4188/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.09.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft:
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Glawischnig,
Kolleginnen und Kollegen
vom 11.07.2002, Nr.
4197/J, betreffend ausstehendes IGL-Sanierungsgebiet Arnoldstein,
beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
In
Bezug auf Staub, Blei und Cadmium enthält das Immissionsschutzgesetz-Luft
(IG-L),
BGBI. l 1997/115, Grenzwerte
für die Konzentration (Schwebestaub, PM10 und Blei im PM10)
und für die Deposition
(Staubniederschlag, Blei im Staubniederschlag, Cadmium im
Staubniederschlag). Für diese Schadstoffe wurden folgende Werte gemessen
(bei den
Schadstoffen, für die derzeit keine Angaben für das Jahr 2001
vorliegen, werden die Werte
für das Jahr 2000
angegeben):
- Schwebestaub (150 µg/m3 als Tagesmittelwert - TMW). Der maximale TMW im Jahr
2000 lag bei etwa 66 µg/m3, 1999 etwa 80 µg/m3, 1998 etwa 65 µg/m3);
-
PM10 (Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser von
maximal 10 µm; der TMW
von 50 µg/m3 darf nach IG-L maximal 35 Mal pro Jahr
überschritten werden). Im Jahr
2001 wurden die 50 µg/m3 kein einziges Mal überschritten;
- Blei in PM10
(0,5 µg/m3 als Jahresmittelwert - JMW). In den Jahren 1998 bis
2000
wurden an der am höchsten
belasteten Messstelle in Arnoldstein (Arnoldstein-Kuppe
Südost) 0,23 µg/m3,
0,19 µg/m3 bzw. 0,12 µg/m3 gemessen;
- Cadmium im Schwebestaub (kein
Grenzwert gemäß IG-L): Die vorliegenden
Messergebnisse für 2000 zeigen einen JMW von 2,7 ng Cd/m3;
- Staubniederschlag (210
mg/(m2*d) als JMW). Der Grenzwert für Staubniederschlag
wurde an den 13 Messstellen im Raum Arnoldstein im Jahr 2001 nicht
überschritten;
- Blei im Staubniederschlaq
(0,100 mg/(m2*d) als JMW): Der Grenzwert für Blei im
Staubniederschlag wurde 2001 in Arnoldstein an 7 von 13 Messstellen
überschritten. Der
höchste Messwert betrug 352 mg/(m2*d);
- Cadmium im Staubniederschlag
(0,002 mg/(m2*d) als JMW): Der Grenzwert für
Cadmium im Staubniederschlag wurde 2001 an einer Messstelle in Arnoldstein mit
0,0026
mg/(m2*d) überschritten.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass es in
Arnoldstein im
Beobachtungszeitraum zu keinen Überschreitungen von
Konzentrationsgrenzwerten nach
Anlage 1 IG-L gekommen ist.
Betreffend die Depositionsgrenzwerte nach Anlage 2 IG-L
traten Überschreitungen bei Blei
und Cadmium im Staubniederschlag auf.
Zu Frage 2:
Da
es zu keinen Überschreitungen der Konzentrationsgrenzwerte
gemäß Anlage 1 IG-L
gekommen ist, besteht auch keine Verpflichtung zu einem weiteren Vorgehen nach
IG-L.
Insbesondere sind keine Statuserhebung, kein Emissionskataster oder
Maßnahmenpläne zu
erstellen.
Hinsichtlich
der Depositionsgrenzwerte der Anlage 2 IG-L kam es wohl, wie oben
ausgeführt,
bei Blei und Cadmium im Staubniederschlag zu Grenzwertüberschreitungen.
Allerdings tritt
§ 8 IG-L (Statuserhebung) hinsichtlich der Anlage 2
erst am 1. Jänner 2003 in Kraft (Artikel
VII IG-L); das bedeutet, dass zwar die Grenzwerte
der Anlage 2 bereits seit 1. April 1998
gelten und auch hinsichtlich Anlagengenehmigungen heranzuziehen sind, eine
Überschreitung eines solchen Depositionsgrenzwerts aber bis Ende 2002
keine
Statuserhebung und infolge dessen auch keinen Maßnahmenkatalog nach sich
zieht. Daher
ist es zu keiner Säumigkeit des Kärntner Landeshauptmannes gekommen.
Zu Frage 3:
In der “Österreichischen Emissionsinventur"
werden zwei Betriebe mit Bleigewinnung aus
Sekundärmaterial berücksichtigt. Für 1994 und 1995 wurde ein gesamtösterreichischer
Emissionsfaktor von 120,3 g Blei/t Sekundärblei angegeben. Messungen aus
dem Jahr 2000
zeigten deutlich niedrigere Emissionswerte; in der Emissionsinventur wurde
daher der
Emissionsfaktor schrittweise auf 24 g Blei/t Sekundärblei für das
Jahr 2000 verringert. Für
Cadmium und Quecksilber wurden keine Emissionsfaktoren angegeben; in der
Inventur ist
Cadmium mit 0,2 g Cd/t Sekundärblei im Jahr 2000 berücksichtigt
(CORINAIR
Emissionsinventur
1995-2000).
Welche Betriebe in der Sekundärbleigewinnung
tätig sind, ist aus Gründen des
Datenschutzes aus der Emissionsinventur nicht ersichtlich; allerdings
können aus der
Abfallwirtschaftlichen Datenbank des Umweltbundesamtes (UBA)
Rückschlüsse gezogen
werden. Hier werden im Wesentlichen zwei Betriebe genannt, die
Bleiakkumulatoren und
Bleiaschen wiederverwerten: Zum einen die BMG Metall und Recycling GmbH mit
Sitz in
Arnoldstein und zum anderen die Metallverarbeitungs- und MetallhandelsgmbH
Schwanberg
(MMS) mit Sitz in Schwanberg, Steiermark. In der Datenbank wird die
Jahreskapazität der
BMG mit 50.000 t, die der MMS mit 5.000 t angegeben.
Zu Frage 4:
Auf
dem Gelände der ehemaligen BBU befindet sich mittlerweile der
Industriepark
EURONOVA, bestehend aus etwa
30 Betrieben. Dem UBA liegen aus Umwelterklärungen,
bzw. einer Studie im Auftrag meines Ressorts Emissionswerte von den im
Industriepark
ansässigen Firmen BMG-Metall & Recycling GmbH (BMG 2000) sowie der
Asamer Becker
Recycling Ges.m.b.H (ABRG 1999) vor. Von der Firma Chemson Polymer Additive AG
liegen
keine Werte vor. Bei den genannten drei Betrieben dürfte es sich um die
größten im
Industriepark handeln.
Emissionskonzentrationen
sind in der Umwelterklärung der BMG-Metall & Recycling GmbH
ersichtlich. In dieser Erklärung werden die Emissionsgrenzwerte laut
Bescheid angeführt und
sind in Tabelle 1 dargestellt.
|
Luftschadstoff
|
Emissionsgrenzwert [m g/N m3]
|
|
Gesamtstaub
|
5
|
|
Blei
|
5
|
Die Messergebnisse vom
15. und 16.06.2000 werden
in der Umwelterklärung des
Unternehmens angegeben und sind in Tabelle 2 den Grenzwerten
gegenübergestellt.
Tabelle 2: Vergleich der
Grenzwerte des BGBI. II Nr.
1/1998 mit Bescheidwerten und
gemessenen Werten der österreichischen
Sekundärbleihütte
|
|
BGBI. II Nr. 1/1998 |
Bescheid |
gemessene |
|
|
Konzentration [mg/Nm³] |
||
Staub
|
10
|
5
|
<1-2
|
|
Emissionen in
|
Pb, Zn, Cr, Cu,
insgesamt 5
|
Pb, Zn, Cr,
Cu,
insgesamt 5
|
0,036 |
|
As, Co, Ni, Cr (VI),
|
As, Co, Ni,
Cr (VI),
|
0,0094 |
|
|
Cd, Be, Hg, Tl
|
Cd, Be, Hg, Tl
|
0,0363
|
|
Asamer Becker Recycling Ges.m.b.H
Für
das Jahr 2001 wurden
im Endbericht der Studie
“Stand der Technik bei
Abfallverbrennungsanlagen"
(STUBENVOLL 2002) folgende Emissionswerte angegeben:
Tabelle
3: Emissionen in die Luft der Abfallverbrennungsanlage Arnoldstein (Referenzjahr:
2001)
|
Parameter
|
Emission
|
Gesamtmasse [kg/a]b
|
|
Staub *
|
1,5
|
169,73
|
|
Cd
|
0,003
|
0,34
|
|
Hg |
0,003
|
0,34
|
* Kontinuierliche Messung;
a Halbstundenmittelwerte in mg Nm-3 (11 % O2; trockenes Abgas; Normbedingungen);
b Basis für die
Berechnung der Gesamtmasse und spezifischen Masse sind die
durchschnittlichen
Halbstundenmittelwerte, die Menge des trockenen Abgases (5388 Nm3
pro
tAbfall; berechnet aus einem stündlichen Abgasvolumen von
15.500 Nm3, den
Betriebsstunden
und dem Abfalleinsatz) und die Abfallmenge (26.000 t a-1).
Zu Frage 5:
Es liegt keine Säumigkeit des Kärntner
Landeshauptmannes bei der Vollziehung des IG-L
hinsichtlich der Durchführung von Statuserhebungen und Erlassung von
Maßnahmen-
katalogen vor, da § 8 IG-L hinsichtlich der Depositionsgrenzwerte erst am
1. Jänner 2003 in
Kraft
tritt.