4205/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30.09.2002
Der Präsident des Rechnungshofes
Die unter ZI
4268/J-NR/2002 gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen
und Freunde vom 19. August 2002 betreffend Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht beehre ich mich, nach der in der gegenständlichen
Anfrage
enthaltenen Aufstellung zur Berechnungsgrundlage wie folgt zu beantworten:
Zu 1)
“In
welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2001 die Einstellungspflicht
gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz
im Bereich des Rechnungshofes erfüllt?
1. Personalstand insgesamt: 296
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 11
285
3. Ermittelte Pflichtzahl (285/25) 11
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 11
hiervon
doppelt
anrechenbar
4
15
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht 4
Zum
Stichtag 31. Dezember 2001 wurde die Pflichtzahl für den Rechnungshof mit
11
ermittelt
und die Beschäftigungspflicht mit +4 erfüllt.