4244/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.10.2002
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4363/J-NR/2002 betreffend Minister/innenbüros, die
die Abgeordneten Karl
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 19. September 2002 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Zum Stichtag 1. Oktober 2002 befanden sich in meinem
Kabinett 2 Mitarbeiter/Innen mit einem
Arbeitsleihvertrag sowie 7
Mitarbeiter/Innen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
und 4
Mitarbeiter/Innen in einem
privat-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund.
Ad 2.:
Zwischen
dem 31. Dezember 2001 und dem Tag der Anfragebeantwortung wurde bei einer
Mitarbeiterin der Arbeitsleihvertrag
beendet, und eine Mitarbeiterin im privat-rechtlichen
Dienstverhältnis anlässlich ihrer Mutterschaft in den
Karenzurlaub verabschiedet. Als Ersatz
wurden 2 Bedienstete aufgenommen, davon eine
mit Arbeitsleihvertrag sowie ein Bediensteter im
privat-rechtlichen
Dienstverhältnis. Beide übernahmen die Aufgaben ihrer
Vorgängerinnen.
Ad 3. bis 6. und 8.:
In den in der Anfrage genannten Zeiträumen fanden in
meinem Kabinett außer den bereits
angeführten Veränderungen keine
weiteren Veränderungen sowohl in personeller, organisatorischer
als auch dienstrechtlicher Art
statt.
Ad 7. und 9.:
Hinsichtlich der bereits
ausgearbeiteten neuen Geschäftseinteilung muss gesagt werden, dass in
Beachtung des Sparauftrages der Bundesregierung durch die Einsparung und
Zusammenlegung
von Organisationseinheiten eine Straffung der Gesamtorganisation sowie eine
weitere Reduktion
der Planstellen in der
Zentralleitung erreicht werden konnte. Hinsichtlich der Mitarbeiter/innen
meines Kabinetts sind auch bis zu den
kommenden Wahlen keine Veränderungen geplant, doch
kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter/innen neue
Herausforderungen sowohl im
öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft suchen, da es
jedermann freisteht, sich um
freie Stellen zu bewerben und eine
eventuelle Berufung auch anzunehmen.