4243/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.10.2002

 

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4280/J-NR/2002 betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und
Kollegen am 19. August 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:


Ad 1.:

Universitäten:

Die Universitäten sind nicht verpflichtet diese Daten laufend dem BMBWK zu melden. Da seitens
der Universitätsleitungen in einzelnen Fällen keine konkreten Aufzeichnungen vorliegen, wurden
bei einer Erhebung seitens des BMBWK die Fragen nicht bzw. nur bruchstückweise beantwortet.
Die Beantwortung dieses Teils der parlamentarischen Anfrage beruht daher auf den dem BMBWK
zugänglichen Daten des Personalinformationssystems (PIS).

1.1.:

Es waren 10.572 Beamtinnen und Beamte aller dienstrechtlichen Kategorien beschäftigt, deren

Beschäftigungsausmaß 10 485 VBÄ (Vollbeschäftigungsäquivalenten) entspricht.

1.2..:

10.481 Vertragsbedienstete, das sind 9.035 VBÄ.

1.3.:

Vom   BMBWK   selbst   wurden   für   das   Kapitel 14   keine   “echten"   Freien   Dienstverträge

abgeschlossen. Die im PIS unter “Freie Dienstverträge" angeführten Fälle sind überwiegend

Werkverträge.


Die im PIS angegebene Zahl umfasst übrigens auch alle gar nicht mehr aktuellen, aber noch nicht
aus der Datei gelöschten Fälle (bei denen also zum Stichtag gar keine Zahlungen mehr laufen).

1.4.:

1.4.1:

307 Gastprofessorinnen und -professoren.

1.4.2 bis 1.4.5:

Das PIS weist insgesamt 9.555 Personen unter dem Sammelbegriff Lehrbeauftragte aus, davon
7.254 als Personen mit so genannten “remunerierten Lehraufträgen" (§ 2 des Universitäts-
Abgeltungsgesetzes) und 2.301 als so genannte “nicht remunerierte Lehraufträge" (§ l des
Universitäts-Abgeltungsgesetzes). In dieser zweiten Zahl sind jedoch mehrere
organisationsrechtliche Kategorien enthalten, deren Abgeltung nur nach den gleichen Sätzen erfolgt
und daher in der Datei zusammengefasst ist. Eine Unterscheidung zwischen Lehrbeauftragten,
“externen" Dozentinnen und Dozenten, Honorarprofessorinnen und -professoren sowie den ihre
Lehrbefugnis ausübenden emeritierten oder pensionierten Universitätsprofessorinnen und
-professoren und Universitätsdozentinnen und -dozenten im Ruhestand ist dabei aus diesen dem
BMBWK zur Verfugung stehenden Daten nicht möglich.

1.4.5:

Teilmenge ..Studienassistenten und Demonstratoren": 702 Personen, dies entspricht 351 VBÄ.

Die Tutoren sind in 1 .4.4 enthalten.

1.4.6 (neu):

In der seit dem In-Kraft-Treten der Dienstrechtsnovelle 2001 - Universitäten neuen Kategorie
“Wissenschaftliche bzw. Künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung" (§ 6 des
Universitäts-Abgeltungsgesetzes) befanden sich 118 Personen (d.s. 118 VBÄ).

1.5.:

Wie schon oben zu l .4.4 ausgeführt, ist die Abgeltung der Lehrtätigkeit dieser emeritierten oder

pensionierten Universitätslehrer in derselben Datei des PIS  enthalten wie  die  der  externen


Dozenten, Honorarprofessoren und so genannten “nicht remunerierten Lehrbeauftragten". Eine
gesonderte Zählung wäre nur den Universitäten selbst möglich.

1.6.:

Material für eine Gesamtübersicht über die im Wege in- oder ausländischer  Stipendien an

Universitäten  in  der  Forschung  (bzw.   Entwicklung  und  Erschließung   der  Künste)  tätigen

Wissenschafterinnen und Wissenschafter könnten nur die einzelnen Universitäten liefern. Die

Antworten der Universitäten auf eine entsprechende Anfrage des BMBWK liegen aber noch nicht

vor.

1.7.:

Das BMBWK hat den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung um die Bekanntgabe

dieser Zahl gebeten, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Da es sich bei diesem Personal

jedoch um kein Bundespersonal handelt, sind die entsprechenden Daten über das PIS nicht

verfügbar.

1.8.:

Nach der derzeitigen Rechtslage wird das im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit der Universitäten
beschäftigte Personal von der jeweiligen teilrechtsfähigen Einrichtung, also in der Regel vom
betreffenden Institut selbst verwaltet. Die meisten Universitäten haben keine zentrale Übersicht
über dieses Personal. Auf die Anfrage des BMBWK haben bisher die Universität für Bodenkultur
Wien 150, die Universität Wien 1.151, die Universität Klagenfurt 13, die TU Graz 391 und die
Universität Mozarteum Salzburg 4 Mitarbeiter/innen gemeldet. An der Universität für Musik und
darstellende Kunst Graz und an der Universität für Angewandte Kunst Wien gab es zum Stichtag
kein Personal in der Teilrechtsfähigkeit. Bezüglich der Berechnung der “Pflichtzahl" ist bei diesem
Personenkreis zu beachten, dass es sich um kein Bundespersonal handelt. Jede teilrechtsfähige
Einrichtung, also insbesondere jedes Institut, gilt als eigener Arbeitgeber. Es gibt nur sehr wenige
Institute, die mehr als 25 Beschäftigte in der Teilrechtsfahigkeit haben.

1.9.:

Dieser Punkt betrifft nicht die Vollziehung des Bundes und kann daher nicht beantwortet werden.


1.10.:

Vom BMBWK wurden keine Werkverträge für eine Tätigkeit an einer Universität abgeschlossen,

die Daten der Universitäten liegen bisher nur vereinzelt vor.

1.11.:

35 Veterinärmedizinische Praktikanten und 139 Teilnehmer an den Zahnärztlichen Lehrgängen.

Zentralstelle:

Zum Stichtag 31. Dezember 2001 betrug der Personalstand im Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur - Zentralleitung:

781         Beamte
419         Vertragsbedienstete
14           Lehrlinge
7                         freie Dienstverträge

14           Personen mit denen namens des Bundes vom
__
___                         BMBWK-Zentralleitung ein Werkvertrag abgeschlossen wurde
1.235              - Gesamtsumme

Ad 2.:

Universitäten:

Nach den dem BMBWK derzeit zur Verfugung stehenden Daten sind bei der Berechnung der
“Pflichtzahl" des Bundes im Bereich des Kapitel 14 folgende Zahlen (nach “Köpfen" berechnet) zu
berücksichtigen:


1.1.       Beamte                                                                                 10.572

1.2.       Vertragsbedienstete                                                           10.481

1.4.1.   Gastprofessoren                                                                307

1.4.4.   remunerierte Lehrbeauftragte                                          7254

1.4.5     Mitarbeiter im Lehrbetrieb                                                  702

l .4.6.    Wiss. (Künstl.) Mitarbeiter i.A.                                          118

Summe                                                                                              29.434

Laut Auswertung des Bundesrechenzentrums waren im Dezember 2001 im Bereich des Kapitel 14
insgesamt 348 begünstigte Behinderte im Bundesdienst beschäftigt.

Als Pflichtzahl ergab sich zum Stand Dezember 2001 somit die Zahl 1163. Abzüglich der Zahl der
beschäftigten Behinderten (348) und der 131 doppelt anrechenbaren Beschäftigten (zusammen 479)
ergab sich ein Fehlbestand von 684.

Zentralstelle.

Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Zentralleitung wurde zum Stichtag
31. Dezember 2001 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wie folgt erfüllt:

1. Personalstand insgesamt:                                                                                   1.235

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte:                           50   

1.185

3. Ermittelte Pflichtzahl: (1.185/25)                                                    47
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte                     50

hievon doppelt anrechenbar                        6                              56

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT:                    + 9