419/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl und Genossen

vom 1. März 2000, Nr. 405/J, betreffend finanzielle Aushöhlung der österreichischen Städte,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

 

Die Bundesregierung hat nach Gesprächen mit dem Städte - und dem Gemeindebund einen

Vorschlag erarbeitet, der für die Gemeinden einen möglichst weit gehenden Ersatz ihrer Ein -

nahmen, für die Wirtschaft aber finanzielle und durch die vollständige Abschaffung der bis -

herigen Getränkesteuer auch administrative Entlastungen mit sich bringt.

 

Dieser zur Begutachtung ausgesandte Entwurf des Bundesministeriums für Finanzen um -

fasst:

 

1. Anhebung der Biersteuer von derzeit 2,40 S/Liter ab 1. Juni 2000 auf 0,25 €/Liter (das

    sind 3,44 S).

 

2. Anhebung der Alkoholsteuer von derzeit 100 S/Liter ab 1. Juni 2000 auf 10 €/Liter (das

    sind 138 S).

 

3. Anhebung des derzeit 10%igen Umsatzsteuersatzes auf Restaurationsumsätze mit

    Speisen ab 1. Juni 2000 auf 14%.

4. Anhebung des derzeit 10%igen Umsatzsteuersatzes auf Kaffee und Tee (Schwarztee,

    grüner Tee) im Handel (das heißt in „trockener“ Form) ab 1. Juni 2000 auf 20%.

 

5. Anhebung des derzeit 10%igen Umsatzsteuersatzes auf Aufgussgetränke (insbesondere

    in der Gastronomie abgegebener Kaffee und Tee aller Formen, also auch Früchtetee uä.) ab

    1. Jänner 2001 auf 20%.

 

6. Anhebung des derzeit 12%igen Umsatzsteuersatzes auf Wein bei Abgabe durch den

    Produzenten ab 1. Juni 2000 auf 14%, ebenso die Vorsteuerpauschalierung.

 

7. Die Getränkesteuer auf nichtalkoholische Getränke und auf Speiseeis wird für das

    restliche Kalenderjahr 2000 beibehalten und ab 1. Jänner 2001 gänzlich abgeschafft. Es

    kommt somit ab diesem Zeitpunkt zu einer aus gesundheits- und jugendpolitischer Sicht

    wichtigen Steuerentlastung.

 

Diese Maßnahmen haben auf Jahresbasis folgende (zusätzliche) Aufkommenseffekte:

 

Biersteuer                                                                                            0,89 Mrd S

Alkoholsteuer                                                                                    0,46 Mrd S

höherer Umsatzsteuersatz auf Restaurationsumsätze                 1,6   Mrd S

höherer Umsatzsteuersatz „trockener“ Kaffee und Tee              0,5   Mrd S

höherer Umsatzsteuersatz Aufgussgetränke                                                0,73 Mrd S

 

Summe                                                                                                 4,18 Mrd S

 

Dem steht ein Getränkesteueraufkommen von zuletzt jährlich 5,64 Mrd. S gegenüber.

 

Für ein „reguläres“ Steuerjahr erhalten die Gemeinden durch Änderungen bei der Verteilung

der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes höhere Ertragsanteile von rund 4,5 Mrd. S. Das

bisherige Aufkommen an Getränkesteuer belief sich im Jahr 1997 auf rund 5,6 Mrd. S, davon

entfallen auf alkoholische Getränke etwa 4,35 Mrd. S.

 

Die Aufteilung des Getränkesteuerausgleichs auf die Gemeinden soll über Vorschlag des

Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes nach dem Ver -

hältnis der Getränkesteuereinnahmen in den Jahren 1993 bis 1997 erfolgen.

Zu 3.:

 

Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist ein Instrument des Finanzausgleichs, der primär

die Gemeinden berührt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die Verhandlungser -

gebnisse, die in erster Linie durch die betroffenen Gebietskörperschaften selbst zu erarbeiten

sind, nicht durch Vorankündigungen beeinflussen möchte.

 

Zu 4. und 5.:

 

Die derzeit bestehenden Ankündigungs - und Anzeigenabgaben sind Gemeinde - und

Länderabgaben auf Grund des freien Beschlussrechtes der Gemeinden bzw.

Landes(Gemeinde)abgaben. Sie werden weithin nicht mehr als zeitgemäß angesehen, da

diese Kompetenzverteilung Doppelbesteuerungen für die Wirtschaft und Steuerwettbewerbe

zwischen den Gebietskörperschaften mit sich bringen kann.

 

Aus diesem Grund sollen nach dem Stand der zur Begutachtung ausgesandten Entwürfe des

Bundesministeriums für Finanzen die Ankündigungs - und Anzeigenabgaben durch eine

bundeseinheitliche Regelung der Werbeabgabe ersetzt werden. Die reformierte Abgabe ist

nach Abzug von Erhebungskosten als gemeinschaftliche Bundesabgabe auf Länder und

Gemeinden zu verteilen. Damit wird sowohl das Problem des Steuerwettbewerbs zwischen

den Gebietskörperschaften als auch die Problematik von Doppelbesteuerungen und von

administrativen Schwierigkeiten auf Grund der Vielzahl der Steuergläubiger beseitigt.

 

Durch die Halbierung des Steuersatzes wird die Werbeabgabe eine deutliche Reduktion der

Steuerbelastung in diesem Bereich, andererseits aber für Länder und Gemeinden eine Ab -

sicherung ihrer diesbezüglichen Einnahmen mit sich bringen. Bis zu einer derartigen Lösung

werden die Einnahmen aus der Werbeabgabe einem Fonds zugeführt werden, dessen Mittel

sodann gemäß dieser Lösung auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt werden.

 

Die Anteile der Länder und Gemeinden werden nach einer Einigung dieser Gebietskörper-

schaften über die Verteilung bundesgesetzlich festgelegt.

 

Zu 6.:

 

Die österreichischen Verpflichtungen aus dem Europäischen Stabilitäts - und Wachstumspakt

beziehen sich auf Gesamtösterreich, also unter Einschluss der Budgets der Länder und der

Gemeinden. Aus dieser Sicht sind die Haushalte der Gebietskörperschaften als miteinander

verbunden anzusehen.

Hinsichtlich der Haushalte der Finanzausgleichspartner sind jedoch von Zeit zu Zeit Über -

legungen anzustellen, ob die Relation von Aufgabenerfüllung und Mittelzuteilung noch den

Anforderungen entspricht. Dafür bieten die Finanzausgleichsgespräche einen zweckmäßigen

Rahmen.

 

Das Bundesministerium für Finanzen wird auch diesmal bemüht sein, konsensuale Lösungen

herbeizuführen, wobei jedoch Scheinharmonien zum Schaden unseres Landes abzulehnen

sind.

 

Der am 16. März 2000 erfolgte Beginn der Verhandlungen mit den Ländern und den Ge -

meinden ist in einer sehr sachlichen und konstruktiven Atmosphäre verlaufen und stimmt

zuversichtlich, dass Lösungen erzielbar sind, die im Interesse ganz Österreichs liegen.