4233/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.10.2002

 

BM für Landesverteidigung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nr. 4367/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Ministerbüros gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Wie schon bei früheren Anfragen ausgeführt, gehe ich davon aus, dass im vorliegenden
Zusammenhang nur jene Bediensteten meines Kabinetts angesprochen sind, die meinen
unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden.

Demzufolge stehen mir - abgesehen vom erforderlichen Hilfspersonal für Sekretariats-
arbeiten bzw. administrative Tätigkeiten — sechs Bedienstete zur Verfügung (fünf
Bedienstete in einem Dienstverhältnis gem. BDG 1979 und ein Bediensteter gem. § 36 VBG
1948). Der Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 wurde deshalb
abgeschlossen, um den speziellen Anforderungen des Arbeitsplatzes hinsichtlich
Verfügbarkeit und zeitlicher Inanspruchnahme bestmöglich entsprechen zu können.

Zu 2 bis 2.2, 3 bis 4.2 und 5:
Keine.


Zu 2.3, 4.3 und 8:

Ein Mitarbeiter in einem Dienstverhältnis gem. BDG 1979, der vor seiner Funktion im
Kabinett stellvertretender Leiter der Legislativabteilung B war, wurde mit Wirkung vom
1. Oktober 2002 mit der Leitung der Legislativabteilung B beauftragt und als Leiter der
Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst designiert (die
Legislativabteilung B wird mit Einnahme der neuen Organisation der Zentralstelle in die
Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst übergeführt).

Zu 6 und 7:

Die wichtigsten Ziele der von mir im Februar 2001 angeordneten Reorganisation der
Zentralstelle umfassen eine Straffung der Strukturen der oberen Führung durch
Konzentration der strategischen Angelegenheiten in der Zentralstelle und Nachordnung
operativer Aufgaben (damit sollen personelle Ressourcen für die Truppe -
Brigadekommando abwärts - freigemacht werden), weiters die Anpassung der
Führungsstruktur an den verringerten Truppenumfang sowie eine Abstimmung mit der
Integration des österreichischen Bundesheeres in multinationale Sicherheitsaufgaben. Die
Reorganisation wird eine “schlanke" Zentralstelle mit nur mehr drei statt sechs Sektionen
bei gleichzeitig erheblicher Personaleinsparung ergeben und soll mit Dezember 2002
abgeschlossen sein.

Zu 9:

Nein. Im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen steht es jedem Bediensteten
frei, sich um kundgemachte bzw. ausgeschriebene Arbeitsplätze zu bewerben.