4241/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.10.2002

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4259/J-NR/2002 betreffend Lehramtsausbildung
an der Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am
19. August 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:


Ad 1.:

Die Gestaltung der Studienpläne obliegt dem jeweiligen Studienkommissionen. Ein inhaltliches

Mitwirkungsrecht steht dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht zu.

Ad 2. und 3.:

Gemäß § 15 Abs. 2 UniStG hat die Rektorin oder der Rektor den Studienplan mit den genannten

Beilagen der Bundesministerin oder dem Bundesminister vorzulegen, wenn der Beschluss der

Studienkommission mit den auf Grund der Bedarfsberechnungs- und Budgetierungsverordnung

beantragten   und   auf  Grund   des   jeweils   geltenden   Bundesfinanzgesetzes   zugewiesenen

Ressourcen finanziell durchführbar ist.

Die finanzielle Durchführbarkeit des gegenständlichen  Studienplanes wurde - wohl  nach

Durchführung des oben beschriebenen Verfahrens - sowohl vom Vizerektor für Budget und

Ressourcen Univ.Prof. Dr. Manfried Gantner als auch vom Rektor der Universität Innsbruck

Univ. Prof. Dr. Hans Moser bestätigt.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass in den “Nichtuntersagungsbescheid" des gegenständlichen

Studienplanes folgender Passus aufgenommen wurde:

“Es  wird  darauf hingewiesen,   dass  die  für  diesen   Studienplan   allenfalls   erforderlichen

zusätzlichen Aufwendungen aus dem der Universität Innsbruck zur Verfügung stehenden Budget

zu bedecken sind und zusätzliche Mittel durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft

und Kultur nicht bereitgestellt werden können."


Bekanntlich erhält jede Universität ein Gesamtbudget. Es obliegt somit den universitären Organen,
die zur Verfügung gestellten Mittel adäquat einzusetzen.

Ad 4.:

Die bisherige Vorgangsweise, nämlich die Studierenden der Lehramtsstudien an sämtlichen
allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen - und nicht nur an eigens dafür
errichteten Übungsschulen - mit den täglichen Schulsituationen zu konfrontieren, hat sich durchaus
bewährt, es ist daher die Einrichtung von Übungsschulen derzeit nicht geplant.