4203/AB XXI.GP
Eingelangt am: 24.09.2002
BM für Wirtschaft und Arbeit:
In
Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4276/J betreffend
Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht, welche die Abgeordneten
Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde am 18. August 2002 an
mich richteten, stelle ich fest:
Zum
Stichtag 1. Dezember 2001 wurde die Einstellungspflicht gemäß
Behinderten-
einstellungsgesetz im Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit wie folgt erfüllt:
1. Personalstand
insgesamt 5.344
abzüglich
2. beschäftigte begünstigte Behinderte 334
5.010
3. ermittelte Pflichtzahl (5.010 / 25) 200
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 334
hiervon doppelt anrechenbar 99 433
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht + 233
Die Beschäftigungspflicht wurde somit um 233 übererfüllt.