4189/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.09.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie:

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4161/J-NR/2002 betreffend die Einrichtung eines
Frauenfachbeirates in Ihrem Ministerium, die die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
am 10. Juli 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wann und durch wen wurde der Frauenfachbeirat im Verkehrsministerium eingerichtet?

Antwort:

Der Frauenfachbeirat (FFB) wurde im Rahmen einer Frauenenquete im November 1998 gemeinsam
von Frau Bundesminister Mag. Barbara Prammer und meinem Amtsvorgänger Dr. Caspar Einem
initiiert. Seine konstituierende Sitzung fand im März 1999 statt. Gemäß § 8 der Satzung hat der FFB
seine Arbeit mit 24. September 1999 aufgenommen.

Fragen 2 und 3:

Bitte erläutern Sie den Bestellungsmodus der Mitglieder und andere die Mitglieder des

Frauenfachbeirates betreffende Punkte:

a. Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Frauenfachbeirat?

Bitte führen Sie die derzeitigen Mitglieder namentlich an.

b. Wer bestimmt die Mitglieder des Frauenfachbeirates?

c. Nach welchen Kriterien werden die Mitglieder bestellt?

d. Für welchen Zeitraum werden die Mitglieder bestellt?

Bitte erläutern Sie, unter welchen Bedingungen der Frauenfachbeirat arbeitet:

a. Wie häufig finden die Sitzungen des Beirates statt?

b. Wer entscheidet über die Tagesordnung?

c. Wie entscheidet der Beirat?

d. In welcher Form werden Ergebnisse des Beirates festgehalten?                 

e. Wie ist die Zuständigkeit bzw. wie sind die Kompetenzen des Beirates festgelegt und wer

entscheidet darüber ?

Antwort:

Hier darf auf die beigeschlossene Satzung des FFB verwiesen werden. Die Satzung wurde vom FFB
in dessen dritter Sitzung am 24. Jänner 2000 einstimmig beschlossen.


Frage 4:

Welche Aktivitäten wurden bisher vom Frauenfachbeirat gesetzt (Erarbeitung von Studien,
Durchführung von Pilotprojekten, etc. - wie im Gleichbehandlungsbericht beschrieben)?
Bitte legen Sie vorhandene Unterlagen, die der Frauenfachbeirat erarbeitet hat, der
Anfragbeantwortung bei.

Antwort:

Vom FFB wurden bzw. werden folgende Projekte durchgeführt: "Begleitverkehre-"Kommunalbus
Pötsching; Machbarkeitsstudie, Begleitstudie "Umsetzungsbetreuung" zu Pötsching sowie "Nach-
haltige Implementierung"; das Projekt "Car Free Day-Betonung von Frauenspezifischen Aspekten
der Mobilität"; "Workshop zum Thema Frauen und Mobilität". Bei diesen Projekten handelt es sich
zum Teil um sehr umfangreiche Projekte, die auch über einen längeren Zeitraum laufen. So wurde
zB das Projekt "Pötsching" im September 2000 begonnen und hat aufgrund seiner inhaltlichen
Konzeption und Aufgabenstellung eine Laufzeit über 2 Jahre. Der Endbericht wird im Oktober die-
ses Jahres fertiggestellt und dann dem FFB vorgelegt werden. Das Projekt "Car Free Day" hat
sogar einen Umweltpreis erhalten. Wunschgemäß dürfen einige diesbezügliche Unterlagen zu
Ihrer Information beigeschlossen werden.

Fragen 5 bis 7:

Wie sieht der Kontakt zwischen dem Frauenfachbeirat und Ihnen konkret aus: Nehmen Sie an den
Sitzungen des Beirates teil? Werden Ihnen die Ergebnisse der Beratungen des Beirates schriftlich
übermittelt? Wie kommt es sonst zum Austausch zwischen Ihnen und dem Frauenfachbeirat?

Bei welchen Vorhaben Ihres Ministeriums wurden Erkenntnisse oder Empfehlungen des Frauen-
fachbeirates bisher berücksichtigt und wie sah diese Berücksichtigung konkret aus?

Wird der Frauenfachbeirat in alle Maßnahmen Ihres Ministeriums bzw. zumindest in alle Ver-
kehrsmaßnahmen einbezogen und wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein: Weshalb nicht?

Antwort:

Hierzu ist festzuhalten, dass, wie bereits ausgeführt, einerseits derzeit noch Arbeiten im Rahmen
der Projekte laufen und andererseits zusätzliche Projekte vorerst nicht möglich sind, da die einzige
Mitarbeiterin des geschäftsführenden Organs des FFB im Jahre 2000 aus dem Ressort ausge-
schieden ist und aufgrund der generellen personellen Einsparungen bisher nicht nachbesetzt
wurde und der FFB somit derzeit de facto über keine personellen Ressourcen verfügt. Die
Informationen über die Projekte an mich erfolgen in der Regel schriftlich im Wege meines
Kabinetts. Im Hinblick auf den genannten Endbericht werde ich dessen Ergebnisse und
Empfehlungen sowie die Meinung des FFB hierzu genau zu studieren und in der Folge eine
Entscheidung darüber treffen, inwieweit eine Berücksichtigung oder nachhaltige Implementierung
sinnvoll und möglich ist.


Satzung
des Frauenfachbeirates für Verkehrsangelegenheiten
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr

Präambel

Verkehrspolitische Grundsatzentscheidungen sowie legistische, planerische, ökono-
mische und organisatorische Maßnahmen und Konzepte sowie die Zuteilung von
Mitteln in Förderungsprogrammen haben Auswirkungen auf

•     den Zugang zum Verkehrssystem,

•     auf den Zeit- und Geldaufwand, der für notwendige Wege aufgewendet werden
muss und damit auf

•     die Chancengleichheit in der Gestaltung eines freibestimmten Lebens sowie auf

•     die Umweltsituation und die Verkehrssicherheit.

Frauen haben aufgrund der herrschenden gesellschaftlichen Rahmenbe-
dingungen andere Ansprüche an das Verkehrssystem als Männer.
Sie verdienen im Durchschnitt weniger als Männer - sie können sich weniger oft
ein eigenes Auto leisten.

Frauen leisten den überwiegenden Teil der Versorgungsarbeit, d.h. sie küm-
mern sich um Kinder, Partner, Verwandte und andere Nahestehende, oftmals
neben der Erwerbstätigkeit

Frauen bringen Kinder zur Schule, gehen zur Arbeit, gehen einkaufen, holen die
Kinder wieder ab und gehen dann noch auf den Spielplatz, d.h. sie müssen recht
komplizierte Wegeketten zurücklegen - ohne Auto, in einem Verkehrssystem, das
darauf ausgerichtet ist, die Mobilitätsbedürfnisse des vollberufstätigen, motorisierten
Mannes zu befriedigen; eine Mobilität, die durch einfache Wege (zur Arbeit - nach
Hause) gekennzeichnet ist.

Doch auch das ÖV-System, sollte es existieren, ist mehr auf dessen Bedürfnisse
ausgerichtet (obwohl Frauen häufiger den öffentlichen Verkehr benutzen als Män-
ner). Dies trifft besonders auf ländliche Gebiete zu, wo sich das ÖV-Angebot untert-
ags häufig auf den Schülerverkehr beschränkt.

Frauen sind als Verkehrsteilnehmerinnen benachteiligt, sie sind aber auch beson-
ders von den negativen Auswirkungen des Verkehrs betroffen.
Dadurch, daß Frauen hauptsächlich zu Fuß und mit dem öffentlichen Verkehr (und
damit immer auch zu Fuß) unterwegs sind, sehen sie sich mit einem weiteren Prob-
lem konfrontiert: sie sind besonders von den negativen Auswirkungen des motor-
isierten Individualverkehrs beeinträchtigt: Lärm, Abgase, Unbequemlichkeit, fehlen-
der Platz durch parkende Autos und reduzierte Gehsteige, Umwege und Wartezeiten
an Ampeln, die Verbannung unter die Erde und die Gefährdung (Frauen sind - wahr-
scheinlich aufgrund des höheren Risikos beim Zufußgehen - überproportional häufig
Opfer von Verkehrsunfällen) bestimmen den Alltag.

Bedingt durch die Versorgungsarbeit müssen sich Frauen häufig im öffentlichen
Raum aufhalten. Auch nicht immer freiwillig: Kinder müssen aufgrund der Gefähr-
dungen durch den Straßenverkehr überallhin begleitet werden.


Ein weiterer Aspekt, von denen Frauen als Verkehrsteilnehmerinnen wesentlich
betroffen sind, ist das Thema Gewalt und Belästigung. Bereits auf Planungsebene ist
die Vermeidung von Angsträumen und die Unterstützung der Möglichkeiten sozialer
Kontrolle zu berücksichtigen. Fragen der Sicherheit, wie beispielsweise Beleuchtung,
Übersichtlichkeit der Umgebung, Einsehbarkeit, das Angebot an Fluchtwegen oder
alternativen Beförderungsmitteln (Nachttaxis) sind für eine lebenswerte Umwelt für
Frauen unabdingbar.

Die Probleme der Frauen im Verkehrssystem werden vielfach jedoch noch nicht
einmal wahrgenommen, geschweige denn, daß Maßnahmen zu deren Beseitigung
gesetzt werden. Weit über 90% der Verkehrsplanenden sind Männer, meist in geho-
benen Positionen, die aufgrund ihrer Lebenssituation und der auf den motorisierten
Individualverkehr ausgerichteten Ausbildung nicht in der Lage sind zu erkennen,
welche Probleme auftreten, wenn man sich z.B. kein Auto leisten kann und sehr
komplizierte Wegeketten zurücklegen muß und daher die Bedürfnisse von vielen
Frauen in der Planung nicht berücksichtigen.

Um den Frauen mehr Mitspracherecht bei verkehrspolitischen Entscheidungen ein-
zuräumen und den Bedürfnissen von Frauen in größerem Ausmaß gerecht zu wer-
den, wird durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Frauenfach-
beirat für Verkehrsangelegenheiten eingesetzt.

Dieser soll

•    einerseits der grundlegenden Beratung des Bundesministers für Wissenschaft
und Verkehr dienen und

•    andererseits die Umsetzung der getroffenen Entscheidungen fachlich und organi-
satorisch begleiten.

§1
Zuständigkeiten

Zuständigkeiten des Beirates sind:

•    Der Beirat ist in offizielle Begutachtungsverfahren bei legistischen, planerischen,
ökonomischen und organisatorischen Maßnahmen und Konzepten sowie bei
größeren Verkehrsprojekten, die in die Zuständigkeit des BMWV fallen, und bei
Förderungsprogrammen, die Auswirkungen auf die Gestaltung des Verkehrssys-
tems haben, einzubinden.

•    Der Beirat ist ermächtigt, Vorschläge an den Minister (hinsichtlich erforderlicher
Studien, Gesetze, verkehrspolitischer Maßnahmen etc.) einzubringen.

•    Der Beirat ist ermächtigt, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Budget eigene,
umsetzungsorientierte Projekte sowie bei Bedarf Grundlagenarbeiten dur-
chzuführen.

•    Der Beirat hat ein Vorschlagsrecht für Nominierungen in institutionelle
verkehrspolitische Entscheidungsgremien.


§2
Zusammensetzung des Beirates

•   Der Beirat besteht aus Vertreterinnen/Stellvertreterinnen der folgenden Institu-
tionen:

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr - Vorsitz und Geschäftsführung

Vertreterinnen der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz - Vorsitz

Bundesministerum für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

Bundesministerium für Inneres

Verbindungsstelle der Bundesländer

Österreichischer Städtebund

Österreichischer Gemeindebund

Wiener Umweltanwaltschaft

VCÖ

ARBÖ

ÖAMTC-Akademie

Kuratorium für Verkehrssicherheit

Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

Österreichische Wirtschaftskammer

International Council of Women

•     Eine Liste der derzeit Nominierten findet sich im Anhang. Scheidet ein Mitglied
des Frauenfachbeirates aus seiner Funktion gemäß § 3 aus, ist von der jeweili-
gen Institution eine Nachfolgerin vorzuschlagen.

•     Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

•     Der Vorsitz des im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr angesie-
delten Beirates wird alternierend von den Nominierten des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Verkehr und den nominierten Vertreterinnen der Bun-
desministerin
für Frauenangelegenheiten geführt.

§3
Berufung der Mitglieder

•    Die von den Institutionen nominierten Mitglieder des Beirates werden durch den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr jeweils für die Dauer von fünf
Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.

•    Die Funktion als Mitglied (Stellvertreterin) des Frauenfachbeirates ruht ab der
Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluß
und während der Zeit einer Suspendierung, eines Urlaubes von mehr als drei
Monaten und einer Abordnung auf bestimmte Zeit.

•     Die Funktion als Mitglied (Stellvertreterin) des Frauenfachbeirates endet mit dem
Ablauf der Funktionsdauer, mit der rechtskräftigen Verhängung einer Disziplinar-
strafe, mit dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsstand (bzw. der Funktion)
bei der vertretenen Institution sowie durch Verzicht.

•     Der Bundesminister kann die Vorsitzenden, die Mitglieder und deren Stellvertre-
terinnen jederzeit unter Angabe der oben genannten Gründe im Einverständnis
mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und dem Frauenfachbeirat
selbst abberufen.


§4
Arbeitsprogramm

•   Die Themenstellungen werden durch den Beirat selbst vorgegeben. Der Bundes-
minister für Wissenschaft und Verkehr ist berechtigt, ebenfalls Vorschläge für zu
behandelnde Themen zu unterbreiten.

•   Der Beirat bzw. die Geschäftsführung berichten die Ergebnisse der Beiratssitzun-
gen bzw. Beratungen direkt an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr.

§5
Finanzielle Dotierung

Der Beirat wird jährlich mit einem Budget von jedenfalls 1 Mio.öS ausgestattet, mit
dem er selbständig Projekte und Studien durchführen kann.

§6
Verschwiegenheit

•   Die Mitglieder unterliegen der Verschwiegenheit

- über alle nicht öffentlich zugänglichen Grundlagen der Beratungen

- über den Verlauf der Beratungen

- über die Ergebnisse der Beratungen,

wenn nicht durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr anderes
bestimmt wurde.

•   Die Verschwiegenheit gilt auch über das Ausscheiden aus dem Beirat hinaus.

                                                               §7

Geschäftsordnung und Ergebnisbericht

•     Die jeweilige Vorsitzende des Beirates bestimmt Ort und Zeit der Sitzung und
stellt unter Berücksichtigung der vorhergehenden Beratungen des Beirates die
Tagesordnung auf. Sie leitet die Sitzungen.

•     Die Sitzungen des Beirates finden 2x jährlich statt Bei Bedarf können zusätzliche
Sitzungen, auch unter Einbeziehung externer Expertinnen, einberufen werden.

•     Die Entscheidungen des Beirates (über zu behandelnde Themen, die Vergabe
von Projekten und Studien) sind grundsätzlich einvernehmlich zu treffen. Ist eine
Einigung nicht herzustellen, entscheidet die qualifizierte Mehrheit (2/3) der Anwe-
senden. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Institutionen vertreten
ist. Jede Institution verfügt nur über eine Stimme (sind beide Nominierte anwe-
send, hat die Stellvertreterin kein Stimmrecht).


•   Über die Sitzungen sind Protokolle anzufertigen, die dem internen Gebrauch di-
enen und der Verschwiegenheit unterliegen. Minderheitsvoten im Sinne von kon-
troversiellen Meinungen zu den erörterten Themenstellungen sind ebenfalls zu
protokollieren.

•    Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr kann jederzeit selbst oder
durch einen Vertreter an den Sitzungen des Beirates teilnehmen und Auskunft
über den Stand der Beratungen verlangen.

•   Die Geschäftsführung liegt in der Abteilung ll/A/2 des Bundesministerium für Wis-
senschaft und Verkehr. Ihr unterliegt insbesondere die Vorbereitung der Sitzun-
gen sowie die Erstellung der Sitzungsprotokolle.

§8
Inkrafttreten

Der Frauenfachbeirat, der mit März 1999 eingerichtet wurde, beginnt mit 24. Sep-
tember 1999 seine Arbeit.

Der Beirat arbeitet auf Basis dieser Satzung, die mit deren Beschlussfassung in Kraft
tritt.

Allfällige Änderungen der Satzungen können nur durch den Frauenfachbeirat selbst
erfolgen, bedürfen jedoch jeweils der Zustimmung des Bundesministers für Wissen-
schaft und Verkehr.

 

 

 

 

Folgende Anlagen ( Broschüren) des bmvit konnten nicht gescannt werden:

       Netze machen mobil

       Umsetzungsbetreuung GMOA-BUS PÖTTSCHING   : Zwischenbericht Oktober 2000

       GMOA BUS Pöttsching: Ausgangslage und Bedienungskonzept Oktober 2001

       GMOA BUS Pöttsching: Fotoalbum Oktober 2001

       GMOA BUS Pöttsching: Fahrgaststatistik, Befragung und Vor-Ort-Beobachtung, Nachher-Untersuchung 2002

       Trafico: Modellprojekt zur Frauenmobilität   Schlußbericht der Modellstudie Pöttsching