4214/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.10.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In
Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4292/J betreffend
menschengerechtes Schönbrunnerbad, welche die Abgeordneten Theresia
Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am 19. August 2002 an mich richteten,
stelle
ich einleitend fest, dass die Liegenschaft, auf der sich das im Park von
Schönbrunn
gelegene Schönbrunner Bad befindet, im Eigentum des Bundes steht. Die
Schloss
Schönbrunn Kultur- und BetriebgesmbH
(SSKB) ist Fruchtnießerin von Schloss und
Park, sohin auch des Bades. Das 2001/02 von der SSKB sanierte Bad wird von
einem privaten Pächter betrieben. Die baulichen Maßnahmen wurden von
der SSKB
als Fruchtnießerin eigenverantwortlich gesetzt. Die von der SSKB
eingeholte
Stellungnahme wurde der Anfragebeantwortung zu
Grunde gelegt.
Antwort zu den Punkten 1. 8 und 10 der Anfrage:
Die
Wege im Bereich des Schönbrunner Bades haben eine Rieseloberfläche,
sind in
einigen Abschnitten stark bombiert, und weisen Steigungen von bis zu 12,5% auf.
Dies führt generell zu Problemen beim Schieben von Rollstühlen oder
Kinderwägen.
Auf Grund der Stellung als Weltkulturerbe und des Parkpflegewerkes können
und
dürfen die Wege nicht abgeflacht und
befestigt werden.
Die SSKB hat die
Auflagen aus dem baubehördlichen Bescheid über die Sanierung
des Bades eingehalten. Von der Baubehörde wurden keine weitergehenden
Auflagen hinsichtlich Barrierefreiheit
erteilt.
Der gesamte Umkleide- und Sanitärbereich wurde nicht
verändert, da dies mit den
vorhandenen Mitteln nicht möglich war, jedoch unterhalb der neuen
Restaurantterrasse wurde auf Beckenebene ein Behinderten-WC eingebaut.
Noch nicht fertig saniert ist eine weitere
Sanitärgruppe im Bereich des
Bademeistertraktes. Diese wird komplett erneuert, soll im Damenbereich auch
einen
Wickeltisch erhalten, und wird in der Saison 2003 benutzbar sein.
Um eine Rampe für Rollstuhlfahrer gemäß
§ 106a Wiener Bauordnung vom
Kassabereich bis zur Beckenebene zu bauen, wäre es einerseits notwendig
gewesen, größere Geländeveränderungen vorzunehmen und
andererseits zwei alte
Föhren im Bereich des Bademeistertraktes zu fällen. Da diese beiden
großen Bäume
aber erhalten werden mussten
(Wiener Baumschutzgesetz, Schattenspender,
optischer Eindruck etc.), wurde zwischen der SSKB und dem Betreiber vereinbart,
in
diesem Bereich eine
Kinderwagenrampe zu errichten und gehbehinderte Gäste mit
Hilfe des Personals durch den Lieferanteneingang im Nord-Westen der Anlage auf
die Beckenebene zu bringen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Der neu geschaffene Fitness- und Wellness-Bereich wurde vom
neuen Pächter
(WEB 43) ausgebaut und komplettiert, nachdem von der Schloss Schönbrunn
Kultur- und Betriebsgesellschaft der Rohbau (tragende Bauteile) zur
Verfügung
gestellt wurde. Da das Fitnesscenter in einen bestehenden Teil der
Umkleideanlage
integriert worden ist, konnte aus Platzgründen nicht behindertengerecht
gebaut
werden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sind die entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen bekannt.
Antwort zu den Punkten 4 bis 7 der Anfrage:
Die Gesamtkosten betrugen ca. € 2,850.000,--, wovon
seitens des Bundes
ca.
€ 1,163.000.-- bereitgestellt wurden.
Seitens der Stadt/des Landes Wien wurden trotz mehrerer
Ersuchen des Bundes
und der SSKB weder Geldmittel zur Verfügung gestellt noch Erleichterungen
bei
Wasser- oder Stromtarifen
gewährt.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Das
Schönbrunner Bad wird von einem Pächter geführt, welchem die
Kalkulation
hinsichtlich Eintrittspreise obliegen.