4239/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.10.2002
Bundeskanzler
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
19. August 2002 unter der Nr. 4262/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend passives Wahlrecht für Arbeitsmigrantlnnen - Urteil der
UNO-
Menschenrechtskommission vom 4. April 2002 - Rechtsbruch durch die Republik
Österreich
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 3, 5 und 6:
Eingangs
wird darauf hingewiesen, daß die Auffassungen des UN-Menschen-
rechtsausschusses den Verfahrensparteien am 26. Juni 2002 zugestellt wurden.
Darin wurde Österreich aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen mitzuteilen,
welche
Maßnahmen im Sinne der Empfehlung getroffen wurden. Zugleich wird
Österreich
ersucht, die Auffassungen des Ausschusses
zu veröffentlichen.
Österreich ist dem Wunsch nach Veröffentlichung
in der Weise nachgekommen, daß
der Originaltext der Auffassungen auf der home-page des Bundeskanzleramtes
(www.bka.gv.at - Grundrechte/Menschenrechte) für jedermann frei
zugänglich ist.
Eine deutsche
Übersetzung steht in Vorbereitung und soll ebenfalls auf diese Weise
veröffentlicht werden. Ein entsprechender Schriftsatz wird dem
Ausschuß fristgerecht
übermittelt
werden.
Was
die weitere Vorgangsweise angeht, so muß darauf hingewiesen werden,
daß
die Frage des passiven
Wahlrechts zum Betriebsrat so eng mit der Auslegung ein-
schlägiger Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verknüpft ist,
daß vor jeglicher wei-
teren Maßnahme unbedingt die anstehenden Entscheidungen des
Europäischen Ge-
richtshofs
abgewartet werden sollten.
Zu den Fragen 4, 7, 8 und 9:
Derzeit sind vor
dem Europäischem Gerichtshof zwei Verfahren (eines davon infolge
der Vorlage des Verfassungsgerichtshofes) betreffend das passive Wahlrecht zu
den
Vollversammlungen der Arbeiterkammern
bzw. zum Betriebsrat anhängig. In beiden
Verfahren ist der schriftliche Teil abgeschlossen. Der Ausgang der Verfahren
bleibt
abzuwarten. Österreich wird in der Folge den diesbezüglichen Urteilen
entsprechend
Rechnung tragen.