4188/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.09.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen
vom 11.07.2002, Nr. 4197/J, betreffend ausstehendes IGL-Sanierungsgebiet Arnoldstein,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

In Bezug auf Staub, Blei und Cadmium enthält das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L),
BGBI. l 1997/115, Grenzwerte für die Konzentration (Schwebestaub, PM10 und Blei im PM10)
und für die Deposition (Staubniederschlag, Blei im Staubniederschlag, Cadmium im
Staubniederschlag). Für diese Schadstoffe wurden folgende Werte gemessen (bei den
Schadstoffen, für die derzeit keine Angaben für das Jahr 2001 vorliegen, werden die Werte
für das Jahr 2000 angegeben):

-    Schwebestaub (150 µg/m3 als Tagesmittelwert - TMW). Der maximale TMW im Jahr

2000 lag bei etwa 66 µg/m3, 1999 etwa 80 µg/m3, 1998 etwa 65 µg/m3);

-    PM10 (Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser von maximal 10 µm; der TMW
von 50 µg/m3 darf nach IG-L maximal 35 Mal pro Jahr überschritten werden). Im Jahr

2001 wurden die 50 µg/m3 kein einziges Mal überschritten;


Blei in PM10 (0,5 µg/m3 als Jahresmittelwert - JMW). In den Jahren 1998 bis 2000
wurden an der am höchsten belasteten Messstelle in Arnoldstein (Arnoldstein-Kuppe
Südost) 0,23 µg/m3, 0,19 µg/m3 bzw. 0,12 µg/m3 gemessen;

- Cadmium im Schwebestaub (kein Grenzwert gemäß IG-L): Die vorliegenden
Messergebnisse für 2000 zeigen einen JMW von 2,7 ng Cd/m3;

Staubniederschlag (210 mg/(m2*d) als JMW). Der Grenzwert für Staubniederschlag
wurde an den 13 Messstellen im Raum Arnoldstein im Jahr 2001 nicht überschritten;

Blei im Staubniederschlaq (0,100 mg/(m2*d) als JMW): Der Grenzwert für Blei im
Staubniederschlag wurde 2001 in Arnoldstein an 7 von 13 Messstellen überschritten. Der
höchste Messwert betrug 352 mg/(m2*d);

Cadmium im Staubniederschlag (0,002 mg/(m2*d) als JMW): Der Grenzwert für
Cadmium im Staubniederschlag wurde 2001 an einer Messstelle in Arnoldstein mit
0,0026 mg/(m2*d) überschritten.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass es in Arnoldstein im
Beobachtungszeitraum zu keinen Überschreitungen von Konzentrationsgrenzwerten nach
Anlage 1 IG-L gekommen ist.

Betreffend die Depositionsgrenzwerte nach Anlage 2 IG-L traten Überschreitungen bei Blei
und Cadmium im Staubniederschlag auf.

Zu Frage 2:

Da es zu keinen Überschreitungen der Konzentrationsgrenzwerte gemäß Anlage 1 IG-L
gekommen ist, besteht auch keine Verpflichtung zu einem weiteren Vorgehen nach IG-L.
Insbesondere sind keine Statuserhebung, kein Emissionskataster oder Maßnahmenpläne zu
erstellen.

Hinsichtlich der Depositionsgrenzwerte der Anlage 2 IG-L kam es wohl, wie oben ausgeführt,
bei Blei und Cadmium im Staubniederschlag zu Grenzwertüberschreitungen. Allerdings tritt


§ 8 IG-L (Statuserhebung) hinsichtlich der Anlage 2 erst am 1. Jänner 2003 in Kraft (Artikel
VII IG-L); das bedeutet, dass zwar die Grenzwerte der Anlage 2 bereits seit 1. April 1998
gelten und auch hinsichtlich Anlagengenehmigungen heranzuziehen sind, eine
Überschreitung eines solchen Depositionsgrenzwerts aber bis Ende 2002 keine
Statuserhebung und infolge dessen auch keinen Maßnahmenkatalog nach sich zieht. Daher
ist es zu keiner Säumigkeit des Kärntner Landeshauptmannes gekommen.

Zu Frage 3:

In der “Österreichischen Emissionsinventur" werden zwei Betriebe mit Bleigewinnung aus
Sekundärmaterial berücksichtigt. Für 1994 und 1995 wurde ein gesamtösterreichischer
Emissionsfaktor von 120,3 g Blei/t Sekundärblei angegeben. Messungen aus dem Jahr 2000
zeigten deutlich niedrigere Emissionswerte; in der Emissionsinventur wurde daher der
Emissionsfaktor schrittweise auf 24 g Blei/t Sekundärblei für das Jahr 2000 verringert. Für
Cadmium und Quecksilber wurden keine Emissionsfaktoren angegeben; in der Inventur ist
Cadmium mit 0,2 g Cd/t Sekundärblei im Jahr 2000 berücksichtigt (CORINAIR
Emissionsinventur 1995-2000).

Welche Betriebe in der Sekundärbleigewinnung tätig sind, ist aus Gründen des
Datenschutzes aus der Emissionsinventur nicht ersichtlich; allerdings können aus der
Abfallwirtschaftlichen Datenbank des Umweltbundesamtes (UBA) Rückschlüsse gezogen
werden. Hier werden im Wesentlichen zwei Betriebe genannt, die Bleiakkumulatoren und
Bleiaschen wiederverwerten: Zum einen die BMG Metall und Recycling GmbH mit Sitz in
Arnoldstein und zum anderen die Metallverarbeitungs- und MetallhandelsgmbH Schwanberg
(MMS) mit Sitz in Schwanberg, Steiermark. In der Datenbank wird die Jahreskapazität der
BMG mit 50.000 t, die der MMS mit 5.000 t angegeben.

Zu Frage 4:

Auf dem Gelände der ehemaligen BBU befindet sich mittlerweile der Industriepark
EURONOVA, bestehend aus etwa 30 Betrieben. Dem UBA liegen aus Umwelterklärungen,
bzw. einer Studie im Auftrag meines Ressorts Emissionswerte von den im Industriepark
ansässigen Firmen BMG-Metall & Recycling GmbH (BMG 2000) sowie der Asamer Becker
Recycling Ges.m.b.H (ABRG 1999) vor. Von der Firma Chemson Polymer Additive AG


liegen keine Werte vor. Bei den genannten drei Betrieben dürfte es sich um die größten im
Industriepark handeln.

Emissionskonzentrationen sind in der Umwelterklärung der BMG-Metall & Recycling GmbH
ersichtlich. In dieser Erklärung werden die Emissionsgrenzwerte laut Bescheid angeführt und
sind in Tabelle 1 dargestellt.

Tabelle 1: Emissionsgrenzwerte It. Bescheid

Luftschadstoff

 

Emissionsgrenzwert [m g/N m3]

 

Gesamtstaub

 

5

 

Blei

 

5

 

Die   Messergebnisse  vom   15.   und   16.06.2000  werden   in   der  Umwelterklärung  des
Unternehmens angegeben und sind in Tabelle 2 den Grenzwerten gegenübergestellt.

Tabelle 2: Vergleich der Grenzwerte des BGBI. II Nr.  1/1998 mit Bescheidwerten und
gemessenen Werten der österreichischen Sekundärbleihütte

 

 

BGBI. II Nr. 1/1998
für Blei

Bescheid

gemessene
Emissionswerte

 

Konzentration [mg/Nm³]

Staub

 

10

 

5

 

<1-2

 

Emissionen in
Dampf-
und/bzw./oder
Partikelform

 

 

Pb, Zn, Cr, Cu,
Mn, V, Sn

 

insgesamt 5

 

 

 

Pb, Zn, Cr, Cu,
Mn, V, Sn

 

insgesamt 5

 

 

 

 

0,036

As, Co, Ni, Cr (VI),
Se, Te
insgesamt 1

 

As, Co, Ni, Cr (VI),
Se, Te
insgesamt 1

 

0,0094

   Cd, Be, Hg, Tl
   insgesamt 0,2
davon:        
       Cd 0,05
     Be + Hg 0,1

 

   Cd, Be, Hg, Tl
    insgesamt 0,2
davon:
       
Cd 0,05
     Be + Hg 0,1

 

         

         0,0363
davon:     
       Cd 0,0003
   
Be + Hg 0,036

 


Asamer Becker Recycling Ges.m.b.H

Für   das   Jahr   2001   wurden   im   Endbericht   der   Studie   “Stand   der   Technik   bei
Abfallverbrennungsanlagen" (STUBENVOLL 2002) folgende Emissionswerte angegeben:

Tabelle 3: Emissionen in die Luft der Abfallverbrennungsanlage Arnoldstein (Referenzjahr:
2001)

Parameter

 

Emission
[mg/Nm]a

 

Gesamtmasse [kg/a]b

 

Staub *

 

1,5

 

169,73

 

Cd

 

0,003

 

0,34

 

Hg

0,003

 

0,34

 

  *   Kontinuierliche Messung;

a   Halbstundenmittelwerte in mg Nm-3 (11 % O2; trockenes Abgas; Normbedingungen);

b Basis für die Berechnung der Gesamtmasse und spezifischen Masse sind die
durchschnittlichen Halbstundenmittelwerte, die Menge des trockenen Abgases (5388 Nm3
pro tAbfall; berechnet aus einem stündlichen Abgasvolumen von 15.500 Nm3, den
Betriebsstunden und dem Abfalleinsatz) und die Abfallmenge (26.000 t a-1).

Zu Frage 5:

Es liegt keine Säumigkeit des Kärntner Landeshauptmannes bei der Vollziehung des IG-L
hinsichtlich der Durchführung von Statuserhebungen und Erlassung von Maßnahmen-
katalogen vor, da § 8 IG-L hinsichtlich der Depositionsgrenzwerte erst am 1. Jänner 2003 in
Kraft tritt.