4224/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.10.2002

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Erfüllung der Behinderteneinstel-
lungspflicht" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2001 können von der Applikation PIS nicht
standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen
wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2001 ausgewertet und - was den Bereich der
Zentralleitung betrifft - händisch ermittelt.

Zum 1. Jänner 2002 waren im gesamten Justizressort 11 796 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt (davon 276 im Bereich der Zentralleitung).

Die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte Dienstnehmerin-
nen und Dienstnehmer betrug zum Stichtag 1. Jänner 2002 für das gesamte Justiz-
ressort 460 bzw. 10 im Bereich der Zentralleitung.

Zum 1. Jänner 2002 waren im gesamten Justizressort 295 nach dem Behinderten-
einstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 14 im Bereich der
Zentralleitung). Davon waren 95 Bedienstete (hievon vier im Bereich der Zentrallei-
tung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner 2002


waren im gesamten Justizressort daher 70 Pflichtstellen nicht besetzt; im Bereich
der Zentralleitung waren acht Behinderte mehr beschäftigt als Pflichtstellen vorge-
sehen sind (siehe folgende Tabelle)

Ich habe bereits in den bisherigen Anfragen betreffend die Einstellung von behinder-
ten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz darauf hingewiesen, dass
die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen
des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewäh-
rungshilfe, aber auch im Bereich der Gerichtsvollzieher, nur in sehr eingeschränktem
Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch
in den letzten Jahren nichts geändert.

Gegenüber dem Stichtag der Beantwortung der Anfrage zur Zahl 1977/J-NR/2001 ist
es gelungen, die Zahl der nicht besetzten Pflichtstellen weiter zu senken.
Diese Entwicklung ist das Ergebnis der fortwährenden Bemühungen im Justizres-
sort, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die durch die Novelle zum
Behinderteneinstellungsgesetz, BGBI. Nr. 17/1999, neuerlich gestiegene Pflichtzahl
heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter meines Res-
sorts - insbesondere der personalführenden Stellen - hat sich das Bewusstsein ver-
festigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein so-


zialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde dies weiterhin im Auge behal-
ten und auch in Hinkunft - soweit es die ressortspezifischen Besonderheiten erlau-
ben - für die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort eintreten, um
die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre fortsetzen zu können.