4220/AB XXI.GP

Eingelangt am: 14.10.2002

Bundesministerin für

Auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und
Freunde haben am 19. September 2002 unter der Nr. 4362/J-NR/2000 an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ministerinnen-
büros gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu Frage 1:

Am Tag der Beantwortung der vorliegenden Anfrage waren im Kabinett der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten neben Sekretariats- und
Kanzleikräften fünf Mitarbeiterinnen als Referentinnen beschäftigt, die alle in
einem öffentlichen Dienstverhältnis zum Bund im Sinne von Punkt 1.2 dieser
Anfrage stehen.

Zu den Fragen 2 bis 5 :

Im Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem Tag der
Beantwortung der vorliegenden Anfrage sind hinsichtlich der fünf
ReferentInnen des Kabinetts der Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten keine Änderungen im Sinne der vorliegenden Anfrage
eingetreten.

 


Zu den Fragen 6 bis 8:

Nein.

Zu Frage 9:

Die künftige Betrauung von gegenwärtigen Kabinetts-Mitarbeiterlnnen mit
neuen Beschäftigungsbereichen kann schon deshalb nicht ausgeschlossen
werden, weil alle dem Personalstand des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten angehören und sich deshalb jederzeit um für ihre jeweilige
Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe ausgeschriebene Funktionen im
auswärtigen Dienst bewerben können (siehe z.B. § 1 Ausschreibungsgesetz
1989, § 6 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz oder § 16 STATUT-Gesetz,
BGBI. l Nr. 129/1999).