425/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kostelka und Genossen haben am 1. März 2000 unter

der Nr. 438/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auswirkungen

der Novelle zum Bundesministeriengesetzes“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie

folgt:

 

Zu 1:

 

Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16, wurden die bisher vom

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wahrgenommenen Agenden des

militärischen Hochbaues und die Verwaltung militärischer Liegenschaften in die

Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landesverteidigung übertragen. Mit dem neuen

Kompetenztatbestand „Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung

aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der

Heeres verwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen

Museums“ wird eine Konzentration der Angelegenheiten des militärischen Bauwesens beim

Bundesministerium für Landesverteidigung bewirkt.

An andere Ressorts wurden keine Kompetenzen abgegeben.

Zu 2 und 5:

 

Mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 wurde die Geschäftseinteilung des Bundesministeriums

für Landesverteidigung dahingehend geändert, dass die Abteilung 4.13 Bauwesen nunmehr

als „Heeresbaudirektion“ bezeichnet und unmittelbar dem Leiter der Sektion IV unterstellt

wird. Weiters wird nach dem Referat b der Heeresbaudirektion das Referat c eingerichtet,

welchem die Angelegenheiten des militärischen Bauwesens zugewiesen sind.

 

Zu 3:

 

Aus den Planstellenbereichen 6450 und 6453 des nunmehrigen Bundesministeriums für

Wirtschaft und Arbeit wurden 1246 Planstellen (plus 12 Lehrlingsplanstellen) in den

Planstellenbereich 4010 des Bundesministeriums für Landesverteidigung übernommen.

Hinsichtlich der genauen Aufgliederung nach Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen

verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

 

 

Verwendungsgruppe

 

 Entlohnungsgruppe

Verwaltungsdienst

 

 Entlohnungsgruppe

Handwerklicher Dienst

 

A1

 17

 v1

 1

 h1

 3

A2

 138

 v2

 17

 h2

 145

A3

 293

 v3

 41

 h3

 5

A4

 331

 v4

 90

 h4

 52

A5

 44

 v5

 0

 h5

 15

A6

 54

 

 

 

 

 

 

 

Zu 4:

 

Keine.

 

Zu 6:

 

Nein.

Zu 7:

 

Hinsichtlich der geltenden Geschäftseinteilung meines Ressorts verweise ich auf die

diesbezügliche Kundmachung im Österreichischen Amtskalender 1999/2000 unter

Berücksichtigung meiner Ausführungen zu den Fragen 2 und 5. Weitere Änderungen sind in

nächster Zeit nicht geplant.

 

Zu 8:

 

Die derzeit gültige Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist in

der Beilage angeschlossen.

 

Zu 9 bis 11:

 

Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 werden bestehende Kompetenz -

zersplitterungen beseitigt und Zuständigkeiten stärker an sachlichen Zusammenhängen

orientiert. So bezweckt die Konzentration der militärischen Bauangelegenheiten vor allem

eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sowie eine bessere Transparenz in Bezug auf

die für Heeresbauten zur Verfügung stehenden Budgetmittel mit dem Ziel eine nachhaltigen

Effizienzsteigerung. Die Höhe der dadurch erzielbaren Einsparungen ist derzeit noch nicht

bezifferbar.

 

Die vorgesehene Neuordnung der Kompetenzen des Bundesministeriums für

Landesverteidigung sieht keine Einvernehmensbindung vor.

Anlage (Verlautbarungsblatt I des BMfLV) konnte nicht gescannt werden !!