425/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kostelka und Genossen haben am 1. März 2000 unter
der Nr. 438/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auswirkungen
der Novelle zum Bundesministeriengesetzes“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1:
Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16, wurden die bisher vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wahrgenommenen Agenden des
militärischen Hochbaues und die Verwaltung militärischer Liegenschaften in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landesverteidigung übertragen. Mit dem neuen
Kompetenztatbestand „Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung
aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der
Heeres verwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen
Museums“ wird eine Konzentration der Angelegenheiten des militärischen Bauwesens beim
Bundesministerium für Landesverteidigung bewirkt.
An andere Ressorts wurden keine Kompetenzen
abgegeben.
Zu 2 und 5:
Mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 wurde die Geschäftseinteilung des Bundesministeriums
für Landesverteidigung dahingehend geändert, dass die Abteilung 4.13 Bauwesen nunmehr
als „Heeresbaudirektion“ bezeichnet und unmittelbar dem Leiter der Sektion IV unterstellt
wird. Weiters wird nach dem Referat b der Heeresbaudirektion das Referat c eingerichtet,
welchem die Angelegenheiten des militärischen Bauwesens zugewiesen sind.
Zu 3:
Aus den Planstellenbereichen 6450 und 6453 des nunmehrigen Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit wurden 1246 Planstellen (plus 12 Lehrlingsplanstellen) in den
Planstellenbereich 4010 des Bundesministeriums für Landesverteidigung übernommen.
Hinsichtlich der genauen Aufgliederung nach Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen
verweise ich auf die nachstehende Übersicht:
Verwendungsgruppe |
|
Entlohnungsgruppe Verwaltungsdienst |
|
Entlohnungsgruppe Handwerklicher Dienst |
|
A1 |
17 |
v1 |
1 |
h1 |
3 |
A2 |
138 |
v2 |
17 |
h2 |
145 |
A3 |
293 |
v3 |
41 |
h3 |
5 |
A4 |
331 |
v4 |
90 |
h4 |
52 |
A5 |
44 |
v5 |
0 |
h5 |
15 |
A6 |
54 |
|
|
|
|
Zu 4:
Keine.
Zu 6:
Nein.
Zu 7:
Hinsichtlich der geltenden Geschäftseinteilung meines Ressorts verweise ich auf die
diesbezügliche Kundmachung im Österreichischen Amtskalender 1999/2000 unter
Berücksichtigung meiner Ausführungen zu den Fragen 2 und 5. Weitere Änderungen sind in
nächster Zeit nicht geplant.
Zu 8:
Die derzeit gültige Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist in
der Beilage angeschlossen.
Zu 9 bis 11:
Durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 werden bestehende Kompetenz -
zersplitterungen beseitigt und Zuständigkeiten stärker an sachlichen Zusammenhängen
orientiert. So bezweckt die Konzentration der militärischen Bauangelegenheiten vor allem
eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sowie eine bessere Transparenz in Bezug auf
die für Heeresbauten zur Verfügung stehenden Budgetmittel mit dem Ziel eine nachhaltigen
Effizienzsteigerung. Die Höhe der dadurch erzielbaren Einsparungen ist derzeit noch nicht
bezifferbar.
Die vorgesehene Neuordnung der Kompetenzen des Bundesministeriums für
Landesverteidigung sieht keine
Einvernehmensbindung vor.
Anlage (Verlautbarungsblatt I des BMfLV) konnte nicht gescannt werden !!