4231/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.10.2002

 

BM für Landesverteidigung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
19. August 2002 unter der Nr. 4274/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist zunächst festzuhalten, dass im Bundesministerium für Landesverteidigung
Behinderte nur auf bestimmten zivilen Arbeitsplätzen beschäftigt werden können, da
Eigenart bzw. Erfordernisse des militärischen Dienstbetriebes die volle Leistungsfähigkeit
voraussetzen. In diesem Sinne ist daher in meinem Ressort die Beschäftigung Behinderter
nur in eingeschränktem Umfang möglich.

Zur konkreten Fragestellung verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

 

Personalstand Militär                                            16.098

Personalstand Zivil                                                  9.900

Summe                                                                   25.998

Abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte       671

                                                                                  25.327

Ermittelte Pflichtzahl(25.327/25)                             1.013

Abzüglich

beschäftigte begünstigte Behinderte       671

hiervon doppelt anrechenbar                   189                        860

Erfüllung der Beschäftigungspflicht                         -  -153