4196_U1/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.09.2002
Richtlinie/Programm |
Inhalt
|
Betragliche
|
Maximale
|
|
|
Grenzen in
|
Barwertquote
|
|
|
EUR
|
|
“Jungunternehmer-
|
Prämie für angespartes und ins
|
|
14% (5%
|
Förderungsaktion (einschließlich
|
Unternehmen eingebrachtes
|
|
BORGES + 5%
|
Gründungssparen)",
|
Eigenkapital (Gründungssparen)
|
|
KWF+ 4%
|
Anschlussförderung an BÜRGES-
|
und:
|
|
WK)
|
Richtlinie, “de minimis"-Beihilfe
|
|
|
|
|
entweder:
|
Höhe der
|
10,5% (7%
|
|
Förderungszuschuss für
|
förderbaren
|
BORGES + 3,5
|
|
Investitionen in Zusammenhang
|
Kosten:
|
KWF)
|
|
mit der Vorbereitung und
|
bis zu 2 10.000,--
|
|
|
Umsetzung einer
|
|
|
|
Unternehmensgründung
|
|
|
|
oder:
|
|
6% (3%
|
|
Zinsenzuschuss für
|
|
BORGES +
|
|
Fremdfinanzierung
|
|
3% KWF)
|
“Finanzierung von
|
Darlehen für Kosten
|
Höchstbetrag
|
|
technologieorientierten
|
(Investitionen, Personal, Beratung
|
Darlehen:
|
|
Unternehmensgründungen", “de
|
etc.) in Zusammenhang mit der
|
400.000,-- und
|
|
minimis" Beihilfe
|
Unternehmensgründung und der
|
maximal in Höhe
|
|
|
ersten Wachstumsphase;
|
des sonstigen
|
|
|
Voraussetzung: Darlehen maximal
|
Eigenkapital-
|
|
|
in Höhe des eingebrachten
|
einsatzes,
|
|
|
Eigenkapitals
|
Konditionen:
|
|
|
|
erste 2 Jahre
|
|
|
|
zinsen- und
|
|
|
|
tilgungsfrei,
|
|
|
|
weitere 2 Jahre
|
|
|
|
tilgungsfrei,
|
|
|
|
danach 4 Jahre
|
|
|
|
Tilgung
|
|
|
|
Verzinsung:
|
|
|
|
Referenzzinssatz
|
|
|
|
+ 4% p.a.
|
|
“Unternehmensdynam ik",
|
Förderungszuschuss/Bürgschaft
|
für Projekte
|
Förderungs-
|
Anschlussförderung an BÜRGES-
|
für Investitionen mit bestimmten
|
zwischen
|
zuschuss: 1 0 %
|
Richtlinie, “de minimis" Beihilfe,
|
technologischen oder
|
25.000,- bis
|
(5% BORGES
|
für KMUs und
|
netzwerkbildenden Inhalten
|
750.000,-,
|
+5% KWF),
|
Unternehmensgründungen
|
|
bei Bürgschaften
|
eventuell
|
|
|
bis 2,0 Mio.
|
zusätzlich Plus-
|
|
|
|
Prämie (5%
|
|
|
|
BORGES)
|
Richtlinie/Programm
|
Inhalt
|
Betragliche
|
Maximale
|
Programm “Innovationen in
|
Förderungszuschuss für
|
für Projekte
|
20%
|
Gewerbe und Industrie,
|
Förderungszuschuss für
|
für Projekte
|
ohne “de
|
“Kleinunternehmen",
|
Förderungszuschuss für
|
für Projekte
|
bis zu 20%
|
Eigenkapitalgarantien **,
|
Ausfallsgarantie im Fall der
|
|
|
Risikokapitalbeteiligung über
|
Beteiligung am Grund- oder
|
Höhe zwischen
|
|
*) mit Bundesförderungen (BÜRGES oder ERP kombinierbar)
**) wird über KSG abgewickelt
|
|
Kurzinformation |
Jungunternehmer/innen-Förderungsaktion
Ziel: Förderung
der Gründung (=Neugründung bzw. Übernahme) von
wettbewerbsfähigen, wirt-
schaftlich
selbständigen kleinen Unternehmen (mit Ausnahme von Unternehmen der
Touris-
mus- und Freizeitwirtschaft).
Wer wird
gefördert ?
Jungunternehmer/innen, unabhängig vom Lebensalter
Jungunternehmer/innen erfüllen
folgende zwei Kriterien:
1. sie sind erstmals wirtschaftlich selbständig tätig, d.h.
- sie gründen
oder übernehmen erstmals ein kleines Unternehmen (bei Übernahmen muss
die
Mehrheit, d.h. mehr als 50 % übergeben werden)
- sie fuhren das
Unternehmen tatsächlich, bei Gesellschaften sind sie mit mind. 25 %
beteiligt
und
üben die Funktion des/der handelsrechtlichen Geschäftsführers/in
aus
-
“erstmals" ist auch dann erfüllt, wenn eine selbständige
Tätigkeit länger als 5 Jahre vor der
Unternehmensgründung/-übernahme
zurückliegt
2. sie geben
eine eventuelle bisherige unselbständige Tätigkeit auf
(gänzlich, d.h. kein Beruf
nebenbei).
•
Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und max.
€ 7 Mio.
Umsatz oder max. € 5 Mio. Bilanzsumme.
• Alle Unternehmensformen sind förderbar; z.B.: Einzelunternehmen, Ges.m.b.H.
• Verflochtene Unternehmen gelten als ein Unternehmen.
•
Die Unternehmensgründung/-übernahme kann längstens 2 Jahre vor
Einreichung des Förde-
rungsansuchens
liegen.
Was wird gefördert ? a) materielle und immaterielle (z.B. Industrial Design, Marketing, Innovation, Qualifikation)
b) Übernahmekosten (=Übernahme von bestehenden Investitionen und Unternehmenskäufe)
c) Betriebsmittel
Es können sowohl eigen- als auch fremdfinanzierte Vorhaben gefördert werden.
von 7 % für Investitionen
in Höhe von maximal € 210.000,— *, d.h. der
maximale Zuschuss
beträgt € 14.700,--
b) Bürgschaften/Garantien
Für Kredite zur Finanzierung von
• Investitionen und Übernahmekosten (inkl. Unternehmenskäufe) = Investitionskredite
• Betriebsmittel
m Höhe von max. € 300.000,--*
Bürgschaften/Garantien
können auch für sonstige Fremdfinanzierungen (z.B. Leasingfinanzie-
rungen)
übernommen werden.
Bürgschafts-/Garantiequote:
für Investitionskredite: bis zu 80 % des Kreditbetrages
für Betriebsmittelkredite: bis zu 50 % des Kreditbetrages
Bürgschafts-/Garantielaufzeit:
für Investitionskredite: im Regelfall bis 10 Jahre (max. 20 Jahre)
für Betriebsmittelkredite: 5 Jahre
Bürgschafts/Garantieentgelt:
für Investitionskredite: 0,5% p.a. (kann risikoabhängig auch höher sein)
für Betriebsmittelkredite: 2 % p.a.
Das
Bürgschafts-/Garantieentgelt wird vom Finanzierungsbetrag, im Ausmaß
der Bürgschafts-
/Garantiequote
berechnet.
Es wird kein Bearbeitungsentgelt verrechnet.
Für
Kredite bis zu € 75.000,-- verzichtet die BÜRGES Förderungsbank
auf Sicherheiten. Höhe-
re
Kreditbeträge sind nach Maßgabe vorhandener Sicherheiten
sicherzustellen.
(* Die
Betragsobergrenzen sind innerhalb von 2 Jahren ab Gründung des
Unternehmens ein-
malig
oder in Teilbeträgen ausnützbar.)
Zinssatzobergrenze bei Fremdfinanzierungen
•
bei variablen Zinssätzen: Sekundärmarktrendite für
Bundesanleihen zuzüglich 0,5 %-
Punkte
• bei Fixzinssätzen: Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen zuzüglich 1,375 %-Punkte
Einreichung: vor Durchführungsbeginn des Vorhabens
Kombinationen: Kombinationen mit dem
Gründungsbonus (siehe eigene Kurzinformation) sind möglich. Kom-
binationen
mit Landesförderungen (siehe Anhang) ebenfalls.
Detailinformationen und Antragsunterlagen finden sich unter www.buerges.com.
Diese
Förderungsaktion wird zum Teil aus Mitteln der Europäischen Union
kofinanziert. Haftungen in der Jungunter-
nehmer/innen-Förderungsaktion
werden vom Europäischen Investitionsfonds teilweise rückgarantiert.
BÜRGES Förderungsbank Ges.m.b.H.
1020 Wien, Taborstraße 10 Telefon 01/214 75 74, Telefax DW 45
e-mail: buerges@buerges.com WWW: http://www.buerges.com
Anhang: Landesförderungsstellen
Burgenland: Salzburg:
Wirtschaftsservice Burgenland AG Amt der Salzburger Landesregierung
Abt. 15 - Wirtschaft, Tourismus und Energie
Technologiezentrum
7000 Eisenstadt Fanny-von-Lehnert-Str. 1
Tel.: 02682-704-0 5020 Salzburg
Fax: 02682-704-2110 Tel.: 0662-8042
Fax: 0662-8042-3808
Kärnten: Steiermark:
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Innofinanz GesmbH
Heuplatz 2 Nikolaiplatz 2
9020 Klagenfurt 8020 Graz
Tel.: 0463-55800 Tel.: 0316-7095
Fax.:0463-55800-22 Fax: 0316-7095-95
Niederösterreich: Tirol:
NÖ
Wirtschaftsforderungs- und Amt
der Tiroler Landesregierung
Strukturverbesserungsfonds
Wilhelm-Greil-Straße 25
Landhausplatz
l 6010
Innsbruck
3109 St.
Polten
Tel.:0512-508-0
Tel.:02742-9005-0
Fax:
0512-508-3205
Fax: 02742-9005-16240
NÖ Fremdenverkehrsförderungsfonds Vorarlberg:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhausplatz l
3109St.Pölten Römerstr. 15
Tel.: 02742-9005-0 6900 Bregenz
Fax: 02742-9005-16330 Tel.: 05574-511-0
Fax: 05574-511-26195
Oberösterreich:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Wien:
Wiener Wirtschaftsförderungsfonds
Altstadt 30
4021 Linz Ebendorferstraße 2
Tel.:0732-7720 1082 Wien
Fax: 0732-7720-1785 Tel.: 01-4000-86772
Fax: 01-4000-9986772
Kurzinformation
Sparen mit Gründungsbonus
Ziel: Förderung
der Gründung (=Neugründung bzw. Übernahme) von
wettbewerbsfähigen, wirt-
schaftlich
selbständigen kleinen Unternehmen (einschließlich Unternehmen
der Tounsmus-
und
Freizeitwirtschaft).
Wer wird
gefördert ? Personen, die Jungunternehmer/innen werden wollen,
unabhängig vom
Lebensalter
Jungunternehmer/innen erfüllen folgende zwei Kriterien:
1. sie sind erstmals wirtschaftlich selbständig tätig, d.h.
- sie
gründen oder übernehmen erstmals ein kleines Unternehmen (bei
Übernahmen muss die
Mehrheit,
d.h. mehr als 50 % übergeben werden)
- sie führen das
Unternehmen tatsächlich, bei Gesellschaften sind sie mit mind. 25 %
beteiligt
und üben die Funktion des/der
handelsrechtlichen Geschäftsführers/in aus
- “erstmals" ist auch dann
erfüllt, wenn eine selbständige Tätigkeit länger als 5
Jahre vor der
Unternehmensgründung/-übernahme
zurückliegt
2. sie geben eine eventuelle bisherige unselbständige
Tätigkeit auf (gänzlich, d.h. kein Beruf
nebenbei).
•
Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und max.
€ 7 Mio.
Umsatz oder max. € 5 Mio.
Bilanzsumme.
• Alle Unternehmensformen sind förderbar; z.B.: Einzelunternehmen, Ges.m.b.H.
• Verflochtene Unternehmen gelten als ein Unternehmen.
•
Die Unternehmensgründung/-übernahme kann längstens 2 Jahre vor
Einreichung des Förde-
rungsansuchens
liegen.
• Eine Förderung
von Unternehmen des Verkehrssektors ist aus EU-wettbewerbsrechtlichen
Bestimmungen
ausgeschlossen, da der Gründungsbonus als de-minimis-Förderung
geführt
wird.
Was wird gefördert ? Das Ansparen von Eigenkapital,
wenn
dieses bei Gründung in das Unternehmen eingebracht und für
betriebliche Ausgaben ver-
wendet
wird.
• Dauer der Ansparphase: mindestens zwei Jahre
• Keine Mindestansparsumme, Höchstansparsumme pro Jahr € 23.000,—
• Frei wählbare Sparform (mit Ausnahme von bereits geforderten Sparformen, z.B. Bausparen)
• Änderungen der Sparform während der Ansparphase sind formlos möglich
Wie wird gefördert ? Gründungsbonus von 14 %
für angesparte Eigenmittel von max. € 55.000,-
Anmeldung: Am Beginn der Ansparphase bei der Förderungsstelle
des Bundeslandes, in dem der Grün-
dungssparer seinen Wohnsitz hat bzw. sein
Unternehmen gründen wird (siehe Anhang) oder bei
der BÜRGES Förderungsbank.
Die Anmeldung erfolgt unter Bekanntgabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum.
Bei
Gründung /Übernahme ist die Auszahlung des Gründungsbonus bei
der BÜRGES Förde-
rungsbank oder bei einem Kreditinstitut zu beantragen, und zwar vor
Durchführung der be-
trieblichen Ausgaben bzw. der
Investitionen.
Kombinationen: Kombinationen mit der
Jungunternehmer/innen-Förderungsaktion der BÜRGES Förderungs-
bank (siehe eigene Kurzinformation) insbesondere im Hinblick auf
Haftungsübernahmen sind
möglich. Zuschussdoppelförderungen sind ausgeschlossen, d.h. die
gleichen Kos-
ten/Investitionen können nicht durch den Gründungsbonus und den 7
%igen Einmalzuschuss
gefördert werden. Kombinationen mit Landesförderungen (siehe Anhang)
sind ebenfalls mög-
lich.
Detailinformationen und Antragsunterlagen finden sich unter www.buerges.com.
Der Gründungsbonus ist eine gemeinsame
Förderungsaktion der BÜRGES Förderungsbank, der
Bundesländer
und der Wirtschaftskammer Österreich.
BÜRGES Förderungsbank Ges.m.b.H.
1020 Wien, Taborstraße 10 Telefon 01/214 75 74, Telefax DW 45
e-mail: buerges@buerges.com WWW: http://www.buerges.com
Burgenland: Salzburg:
Wirtschaftsservice Burgenland AG Amt der Salzburger Landesregierung
Kontakt: Hr. Franz Kain Abt. 15 - Wirtschaft , Tourismus und Energie
Technologiezentrum Kontakt: Hr. Thomas Posch
7000 Eisenstadt Fanny-von-Lehnert-Str. l
Tel.:02682-704-2151 5020 Salzburg
Fax: 02682-704-2110 Tel.:0662-8042-3787
Fax: 0662-8042-3808
Kärnten: Steiermark:
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Innofinanz GesmbH
Kontakt: Fr. Sophie Huber Kontakt: Hr. Mag. Manfred Kink
Heuplatz 2 Nikolaiplatz 2
9020 Klagenfurt 8020 Graz
Tel.: 0463-55800-19 Tel.: 0316-7095-321
Fax.:0463-55800-22 Fax: 0316-7095-95
Niederösterreich: Tirol:
NO Wirtschaftsforderungs- und Amt der Tiroler Landesregierung
Strukturverbesserungsfonds Kontakt: Hr. Werner Draschl
Kontakt: Fr. Mag. Irma Priedl Wilhelm-Greil-Straße 25
Landhausplatz l 6010 Innsbruck
3109 St. Polten Tel.:0512-508-3214
Tel.:02742-9005-16123 Fax:
0512-508-3205
Fax:
02742-9005-16240
NO Fremdenverkehrsförderungsfonds Vorarlberg:
Kontakt: Hr. Christian Steinkogler Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhausplatz l Kontakt: Hr. Jürgen DeCosta
3109St.Pölten Römerstr. 15
Tel.: 02742-9005-16140 6900 Bregenz
Fax: 02742-9005-16330 Tel.:05574-511-26112
Fax: 05574-511-26195
Oberösterreich:
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Wien:
Kontakt: Hr. Hans Dopler Wiener Wirtschaftsförderungsfonds
Altstadt 30 Kontakt: Hr. Dkfm. Heinz Langendorf
4021 Linz Ebendorferstraße 2
Tel.:0732-7720-5134 1082 Wien
Fax: 0732-7720-1785 Tel.: 01-4000-86772
Fax: 01-4000-9986772