4207/AB XXI.GP
Eingelangt am: 01.10.2002
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde
haben am 19. August 2002 unter der Nr. 4272/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzlich möchte ich - wie schon in der
Beantwortung früherer Anfragen -
darauf hinweisen, dass im Bereich des Innenressorts der Großteil der
Mitarbeiter
aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung Exekutivdienst zu versehen hat; da
Behinderte hiezu nicht eingesetzt werden können, wird sich - wie die
Entwicklung
zeigt - im Ressortbereich die Differenz zur Pflichtzahl trotz intensiver
Bemühungen
auch in den nächsten Jahren nur in bescheidenem Umfang vermindern lassen.
Erfreulich ist immerhin, dass es seit der letzten Anfrage
bis zum Stichtag 1. Jänner
2002 doch gelungen ist, die Anzahl der beschäftigten Behinderten von 463
auf 500
anzuheben und die Zahl der nicht besetzten Pflichtstellen von 757 auf 677 zu
senken.
Für den Bereich meiner Zentralleitung (inklusive
Außenstellen) stellt sich die
Aufstellung in der gewünschten Form wie folgt dar:
1. Personalstand insgesamt 2.154
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 81
2.073
3. Ermittelte Pflichtzahl (2.073/25) 82
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 81
hievon doppelt anrechenbar 13 94
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht +12