils zuständigen Gebietskörperschaften und den jeweiligen Fachbereichen zuzuordnen
sein. Derzeit sind die Vorarbeiten zum BVA 2003 im Gange, sodass auch aus diesem Grund
zur Zeit keine Aussage über geplante Budgetmittel zur Umsetzung der Alpenkonvention
getätigt werden kann.

Zu Frage 11 b:

Die Bewerbung Innsbrucks als Stadt im Herzen der Alpen, die wohl als idealer Standort für
ein solches Sekretariat angesehen werden kann, wird nicht nur von lokalen oder regionalen
Interessen getragen, sondern ist ein österreichisches Anliegen. Das zeigt sich darin, dass
nicht nur eine österreichweite Arbeitsgruppe zur Begleitung der Bewerbung eingerichtet
wurde, sondern dass schon im Dezember 2001 die gesamte österreichische
Bundesregierung einstimmig ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht hat. Die
österreichische Bundesregierung bekräftigt darin ihre Zustimmung zu diesem
Bewerbungsprozess, sodass im konkreten Fall nicht mehr von einer Kandidatur Innsbrucks
sondern von einer Bewerbung Österreichs gesprochen werden kann.

Eine konkrete Schätzung der Gesamtkosten eines solchen Sekretariats ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt in Ermangelung einer endgültigen Klärung der genauen


Aufgabenstellung, der definitiven Sekretariatsgröße und der exakten Aufteilung der Kosten
unter den Vertragsparteien der Alpenkonvention noch nicht möglich.

Derzeit ebenso noch nicht abzuschätzen sind die Kosten für das Personal einschließlich der
offiziellen Reisen von Sekretariatsangehörigen, für die Abhaltung von Tagungen am
Sekretariatssitz sowie für die Anschaffung und Führung einer Bibliothek.

Wiewohl die Gesamtkosten also gegenwärtig in Ermangelung noch zu fixierender Parameter
nicht exakt bezifferbar sind, werden aber auf Grund bisheriger Erfahrungen grob auf
€ 730.000,- bis € 875.000,- (ca. ATS 10,045.000,- bis ATS 12,040.000,-) pro Jahr geschätzt.

Dieses dem Sekretariat zur Verfügung stehende Gesamtbudget wäre sodann auf Grundlage
eines noch in Diskussion stehenden Kostenverteilungsschlüssels auf die neun
Vertragsparteien der Alpenkonvention und innerstaatlich schließlich auf die hauptbeteiligten
Gebietskörperschaften entsprechend der bisherigen Praxis aufzuteilen. Für den Bund, im
konkreten Fall dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, werden sich voraussichtlich ca. € 100.000,- ( ATS 1,376.000,-) pro Jahr
an Kosten ergeben.

Es muss aber nochmals unterstrichen werden, dass die Festlegung der Aufgaben des
Ständigen Sekretariates, seiner Größe sowie eines Kostenverteilungsschlüssels für die
Beiträge der neun Mitgliedstaaten der Alpenkonvention zu einem Ständigen Sekretariat erst
im November bei der nächsten Ministerkonferenz der Alpenkonvention festgelegt werden
wird. Dieser Kostenverteilungsschlüssel wird die Höhe der österreichischen Beiträge
festlegen und gilt unabhängig von der Entscheidung hinsichtlich des Sitzes des
Sekretariates.