4249/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.10.2002
Die
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben an mich eine
schriftliche Anfrage (4357/J) betreffend
“Menschenrechtskoordinatorln im
Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wurde in Ihrem Ministerium entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999 ein
Menschenrechtskoordinator bzw. eine -koordinatorin bestellt?
Mit welchem Datum übernahm diese Person diese Aufgabe?
Frage 2:
Wie lautet der Name der derzeit
für Menschenrechtsfragen zuständigen Koordinatorin bzw.
des
Koordinators und in welcher Abteilung nach der derzeit gültigen
Geschäftseinteilung ist
diese
Person tätig?
Frage 3:
Ist für eine Vertretung dieser Person gesorgt?
Wenn ja, wie lautet der Namen der Vertretung und in welcher Abteilung nach der derzeit
gültigen Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?
Zu den Fragen l bis 3:
Entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999 wurden in meinem Ressort im
August 2000 sowohl eine Menschenrechtskoordinatorin als auch ein Stellvertreter bestellt.
Der Name der
Menschenrechtskoordinatorin lautet Dr. Anita Pleyer, der des Stellvertreters
Mag.
Klaus Hartmann. Beide sind in der Abteilung II/6 - Dienst- und Pensionsrecht -
tätig.
Frage 4:
In welcher Form ist die Menschenrechtskoordinatorin bzw. der Menschenrechtskoordinator
in die Arbeit des Ministerium eingebunden?
Welchen Beitrag kann der oder die Menschenrechtskoordinatorin für die Arbeit in der Praxis
leisten?
Frage 5:
Ist der/die Koordinatorln in die legistische Arbeit, beispielsweise in die Erstellung von
Regierungsvorlagen involviert?
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Aufgaben des Menschenrechtskoordinators werden
sowohl von der
Menschenrechtskoordinatorin als auch von deren Stellvertreter im Rahmen ihrer
legistischen
Tätigkeit
auf dem Gebiet des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes für den
öffentlichen
Dienst
sowie der dienstrechtlichen Nebengesetze wahrgenommen. Dabei können im
Rahmen
der
Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, wozu auch die Erstellung von
Regierungsvorlagen zählt, sowie bei der Erstellung von Rechtsgutachten
menschenrechtliche
Aspekte
eingebracht werden.
Frage 6:
Wie viel der Dienstzeit verwendet der Menschenrechtskoordinator bzw. die
Menschenrechtskoordinatorin für diesen Arbeitsbereich in etwa?
Zu Frage 6:
Die Menschenrechtskoordinatorin im Bundesministerium
für öffentliche Leistung und Sport
ist in die Erstellung und Behandlung von
Berichten nationaler und internationaler
Menschenrechtsfragen eingebunden und daher wird ihr Know-how häufig
in Anspruch
genommen. Da jedoch - wie zu Punkt 4 und 5 erwähnt - die
Menschenrechtskoordinatorin
menschenrechtliche Aspekte auch in ihre
dienstliche Tätigkeit einbringen kann, können keine
Aussagen über den Umfang der
Dienstzeit, der für den Bereich der
Menschenrechtskoordination
anfällt, gemacht werden.
Frage 7:
Sind
die Menschenrechtskoordinatorlnnen der Ministerien untereinander vernetzt,
halten
diese
gemeinsame Sitzungen ab oder besteht eine andere Form (institutionalisierter)
Zusammenarbeit und gegenseitiger Konsultation?
Zu Frage 7:
Für die Menschenrechtskoordination wurde ein
Netzwerk eingerichtet, das bei allen
wichtigen,
den Kompetenzbereich eines Bundesministeriums überschreitenden Aufgaben in
menschenrechtlicher
Hinsicht eingesetzt wird. Dieses Netzwerk basiert auf einer ad-hoc Basis,
die nicht notwendigerweise gemeinsame Sitzungen erforderlich macht.
Frage 8:
Besteht neben einer etwaigen
Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien auch eine solche
Zusammenarbeit bzw.
ein regelmäßiger Kontakt mit anderen österreichischen
Behörden,
internationalen Organisationen, NGOs und
Behörden befreundeter Staaten?
Zu Frage 8:
Diesbezüglich wird auf die Anfragebeantwortung des Bundeskanzleramtes zur Anfrage
4349/J verwiesen.
Frage 9:
Inwiefern konnte die Arbeit des Ministeriums durch die Einführung einer
Menschenrechtskoordinatorin bzw. eines Menschenrechtskoordinators verbessert werden?
Zu Frage 9:
Durch
die zu Punkt 4 und 5 angesprochene Verflechtung der dienstlichen
Zuständigkeit und
der Tätigkeit der Menschenrechtskoordination ist gewährleistet, dass
die
Menschenrechtskoordinatorin alle menschenrechtsrelevanten Aspekte in die Arbeit
meines
Ressorts einbringt.
Frage 10:
Sind auf Grund der
bisherigen Erfahrungen mit der Stelle einer/eines
Menschenrechtskoordinatorin
Veränderungen geplant, die die Arbeit des Ministeriums weiter
verbessern
können ?
Zu Frage 10:
Derzeit sind keine Veränderungen in diesem Bereich geplant.