4239/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.10.2002

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
19. August 2002 unter der Nr. 4262/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend passives Wahlrecht für Arbeitsmigrantlnnen - Urteil der UNO-
Menschenrechtskommission vom 4. April 2002 - Rechtsbruch durch die Republik
Österreich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2, 3, 5 und 6:

Eingangs wird darauf hingewiesen, daß die Auffassungen des UN-Menschen-
rechtsausschusses den Verfahrensparteien am 26. Juni 2002 zugestellt wurden.
Darin wurde Österreich aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen mitzuteilen, welche
Maßnahmen im Sinne der Empfehlung getroffen wurden. Zugleich wird Österreich
ersucht, die Auffassungen des Ausschusses zu veröffentlichen.

Österreich ist dem Wunsch nach Veröffentlichung in der Weise nachgekommen, daß
der Originaltext der Auffassungen auf der home-page des Bundeskanzleramtes
(www.bka.gv.at - Grundrechte/Menschenrechte) für jedermann frei zugänglich ist.
Eine deutsche Übersetzung steht in Vorbereitung und soll ebenfalls auf diese Weise
veröffentlicht werden. Ein entsprechender Schriftsatz wird dem Ausschuß fristgerecht
übermittelt werden.

Was die weitere Vorgangsweise angeht, so muß darauf hingewiesen werden, daß
die Frage des passiven Wahlrechts zum Betriebsrat so eng mit der Auslegung ein-
schlägiger Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verknüpft ist, daß vor jeglicher wei-
teren Maßnahme unbedingt die anstehenden Entscheidungen des Europäischen Ge-
richtshofs abgewartet werden sollten.


Zu den Fragen 4, 7, 8 und 9:

Derzeit sind vor dem Europäischem Gerichtshof zwei Verfahren (eines davon infolge
der Vorlage des Verfassungsgerichtshofes) betreffend das passive Wahlrecht zu den
Vollversammlungen der Arbeiterkammern bzw. zum Betriebsrat anhängig. In beiden
Verfahren ist der schriftliche Teil abgeschlossen. Der Ausgang der Verfahren bleibt
abzuwarten. Österreich wird in der Folge den diesbezüglichen Urteilen entsprechend
Rechnung tragen.