4203/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.09.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit:

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4276/J betreffend
Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht, welche die Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde am 18. August 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Zum Stichtag 1. Dezember 2001 wurde die Einstellungspflicht gemäß Behinderten-
einstellungsgesetz im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wie folgt erfüllt:

1. Personalstand insgesamt                                                               5.344
abzüglich

2. beschäftigte begünstigte Behinderte                                         334

5.010

3. ermittelte Pflichtzahl (5.010 / 25)                                                       200
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte           334

hiervon doppelt anrechenbar                               99                           433

5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht                                                + 233

Die Beschäftigungspflicht wurde somit um 233 übererfüllt.