4196/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11.09.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4167/J betreffend
“2002: Jahr der Neugründungen - Jahr der Neugründungskonkurse?", welche die
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 10. Juli 2002 an
mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 19 und 47 der Anfrage:

Die aktuellen Statistiken der letzten Jahre auf der Homepage des Kreditschutzver-
bandes (KSV) widerlegen eindeutig die in der Anfrage angeführten Behauptungen.

Antwort zu den Punkten 20 und 21 der Anfrage:

Bei der Festlegung der Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe hat der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Belege vorzuschreiben, durch die die
erforderliche Qualifikation nachzuweisen ist. Darunter ist auch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung (vgl. § 18 Abs. 2 Z 2 GewO 1994 idF der
Gewerbeordnungsnovelle BGBI. l Nr. 111/2002). Bei der Unternehmerprüfung hat
der Kandidat die für die selbstständige Gewerbeausübung erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse nachzuweisen. Die Meisterprüfung


gliedert sich in fünf Module. Modul 5 besteht in der Unternehmerprüfung (§ 20 Abs. 9
GewO 1994).

Bei freien Gewerben ist kein Befähigungsnachweis zu erbringen. Das Neugrün-
dungs-Förderungsgesetz verknüpft jedoch die Gebührenbefreiung bei Neugründung
eines freien Gewerbes mit dem Erwerb grundlegender unternehmerischer Kennt-
nisse, sodass ein entsprechender Anreiz für eine unternehmerische Fortbildung von
Neugründern geboten wird.

Antwort zu den Punkten 22 und 23 der Anfrage:

Die finanziellen Förderungen der Bürges Förderungsbank für Jungunternehmer/
-innen werden über die “Jungunternehmer/-innen-Förderungsaktion inkl. Gründungs-
sparen" abgewickelt. Die Förderung besteht im Wesentlichen aus Haftungsüber-
nahmen für Fremdfinanzierungen, Gewährung eines Investitionskostenzuschusses
von 7 % oder eines Gründungsbonus von 14 % (vormals Gründungssparprämie). Die
Details sind der Beilage 5 zu entnehmen.

Personen, die beim Arbeitsmarktservice arbeitslos vorgemerkt sind, und die Absicht
haben, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, können in das Unter-
nehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (UGP) aufgenommen werden. Inner-
halb eines Zeitraumes von sechs (in Ausnahmefällen bis zu neun) Monaten können
sich die potentiellen Gründer auf ihre Unternehmensgründung vorbereiten und er-
halten in dieser Zeit kostenlose professionelle Gründungsberatung von einem ex-
ternen Gründungsberatungsunternehmen und einen finanziellen Zuschuss zu even-
tuell erforderlichen unternehmensspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen.

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

Der Raiffeisen-Jungunternehmerclub wurde mit 1. April 2002 gestartet. Das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit mit seinem Gründerservice füngiert als Partner


des Raiffeisen-Jungunternehmerclubs. Die Unterstützung seitens des Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Arbeti besteht darin, Club-Mitglieder über Gründungsvor-
gang, gewerbe- bzw. berufsrechtliche Voraussetzungen und Förderungen zu infor-
mieren und bei Bedarf Expertenkontakte zu vermitteln.

Antwort zu den Punkten 25, 26, 35 bis 37, 39 und 40 der Anfrage:

Die Beantwortung dieser Anfragen fällt nicht in den Bereich der Vollziehung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Antwort zu den Punkten 27 bis 32 der Anfrage:

Für Neugründer und Jungunternehmer kommen seitens der Europäischen Union
Förderungen im Rahmen der regionalen EU-Strukturfondsprogramme (EFRE) zum
Tragen.

Für Unternehmensneugründungen wurden im Zeitraum 1999 bis Mitte 2002 im
Rahmen der regionalen EU-Strukturfondsprogramme der Periode 1995 - 1999 (inkl.
Ausfinanzierungszeitraum bis 2002) und der neuen Periode 2000 - 2006 (Mel-
dungen bis Mitte 2002) in Österreich insgesamt rund 15,2 Mio. € EFRE-Mittel ausbe-
zahlt. Gesamt betrugen die im Rahmen der genannten Programme ausbezahlten
öffentlichen Mittel (Bund und Länder sowie EU/EFRE) ca. 31,2 Mio. €. Die gesamten
geförderten Investitionskosten bei den Unternehmensgründungen belaufen sich auf
294 Mio. €. Insgesamt wurden damit rund 2080 Unternehmen neu gegründet.

Aufgrund dieser Neugründungen konnten von 1999 bis Mitte 2002 rund 3900 neue
Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden.

Detailinformationen zu den angegebenen Förderungen sind auf der Homepage der
Europäischen Union (http://europa.eu.int) abrufbar. Außerdem wird bezüglich


weiterer Informationen zur Abwicklung diesbezüglicher Anträge darauf hingewiesen,
dass im Bundeskanzleramt eine EFRE-Koordinationsstelle eingerichtet ist.

Antwort zu Punkt 33 der Anfrage:

Im Rahmen der Bürges-Jungunternehmer-Förderungsaktion wurden im Jahre 1999
2.540 Jungunternehmer durch die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von rd.
€ 7,3 Mio., im Jahre 2000 3.343 Jungunternehmer durch Zuschüsse in Höhe von rd.
€ 9,4 Mio., im Jahre 2001 3.326 Jungunternehmer durch Zuschüsse in Höhe von rd.
€ 9,0 Mio. und im ersten Halbjahr 2002 1.010 Jungunternehmer durch Zuschüsse in
Höhe von rd. € 3,2 Mio. finanziell unterstützt.

Weiters wurden 1999 in 921 Fällen Bürgschaften mit einem Volumen von
€ 56,9 Mio., 2000 in 983 Fällen mit einem Volumen von € 66,7 Mio., 2001 in 672
Fällen mit einem Volumen von € 58,3 Mio. und im ersten Halbjahr 2002 in 324 Fällen
Bürgschaften mit einem Volumen von € 30,3 Mio. für Jungunternehmer-Projekte von
der BORGES Förderungsbank übernommen.

Dadurch konnten im Jahre 1999 6.351 Arbeitsplätze, im Jahre 2000 8.417 Arbeits-
plätze, im Jahre 2001 5.730 Arbeitsplätze und im ersten Halbjahr 2002 2.805
Arbeitsplätze geschaffen werden.

Seitens des AMS betrugen die Ausgaben für Gründungsbeihilfe an Neugründer bzw.
Jungunternehmer in diesem Zeitraum:

1999:                         € 5.312.134.--                       für 1387 Personen

2000:                         € 6.227.339.--                       für 1719 Personen

2001:                         € 7.171.533.--                       für 1952 Personen

bis 30.06.2002:        € 3.374.218.--                       für   994 Personen


Die - durch eine Evaluierungsstudie aus dem Jahr 2000 untermauerte - Schätzung
geht davon aus, dass pro geförderter Person ein zusätzlicher Arbeitsplatz ge-
schaffen wurde.

Antwort zu Punkt 34 der Anfrage:

Für das Jahr 2002 wurde für die Förderung von Jungunternehmern ein Betrag von
rd. € 7,0 Mio. budgetiert. Seitens des AMS kann - ausgehend von den Ausgaben für
Gründungsbeihilfe im ersten Halbjahr 2002 - davon ausgegangen werden, dass im
Jahr 2002 ebenfalls insgesamt rd. € 7 Mio. an Grundbeihilfe ausbezahlt werden.

Antwort zu Punkt 38 der Anfrage:

In der Sitzung vom 10. Juli 2002 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
weitere Schritte gesetzt, die Erleichterungen für den Mittelstand bedeuten:

Kredite an Unternehmen bis zu einer Höhe von € 1,0 Mio. sollen wie Privatkredite
eingestuft werden, worunter etwa 90 % aller österreichischen kleinen und mittleren
Unternehmen bei der Kreditvergabe fallen. Weiters wurde eine stärkere einzel-
staatliche Entscheidungsfreiheit durch einen möglichen Verzicht auf Zuschläge für
langfristige Kredite eingeräumt. Zusätzlich dürfen Unternehmen mit weniger als 50
Mio. € Jahresumsatz von den Banken als weniger risikoreich eingestuft werden, als
es ihrem eigentlichen Rating entsprechen würde. Dadurch sollte es auf Grund von
Basel
II zu keinen Verteuerungen der Kreditkonditionen für kleinen und mittleren
Unternehmen kommen.

Antwort zu den Punkten 41 und 42 der Anfrage:

Die gegenständliche  Fragestellung  ist,  insbesondere im  Kontext der gesamten
Anfrage, nicht eindeutig. Mit “Drop-out Quote im Jahr
X" könnte zum einen die Zahl


der Unternehmensstilllegungen im Verhältnis zum Gesamtbestand an Unternehmen
im Jahr
X gemeint sein (wodurch allerdings der Fokus auf Neugründungen verloren
geht), oder zum anderen die relative Zahl der Unternehmen einer Gründungs-
kohorte, die im Jahr
X stillgelegt werden (die Fragestellung ist dann allerdings unvoll-
ständig, da die zu betrachtende Gründungskohorte nicht spezifiziert ist). In der Folge
wird auf beide mögliche Interpretationen der Frage eingegangen.

Einfache Schließungsraten

Unternehmensschließungen in der Gewerblichen Wirtschaft

 

 

1995

 

1996

 

1997

 

1998

 

1999

 

2000

 

Schließungen gesamt
(Unternehmen)

 

12.914

 

10.634

 

15.452

 

14.206

 

13.582

 

13.427

 

Schließungsrate gemessen
am Unternehmensbestand
am Ende des Vorjahres

 

4,97 %

 

4,08 %

 

5,72 %

 

5,14 %

 

4,82 %

 

4,63 %

 

Quelle: Berechnungen des IfGH auf Basis WKÖ

Die Daten wurden vom IfGH für das und im Rahmen des “Observatory of European
SMEs" im Jahr 2001 erstellt. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Datengrundlagen
für die Ermittlung eines Wertes für 2001 noch nicht verfügbar. Die WKÖ gibt die Zahl
der gesamten “Abgänge" im Jahr 2001 mit 14.600 an. Internationale Vergleichsdaten
sind bereits bzw. werden im Rahmen des “Observatory of European SMEs" von der
Europäischen Kommission publiziert.

Drop-out aus Gründungskohorten

Die durchschnittliche Drop-out Quote nach fünf Jahren liegt - basierend auf den
Gründungen von 1993 bis 1995 - bei rd. 25 %. Im - häufig als kritisch genannten -
dritten Jahr beträgt sie kumuliert rd. 15 %. Die genannten Zahlen bekräftigen die von
der OECD geäußerte Meinung, dass die Überlebensquoten in Österreich inter-
national gesehen hoch sind, insbesondere über einen Fünfjahreszeitraum betrachtet.
Da das Überleben nach 6 Monaten die Voraussetzung für die Einstufung als echte
Neugründung ist, sind die Drop-out Quoten nach einem Jahr besonders niedrig.


Ohne diese Logik wären durchgehend um 2 bis 3 %-Punkte höhere Drop-out Quoten
zu erwarten.

(Quelle: Hauth, A. (2001): Unternehmensneugründungen in Österreich - Gründungs-
intensität und Überlebensquoten. In: Wirtschaftspolitische Blätter 4/2001. Wien:
Wirtschaftskammer Österreich)

Drop-out Quoten von Unternehmensneugründungen nach 1 bis 7 Jahren, in Prozent

 

 

1 Jahr

 

2 Jahre

 

3 Jahre

 

4 Jahre

 

5 Jahre

 

6 Jahre

 

7 Jahre

 

1993

 

2,7

 

7,9

 

13,6

 

19,1

 

23,9

 

28,8

 

33,4

 

1994

 

2,4

 

7,8

 

14,1

 

19,0

 

24,5

 

29,3

 

 

 

1995

 

2,5

 

8,1

 

13,8

 

20,3

 

26,0

 

 

 

 

 

1996

 

2,5

 

7,9

 

14,2

 

20,3

 

 

 

 

 

 

 

1997

 

3,0

 

9,2

 

16,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1998

 

3,3

 

10,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1999

 

3,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnitt

 

2,8

 

8,5

 

14,4

 

19,7

 

24,8

 

29,0

 

33,4

 

Vergleichbare internationale Drop-out Quoten sind meines Wissens nicht verfügbar.

Antwort zu den Punkten 43 und 44 der Anfrage:

Seit Juni 1997 gibt es zwischen Bund, Land Wien und Wirtschaftskammer
Österreich eine Vereinbarung hinsichtlich der gemeinsamen Beteiligung an der in die
Bürges-Jungunternehmerförderung eingebundenen Aktion “Gründungssparen",
welche zwischenzeitlich verlängert wurde (bis Ende 2006) und nunmehr unter dem
Namen “Gründungsbonus" läuft. Die Abwicklung erfolgt über die Bürges-Förde-
rungsbank, die Prämie beträgt insgesamt 14 % der Ansparsumme, davon 5 % vom
Land Wien.


Seit 1.1.2002 gibt es gemäß einer Kooperationsvereinbarung zwischen Bund und
Land Wien die gemeinsame Jungunternehmer/-innen-Förderungsaktion (Bürges-
Förderungsbank und Wiener Wirtschaftsförderungsfonds), in deren Rahmen ein
10%iger Zuschuss für Investitionen in Höhe von max. € 210.000,-- gewährt werden
kann (davon 7 % vom Bund und 3 % vom Land Wien).

Zuvor gab es in Wien seit 1997 eine eigene Landesförderung, die Wiener Unter-
nehmens-Gründungsaktion, mit unterschiedlichen bzw. wechselnden Konditionen,
zuletzt mit einer 15%igen Investitionsprämie (max. € 20.000,--).

Ebenfalls seit 1.1.2002 gibt es für innovative Gründer/Jungunternehmer ergänzend
zur (gewährten) FFF-Förderung einen Zuschuss bis zu 15 % des Barwertes dieser
FFF-Förderung seitens des Landes Wien/WWFF (“Initiative Start-Up Wien").

Schließlich wäre noch auf die Möglichkeit der Gewährung von Beteiligungskapital
(nicht nur für Unternehmensgründer) durch die Wiener Risikokapitalfonds GesmbH.
hinzuweisen (Details in Beantwortung von Punkt 48).

Zu erwähnen wäre auch die einschlägige Beratung (insbesondere für Unter-
nehmensgründer und Jungunternehmer) durch die Informationszentrale für die
Wiener Wirtschaft (IZW), eine Teilorganisation des WWFF.

Das Land Niederösterreich gewährt im Rahmen der Wirtschaftsförderung für die
Betriebsansiedlung, Neugründung und Strukturverbesserung Unternehmen der
industriell-gewerblichen Wirtschaft sowie industrienahen Dienstleistungsunter-
nehmen mit wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Effekten Unterstützungen in Form
von Zuschüssen, Zinszuschüssen zu Bankkrediten, niedrigverzinslichen Direktdar-
lehen, Haftungen und Beteiligungen.

Dazu gehören folgende Aktionen:

•    Betriebsansiedlung, Neugründung und Strukturverbesserung

•    Existenzgründungen (De Minimis-Aktion)

•    Landesprämie zu den Aktionen der Bürges (Unternehmensdynamik, Jungunter-
nehmerförderung, Gründungssparen)


•    NÖ Startfinanzierung

•    NÖ Beteiligungsmodell

Außerdem unterstützt das Land Niederösterreich im Rahmen des EU-Programms
“Innovative Maßnahmen" technologieorientierte, wissensintensive Gründungsvor-
haben mit großem Wachstumspotential in der Vorgründerphase. Dabei handelt es
sich um Pilotprojekte, die Laufzeit dieses Förderprogramms erstreckt sich vom 1. Juli
2002 bis 1. Jänner 2004.

Im Rahmen des Ziel-2-Programms koordiniert die Maßnahme “Genius" die Konzep-
tion und Durchführung von Aktionen zur Mobilisierung und Unterstützung von
Existenzgründern. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Aktivierung von endogenen
Existenzgründungspotentialen in den Zielgebieten sowie der Sicherstellung des An-
schlusses der Zielgebiete an landesweite, nationale und europaweite Existenz-
gründungsaktivitäten. Gefördert werden Initiativen und Aktivitäten von der Sensibili-
sierung einer breiten Öffentlichkeit für die Möglichkeiten unternehmerischer Tätigkeit
über maßgeschneiderte Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote, die ein Heran-
reifen möglicher Geschäftsideen und potentielle Unternehmer fördern bis hin zur
effektiven Unterstützung und Förderung neugegründeter und sich entwickelnder
Unternehmen.

Seitens des Landes Oberösterreich werden folgende Maßnahmen gesetzt, um die
laufende Gründeroffensive zu unterstützen:

•    1. Verstärkung der Jungunternehmer/-innen-Förderaktion der Bürges und der
Förderung im Rahmen der TOP - Tourismus Aktion der ÖHT. Das Land leistet zu
der 7%-igen Förderung der Bürges einen Zuschuss von 4%- Punkten und zu der
5%-igen Förderung der ÖHT einen Zuschuss von 7%- Punkten.

•    2. Bildungskonto für Jungunternehmer:

Mit dem Bildungskonto für Jungunternehmer werden Bildungsmaßnahmen geför-
dert (Kurse, Seminare, Fachakademien etc), die der Erlangung der Befähigung
zum Jungunternehmer oder der berufsorientierten Weiterbildung von oberöster-
reichischen Jungunternehmern dienen. Im Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2004


beträgt die Förderhöhe 50% der dem Jungunternehmer erwachsenen Kurskosten
bis zum Höchstbetrag von 1.500 € pro Jungunternehmer.

•   3. OÖ Gründerfonds:

Zur Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung beteiligt sich die UBG (Oö. Unter-
nehmerbeteiligungsgesellschaft) als echter stiller Gesellschafter an Gründern und
Übernehmern von kleinen Unternehmen mit bis zu 36.000 € pro Betrieb. In den
ersten drei Laufzeitjahren der Beteiligung ist kein Gewinnanteil zu entrichten, in
den Folgejahren ist der Gewinnanteil mit max. 20% des Gewinns begrenzt.

•   4. Beratungspaket mit dem WIFI:

Das Land Oberösterreich fördert gemeinsam mit dem WIFI folgende Beratungs-
module für Unternehmensgründer und Betriebs - nachfolger bzw. Übergeber:

-   Gründungs - Beratung

-   Gründungs - Konzepterstellung

-   Unternehmens - Bewertung

-   Gründer - Coaching

-   Nachfolgeplanung im Familienbetrieb

-   Betriebswirtschaftlicher Übergabe - Check

Die Dauer der Module erstreckt sich von einem Tag bis zu 6 Tagen innerhalb
von 2 Jahren (Gründer - Coaching). Die Kosten werden zu 50% von WIFI und
Land Oberösterreich getragen.

•    5. Unternehmersassistenten:

Absolventen/-innen von Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen kön-
nen als sogenannte "Unternehmersassistenten" unter der Betreuung eines Un-
ternehmensberaters in einem Unternehmen ein freiwilliges Praktikum absolvie-
ren, das ihnen Einblick in die zur Führung eines Unternehmens erforderlichen
Anforderungen, Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln und sie zur Gründung
eines eigenen Unternehmens motivieren und befähigen soll. Für die Dauer des
Praktikums (mindestens 6 und maximal 12 Monate) erhält der Unternehmersas-
sistent vom Land Oö. als Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts ein Stipen-
dium von 46 € pro Tag, maximal 1.100€ pro Monat.


Das Bundesland Salzburg bietet Jungunternehmern (zur Unternehmensgründung
und für die Zeit danach) folgende Förderungsaktionen an:

•   Betriebsneugründungs- und Übernahmeförderung: Zweck ist die Förderung der
Gründung (Neugründung, Übernahme) von wirtschaftlich selbstständigen kleinen
oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. (Details unter
http://www.salzburg.gv.at/wirtschaft/jungunternehmer.htm)

•    Kleingewerbeförderung: Zweck ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
der Salzburger Klein- und Familienbetriebe bspw. durch Ausgestaltung der
Betriebsstätten mit Maschinen und Werkzeugen, durch die Anschaffung von
Einrichtungsgegenständen und von Betriebsfahrzeugen und/oder durch bauliche
Maßnahmen, wie Neu- und Umbauten von Geschäften, Werkstätten, Garagen für
Betriebsfahrzeuge etc. (Details unter http://www.salzburg.gv.at/wirtschaft/kleinge-
werbe.htm)

•    Bauinvestitionsförderung: Zu Krediten, die zur Finanzierung von baulichen Inve-
stitionen die zur Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung von Betriebsräum-
lichkeiten führen und von befugten gewerblichen Unternehmen, insbesondere
des Bauhaupt-, Bauneben- und Bauhilfsgewerbe ausgeführt werden, kann der
Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen Zinsenzuschüsse gewähren.
(Details unter http://www.salzburg.gv.at/wirtschaft/ bauinvestitionen.htm)

•    Energetische Betriebsstättenoptimierung: Zweck des Instruments/förderbare
Maßnahmen (beispielhaft): Forcierung baulicher und energiesparender Investit-
ionen; Maßnahmen zur Wärmedämmung und -rückgewinnung, Solaranlagen,
Fenstertausch, Wärmepumpen, Biomasseheizungen etc.; technische und öko-
logische Verbesserungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen von Kleinkraftwerken.
(Details unter http://www.salzburg.gv.at/wirtschaft/ebo.htm)

Für gewisse Berufsgruppen oder für Unternehmen in den Ziel-2 bzw. Phasing-out-
Gebieten können eventuell folgende Förderungsaktionen von Interesse sein:

•    Lebensmittel-Nahversorgungsförderung: Zweck ist die Sicherung und Ver-
besserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren
des täglichen Bedarfs durch Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und
durch Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahver-


sorgungsbetrieben. (Details unter http://www.salzburg.gv.at/wirtschaft/nahversor-
gung.htm)

•    Unternehmenskooperationen und -netzwerke: Ziel ist, Salzburger Unternehmen,
insbesondere aus den Bereichen "Holz" und "digitale Medien", dabei zu unter-
stützen, ihre unternehmerischen, kaufmännischen, ökonomischen und techno-
logischen Potenziale strategisch neu auszurichten und in kooperativer Weise
auszubauen, sodass die jeweiligen Kernkompetenzen zielgerichteter und wert-
schöpfungsintensiver eingesetzt werden und sich Wirtschaftsimpulse für Salzburg
ergeben können. Insgesamt sollen im Rahmen dieser Förderungsaktion 50
innovative Kooperationsprojekte von Salzburger Unternehmen zur Erzielung von
Synergieeffekten und zur Realisierung von Marktauftritts-, Technologie- oder
Kompetenzfortschritten finanziell unterstützt werden. (Details unter
http://www.salzburg.gv.at/wirtschaft/cluster.htm)

•    Betriebliche Innovationsförderung: Zweck ist die Initiierung und Beschleunigung
von innovativen Problemlösungen auf technischer, ökonomischer und produkt-
bezogener Ebene; gefördert werden innovative Projekte, die Arbeitsplätze sichern
bzw. schaffen und/oder positive Umweltwirkungen erzielen. Es handelt sich um
eine Anschlussförderung zum Forschungsförderungsfonds des Bundes (FFF).
(Details unter http://www.salzburg.gv.at/wirtschaft/innovationen.htm)

•    Regionale Strukturverbesserungsprojekte gemäß Ziel-2-Richtlinie: Zweck ist die
Verbesserung und Umstellung der Strukturen, Voraussetzungen und Rahmen-
bedingungen für die künftige sozio-ökonomische Entwicklung in der Zielgebiets-
kulisse, insbesondere die Verbesserung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit,
die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Verringerung von Arbeitslosigkeit, Abwan-
derung und Arbeitspendelbewegung, die Erhaltung und Förderung der spezi-
fischen Stärken der Region, die Sicherung und Verbesserung der Umweltqualität
sowie die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen. (Details unter
http://www.salzburg.gv.at/wirtschaft/ziel-2.htm)

Tirol:

•   Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds:

Zielgruppe: Kleinstbetriebe der gewerblichen Wirtschaft
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen mit Fixzinssatz


Es können nur Projekte mit einer Obergrenze an förderbaren Kosten (Förde-
rungsbemessung) von netto rd. € 72.700,-- gefördert werden. Die Obergrenze
des Darlehens beträgt 70 % der Investitionen, jedoch nicht mehr als € 29.050,--.
Jungunternehmer, die erstmals eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, können in
diesem Zuge für Betriebsmittelfinanzierungen zusätzlich ein maximales Darlehen
in Höhe von € 7.250,-- erhalten.

·        Tiroler Kleinunternehmensförderung:

Zielgruppe: kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des EU-
Wettbewerbsrechtes

Schwerpunkte: Jungunternehmerförderung, Ansiedelung und Entwicklung von
Kleinunternehmen, Betriebsverlegung, Verbesserung des Leistungsangebotes in
der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Sicherung der Nahversorgung
Die Untergrenze der förderbaren Kosten beträgt € 72.000,-- die Obergrenze
€ 360.000,--.

Art der Förderung: verlorener Zuschuss in Höhe von 5 % der Bemessungs-
grundlage (für Jungunternehmer zusätzlich max. 5 % Jungunternehmerbonus
möglich)

·        Impulspaket Tirol:

Zielgruppe: Klein- und Mittelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne
des EU-Wettbewerbs rechtes

Schwerpunkt: Ansiedelung und Entwicklung von Schlüsselbetrieben
Untergrenze der förderbaren Kosten sind € 360.000,--
Art der Förderung: verlorener Zuschuss bis zu 5 % der förderbaren Kosten
Arbeitsplatzprämie von max. € 3.600,-- je neu geschaffenen Arbeitsplatz, sofern
der Beschäftigtenstand um mind. 10 % erhöht wird bzw. mind. 10 neue Arbeits-
plätze   geschaffen   werden.    Für   Projekte    im    “nationalen    Regionalförde-
rungsgebiet"  des  Landes  Tirol  kann  bei  besonderer  regionalwirtschaftlicher
Strukturverbesserung die Förderung auf bis zu 10 % der förderbaren Investi-
tionskosten erhöht werden, allerdings nur in Verbindung mit einer Arbeitsplatz-
prämie.

·        Tiroler Beratungs- und Weiterbildungsförderung:

Zielgruppe: Klein- und Mittelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne
des EU-Wettbewerbsrechtes. Gefördert werden externe und interne Beratungs-


und Ausbildungsleistungen
Art der Förderung: verlorener Zuschuss

Bei   Beratungsleistungen  bis  zu  max.   50  %  der förderbaren  Kosten.   Für
Beratungsleistungen in den Bereichen Technologie- und Jungunternehmerbe-
ratung ist eine Erhöhung auf bis zu 80 % der förderbaren Kosten möglich.
Weiterbildungsleistungen können bis zu 30 % der förderbaren Kosten gefördert
werden.

·        Gründerbonus (Gemeinsame Förderungsaktion der Bürges-Förderungsbank, des
Landes Tirol und der Wirtschaftskammer Österreich):

Förderung der Neugründung bzw. Übernahme von wettbewerbsfähigen, wirt-
schaftlich selbständigen kleinen Unternehmen. Gefördert wird das Ansparen von
Eigenkapital.

Art der Förderung: Gründungssparprämie von 14 % für angesparte Eigenmittel
von max. € 55.000,--.

·        Tiroler Bürgschaftsgemeinschaft (TBG):

Zielgruppe: Klein- und Mittelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne
des EU-Wettbewerbsrechtes

Die Übernahme der Bürgschaften dient zur Besicherung von Krediten für
Investitionszwecke sowie damit zusammenhängende Betriebsmittelkredite. Bürg-
schaften werden je Unternehmen nur für Kredite in der Höhe von mindestens
€ 15.000,-- bis höchstens € 300.000,-- und zwar bis zu 70 % des Kredites
übernommen. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt max. zehn Jahre, für Betriebs-
mittelkredite max. fünf Jahre.

In Vorarlberg gibt es folgende Landesförderungen, die auch Unternehmensgründern
zur Verfügung stehen:

·         Aktion zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur Vorarlbergs

·         Bergregionenförderung

·         Förderung der Lebensmittelnahversorgung

·         Förderung der Beratung und Qualifizierung von Unternehmen

·        Förderung von Internationalisierungsaktivitäten

·         Förderung der Beratung und Ausbildung von Jungunternehmer

·         Gründerservice (Einrichtung zur Förderung von Jungunternehmern)


Kärnten:

1.  Beratung (über die möglichen nationalen und internationalen Fördermöglichkeiten
im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung sowie die betriebswirt-
schaftliche Gestaltung und Strukturierung der Finanzierung des Projektes) sowie

2. finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Rah-
men der unten dargestellten Richtlinien, von Eigenkapitalgarantien (als Bürges-
Anschlussförderung) sowie als Risikokapitalbeteiligungen über den “BABEG Zu-
kunftsfonds".

Antwort zu Punkt 45 der Anfrage:

Speziell für neugegründete Unternehmen und junge, kleine Unternehmen bietet das
Land Niederösterreich folgende Förderaktionen an:

·           NÖ Startfinanzierung

·           Existenzgründungen (De Minimis-Aktion)

·           Jungunternehmerförderung (Landesprämie zu den Aktionen der Bürges)
Gründungs- und Jungunternehmerberatungen werden durch die Wirtschaftskammer
Niederösterreich durchgeführt.

Von den unter Pkt. 43 zum Land Oberösterreich angeführten Maßnahmen gilt dies
für die Aktionen gemäß den Punkten 1 bis 3 ausschließlich, und gemäß Punkt 4
überwiegend (betrifft auch "Übergeber"). Die Aktion gemäß Punkt 5 soll zur
Unternehmensgründung motivieren.

Für Salzburg ist dies die Betriebsneugründungs- und Übernahmeförderung: Zweck
ist die Förderung der Gründung (Neugründung, Übernahme) von wirtschaftlich
selbstständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
(Details unter http://www.salzburg.gv.at/wirtschaft/ jungunternehmer.htm)


Tirol:

·           Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds:

Jungunternehmern wird ein reduzierter Fixzinssatz gewährt. Jungunternehmer,
die erstmals eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, können in diesem Zuge für
Betriebsmittelfinanzierungen zusätzlich ein maximales Darlehen in Höhe von
€ 7.250,-- erhalten.

·            Schwerpunkt “Jungunternehmerförderung" der Tiroler Kleinunternehmensför-
derung: Als Jungunternehmerinvestitionen im Sinne dieses Schwerpunktes gel-
ten solche Projekte, die von Unternehmen durchgeführt werden, bei denen seit
der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit nicht mehr als drei Jahre vergangen
sind. Weiters können Jungunternehmerinvestitionen dann berücksichtigt werden,
wenn am jeweiligen regionalen/lokalen Standort Marktnischen genützt bzw.
Marktlücken geschlossen werden. Art der Förderung: verlorener Zuschuss in
Höhe von max. 10 % der Bemessungsgrundlage (5 % Basisprämie und 5 %
Jungunternehmerbonus) In den von der Europäischen Kommission im EPPD
Tirol ausgewiesenen Zielgebieten Tirols ist eine EU-Kofinanzierung und dadurch
eine Aufstockung der Gesamtförderung von EU, Bund und Land Tirol im Rahmen
des Ziel 2-Programmes Tirol auf insgesamt 20 % der förderbaren Kosten
möglich.

·           Tiroler Beratungs- und Weiterbildungsförderung:

Bei Jungunternehmerberatungen ist eine Erhöhung auf bis zu 80 % der förder-
baren Kosten möglich. Weiterbildungsleistungen können bis zu 30 % der förder-
baren Kosten gefördert werden.

·            Gründerbonus:   (Gemeinsame   Förderungsaktion  der  Bürges-Förderungsbank,
des Landes Tirol und der Wirtschaftskammer Österreich)

Art der Förderung: Gründungssparprämie von 14 % für angesparte Eigenmittel
von max. € 55.000,--.

·         Tiroler Bürgschaftsgemeinschaft (TBG): Schwerpunkte dieser Förderungsaktion
sind u.a. insbesondere Betriebsneugründungen und Betriebsübernahmen.

Jungunternehmerförderung des Landes Vorarlberg

·            Förderung der Beratung und Ausbildung von Jungunternehmer

·            Gründungssparen (in Zusammenarbeit mit Bund und Wirtschaftskammer)


In der beiliegenden Aufstellung (Beilage 3) sind die Eckdaten der einzelnen Förde-
rungsmaßnahmen und Instrumentarien für Kärnten dargestellt.
Ausschließlich auf Jungunternehmer ausgerichtete Instrumentarien sind die
Anschlussförderung an die “Jungunternehmer-Förderungsaktion" der Bürges sowie
die vom KWF selbständig gestionierte “Finanzierung von technologieorientierten
Unternehmensgründungen".

Im Rahmen der übrigen Richtlinien sind Jungunternehmer und Neugründer ebenfalls
ausdrücklich förderbar, wenn die Projekte bestimmten Inhalten genügen und die
dargestellten Größengrenzen erreichen. Im Rahmen des internen Bewertungs-
schemas des KWF werden für Projekte in Zusammenhang mit Unternehmensgrün-
dungen und Betriebsansiedelungen im allgemeinen höhere Förderquoten gewährt.

Antwort zu Punkt 46 der Anfrage:

Im Zeitraum 1.1.2000 bis 30.6.2002 wurden insgesamt 145 Beteiligungsprojekte von
Klein- und Mittelbetrieben mit Eigenkapitalgarantien unterstützt und dabei
Eigenmittel von € 44,3 Mio. für diese Unternehmen aufgebracht. 67 dieser Projekte
betrafen Unternehmensgründungen, für die Eigenkapital in der Höhe von € 24,6
Mio., d.h. mehr als 50 % des gesamten Beteiligungsvolumens, mit Eigenkapital-
garantien mobilisiert werden konnten. Die Details sind der Beilage 6 zu entnehmen.

Antwort zu Punkt 48 der Anfrage:

1997 wurde die Wiener Risikokapitalfonds GesmbH. (WRKF), mit dem - zwar nicht
ausschließlichen, aber doch schwerpunktmäßigen - Ziel der Unterstützung von
Unternehmensgründern und expansiven und innovativen Jungunternehmern mit
Beteiligungskapital geschaffen. Die Verwaltung der von der Bank Austria, der
“Ersten", der BAWAG und der Raiffeisenbank zur Verfügung gestellten Geldmittel
erfolgt durch die Wiener Kapitalbeteiligungsgesellschaft.


Zu erwähnen wäre, dass im Rahmen des WRKF im Vorjahr eine besonders günstige
Kondition speziell für Unternehmensgründer unter dem Titel “€ 100 - Startkapital /
2002" geschaffen wurde.

Der Oö. Gründerfonds (vgl. Antwort zu Punkt 43 der Anfrage) ist eine der
"Eigenkapitalservice Salzburg" vergleichbare Einrichtung.

In Vorarlberg gibt es das Chancenkapitalmodell, welches u.a. auch neu gegründeten
Unternehmen zugänglich ist. Hier werden vom Land Garantien für die Bereitstellung
von Eigenkapital an Untenehmen übernommen.

Das Land Kärnten bietet im Risikokapitalbereich eine Palette von Instrumentarien an,
die allerdings nicht über eine Kooperation und gemeinsame Vermarktungsplattform
mit der Innovationsagentur (wie die “Eigenkapitalservice Salzburg") abgewickelt
werden. Neben der Beratungstätigkeit zur Strukturierung der Finanzierung, die von
einem Team “Kapitalmobilisierung" innerhalb des KWF wahrgenommen wird, stehen
Unternehmensgründern folgende Eigenkapitalinstrumente zur Verfügung:

·         Aufstockung der Bürges-Eigenkapitalgarantien auf in der Regel 75% des
eingesetzten Eigenkapitals,

·          Eigenkapital durch Beteiligungsübernahme von zwischen 10% und 75% am
Stammkapital von KMUs in technologie- und wachstumsorientierten Branchen
über den BABEG Zukunftsfonds und Koordinierung von weiteren Aussyndizie-
rungen,

·          Soft-Loans für Projekte in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen im
Rahmen einer eigenen Richtlinie für technologieorientierte Unternehmens-
gründungen.

In Niederösterreich ist die Gründung einer Risikokapitalbeteiligungsgesellschaft
vorgesehen.


Antwort zu Punkt 49 der Anfrage:

Die Beilage 4 enthält Statistiken der Jahre 1997 - 2002 (Stichtag 30.06.2002). Diese
enthalten die von den Gründer-Service-Stellen durchgeführten Beratungen. Nicht
ausgefüllte Felder bedeuten, dass für diese Jahre bzw. Bundesländer keine Daten
vorhanden sind.

Antwort zu Punkt 50 der Anfrage:

Die Landesgeschäftsstellen des AMS beauftragen für ihr Bundesland externe
Gründungsberatungsunternehmen, die für die Kunden des AMS die Gründungs-
beratung durchführen. Die Gründungsberatungen, die im Auftrag des AMS vom WIFI
(bzw. der Wirtschaftskammer) oder nach Beauftragung im Rahmen des Bundesver-
gabegesetzes über ein offenes Verfahren durchgeführt wurden, verteilen sich
folgendermaßen:

1997:              1260 Gründungsberatungen

1998:              1450 Gründungsberatungen

1999:              1626 Gründungsberatungen

2000:               320 Gründungsberatungen

Antwort zu Punkt 51 der Anfrage:

Derzeit werden vom AMS selbst keine Kurse zur Unternehmensgründung
angeboten, da der Qualifizierungsbedarf der einzelnen potentiellen Neugründer sehr
unterschiedlich ist und mit einem Angebot von Standardkursen nicht der gesamte
Qualifizierungsbedarf abgedeckt werden könnte. Der freie Bildungsmarkt bietet
jedoch eine große Auswahl an Kursen zur Unternehmensgründung, deshalb
übernimmt das AMS die dafür erforderlichen Kurskosten bis zu einer Höhe von
€ 2.543,60 bzw. in der Höhe bis zu € 3.815,40, wenn ein begründeter Einzelfall
vorliegt oder wenn ein frauen-spezifischer Qualifizierungsbedarf abzudecken ist.


Die Landesgeschäftsstellen des AMS kaufen Beratungsleistungen, die für Frauen
auch in Form von speziellen Workshops abgehalten werden, bei externen Grün-
dungsberatungsunternehmen zu.

Antwort zu Punkt 52 der Anfrage:

Die finanziellen Mittel, die für die in Frage 51 beschriebenen Kurskosten aufge-
wendet wurden, bzw. werden, können nicht angegeben werden, da Kurskosten für
Teilnehmer am UGP derzeit statistisch nicht extra auswertbar sind.

Antwort zu Punkt 53 der Anfrage:

Der Erfolg des Unternehmensgründungsprogrammes für Arbeitslose beruht in erster
Linie darauf, dass eine professionelle Unternehmensberatung angeboten wird, die
die potentiellen Gründer intensiv auf die Unternehmensgründung vorbereitet und
ihnen während der Startphase des neugegründeten Unternehmens hilfreich zur Seite
steht.

Im Durchschnitt konnte für jede erfolgreiche Unternehmensgründung mindestens ein
zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden.

Antwort zu den Punkten 54 und 55 der Anfrage:

Grundlage für die Förderung von Frauenprojekten sind

·         die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln. Nach Pkt. 1.2 dieser Bestimmungen sind förderungswürdige
Leistungen insbesondere jene, die der Sicherung und Steigerung des Gemein-
wohles dienen, oder zum Fortschritt österreichischer Staatbürger beitragen und
überregional sind.


·          das Regierungsprogramm, das geeignete Maßnahmen setzen will, um Frauen
bei Unternehmungsgründungen besondere Hilfestellung zu geben.

Aus diesem Grund werden - nach Maßgabe der budgetären Bedeckung - aus
Frauenfördermitteln beispielsweise auch Vorhaben gefördert, die die Gründung und
Betreuung von Unternehmen, die von Frauen betrieben werden, zum Ziel haben.

Auf Gewinn gerichtete Einzelunternehmen werden im Hinblick auf Pkt. 5.2 der Allge-
meinen Rahmenrichtlinien nicht gefördert, da gemäß dieser Bestimmung ein
allfälliger Gewinn des geförderten Unternehmens von diesem dem Fördergeber
rückzuerstatten wäre.

Eine statistische Auswertung der Kosten für derartige Förderungen ist nicht möglich.