4248/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.10.2002
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4293, vorn
19.
August 2002, der Abgeordneten Dr. Andreas Khol und Kollegen,
betreffend Vorstellungen des
Grünen Parteichefs Van der Bellen hinsichtlich
einer neuen PKW-Maut in Höhe von 3-6 Cent pro gefahrenem Kilometer,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
In dem zitierten
"Presse"-Interview sind die Denkansätze für eine
fahrleistungsabhängige
PKW-Abgabe nur sehr vage skizziert worden. Ich
bitte daher um Verständnis, dass eine Bewertung
der vorgeschlagenen
Maßnahmen mangels Konkretisierung nur hypothetisch erfolgen kann.
Zu 1.:
Für den Fall, dass die fahrleistungsabhängige
Abgabe sich nur auf im Inland
gefahrene Kilometer beziehen würde,
wäre mit Einnahmen bzw. einer
Belastlang der PKW-Fahrer von ca. 1,5 bis 3 Mrd. € zu rechnen.
Eine Maut
würde bei unveränderter Belastung der Inländer wegen der
zusätzlichen
Einbeziehung ausländischer PKWs deutlich mehr bringen.
Zu 2. bis 4.:
Nach den Ergebnissen der letzten
Volkszählung benützen ca. 1,6 Mio.
Beschäftigte
ein Kraftfahrzeug für den Weg zum Arbeitsplatz. Inwieweit diese
von
einer fahrleistungsabhängigen Abgabe bzw. Maut betroffen wären,
hängt
von deren konkreter
Ausgestaltung (z.B. Rabatte für Vielfahrer) und von
möglichen Kompensationen (Art der
aufkommensneutralen Entlastung,
Erhöhung des großen
Pendlerpauschales) ab.
Die Auswirkung des Pendlerpauschales ist individuell
verschieden, da sie
vom Grenzsteuersatz und somit von der
jeweiligen Einkommenshöhe
abhängt. Dieses Instrument wäre daher auch für eine
Kompensation nur
eingeschränkt geeignet; insbesondere
bei niedrigen Einkommen müssten
auch andere
Kompensationsmöglichkeiten geschaffen werden.
Zu 5.:
Ob
und in welchem Ausmaß das amtliche Kilometergeld geändert werden
könnte, hängt vom Gesamtkonzept
dieser neuen Abgabe bzw. Maut und den
damit einhergehenden politischen
Zielsetzungen ab.
Zu 6. und 7.:
Sowohl
die fixen als auch variablen Kosten für PKW-Eigner und Finanz-
verwaltung bzw. mauteinhebende Institution
hängen stark davon ab,
welches Einhebungssystem gewählt
würde.
Zu 8.:
Je nach Steuersatz und konkreter
Ausgestaltung einer fahrleistungs-
abhängigen
Abgabe würde, falls es zu keiner Kompensation käme, die
Steuerquote
um ca. 0,7 - 1,5 % steigen.
Bei
aufkommensneutraler Einführung würde die Steuerquote bei der Maut-
variante entsprechend sinken (je nach Höhe um ca. 0,7 - 1,5 %), bei der
Abgabenvariante
(definitionsgemäß) unverändert bleiben. Die Auswirkung
auf die Steuerstruktur hängt im Wesentlichen von der Kompensation
ab.