4224/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.10.2002
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Erfüllung der
Behinderteneinstel-
lungspflicht"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2001 können von
der Applikation PIS nicht
standardisiert zur
Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen
wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2001 ausgewertet und - was den Bereich
der
Zentralleitung betrifft - händisch ermittelt.
Zum 1. Jänner 2002 waren im gesamten Justizressort 11
796 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt (davon 276 im Bereich der Zentralleitung).
Die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch
behinderte Dienstnehmerin-
nen und Dienstnehmer betrug zum Stichtag 1. Jänner 2002 für das
gesamte Justiz-
ressort 460 bzw. 10 im Bereich der Zentralleitung.
Zum
1. Jänner 2002 waren im gesamten Justizressort 295 nach dem
Behinderten-
einstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 14 im
Bereich der
Zentralleitung). Davon waren 95 Bedienstete (hievon vier im Bereich der
Zentrallei-
tung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum
Stichtag 1. Jänner 2002
waren
im gesamten Justizressort daher 70 Pflichtstellen nicht besetzt; im
Bereich
der Zentralleitung waren acht Behinderte mehr beschäftigt als
Pflichtstellen vorge-
sehen sind (siehe folgende Tabelle)

Ich habe bereits in den bisherigen Anfragen betreffend die
Einstellung von behinder-
ten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz darauf hingewiesen, dass
die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen
des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der
Bewäh-
rungshilfe, aber auch im Bereich der Gerichtsvollzieher, nur in sehr
eingeschränktem
Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat
sich auch
in den letzten Jahren nichts geändert.
Gegenüber
dem Stichtag der Beantwortung der Anfrage zur Zahl 1977/J-NR/2001 ist
es gelungen, die Zahl der nicht besetzten Pflichtstellen weiter zu senken.
Diese Entwicklung ist das Ergebnis der fortwährenden Bemühungen im
Justizres-
sort, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die durch die Novelle
zum
Behinderteneinstellungsgesetz, BGBI. Nr. 17/1999, neuerlich gestiegene
Pflichtzahl
heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter
meines Res-
sorts - insbesondere der personalführenden Stellen - hat sich das
Bewusstsein ver-
festigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein
so-
zialpolitisch
äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde dies weiterhin im Auge
behal-
ten und auch in Hinkunft - soweit es die ressortspezifischen Besonderheiten
erlau-
ben - für die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort
eintreten, um
die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre fortsetzen zu können.