424/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 455/J - NR/2000 betreffend Werbung für den

Schülerstreik, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf und Kollegen am 2. März 2000 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. und 3.:

 

Die Schulleitung wurde vom Stadtschulrat für Wien darauf hingewiesen, dass die Teilnahme

an einer Demonstration während der Unterrichtszeit nicht zulässig ist. Dies wurde von der

Schulleitung auch der Schülervertretung und dem betreffenden Schüler mitgeteilt. Eine

Aufforderung, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen, kann daher nicht im Einklang

mit den anzuwendenden Rechtsvorschriften stehen.

 

Ad 2 und 7.:

 

Es wurde dem Fernsehteam die Erlaubnis erteilt, eine bestimmte Unterrichtsstunde, in

welcher die Problematik des Demonstrationstages diskutiert wurde, zu filmen. Der Einschub

mit der Aufnahme des Schülers wurde erst unmittelbar beim Dreh selbst bekanntgegeben,

wobei die Einstellung mit der Ansprache des Schülers auf Wunsch des Aufnahmeteams

dargestellt wurde.

Ad 4.:

 

Es wurden sowohl die Lehrerinnen und Lehrer als auch die Schüler und die Eltern, diese

mittels Mitteilungsheft, davon in Kenntnis gesetzt, dass die Teilnahme an der Demonstration

während der Unterrichtszeit nicht gestattet ist. Einer eigenen Aufforderung, das Thema im

Unterricht im Rahmen der politischen Bildung zu behandeln, bedurfte es nicht, da es zum

Standard der Schule gehört, dass aktuelle Ereignisse in den Unterricht einfließen; es fand eine

Auseinandersetzung damit in der aufgenommenen Klasse beispielsweise im Fach Deutsch

statt.

 

Ad 5.:

 

Von insgesamt 575 Schülern der Rahlgasse blieben an diesem Tag insgesamt 251 dem

Unterricht zumindest teilweise fern, wobei zu dieser Zeit gleichzeitig zahlreiche Schüler

grippebedingt an der Teilnahme am Unterricht verhindert waren.

 

Ad 6.:

 

In Abstimmung mit der Schulaufsicht wurden durch die Schulleitung Besprechungen mit

Lehrern und Schülervertretern geführt. Die Schülervertreter wurden dabei auf die Möglichkeit

der Mitgestaltung am Unterricht, beispielsweise für eine sinnvolle politische Bildung,

hingewiesen. Nach Informationen der Schule sind diese in dieser Hinsicht bereits aktiv

geworden.