4243/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.10.2002
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4280/J-NR/2002 betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht, die die
Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und
Kollegen am 19. August 2002 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Universitäten:
Die Universitäten sind nicht verpflichtet diese
Daten laufend dem BMBWK zu melden. Da seitens
der Universitätsleitungen in einzelnen Fällen keine konkreten
Aufzeichnungen vorliegen, wurden
bei einer Erhebung seitens des BMBWK die Fragen nicht bzw. nur
bruchstückweise beantwortet.
Die
Beantwortung dieses Teils der parlamentarischen Anfrage beruht daher auf den
dem BMBWK
zugänglichen
Daten des Personalinformationssystems (PIS).
1.1.:
Es waren 10.572 Beamtinnen und Beamte aller dienstrechtlichen Kategorien beschäftigt, deren
Beschäftigungsausmaß 10 485 VBÄ (Vollbeschäftigungsäquivalenten) entspricht.
1.2..:
10.481 Vertragsbedienstete, das sind 9.035 VBÄ.
1.3.:
Vom BMBWK selbst wurden für das Kapitel 14 keine “echten" Freien Dienstverträge
abgeschlossen. Die im PIS unter “Freie Dienstverträge" angeführten Fälle sind überwiegend
Werkverträge.
Die im PIS angegebene
Zahl umfasst übrigens auch alle gar nicht mehr aktuellen, aber noch nicht
aus der
Datei gelöschten Fälle (bei denen also zum Stichtag gar keine
Zahlungen mehr laufen).
1.4.:
1.4.1:
307 Gastprofessorinnen und -professoren.
1.4.2 bis 1.4.5:
Das PIS weist insgesamt 9.555 Personen
unter dem Sammelbegriff Lehrbeauftragte aus, davon
7.254
als Personen mit so genannten “remunerierten Lehraufträgen"
(§ 2 des Universitäts-
Abgeltungsgesetzes)
und 2.301 als so genannte “nicht remunerierte Lehraufträge"
(§ l des
Universitäts-Abgeltungsgesetzes).
In dieser zweiten Zahl sind jedoch mehrere
organisationsrechtliche
Kategorien enthalten, deren Abgeltung nur nach den gleichen Sätzen erfolgt
und
daher in der Datei zusammengefasst ist. Eine Unterscheidung zwischen
Lehrbeauftragten,
“externen"
Dozentinnen und Dozenten, Honorarprofessorinnen und -professoren sowie den ihre
Lehrbefugnis
ausübenden emeritierten oder pensionierten Universitätsprofessorinnen
und
-professoren
und Universitätsdozentinnen und -dozenten im Ruhestand ist dabei aus
diesen dem
BMBWK
zur Verfugung stehenden Daten nicht möglich.
1.4.5:
Teilmenge ..Studienassistenten und Demonstratoren": 702 Personen, dies entspricht 351 VBÄ.
Die Tutoren sind in 1 .4.4 enthalten.
1.4.6 (neu):
In der seit dem In-Kraft-Treten der Dienstrechtsnovelle
2001 - Universitäten neuen Kategorie
“Wissenschaftliche bzw. Künstlerische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Ausbildung" (§ 6 des
Universitäts-Abgeltungsgesetzes)
befanden sich 118 Personen (d.s. 118 VBÄ).
1.5.:
Wie schon oben zu l .4.4 ausgeführt, ist die Abgeltung der Lehrtätigkeit dieser emeritierten oder
pensionierten Universitätslehrer in derselben Datei des PIS enthalten wie die der externen
Dozenten, Honorarprofessoren
und so genannten “nicht remunerierten Lehrbeauftragten". Eine
gesonderte Zählung wäre nur den
Universitäten selbst möglich.
1.6.:
Material für eine Gesamtübersicht über die im Wege in- oder ausländischer Stipendien an
Universitäten in der Forschung (bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste) tätigen
Wissenschafterinnen und Wissenschafter könnten nur die einzelnen Universitäten liefern. Die
Antworten der Universitäten auf eine entsprechende Anfrage des BMBWK liegen aber noch nicht
vor.
1.7.:
Das BMBWK hat den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung um die Bekanntgabe
dieser Zahl gebeten, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Da es sich bei diesem Personal
jedoch um kein Bundespersonal handelt, sind die entsprechenden Daten über das PIS nicht
verfügbar.
1.8.:
Nach
der derzeitigen Rechtslage wird das im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit der
Universitäten
beschäftigte Personal von der jeweiligen teilrechtsfähigen
Einrichtung, also in der Regel vom
betreffenden Institut selbst verwaltet. Die meisten Universitäten haben
keine zentrale Übersicht
über dieses Personal. Auf die Anfrage des BMBWK haben bisher die
Universität für Bodenkultur
Wien 150, die Universität Wien 1.151, die Universität Klagenfurt 13,
die TU Graz 391 und die
Universität Mozarteum Salzburg 4 Mitarbeiter/innen gemeldet. An der
Universität für Musik und
darstellende Kunst Graz und an der
Universität für Angewandte Kunst Wien gab es zum Stichtag
kein Personal in der
Teilrechtsfähigkeit. Bezüglich der Berechnung der
“Pflichtzahl" ist bei diesem
Personenkreis zu beachten, dass es
sich um kein Bundespersonal handelt. Jede teilrechtsfähige
Einrichtung, also insbesondere jedes Institut, gilt als eigener Arbeitgeber.
Es gibt nur sehr wenige
Institute, die mehr als 25
Beschäftigte in der Teilrechtsfahigkeit haben.
1.9.:
Dieser Punkt betrifft nicht die Vollziehung des Bundes und kann daher nicht beantwortet werden.
1.10.:
Vom BMBWK wurden keine Werkverträge für eine Tätigkeit an einer Universität abgeschlossen,
die Daten der Universitäten liegen bisher nur vereinzelt vor.
1.11.:
35 Veterinärmedizinische Praktikanten und 139 Teilnehmer an den Zahnärztlichen Lehrgängen.
Zentralstelle:
Zum Stichtag 31. Dezember 2001 betrug der
Personalstand im Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur - Zentralleitung:
781 Beamte
419 Vertragsbedienstete
14 Lehrlinge
7 freie
Dienstverträge
14 Personen mit
denen namens des Bundes vom
_____ BMBWK-Zentralleitung
ein Werkvertrag abgeschlossen wurde
1.235 -
Gesamtsumme
Ad 2.:
Universitäten:
Nach
den dem BMBWK derzeit zur Verfugung stehenden Daten sind bei der Berechnung der
“Pflichtzahl" des Bundes im
Bereich des Kapitel 14 folgende Zahlen (nach “Köpfen"
berechnet) zu
berücksichtigen:
1.1. Beamte 10.572
1.2. Vertragsbedienstete 10.481
1.4.1. Gastprofessoren 307
1.4.4. remunerierte Lehrbeauftragte 7254
1.4.5 Mitarbeiter im Lehrbetrieb 702
l .4.6. Wiss. (Künstl.) Mitarbeiter i.A. 118
Summe 29.434
Laut Auswertung des
Bundesrechenzentrums waren im Dezember 2001 im Bereich des Kapitel 14
insgesamt
348 begünstigte Behinderte im Bundesdienst beschäftigt.
Als Pflichtzahl ergab sich zum Stand
Dezember 2001 somit die Zahl 1163. Abzüglich der Zahl der
beschäftigten
Behinderten (348) und der 131 doppelt anrechenbaren Beschäftigten
(zusammen 479)
ergab
sich ein Fehlbestand von 684.
Zentralstelle.
Im Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur - Zentralleitung wurde zum Stichtag
31.
Dezember 2001 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz wie folgt erfüllt:
1. Personalstand insgesamt: 1.235
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte: 50
1.185
3. Ermittelte Pflichtzahl: (1.185/25) 47
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 50
hievon doppelt anrechenbar 6 56
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT: + 9