4204/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.09.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
19.8.2002 unter der Nr. 4291/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Benefizveranstaltung Toy Run" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Benefizveranstaltung ist meinem Ressort bekannt. Weiters darf ich darauf hinweisen,
dass Wertungen, Meinungen oder Ansichten keine Angelegenheiten der Vollziehung im
Sinne des Artikels 52 Abs. 1 B-VG darstellen und somit nicht Gegenstand des
parlamentarischen Fragerechts sind.

Zu den Fragen 2 - 4:

Die darin angesprochenen Angelegenheiten betreffend das Veranstaltungswesen sowie die
Straßenpolizei fallen nicht in die Vollzugszuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres,
weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung absehen muss.