4204/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.09.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde haben am
19.8.2002 unter der Nr.
4291/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Benefizveranstaltung Toy Run" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Benefizveranstaltung ist meinem Ressort bekannt. Weiters darf ich darauf
hinweisen,
dass Wertungen, Meinungen oder Ansichten keine Angelegenheiten der Vollziehung
im
Sinne des Artikels 52 Abs. 1
B-VG darstellen und somit nicht Gegenstand des
parlamentarischen Fragerechts
sind.
Zu den Fragen 2 - 4:
Die darin angesprochenen Angelegenheiten betreffend das
Veranstaltungswesen sowie die
Straßenpolizei fallen nicht in die Vollzugszuständigkeit des
Bundesministeriums für Inneres,
weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung absehen muss.