4233/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.10.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter
der Nr. 4367/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
Ministerbüros gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Wie schon bei früheren Anfragen ausgeführt,
gehe ich davon aus, dass im vorliegenden
Zusammenhang nur jene
Bediensteten meines Kabinetts angesprochen sind, die meinen
unmittelbaren
Mitarbeiterstab bilden.
Demzufolge
stehen mir - abgesehen vom erforderlichen Hilfspersonal für Sekretariats-
arbeiten bzw. administrative
Tätigkeiten — sechs Bedienstete zur Verfügung (fünf
Bedienstete in einem Dienstverhältnis gem. BDG 1979 und ein Bediensteter
gem. § 36 VBG
1948). Der Sondervertrag
gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 wurde deshalb
abgeschlossen, um den speziellen
Anforderungen des Arbeitsplatzes hinsichtlich
Verfügbarkeit und zeitlicher
Inanspruchnahme bestmöglich entsprechen zu können.
Zu 2 bis 2.2, 3 bis 4.2 und 5:
Keine.
Zu 2.3, 4.3 und 8:
Ein
Mitarbeiter in einem Dienstverhältnis gem. BDG 1979, der vor seiner
Funktion im
Kabinett stellvertretender Leiter der Legislativabteilung B war, wurde mit
Wirkung vom
1. Oktober 2002 mit der Leitung der Legislativabteilung B beauftragt und als Leiter
der
Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst designiert
(die
Legislativabteilung B wird mit Einnahme der neuen Organisation der
Zentralstelle in die
Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und
Volksanwaltschaftsdienst übergeführt).
Zu 6 und 7:
Die
wichtigsten Ziele der von mir im Februar 2001 angeordneten Reorganisation der
Zentralstelle umfassen eine Straffung der Strukturen der oberen Führung
durch
Konzentration der strategischen Angelegenheiten in der Zentralstelle und
Nachordnung
operativer Aufgaben (damit sollen personelle Ressourcen für die Truppe -
Brigadekommando abwärts - freigemacht
werden), weiters die Anpassung der
Führungsstruktur an den verringerten Truppenumfang sowie eine
Abstimmung mit der
Integration des österreichischen Bundesheeres in multinationale
Sicherheitsaufgaben. Die
Reorganisation wird eine “schlanke" Zentralstelle mit nur mehr drei
statt sechs Sektionen
bei gleichzeitig erheblicher Personaleinsparung ergeben und soll mit Dezember
2002
abgeschlossen sein.
Zu 9:
Nein. Im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen steht
es jedem Bediensteten
frei, sich um
kundgemachte bzw. ausgeschriebene Arbeitsplätze zu bewerben.