4205/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.09.2002

Der Präsident des Rechnungshofes

 

 

Die unter ZI 4268/J-NR/2002 gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde vom 19. August 2002 betreffend Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht beehre ich mich, nach der in der gegenständlichen Anfrage
enthaltenen Aufstellung zur Berechnungsgrundlage wie folgt zu beantworten:

Zu 1)

 “In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2001 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich des Rechnungshofes erfüllt?

1.    Personalstand insgesamt:                                              296

2.    abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                11

 285

3.    Ermittelte Pflichtzahl (285/25)                                          11

4.    beschäftigte begünstigte Behinderte                                11
hiervon doppelt anrechenbar                     4                     15

5.     Erfüllung der Beschäftigungspflicht                                4

Zum Stichtag 31. Dezember 2001 wurde die Pflichtzahl für den Rechnungshof mit 11
ermittelt und die Beschäftigungspflicht mit +4 erfüllt.