4196_U1/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.09.2002


 

Richtlinie/Programm

Inhalt

 

Betragliche

 

Maximale

 

 

 

 

Grenzen in

 

Barwertquote

 

 

 

 

EUR

 

 

 

“Jungunternehmer-

 

Prämie für angespartes und ins

 

 

 

14% (5%

 

Förderungsaktion (einschließlich

 

Unternehmen eingebrachtes

 

 

 

BORGES + 5%

 

Gründungssparen)",

 

Eigenkapital (Gründungssparen)

 

 

 

KWF+ 4%

 

Anschlussförderung an BÜRGES-

 

und:

 

 

 

WK)

 

Richtlinie, “de minimis"-Beihilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

entweder:

 

Höhe der

 

10,5% (7%

 

 

 

Förderungszuschuss für

 

förderbaren

 

BORGES + 3,5

 

 

 

Investitionen in Zusammenhang

 

Kosten:

 

KWF)

 

 

 

mit der Vorbereitung und

 

bis zu 2 10.000,--

 

 

 

 

 

Umsetzung einer

 

 

 

 

 

 

 

Unternehmensgründung

 

 

 

 

 

 

 

oder:

 

 

 

6% (3%

 

 

 

Zinsenzuschuss für

 

 

 

BORGES +

 

 

 

Fremdfinanzierung

 

 

 

3% KWF)

 

“Finanzierung von

 

Darlehen für Kosten

 

Höchstbetrag

 

 

 

technologieorientierten

 

(Investitionen, Personal, Beratung

 

Darlehen:

 

 

 

Unternehmensgründungen", “de

 

etc.) in Zusammenhang mit der

 

400.000,-- und

 

 

 

minimis" Beihilfe

 

Unternehmensgründung und der

 

maximal in Höhe

 

 

 

 

 

ersten Wachstumsphase;

 

des sonstigen

 

 

 

 

 

Voraussetzung: Darlehen maximal

 

Eigenkapital-

 

 

 

 

 

in Höhe des eingebrachten

 

einsatzes,

 

 

 

 

 

Eigenkapitals

 

Konditionen:

 

 

 

 

 

 

 

erste 2 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

zinsen- und

 

 

 

 

 

 

 

tilgungsfrei,

 

 

 

 

 

 

 

weitere 2 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

tilgungsfrei,

 

 

 

 

 

 

 

danach 4 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

Tilgung

 

 

 

 

 

 

 

Verzinsung:

 

 

 

 

 

 

 

Referenzzinssatz

 

 

 

 

 

 

 

+ 4% p.a.

 

 

 

“Unternehmensdynam ik",

 

Förderungszuschuss/Bürgschaft

 

für Projekte

 

Förderungs-

 

Anschlussförderung an BÜRGES-

 

für Investitionen mit bestimmten

 

zwischen

 

zuschuss: 1 0 %

 

Richtlinie, “de minimis" Beihilfe,

 

technologischen oder

 

25.000,- bis

 

(5% BORGES

 

für KMUs und

 

netzwerkbildenden Inhalten

 

750.000,-,

 

+5% KWF),

 

Unternehmensgründungen

 

 

 

bei Bürgschaften

 

eventuell

 

 

 

 

 

bis 2,0 Mio.

 

zusätzlich Plus-

 

 

 

 

 

 

 

Prämie (5%

 

 

 

 

 

 

 

BORGES)

 


Richtlinie/Programm

 

Inhalt

 

Betragliche
Grenzen in
EUR

 

Maximale
Barwertquote

 

Programm “Innovationen in
Gewerbe und Industrie", “de
minimis" Beihilfe, für KMUs und
Unternehmensgründungen *

 

Förderungszuschuss für
Investitionen mit Schwerpunkt
Energie-, Umwelttechnik,
Elektronik, IT, Prozess- und
Verfahrenstechnik

 

für Projekte
größer als
100.000,- bis zu
ca. 750.000,--

 

20%

 

Gewerbe und Industrie,
notifizierte Richtlinie und “de
minimis" Beihilfe *

 

Förderungszuschuss für
Investitionen in Zusammenhang
mit
Betriebsansiedlung/Neugründung,
Produkt- und
Verfahrensinnovation,
Kapazitätsausweitung,
Technologietransfer oder
Kooperationen

 

für Projekte
größer als
100.000,- und
Mindestkriterien
für geplanten
Umsatz oder
Mitarbeitern

 

ohne “de
minimis" bis
zu 20% (für
KMUs
Zuschlag bis zu
10% möglich)

 

“Kleinunternehmen",
im Rahmen der
Freistellungsverordnung, für KUs
(geltend ab 1. Oktober 2002) *

 

Förderungszuschuss für
Investitionen in Zusammenhang
mit
Betriebsansiedlung/Neugründung,
Produkt- und
Verfahrensverbesserungen,
Kapazitätsausweitung,
Technologietransfer oder
Kooperationen

 

für Projekte
größer als
50.000,- bis
maximal 500.000

 

bis zu 20%

 

Eigenkapitalgarantien **,
Bürges Anschlussförderung

 

Ausfallsgarantie im Fall der
Insolvenz für Eigenkapital des
Beteiligungsgebers: bei
Beteiligungsbeträgen von
natürlichen Personen bis EUR
20.000,-- (100% BÜRGES),
zwischen 20.000,- und 70.000,-
(max. 50% BÜRGES + max. 50%
Land Kärnten), ab 70.000,- (max.
50% BÜRGES + max. 25% Land
Kärnten), bei sonstigen
Beteiligungsgebern (max. 50%
BÜRGES + max. 25% Land
Kärnten)

 

 

 

 

 

Risikokapitalbeteiligung über
BABEG Zukunftsfonds

 

Beteiligung am Grund- oder
Stammkapital von KMUs in
technologie- und
wachstumsorientierten Branchen

 

Höhe zwischen
100.000,- und
1 Mio., Anteil
zwischen 10%
und 75%

 

 

 

*) mit Bundesförderungen (BÜRGES oder ERP kombinierbar)

**) wird über KSG abgewickelt



 



 



 



 



 



 


 


                                                                                   


Kurzinformation


 

Jungunternehmer/innen-Förderungsaktion

Ziel:                                    Förderung der Gründung (=Neugründung bzw. Übernahme) von wettbewerbsfähigen, wirt-
schaftlich selbständigen kleinen Unternehmen (mit Ausnahme von Unternehmen der Touris-
mus- und Freizeitwirtschaft).

Wer wird gefördert ?    Jungunternehmer/innen, unabhängig vom Lebensalter
Jungunternehmer/innen erfüllen folgende zwei Kriterien:

1. sie sind erstmals wirtschaftlich selbständig tätig, d.h.

- sie gründen oder übernehmen erstmals ein kleines Unternehmen (bei Übernahmen muss die
Mehrheit, d.h. mehr als 50 % übergeben werden)

- sie fuhren das Unternehmen tatsächlich, bei Gesellschaften sind sie mit mind. 25 % beteiligt
und üben die Funktion des/der handelsrechtlichen Geschäftsführers/in aus

- “erstmals" ist auch dann erfüllt, wenn eine selbständige Tätigkeit länger als 5 Jahre vor der
Unternehmensgründung/-übernahme zurückliegt

2. sie geben eine eventuelle bisherige unselbständige Tätigkeit auf (gänzlich, d.h. kein Beruf
nebenbei).

• Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und max. € 7 Mio.
Umsatz oder max. € 5 Mio. Bilanzsumme.

• Alle Unternehmensformen sind förderbar; z.B.: Einzelunternehmen, Ges.m.b.H.

• Verflochtene Unternehmen gelten als ein Unternehmen.

• Die Unternehmensgründung/-übernahme kann längstens 2 Jahre vor Einreichung des Förde-
rungsansuchens liegen.

Was wird gefördert ?   a) materielle und immaterielle (z.B. Industrial Design, Marketing, Innovation, Qualifikation)

Investitionen

b) Übernahmekosten (=Übernahme von bestehenden Investitionen und Unternehmenskäufe)

c) Betriebsmittel

Es können sowohl eigen- als auch fremdfinanzierte Vorhaben gefördert werden.

Wie wird gefördert ?    a)   Zuschuss

von 7 % für Investitionen in Höhe von maximal € 210.000,— *, d.h. der maximale   Zuschuss
beträgt € 14.700,--

b)    Bürgschaften/Garantien

Für Kredite zur Finanzierung von

•      Investitionen und Übernahmekosten (inkl. Unternehmenskäufe) = Investitionskredite

•     Betriebsmittel

m Höhe von max. € 300.000,--*

Bürgschaften/Garantien können auch für sonstige Fremdfinanzierungen (z.B. Leasingfinanzie-
rungen) übernommen werden.

Bürgschafts-/Garantiequote:

für Investitionskredite: bis zu 80 % des Kreditbetrages

für Betriebsmittelkredite: bis zu 50 % des Kreditbetrages


Bürgschafts-/Garantielaufzeit:

für Investitionskredite: im Regelfall bis 10 Jahre (max. 20 Jahre)

für Betriebsmittelkredite: 5 Jahre

Bürgschafts/Garantieentgelt:

für Investitionskredite: 0,5% p.a.  (kann risikoabhängig auch höher sein)

 für Betriebsmittelkredite: 2 % p.a.

Das Bürgschafts-/Garantieentgelt wird vom Finanzierungsbetrag, im Ausmaß der Bürgschafts-
/Garantiequote berechnet.

Es wird kein Bearbeitungsentgelt verrechnet.

Für Kredite bis zu € 75.000,-- verzichtet die BÜRGES Förderungsbank auf Sicherheiten. Höhe-
re Kreditbeträge sind nach Maßgabe vorhandener Sicherheiten sicherzustellen.

(* Die Betragsobergrenzen sind innerhalb von 2 Jahren ab Gründung des Unternehmens ein-
malig oder in Teilbeträgen ausnützbar.)

Zinssatzobergrenze bei Fremdfinanzierungen

•      bei  variablen Zinssätzen:  Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen zuzüglich    0,5 %-
Punkte

•     bei Fixzinssätzen: Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen zuzüglich 1,375 %-Punkte

Einreichung:                     vor Durchführungsbeginn des Vorhabens

Kombinationen:               Kombinationen mit dem Gründungsbonus (siehe eigene Kurzinformation) sind möglich. Kom-
binationen mit Landesförderungen (siehe Anhang) ebenfalls.

Detailinformationen und Antragsunterlagen finden sich unter www.buerges.com.

Diese Förderungsaktion wird zum Teil aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. Haftungen in der Jungunter-
nehmer/innen-Förderungsaktion werden vom Europäischen Investitionsfonds teilweise rückgarantiert.

BÜRGES Förderungsbank Ges.m.b.H.

1020 Wien, Taborstraße 10      Telefon 01/214 75 74, Telefax DW 45

e-mail: buerges@buerges.com                       WWW: http://www.buerges.com


Anhang: Landesförderungsstellen

Burgenland:                                                                                              Salzburg:

Wirtschaftsservice Burgenland AG                                                           Amt der Salzburger Landesregierung

Abt. 15 - Wirtschaft, Tourismus und Energie

Technologiezentrum

7000 Eisenstadt                                                                                          Fanny-von-Lehnert-Str. 1

Tel.: 02682-704-0                                                                                       5020 Salzburg

Fax: 02682-704-2110                                                                                 Tel.: 0662-8042

Fax: 0662-8042-3808

Kärnten:                                                                                                    Steiermark:

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds                                                      Innofinanz GesmbH

Heuplatz 2                                                                                                 Nikolaiplatz 2

9020 Klagenfurt                                                                                         8020 Graz

Tel.: 0463-55800                                                                                        Tel.: 0316-7095

Fax.:0463-55800-22                                                                                  Fax: 0316-7095-95

Niederösterreich:                                                                                   Tirol:

NÖ Wirtschaftsforderungs- und                                                                Amt der Tiroler Landesregierung
Strukturverbesserungsfonds

Wilhelm-Greil-Straße 25

Landhausplatz l                                                                                          6010 Innsbruck
3109 St. Polten                                                                                     Tel.:0512-508-0
Tel.:02742-9005-0                                                                                Fax: 0512-508-3205
Fax: 02742-9005-16240

NÖ Fremdenverkehrsförderungsfonds                                                      Vorarlberg:

Amt der Vorarlberger Landesregierung

Landhausplatz l

3109St.Pölten                                                                                             Römerstr. 15

Tel.: 02742-9005-0                                                                                     6900 Bregenz

Fax: 02742-9005-16330                                                                             Tel.: 05574-511-0

Fax: 05574-511-26195

Oberösterreich:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung                                       Wien:

Wiener Wirtschaftsförderungsfonds

Altstadt 30

4021 Linz                                                                                                    Ebendorferstraße 2

Tel.:0732-7720                                                                                            1082 Wien

Fax: 0732-7720-1785                                                                                 Tel.: 01-4000-86772

 Fax: 01-4000-9986772


Kurzinformation

Sparen mit Gründungsbonus

Ziel:                                    Förderung der Gründung (=Neugründung bzw. Übernahme) von wettbewerbsfähigen, wirt-
schaftlich selbständigen kleinen Unternehmen (einschließlich Unternehmen der Tounsmus-
und Freizeitwirtschaft).

Wer wird gefördert ?   Personen, die Jungunternehmer/innen werden wollen, unabhängig vom Lebensalter
Jungunternehmer/innen erfüllen folgende zwei Kriterien:

1. sie sind erstmals wirtschaftlich selbständig tätig, d.h.

- sie gründen oder übernehmen erstmals ein kleines Unternehmen (bei Übernahmen muss die
Mehrheit, d.h. mehr als 50 % übergeben werden)

- sie führen das Unternehmen tatsächlich, bei Gesellschaften sind sie mit mind. 25 % beteiligt
und üben die Funktion des/der handelsrechtlichen Geschäftsführers/in aus

- “erstmals" ist auch dann erfüllt, wenn eine selbständige Tätigkeit länger als 5 Jahre vor der
Unternehmensgründung/-übernahme zurückliegt

2. sie geben eine eventuelle bisherige unselbständige Tätigkeit auf (gänzlich, d.h. kein Beruf
nebenbei).

• Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und max. € 7 Mio.
Umsatz oder max. € 5 Mio. Bilanzsumme.

• Alle Unternehmensformen sind förderbar; z.B.: Einzelunternehmen, Ges.m.b.H.

• Verflochtene Unternehmen gelten als ein Unternehmen.

• Die Unternehmensgründung/-übernahme kann längstens 2 Jahre vor Einreichung des Förde-
rungsansuchens liegen.

• Eine Förderung von Unternehmen des Verkehrssektors ist aus EU-wettbewerbsrechtlichen
Bestimmungen ausgeschlossen, da der Gründungsbonus als de-minimis-Förderung geführt
wird.

Was wird gefördert ?      Das Ansparen von Eigenkapital,

wenn dieses bei Gründung in das Unternehmen eingebracht und für betriebliche Ausgaben ver-
wendet wird.

• Dauer der Ansparphase: mindestens zwei Jahre

• Keine Mindestansparsumme, Höchstansparsumme pro Jahr € 23.000,—

• Frei wählbare Sparform (mit Ausnahme von bereits geforderten Sparformen, z.B. Bausparen)

• Änderungen der Sparform während der Ansparphase sind formlos möglich

Wie wird gefördert ?    Gründungsbonus von 14 %

für angesparte Eigenmittel von max. € 55.000,-

Anmeldung:                      Am Beginn der Ansparphase bei der Förderungsstelle des Bundeslandes, in dem der Grün-
dungssparer seinen Wohnsitz hat bzw. sein Unternehmen gründen wird (siehe Anhang) oder bei
der BÜRGES Förderungsbank.

Die Anmeldung erfolgt unter Bekanntgabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum.

Bei Gründung /Übernahme ist die Auszahlung des Gründungsbonus bei der BÜRGES Förde-
rungsbank oder bei einem Kreditinstitut zu beantragen, und zwar vor Durchführung der be-
trieblichen Ausgaben bzw. der Investitionen.


Kombinationen:                   Kombinationen mit der Jungunternehmer/innen-Förderungsaktion der BÜRGES Förderungs-
bank (siehe eigene Kurzinformation) insbesondere im Hinblick auf Haftungsübernahmen sind
möglich. Zuschussdoppelförderungen sind ausgeschlossen, d.h. die gleichen Kos-
ten/Investitionen können nicht durch den Gründungsbonus und den 7 %igen Einmalzuschuss
gefördert werden. Kombinationen mit Landesförderungen (siehe Anhang) sind ebenfalls mög-
lich.

 

Detailinformationen und Antragsunterlagen finden sich unter www.buerges.com.

Der Gründungsbonus ist eine gemeinsame Förderungsaktion der BÜRGES Förderungsbank, der Bundesländer
und der Wirtschaftskammer Österreich.

BÜRGES Förderungsbank Ges.m.b.H.

1020 Wien, Taborstraße 10      Telefon 01/214 75 74, Telefax DW 45

e-mail: buerges@buerges.com                       WWW: http://www.buerges.com


Anhang: Landesförderungsstellen

Burgenland:                                                                                           Salzburg:

Wirtschaftsservice Burgenland AG                                                        Amt der Salzburger Landesregierung

Kontakt: Hr. Franz Kain                                                                            Abt. 15 - Wirtschaft , Tourismus und Energie

Technologiezentrum                                                                                 Kontakt: Hr. Thomas Posch

7000 Eisenstadt                                                                                       Fanny-von-Lehnert-Str. l

Tel.:02682-704-2151                                                                               5020 Salzburg

Fax: 02682-704-2110                                                                              Tel.:0662-8042-3787

         Fax: 0662-8042-3808

Kärnten:                                                                                                  Steiermark:

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds                                                    Innofinanz GesmbH

Kontakt: Fr. Sophie Huber                                                                        Kontakt: Hr. Mag. Manfred Kink

Heuplatz 2                                                                                                Nikolaiplatz 2

9020 Klagenfurt                                                                                       8020 Graz

Tel.: 0463-55800-19                                                                                 Tel.: 0316-7095-321

Fax.:0463-55800-22                                                                                Fax: 0316-7095-95

Niederösterreich:                                                                                 Tirol:

NO Wirtschaftsforderungs- und                                                              Amt der Tiroler Landesregierung

Strukturverbesserungsfonds                                                                  Kontakt: Hr. Werner Draschl

Kontakt: Fr. Mag. Irma Priedl                                                                     Wilhelm-Greil-Straße 25

Landhausplatz l                                                                                        6010 Innsbruck

3109 St. Polten                                                                                                                                              Tel.:0512-508-3214

Tel.:02742-9005-16123                                                                            Fax: 0512-508-3205
Fax: 02742-9005-16240

NO Fremdenverkehrsförderungsfonds                                                    Vorarlberg:

Kontakt: Hr. Christian Steinkogler                                                             Amt der Vorarlberger Landesregierung

Landhausplatz l                                                                                        Kontakt: Hr. Jürgen DeCosta

3109St.Pölten                                                                                           Römerstr. 15

Tel.: 02742-9005-16140                                                                           6900 Bregenz

Fax: 02742-9005-16330                                                                           Tel.:05574-511-26112

         Fax: 05574-511-26195

Oberösterreich:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung                                     Wien:

Kontakt: Hr. Hans Dopler                                                                          Wiener Wirtschaftsförderungsfonds

Altstadt 30                                                                                                 Kontakt: Hr. Dkfm. Heinz Langendorf

4021 Linz                                                                                                  Ebendorferstraße 2

Tel.:0732-7720-5134                                                                                 1082 Wien

Fax: 0732-7720-1785                                                                               Tel.: 01-4000-86772

         Fax: 01-4000-9986772