4247/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.10.2002

Bundesminister für Finanzen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4287/J vom
19. August 2002 der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Kollegen,
betreffend Autobahn Vignetten-Verkauf über Tabak Trafiken, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:


Bei der Österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen
Gesellschaft m.b.H. (ÖSAG) handelt es sich um eine Gesellschaft, die im
Mehrheitseigentum der Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzierungs-
Aktiengesellschaft ASFINAG steht und privatwirtschaftlich und
ergebnisverantwortlich zu wirtschaften hat. Operative Entscheidungen, etwa
in Bezug auf das Vertriebsnetz, sind von den Organen der Gesellschaft zu
treffen. Das Bundesministerium für Finanzen hat diesbezüglich keine
Zuständigkeit und somit auch keine Möglichkeit der Einflussnahme. Im
übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass Fragen nach persönlichen
Werthaltungen keinen Gegenstand der Vollziehung darstellen und somit
auch nicht vom Fragerecht gemäß § 90 der Geschäftsordnung des
Nationalrates umfasst sind.


Ungeachtet dessen teile ich Ihnen mit, dass die ÖSAG meinen Informationen
zufolge nicht plant, den Verkauf von Vignetten durch Tabak Trafiken
einzustellen.