4236/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.10.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen
und Freunde haben am
19. August 2002 unter der Nr. 4265/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
"Terrorländerliste" nach dem 11. September 2001 bei
Visaerteilungen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Aufgrund der Schengener Verträge haben die
Mitgliedstaaten bei Visaverfahren interne
Konsultationspflichten einzuhalten. Seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Schengener
Durchführungsübereinkommens, dem 1. Dezember 1997, ist auch
Österreich an dieses
Konsultationssystem
gebunden.
Aufgrund der Ereignisse im September 2001 wurden diese
bereits bestehenden Rück-
fragepflichten auf einige andere Staaten sowie auf alle Visaarten und auf den
Bereich der
Erteilung von Aufenthaltstiteln erstreckt.
Der Kreis der betroffenen Staaten resultiert vorwiegend aus schengeninternen Erörterungen.
Zu den Fragen 2 und 6:
Für den Bereich der Aufenthaltstitel ist festzuhalten,
dass bei der zuständigen Fachabteilung
kein einziger Devolutionsantrag aufgrund dieser Rückfragepflichten
anhängig war und ist.
Somit ist von einer im Sinne des AVG fristgerechten Administration für
diesen Bereich
auszugehen. Die “ungewöhnlich langen Wartezeiten" dürften
sich somit auf einige wenige
Einzelfälle beschränkt haben, die jedoch innerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen
Verfahrensfristen finalisiert werden konnten. Im Falle der
Rückfrageverpflichtung kann eine
durchschnittliche Manipulationsdauer beim Bundesministerium für Inneres
von 6 Wochen
angegeben
werden.
Für den Visumbereich ist auszuführen, dass im
Falle der Konsultations- bzw. Rück-
fragepflicht mit einer Verfahrensdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen ist. In
Einzelfällen kann
es durch technische Probleme im EDV-Bereich, überdurchschnittliches
Visumaufkommen
sowie Befassung der zuständigen Inlandsbehörden zu einer
Verlängerung der Verfahren
kommen. Es kann daher auch im Visumbereich nicht von einer ungewöhnlich
langen
Wartezeit gesprochen werden.
Zu Frage 3:
Da die Liste der konsultationspflichtigen Staaten in der EU
als vertraulich klassifiziert wurde,
ist mir eine Beantwortung nicht möglich.
Zu Frage 5:
Die Länderliste basiert auf internationalen sicherheitspolizeilichen Erkenntnissen.
Zu Frage 7:
Nein. Die Überprüfung erfolgt aus
sicherheitspolizeilichen Aspekten nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) und ist keinesfalls mit einer
Sicher-
heitsüberprüfung
gemäß §§ 55 f SPG gleichzusetzen.
Zu Frage 8:
Wie
bereits ausgeführt, haben sich etwaige zeitliche Verzögerungen durch
die
Rückfrageverpflichtungen immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
gehalten, wodurch
auch eine “Schikanierung" von in Österreich lebenden
unbescholtenen Drittstaats-
angehörigen nicht erkennbar ist. Im Hinblick auf die Ereignisse vom 11.
September 2001,
die auch einen sehr starken Bezug zu der Administration der
Fremden- und
Sicherheitsbehörden haben, sind die getroffenen Maßnahmen als
verhältnismäßig zu
qualifizieren.