4194/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.09.2002

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
11. Juli 2002 unter der Nr. 4233/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die soziale Lage der österreichischen Kunstschaffenden gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Für laufende Entscheidungen liegen die entsprechenden Informationen durch Rück-
meldungen der Interessensvertretungen der Kunstschaffenden sowie Beobachtun-
gen der Fachabteilungen und deren Beiräte vor. Eine empirische Untersuchung zur
sozialen Lage der österreichischen Kunstschaffenden würde nur einen punktuellen
Zeitraum abbilden, weshalb eine diesbezügliche Untersuchung wenig sinnvoll er-
scheint.

Zu Frage 3:

Die im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie zur sozialen Lage der Künstler erho-
benen Daten sind ihrer Natur nach einmalige empirische Informationen, die im Unter-
schied zur “Kulturstatistik" nicht jährlich von der Statistik Austria erhoben werden und
daher auch nicht “Basis einer neuen Kulturstatistik" bilden können.

Zu Frage 4:

Eine derartige Verknüpfung ist nicht vorgesehen.

Zu Frage 5:

Die Berechnungen anläßlich der Einführung der Förderung der Pensionsversiche-
rungsbeiträge der Kunstschaffenden fußten auf den Angaben der Verwertungsgesell-
schaften über ihre Bezugsberechtigten und den Angaben der im Arbeitsgremium ver-
tretenen Künstlerorganisationen über ihre Mitglieder. Weiters standen auf Grund der
langjährigen Tätigkeit des Künstlerhilfe-Fonds Unterlagen über die Zahl der seit 1959


hauptberuflich tätigen bildenden Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung, die über
die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft schon bisher bei der Aufbringung
ihrer Pensionsbeiträge unterstützt wurden.

Zu Frage 6:

Im Jahre 1995/96 wurde im Auftrag des Bundeskanzleramtes eine Studie zur sozi-
alen Lage durchgeführt. Diese Studie von Wolfgang Schulz, Kristina Hametner und
Angela Wroblewski mit dem Titel “Thema Kunst. Zur sozialen und ökonomischen
Lage der bildenden Künstler und Künstlerinnen in Österreich" wurde 1997 im Falter-
Verlag publiziert und ist seither im Buchhandel erhältlich.

Zu den Fragen 7 bis 11:

Exakte Zahlen - wie für die Jahre vor 1996 - liegen nicht vor.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 5.

Zu Frage 12:

Die seitens des Bundeskanzleramtes in den vergangenen Jahren diesbezüglich initi-
ierten Maßnahmen wie etwa die Erhöhungen von Direktunterstützung für Kunstschaf-
fende, vor allem aber von Preisen und Stipendien, zielen darauf ab, daß Kunstschaf-
fende aus ihrer Tätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage erhalten. Selbstver-
ständlich trete ich dabei für eine gerechte Einkommensverteilung unter den weibli-
chen und männlichen Kunstschaffenden ein.

Zu Frage 13:

Eine solche Studie wurde durch die Europäische Kommission bereits beauftragt und
liegt als Zusammenfassung unter dem Titel “Ausschöpfung und Entwicklung des Ar-
beitsplatzpotentials im kulturellen Sektor im Zeitalter der Digitalisierung" (Juni 2001)
bereits vor. Studien, die das potentielle Beschäftigungspotential für alle Wirtschafts-
bereiche untersuchen sollen, sind mir nicht bekannt.

Zu Frage 14:

Die Unzufriedenheit der Kunstschaffenden mit der Künstlersozialversicherung ist aus
meiner Sicht keineswegs sehr hoch. Nach einjähriger Tätigkeit und praktisch ohne
Anlaufzeit kann der Künstler-Sozialversicherungsfonds immerhin auf eine Zahl von
3977 Zuschußempfängern verweisen. Aus den von Künstlerverbänden vorgelegten
Umfrageergebnissen, die lediglich auf Rücklaufquoten von weniger als 10% basieren
- nur die “Secession" erreichte nach eigenen Angaben 14% -, ergibt sich nämlicher
folgender Schluß: Rund 90% der Befragten waren an der Fragestellung offenbar
überhaupt nicht interessiert. Gegenüber den erfolglosen Bemühungen früherer Re-
gierungen, die wirtschaftlich unsichere soziale Situation der selbständigen Kunst-
schaffenden durch Förderung ihrer Sozialversicherung und in Anerkennung ihrer
Leistungen für den Gesamtstaat abzusichern, ist die getroffene Regelung ein ein-
deutiger Fortschritt.


Zu Frage 15:

Durch das K-SVFG werden an eine begünstigte Personengruppe Zuschüsse geleis-
tet, deren Höhe zwischen 30% und 100% der Pensionsversicherungsbeiträge liegt.
Insofern wird eine Entlastung sofort wirksam. Rund 1000 Kunstschaffende erhalten
den Zuschuß in voller Höhe der Pensionsversicherungsbeiträge, d.h. sie sind im
Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Anwärter auf eine Gratispension. Der
eigentliche Effekt auf die soziale Lage - der Pensionsanspruch - kann systembe-
dingt erst nach 15 Jahren eintreten. Doch kann bereits jetzt der Mittelzufluß an die
SVA der gewerblichen Wirtschaft für 2001 mit 71 Mio. S angegeben werden.

Zu Frage 16:

Die Auswirkungen der Tätigkeit des Künstler-Sozialversicherungsfonds sind im jähr-
lichen Geschäftsbericht festgehalten.

Zu Frage 17:

Meines Wissens liegt ein vom Plenum des Nationalrats beschlossener Entschlie-
ßungsantrag derzeit nicht vor.

Zu Frage 18:

Aus dem Jahresabschluß 2001 des KSVF ergibt sich ein Überschuß der Einnahmen
gegenüber den Ausgaben in der Höhe von öS 51.157.713,52. Dieser Betrag wurde
der Reserve für Zuschüsse zugeführt. Aus dieser Reserve sind nicht nur die Zu-
schüsse nach Maßgabe der Abrechnung der SVA für 2001 zu begleichen (dem Jah-
resabschluß 2001 liegen nur à conto-Zahlungen an die SVA zugrunde), sondern
auch jene Zuschüsse für das Jahr 2001, die gemäß § 19 Abs. 1 K-SVFG noch bis
zum 31.12.2005 beantragt werden Können. Selbstverständlich dienen die Mittel des
KSVF ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.

Zu Frage 19:

Das Kuratorium des KSVF hat bisher - der Empfehlung des Geschäftsführers ent-
sprechend - keinen Vorschlag an mich (gemäß § 8 Abs. 5 Z 10 lit c K-SVFG) zur
Anpassung des Beitragszuschusses erstattet.

Zu Frage 20:

Das K-SVFG ist ein erster wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung der österreichi-
schen Künstlerschaft, dessen Auswirkungen unbedingt über einen längeren Zeitraum
zu beobachten sind, um auf der Grundlage dieser Ergebnisse allfällige weiterführen-
de Maßnahmen setzen zu können.

Zu Frage 21:

Die Studie zum Kunstsponsoring befindet sich in der Phase der Fertigstellung und

dient momentan als Grundlage interner Überlegungen des Ressorts.