4234/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.10.2002
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4255/J
der Abgeordneten Gatterer und Kollegen, wie folgt:
Frage 1:
Seitens der Ärztekammer Kärnten
wurde der Name des betreffenden Gynäkologen
der Öffentlichkeit bekannt gegeben, um den Kreis von potentiell
geschädigten
Patientinnen einzugrenzen. Die Patientinnen wurden über die Medien
aufgefordert
sich neuerlich untersuchen zu lassen. Zusätzlich wurden alle betroffenen
Patientinnen des in Rede stehenden Gynäkologen angeschrieben, so rasch wie
möglich Kontrolluntersuchungen durchführen und Krebsabstriche
wiederholen zu
lassen, damit sie Klarheit über ihren Gesundheitszustand erhalten.
Dafür wurden
auch zusätzliche Ordinationszeiten angeboten und alle vorhandenen
Kapazitäten im
Raum Villach genutzt. Einzelnen Patientinnen, bei denen die Vermutung konkreter
Schädigung bestand, wurde empfohlen, sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen
an
den Kärntner Patientenanwalt zu wenden.
Frage 2:
Alle niedergelassenen
Kärntner Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe wurden
von der Ärztekammer aufgefordert, die Zahl der durchgeführten
Krebsabstriche
bekannt zu geben sowie die Labors, denen diese zur Befundung übermittelt
wurden.
Diese Meldungen wurden dann mit den von den Labors zur Verfügung gestellten
Untersuchungszahlen in Korrelation gebracht. Hiedurch konnte plausibel
nachgewiesen werden, dass die Zahl der durchgeführten Krebsabstriche mit
der
Anzahl der durchgeführten Untersuchungen übereinstimmte. Weiters
wurde ein
Qualitätsbeauftragter für die Durchführung von Krebsabstrichen
und damit in
Zusammenhang stehende fachliche und organisatorische Maßnahmen
eingesetzt.
Der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger hat die
Krankenversicherungsträger ersucht, unverzüglich entsprechende
Kontrollmaßnahmen einzuleiten bzw. zu forcieren. Seitens der
Krankenversicherungsträger wurden stichprobenartig die verrechneten
Abstrichentnahmen mit den verrechneten zytologischen Befunden geprüft. Bei
den
durchgeführten Kontrollen konnten bisher keine maßgeblichen
Auffälligkeiten
festgestellt werden, es dürfte sich bei dem betreffenden Gynäkologen
um einen
Einzelfall
gehandelt haben.
Durch die im Gesetz verankerte
verpflichtende EDV-Abrechnung der Vertragsärzte
ab 1.1.2003 wird eine Verknüpfung der patienten- mit
vertragspartnerbezogenen
Abrechnungsdaten und somit auch eine flächendeckende Überprüfung
der
Vertragsärzte erleichtert werden.
Fragen 3 und 4:
Vom Gesundheitsreferenten des Landes
Kärnten wurde eine Arbeitsgruppe ins
Leben gerufen, die aus Vertretern der Ärztekammer, des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger und von Vertretern der Landesregierung besteht.
Zweckdienliche Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen möglichst rasch
umgesetzt
werden. Seitens der Krankenkassen wurde in diesem Zusammenhang auch in
Aussicht genommen zu prüfen, ihre Abrechnungsdaten so zusammenführen,
dass
eine vergleichende Kontrolle der Abstrichentnahme und der Befundabrechnung
möglich ist. Weiters wurde ein Formular entwickelt, dessen Verwendung
allen
Gynäkologen empfohlen wird, wo die Ergebnisse gynäkologischer
Vorsorgeuntersuchungen einschließlich der Krebsabstriche sowie auch Art
und
Zeitpunkt der Mitteilung des Befundes dokumentiert werden und jederzeit sofort
nachvollziehbar sind.
Im Hauptverband wurde ein
Arbeitskreis zur Erarbeitung von koordinierten
Kontrollmaßnahmen und zur Festlegung einheitlicher weiterer
Vorgangsweisen
eingerichtet. Das Thema Qualitätssicherung wird für die
Krankenversicherungsträger
Gegenstand von Verhandlungen mit den jeweiligen Ärztekammern im Bezug auf
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unter besonderer
Berücksichtigung von
Servicequalität und Patientenorientierung sein.