4249/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.10.2002

Die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben an mich eine
schriftliche Anfrage (4357/J) betreffend “Menschenrechtskoordinatorln im
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport" gestellt.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wurde in Ihrem Ministerium entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999 ein

Menschenrechtskoordinator bzw. eine -koordinatorin bestellt?

Mit welchem Datum übernahm diese Person diese Aufgabe?

Frage 2:

Wie lautet der Name der derzeit für Menschenrechtsfragen zuständigen Koordinatorin bzw.
des Koordinators und in welcher Abteilung nach der derzeit gültigen Geschäftseinteilung ist
diese Person tätig?

Frage 3:

Ist für eine Vertretung dieser Person gesorgt?

Wenn ja, wie lautet der Namen der Vertretung und in welcher Abteilung nach der derzeit

gültigen Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?


Zu den Fragen l bis 3:

Entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999 wurden in meinem Ressort im

August 2000 sowohl eine Menschenrechtskoordinatorin als auch ein Stellvertreter bestellt.

Der Name der Menschenrechtskoordinatorin lautet Dr. Anita Pleyer, der des Stellvertreters
Mag. Klaus Hartmann. Beide sind in der Abteilung II/6 - Dienst- und Pensionsrecht - tätig.

Frage 4:

In welcher Form ist die Menschenrechtskoordinatorin bzw. der Menschenrechtskoordinator

in die Arbeit des Ministerium eingebunden?

Welchen Beitrag kann der oder die Menschenrechtskoordinatorin für die Arbeit in der Praxis

leisten?

Frage 5:

Ist der/die Koordinatorln in die legistische Arbeit,  beispielsweise in die Erstellung von

Regierungsvorlagen involviert?

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Aufgaben des Menschenrechtskoordinators werden sowohl von der
Menschenrechtskoordinatorin als auch von deren Stellvertreter im Rahmen ihrer legistischen
Tätigkeit auf dem Gebiet des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes für den öffentlichen
Dienst sowie der dienstrechtlichen Nebengesetze wahrgenommen. Dabei können im Rahmen
der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, wozu auch die Erstellung von
Regierungsvorlagen zählt, sowie bei der Erstellung von Rechtsgutachten menschenrechtliche
Aspekte eingebracht werden.

Frage 6:

Wie     viel     der    Dienstzeit     verwendet     der    Menschenrechtskoordinator     bzw.     die

Menschenrechtskoordinatorin für diesen Arbeitsbereich in etwa?


Zu Frage 6:

Die Menschenrechtskoordinatorin im Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
ist in die Erstellung und Behandlung von Berichten nationaler und internationaler
Menschenrechtsfragen eingebunden und daher wird ihr Know-how häufig in Anspruch
genommen. Da jedoch - wie zu Punkt 4 und 5 erwähnt - die Menschenrechtskoordinatorin
menschenrechtliche Aspekte auch in ihre dienstliche Tätigkeit einbringen kann, können keine
Aussagen über den Umfang der Dienstzeit, der für den Bereich der
Menschenrechtskoordination anfällt, gemacht werden.

Frage 7:

Sind die Menschenrechtskoordinatorlnnen der Ministerien untereinander vernetzt, halten
diese gemeinsame Sitzungen ab oder besteht eine andere Form (institutionalisierter)
Zusammenarbeit und gegenseitiger Konsultation?

Zu Frage 7:

Für die Menschenrechtskoordination wurde ein Netzwerk eingerichtet, das bei allen
wichtigen, den Kompetenzbereich eines Bundesministeriums überschreitenden Aufgaben in
menschenrechtlicher Hinsicht eingesetzt wird. Dieses Netzwerk basiert auf einer ad-hoc Basis,
die nicht notwendigerweise gemeinsame Sitzungen erforderlich macht.

Frage 8:

Besteht neben einer etwaigen Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien auch eine solche
Zusammenarbeit bzw. ein regelmäßiger Kontakt mit anderen österreichischen Behörden,
internationalen Organisationen, NGOs und Behörden befreundeter Staaten?

Zu Frage 8:

Diesbezüglich wird auf die Anfragebeantwortung des Bundeskanzleramtes zur Anfrage

4349/J verwiesen.

Frage 9:

Inwiefern     konnte     die    Arbeit    des     Ministeriums     durch     die     Einführung    einer

Menschenrechtskoordinatorin bzw. eines Menschenrechtskoordinators verbessert werden?


Zu Frage 9:

Durch die zu Punkt 4 und 5 angesprochene Verflechtung der dienstlichen Zuständigkeit und
der Tätigkeit der Menschenrechtskoordination ist gewährleistet, dass die
Menschenrechtskoordinatorin alle menschenrechtsrelevanten Aspekte in die Arbeit meines
Ressorts einbringt.

Frage 10:

Sind auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit der Stelle einer/eines
Menschenrechtskoordinatorin Veränderungen geplant, die die Arbeit des Ministeriums weiter
verbessern können ?

Zu Frage 10:

Derzeit sind keine Veränderungen in diesem Bereich geplant.