4247/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.10.2002
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4287/J vom
19. August 2002 der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Kollegen,
betreffend Autobahn
Vignetten-Verkauf über Tabak Trafiken, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Bei der Österreichischen Autobahnen- und
Schnellstraßen
Gesellschaft m.b.H.
(ÖSAG) handelt es sich um eine Gesellschaft, die im
Mehrheitseigentum der Autobahnen- und
Schnellstraßen Finanzierungs-
Aktiengesellschaft ASFINAG steht und
privatwirtschaftlich und
ergebnisverantwortlich zu wirtschaften hat. Operative Entscheidungen,
etwa
in Bezug auf das Vertriebsnetz, sind von den Organen der Gesellschaft zu
treffen. Das Bundesministerium für
Finanzen hat diesbezüglich keine
Zuständigkeit und somit auch keine Möglichkeit der
Einflussnahme. Im
übrigen möchte ich darauf
hinweisen, dass Fragen nach persönlichen
Werthaltungen keinen Gegenstand der
Vollziehung darstellen und somit
auch nicht vom Fragerecht
gemäß § 90 der Geschäftsordnung des
Nationalrates umfasst sind.
Ungeachtet
dessen teile ich Ihnen mit, dass die ÖSAG meinen Informationen
zufolge nicht plant, den Verkauf von
Vignetten durch Tabak Trafiken
einzustellen.