4244/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.10.2002

Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4363/J-NR/2002 betreffend Minister/innenbüros, die
die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 19. September 2002 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:


Ad 1.:

Zum Stichtag 1. Oktober 2002 befanden sich in meinem Kabinett 2 Mitarbeiter/Innen mit einem
Arbeitsleihvertrag sowie 7 Mitarbeiter/Innen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und 4
Mitarbeiter/Innen in einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund.

Ad 2.:

Zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem Tag der Anfragebeantwortung wurde bei einer
Mitarbeiterin der Arbeitsleihvertrag beendet, und eine Mitarbeiterin im privat-rechtlichen
Dienstverhältnis anlässlich ihrer Mutterschaft in den Karenzurlaub verabschiedet. Als Ersatz
wurden 2 Bedienstete aufgenommen, davon eine mit Arbeitsleihvertrag sowie ein Bediensteter im
privat-rechtlichen Dienstverhältnis. Beide übernahmen die Aufgaben ihrer Vorgängerinnen.

Ad 3. bis 6. und 8.:

In den in der Anfrage genannten Zeiträumen fanden in meinem Kabinett außer den bereits
angeführten Veränderungen keine weiteren Veränderungen sowohl in personeller, organisatorischer
als auch dienstrechtlicher Art statt.


Ad 7. und 9.:

Hinsichtlich der bereits ausgearbeiteten neuen Geschäftseinteilung muss gesagt werden, dass in
Beachtung des Sparauftrages der Bundesregierung durch die Einsparung und Zusammenlegung
von Organisationseinheiten eine Straffung der Gesamtorganisation sowie eine weitere Reduktion
der Planstellen in der Zentralleitung erreicht werden konnte. Hinsichtlich der Mitarbeiter/innen
meines Kabinetts sind auch bis zu den kommenden Wahlen keine Veränderungen geplant, doch
kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter/innen neue Herausforderungen sowohl im
öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft suchen, da es jedermann freisteht, sich um
freie Stellen zu bewerben und eine eventuelle Berufung auch anzunehmen.