4207/AB XXI.GP

Eingelangt am: 01.10.2002

 

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
haben am 19. August 2002 unter der Nr. 4272/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht"
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Grundsätzlich möchte ich - wie schon in der Beantwortung früherer Anfragen -
darauf hinweisen, dass im Bereich des Innenressorts der Großteil der Mitarbeiter
aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung Exekutivdienst zu versehen hat; da
Behinderte hiezu nicht eingesetzt werden können, wird sich - wie die Entwicklung
zeigt - im Ressortbereich die Differenz zur Pflichtzahl trotz intensiver Bemühungen
auch in den nächsten Jahren nur in bescheidenem Umfang vermindern lassen.

Erfreulich ist immerhin, dass es seit der letzten Anfrage bis zum Stichtag 1. Jänner
2002 doch gelungen ist, die Anzahl der beschäftigten Behinderten von 463 auf 500
anzuheben und die Zahl der nicht besetzten Pflichtstellen von 757 auf 677 zu
senken.

Für den Bereich meiner Zentralleitung (inklusive Außenstellen) stellt sich die
Aufstellung in der gewünschten Form wie folgt dar:

1. Personalstand insgesamt                                                                 2.154

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                                        81

2.073

3. Ermittelte Pflichtzahl (2.073/25)                                                                          82

abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte                      81

hievon doppelt anrechenbar                                 13                                  94

5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht                                                              +12