4231/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.10.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen
und Freunde haben am
19. August 2002 unter der
Nr. 4274/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht"
gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist zunächst festzuhalten, dass im
Bundesministerium für Landesverteidigung
Behinderte nur auf bestimmten zivilen
Arbeitsplätzen beschäftigt werden können, da
Eigenart bzw. Erfordernisse des
militärischen Dienstbetriebes die volle Leistungsfähigkeit
voraussetzen. In diesem Sinne ist
daher in meinem Ressort die Beschäftigung Behinderter
nur in eingeschränktem Umfang
möglich.
Zur konkreten Fragestellung verweise ich auf die nachstehende Übersicht:
Personalstand Militär 16.098
Personalstand Zivil 9.900
Summe 25.998
Abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 671
25.327
Ermittelte Pflichtzahl(25.327/25) 1.013
Abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte 671
hiervon doppelt anrechenbar 189 860
Erfüllung der Beschäftigungspflicht - -153