4236/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.10.2002

 

BM für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
19. August 2002 unter der Nr. 4265/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Terrorländerliste" nach dem 11. September 2001 bei Visaerteilungen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 4:

Aufgrund der Schengener Verträge haben die Mitgliedstaaten bei Visaverfahren interne
Konsultationspflichten einzuhalten. Seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Schengener
Durchführungsübereinkommens, dem 1. Dezember 1997, ist auch Österreich an dieses
Konsultationssystem gebunden.

Aufgrund der Ereignisse im September 2001 wurden diese bereits bestehenden Rück-
fragepflichten auf einige andere Staaten sowie auf alle Visaarten und auf den Bereich der
Erteilung von Aufenthaltstiteln erstreckt.

Der Kreis der betroffenen Staaten resultiert vorwiegend aus schengeninternen Erörterungen.


Zu den Fragen 2 und 6:

Für den Bereich der Aufenthaltstitel ist festzuhalten, dass bei der zuständigen Fachabteilung
kein einziger Devolutionsantrag aufgrund dieser Rückfragepflichten anhängig war und ist.
Somit ist von einer im Sinne des AVG fristgerechten Administration für diesen Bereich
auszugehen. Die “ungewöhnlich langen Wartezeiten" dürften sich somit auf einige wenige
Einzelfälle beschränkt haben, die jedoch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrensfristen finalisiert werden konnten. Im Falle der Rückfrageverpflichtung kann eine
durchschnittliche Manipulationsdauer beim Bundesministerium für Inneres von 6 Wochen
angegeben werden.

Für den Visumbereich ist auszuführen, dass im Falle der Konsultations- bzw. Rück-
fragepflicht mit einer Verfahrensdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen ist. In Einzelfällen kann
es durch technische Probleme im EDV-Bereich, überdurchschnittliches Visumaufkommen
sowie Befassung der zuständigen Inlandsbehörden zu einer Verlängerung der Verfahren
kommen. Es kann daher auch im Visumbereich nicht von einer ungewöhnlich langen
Wartezeit gesprochen werden.

Zu Frage 3:

Da die Liste der konsultationspflichtigen Staaten in der EU als vertraulich klassifiziert wurde,
ist mir eine Beantwortung nicht möglich.

Zu Frage 5:

Die Länderliste basiert auf internationalen sicherheitspolizeilichen Erkenntnissen.

Zu Frage 7:

Nein. Die Überprüfung erfolgt aus sicherheitspolizeilichen Aspekten nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) und ist keinesfalls mit einer Sicher-
heitsüberprüfung gemäß §§ 55 f SPG gleichzusetzen.

Zu Frage 8:

Wie bereits ausgeführt, haben sich etwaige zeitliche Verzögerungen durch die
Rückfrageverpflichtungen immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gehalten, wodurch
auch eine “Schikanierung" von in Österreich lebenden unbescholtenen Drittstaats-
angehörigen nicht erkennbar ist. Im Hinblick auf die Ereignisse vom 11. September 2001,


die auch einen sehr starken Bezug zu der Administration der Fremden- und
Sicherheitsbehörden haben, sind die getroffenen Maßnahmen als verhältnismäßig zu
qualifizieren.