4213/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.10.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4288/J betreffend
Autobahn Vignetten - Verkauf über Tabak-Trafiken, welche die Abgeordneten
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am 19. August 2002 an mich
richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Aktivitäten der ÖSAG hinsichtlich des Vertriebes der Autobahn Vignetten fallen in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
Tabak-Trafiken werden durch das Tabakmonopolgesetz geregelt und fallen in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.