4234/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.10.2002

 

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4255/J der Abgeordneten Gatterer und Kollegen, wie folgt:

Frage 1:

Seitens der Ärztekammer Kärnten wurde der Name des betreffenden Gynäkologen
der Öffentlichkeit bekannt gegeben, um den Kreis von potentiell geschädigten
Patientinnen einzugrenzen. Die Patientinnen wurden über die Medien aufgefordert
sich neuerlich untersuchen zu lassen. Zusätzlich wurden alle betroffenen
Patientinnen des in Rede stehenden Gynäkologen angeschrieben, so rasch wie
möglich Kontrolluntersuchungen durchführen und Krebsabstriche wiederholen zu
lassen, damit sie Klarheit über ihren Gesundheitszustand erhalten. Dafür wurden
auch zusätzliche Ordinationszeiten angeboten und alle vorhandenen Kapazitäten im
Raum Villach genutzt. Einzelnen Patientinnen, bei denen die Vermutung konkreter
Schädigung bestand, wurde empfohlen, sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen an
den Kärntner Patientenanwalt zu wenden.

Frage 2:

Alle niedergelassenen Kärntner Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe wurden
von der Ärztekammer aufgefordert, die Zahl der durchgeführten Krebsabstriche
bekannt zu geben sowie die Labors, denen diese zur Befundung übermittelt wurden.
Diese Meldungen wurden dann mit den von den Labors zur Verfügung gestellten
Untersuchungszahlen in Korrelation gebracht. Hiedurch konnte plausibel
nachgewiesen werden, dass die Zahl der durchgeführten Krebsabstriche mit der
Anzahl der durchgeführten Untersuchungen übereinstimmte. Weiters wurde ein
Qualitätsbeauftragter für die Durchführung von Krebsabstrichen und damit in
Zusammenhang stehende fachliche und organisatorische Maßnahmen eingesetzt.


Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat die
Krankenversicherungsträger ersucht, unverzüglich entsprechende
Kontrollmaßnahmen einzuleiten bzw. zu forcieren. Seitens der
Krankenversicherungsträger wurden stichprobenartig die verrechneten
Abstrichentnahmen mit den verrechneten zytologischen Befunden geprüft. Bei den
durchgeführten Kontrollen konnten bisher keine maßgeblichen Auffälligkeiten
festgestellt werden, es dürfte sich bei dem betreffenden Gynäkologen um einen
Einzelfall gehandelt haben.

Durch die im Gesetz verankerte verpflichtende EDV-Abrechnung der Vertragsärzte
ab 1.1.2003 wird eine Verknüpfung der patienten- mit vertragspartnerbezogenen
Abrechnungsdaten und somit auch eine flächendeckende Überprüfung der
Vertragsärzte erleichtert werden.

Fragen 3 und 4:

Vom Gesundheitsreferenten des Landes Kärnten wurde eine Arbeitsgruppe ins
Leben gerufen, die aus Vertretern der Ärztekammer, des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger und von Vertretern der Landesregierung besteht.
Zweckdienliche Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen möglichst rasch umgesetzt
werden. Seitens der Krankenkassen wurde in diesem Zusammenhang auch in
Aussicht genommen zu prüfen, ihre Abrechnungsdaten so zusammenführen, dass
eine vergleichende Kontrolle der Abstrichentnahme und der Befundabrechnung
möglich ist. Weiters wurde ein Formular entwickelt, dessen Verwendung allen
Gynäkologen empfohlen wird, wo die Ergebnisse gynäkologischer
Vorsorgeuntersuchungen einschließlich der Krebsabstriche sowie auch Art und
Zeitpunkt der Mitteilung des Befundes dokumentiert werden und jederzeit sofort
nachvollziehbar sind.

Im Hauptverband wurde ein Arbeitskreis zur Erarbeitung von koordinierten
Kontrollmaßnahmen und zur Festlegung einheitlicher weiterer Vorgangsweisen
eingerichtet. Das Thema Qualitätssicherung wird für die Krankenversicherungsträger
Gegenstand von Verhandlungen mit den jeweiligen Ärztekammern im Bezug auf
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unter besonderer Berücksichtigung von
Servicequalität und Patientenorientierung sein.