4221/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.10.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie:
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4278/J-NR/2002 betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde am
19. August 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Ihrer Frage
In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2001 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstel-
lungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4.
beschäftigte begünstigte Behinderte
21
hiervon doppelt
anrechenbar
9 30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61
darf ich vorweg mitteilen, dass die Datenbringung über
das Personalinformationssystem des Bun-
des erfolgt (Abrufmöglichkeit nur
jeweils mit 1. jeden Monats), weshalb die Beantwortung der Fra-
ge derzeit nur mit Stichtag 1.12.2001 bzw. 1.1.2002 erfolgen kann.
Mit Stichtag 1.12.2001 wurde die
Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wie
folgt
erfüllt:
Personalstand insgesamt 1.353
abzüglich beschäftigte begünstigte
Behinderte
36
1.317
Ermittelte
Pflichtzahl (1.317/25) 52
abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte 36
hievon doppelt anrechenbar 13
49
ERFÜLLUNG DER
BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT
- 3
Mit Stichtag 1.1.2002 wurde die Einstellungspflicht
gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wie folgt
erfüllt:
Personalstand insgesamt 1.350
abzüglich beschäftigte begünstigte
Behinderte 36
1.314
Ermittelte
Pflichtzahl (1.314/25) 52
abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte 36
hievon doppelt
anrechenbar
13 49
ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT
- 3