4241/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.10.2002
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4259/J-NR/2002 betreffend Lehramtsausbildung
an der
Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und
Kollegen am
19.
August 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Gestaltung der Studienpläne obliegt dem jeweiligen Studienkommissionen. Ein inhaltliches
Mitwirkungsrecht steht dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht zu.
Ad 2. und 3.:
Gemäß § 15 Abs. 2 UniStG hat die Rektorin oder der Rektor den Studienplan mit den genannten
Beilagen der Bundesministerin oder dem Bundesminister vorzulegen, wenn der Beschluss der
Studienkommission mit den auf Grund der Bedarfsberechnungs- und Budgetierungsverordnung
beantragten und auf Grund des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes zugewiesenen
Ressourcen finanziell durchführbar ist.
Die finanzielle Durchführbarkeit des gegenständlichen Studienplanes wurde - wohl nach
Durchführung des oben beschriebenen Verfahrens - sowohl vom Vizerektor für Budget und
Ressourcen Univ.Prof. Dr. Manfried Gantner als auch vom Rektor der Universität Innsbruck
Univ. Prof. Dr. Hans Moser bestätigt.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass in den “Nichtuntersagungsbescheid" des gegenständlichen
Studienplanes folgender Passus aufgenommen wurde:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die für diesen Studienplan allenfalls erforderlichen
zusätzlichen Aufwendungen aus dem der Universität Innsbruck zur Verfügung stehenden Budget
zu bedecken sind und zusätzliche Mittel durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur nicht bereitgestellt werden können."
Bekanntlich
erhält jede Universität ein Gesamtbudget. Es obliegt somit den
universitären Organen,
die zur
Verfügung gestellten Mittel adäquat einzusetzen.
Ad 4.:
Die bisherige Vorgangsweise, nämlich die
Studierenden der Lehramtsstudien an sämtlichen
allgemein bildenden und
berufsbildenden höheren Schulen - und nicht nur an eigens dafür
errichteten Übungsschulen - mit den
täglichen Schulsituationen zu konfrontieren, hat sich durchaus
bewährt, es ist daher die
Einrichtung von Übungsschulen derzeit nicht geplant.