4194/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11.09.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und
GenossInnen haben am
11. Juli 2002 unter der Nr. 4233/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend die soziale Lage der österreichischen Kunstschaffenden
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Für
laufende Entscheidungen liegen die entsprechenden Informationen durch
Rück-
meldungen der Interessensvertretungen der Kunstschaffenden sowie Beobachtun-
gen der Fachabteilungen und deren Beiräte vor. Eine empirische
Untersuchung zur
sozialen Lage der österreichischen Kunstschaffenden würde nur einen
punktuellen
Zeitraum abbilden, weshalb
eine diesbezügliche Untersuchung wenig sinnvoll er-
scheint.
Zu Frage 3:
Die
im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie zur sozialen Lage der Künstler
erho-
benen Daten sind ihrer Natur nach einmalige empirische Informationen, die im
Unter-
schied zur “Kulturstatistik" nicht jährlich von der Statistik
Austria erhoben werden und
daher auch nicht “Basis einer neuen Kulturstatistik" bilden
können.
Zu Frage 4:
Eine derartige Verknüpfung ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 5:
Die
Berechnungen anläßlich der Einführung der Förderung der
Pensionsversiche-
rungsbeiträge der Kunstschaffenden fußten auf den Angaben der
Verwertungsgesell-
schaften über ihre Bezugsberechtigten und den Angaben der im
Arbeitsgremium ver-
tretenen Künstlerorganisationen über ihre Mitglieder. Weiters standen
auf Grund der
langjährigen Tätigkeit des Künstlerhilfe-Fonds Unterlagen
über die Zahl der seit 1959
hauptberuflich tätigen bildenden Künstlerinnen
und Künstler zur Verfügung, die über
die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft schon bisher bei der
Aufbringung
ihrer Pensionsbeiträge unterstützt wurden.
Zu Frage 6:
Im Jahre 1995/96 wurde im Auftrag des Bundeskanzleramtes
eine Studie zur sozi-
alen Lage durchgeführt. Diese Studie von Wolfgang Schulz, Kristina
Hametner und
Angela Wroblewski mit dem Titel “Thema Kunst. Zur sozialen und
ökonomischen
Lage der bildenden Künstler und Künstlerinnen in
Österreich" wurde 1997 im Falter-
Verlag publiziert und ist
seither im Buchhandel erhältlich.
Zu den Fragen 7 bis 11:
Exakte Zahlen - wie für die Jahre vor 1996 - liegen nicht vor.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 5.
Zu Frage 12:
Die
seitens des Bundeskanzleramtes in den vergangenen Jahren diesbezüglich
initi-
ierten Maßnahmen wie etwa die Erhöhungen von
Direktunterstützung für Kunstschaf-
fende, vor allem aber von
Preisen und Stipendien, zielen darauf ab, daß Kunstschaf-
fende aus ihrer Tätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage erhalten.
Selbstver-
ständlich trete ich dabei für eine gerechte Einkommensverteilung
unter den weibli-
chen und männlichen Kunstschaffenden ein.
Zu Frage 13:
Eine
solche Studie wurde durch die Europäische Kommission bereits beauftragt
und
liegt als Zusammenfassung unter dem Titel “Ausschöpfung und
Entwicklung des Ar-
beitsplatzpotentials im kulturellen Sektor im Zeitalter der
Digitalisierung" (Juni 2001)
bereits vor. Studien, die das potentielle Beschäftigungspotential für
alle Wirtschafts-
bereiche untersuchen sollen, sind mir nicht bekannt.
Zu Frage 14:
Die Unzufriedenheit der Kunstschaffenden mit der
Künstlersozialversicherung ist aus
meiner Sicht keineswegs sehr hoch. Nach einjähriger Tätigkeit und
praktisch ohne
Anlaufzeit kann der Künstler-Sozialversicherungsfonds immerhin auf eine
Zahl von
3977 Zuschußempfängern verweisen. Aus den von
Künstlerverbänden vorgelegten
Umfrageergebnissen, die lediglich auf Rücklaufquoten von weniger als 10%
basieren
- nur die “Secession" erreichte nach eigenen Angaben 14% -, ergibt
sich nämlicher
folgender Schluß: Rund 90% der Befragten waren an der Fragestellung
offenbar
überhaupt nicht interessiert. Gegenüber den erfolglosen
Bemühungen früherer Re-
gierungen, die wirtschaftlich unsichere soziale Situation der
selbständigen Kunst-
schaffenden durch Förderung ihrer Sozialversicherung und in Anerkennung
ihrer
Leistungen für den Gesamtstaat abzusichern, ist die getroffene Regelung
ein ein-
deutiger
Fortschritt.
Zu Frage 15:
Durch
das K-SVFG werden an eine begünstigte Personengruppe Zuschüsse
geleis-
tet, deren Höhe zwischen 30% und 100% der
Pensionsversicherungsbeiträge liegt.
Insofern wird eine Entlastung sofort wirksam. Rund 1000 Kunstschaffende
erhalten
den Zuschuß in voller Höhe der Pensionsversicherungsbeiträge,
d.h. sie sind im
Rahmen der gesetzlichen
Voraussetzungen Anwärter auf eine Gratispension. Der
eigentliche Effekt auf die soziale Lage - der Pensionsanspruch - kann systembe-
dingt erst nach 15 Jahren eintreten. Doch kann bereits jetzt der
Mittelzufluß an die
SVA der gewerblichen Wirtschaft für 2001 mit 71 Mio. S angegeben werden.
Zu Frage 16:
Die Auswirkungen der Tätigkeit des
Künstler-Sozialversicherungsfonds sind im jähr-
lichen
Geschäftsbericht festgehalten.
Zu Frage 17:
Meines Wissens liegt ein vom
Plenum des Nationalrats beschlossener Entschlie-
ßungsantrag derzeit
nicht vor.
Zu Frage 18:
Aus dem Jahresabschluß 2001 des KSVF ergibt sich ein
Überschuß der Einnahmen
gegenüber den Ausgaben
in der Höhe von öS 51.157.713,52. Dieser Betrag wurde
der Reserve für Zuschüsse zugeführt. Aus dieser Reserve sind
nicht nur die Zu-
schüsse nach
Maßgabe der Abrechnung der SVA für 2001 zu begleichen (dem Jah-
resabschluß 2001 liegen nur à conto-Zahlungen an die SVA
zugrunde), sondern
auch jene Zuschüsse für das Jahr 2001, die gemäß § 19
Abs. 1 K-SVFG noch bis
zum 31.12.2005 beantragt werden Können. Selbstverständlich dienen die
Mittel des
KSVF ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.
Zu Frage 19:
Das
Kuratorium des KSVF hat bisher - der Empfehlung des Geschäftsführers
ent-
sprechend - keinen Vorschlag an mich (gemäß § 8 Abs. 5 Z 10 lit
c K-SVFG) zur
Anpassung des Beitragszuschusses erstattet.
Zu Frage 20:
Das K-SVFG ist ein erster wichtiger Schritt zur sozialen
Absicherung der österreichi-
schen Künstlerschaft, dessen Auswirkungen unbedingt über einen
längeren Zeitraum
zu beobachten sind, um auf der Grundlage dieser Ergebnisse allfällige
weiterführen-
de Maßnahmen setzen zu können.
Zu Frage 21:
Die Studie zum Kunstsponsoring befindet sich in der Phase der Fertigstellung und
dient momentan als Grundlage interner Überlegungen des Ressorts.